Mein Hund hat gerade wen gebissen

Gut, aber wenn das Verfahren eingestellt wird: Kann ich trotzdem irgendwie dazu verdonnert werden, dass der Hund ab jetzt Leinen - und Maulkorbpflicht hat?

Oder braucht es dazu eine Verhandlung?
 
Schnuffelchen schrieb:
Gut, aber wenn das Verfahren eingestellt wird: Kann ich trotzdem irgendwie dazu verdonnert werden, dass der Hund ab jetzt Leinen - und Maulkorbpflicht hat?

Oder braucht es dazu eine Verhandlung?

Ja, ist möglich!

Und zwar verdonnert dich in Wien das Magistrat und in den Bundesländern die Gemeinde dazu.

Der Biss als solches ist ein Strafrechtsdelikt und das Gericht ( Bezirksanwalt u. Richter) ist dafür zuständig.
Die Verfehlung des Hundehalters ( - Grund für den Biss) ist Verwaltungssache und fällt nicht in die Zuständigkeit der Gerichte.

Das ist aber nur in Ö so, wie es in D aussieht weiß ich nicht!!!

LG
Susanne
 
Neufi schrieb:
Nachdem die gute elBernado nun meint, sie müsse mein pn-kastl füllen.

Hier nochmals,

.... nachzulesen in www.wien.gv.at

Verhalten bei Bissverletzung

beissenrf.jpg
Verletzungen von Menschen oder Tieren, die durch Hunde verursacht wurden, müssen umgehend ärztlich beziehungsweise tierärztlich versorgt werden.
Im Falle der Verletzung eines Menschen ist jede Ärztin, jeder Arzt oder jedes Krankenhaus verpflichtet, diese bei der Polizei anzuzeigen. Ist die Hundebesitzerin oder der -besitzer bekannt, so wird er von der Polizei aufgefordert, sein Tier einer zweimaligen tierärztlichen Untersuchung auf Tollwut zuzuführen.
Die erste Untersuchung zum Ausschluss der Tollwuterkrankung muss am Tag des Bisses bei einer praktizierenden Tierärztin oder einem Tierarzt erfolgen. Die zweite Untersuchung erfolgt am zehnten Tag nach dem Biss. Das Ergebnis dieser beiden Untersuchungen ist von der untersuchenden Tierärztin oder dem Tierarzt in einem Formblatt einzutragen, das in jedem Polizeiwachzimmer aufliegt. Dies ist nach der zweiten Untersuchung der Polizei zu übermitteln. Die Anweisungen auf der Rückseite des Formblattes müssen von der Hundehalterin oder dem Hundehalter bis zur zweiten Untersuchung des Hundes eingehalten werden.
Weigert sich die Hundehalterin oder der Hundehalter, diese beiden Untersuchungen durchführen zu lassen, wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt, an die Tierschutz-Helpline oder an jede Polizeidienststelle.
© Foto: R. Frick



Und zu Shonkas Schilderung:

Ich kann gsd über einen Vorfall, der vor 10 Jahren passiert ist, nichts mehr sagen.:rolleyes: Auch war ich nicht dabei und der damalige Arzt war ich auch nicht!

Ich würd nur zu gerne wissen, wie sich die gute elBernado verhalten würde, wenn sie von meinem Hund gebissen wird und ich einfach weitergehe. Der Arzt erklärt ihr, dass dieser Biss eh nix ist. Und aus dem Wachzimmer wird sie vom Polizisten rausgeschmissen, weils eh nix ist und auch niemanden fad ist, der sich um diese Angelegenheit kümmern möchte. Und ein ev. Krankenstand nicht gerechtfertigt ist und die Krankenhauskosten selbst bezahlt werden müssen!

Der §88 StGB wir im übrigen auch angezeigt bei einem Verkehrsunfall, wenn eine Person verletzt wurde.
Klar kann ich Fahrerflucht begehen und klar kann ich meinem Unfallgegner auch einreden, dass seine Verletzungen nur Einbildung sind.

LG
Susanne

Ich hab damals wirklich fest mit einer Anzeige gerechnet. Es war ja auch eindeutig meine Schuld, das Kind hat mich gefragt, ob es den Hunden was von der Wurst geben darf und ich habs erlaubt, bin auch danebengestanden, aber, damit, dass der Knabe dem Hund die Wurst mit dem Mund anbietet, hab ich ehrlichgesagt nicht gerechnet. Hätt ich aber müssen, denn bekanntlich sind Kinder ein bissl unberechenbar.
Dem Buben gehts gut, der ist mittlerweile 20 Jahre alt, die Narbe sieht man nimmer und er liebt meine Hunde nach wie vor, der, der ihn damals verletzt hat lebt allerdings jetzt nicht mehr, aber auch ihn hat er zu dessen Lebzeiten noch oft gestreichelt. So genug jetzt von dieser unrühmlichen Geschichte...:)

LG
Ulli
 
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