Zu... mein Hund darf sehr wohl bellen...
Ok, wenn er NUR bellt, wenn ein Einbrecher sich an der Tür zu schaffen macht...
aber...
ist es im Regelfall nicht so, dass gewissen Geräusche, die von Hund als "unbekannt, irritierend" wahrgenommen werden (im Stiegenhaus z.B.)
bellend kommentiert werden?
Dann hat man mit den Nachbarn nämlich recht wohl ein Problem.
Und mit der Wohnungsgenossenschaft/Hausverwaltung.
Es kann dann sogar die Hundehaltung untersagt werden.
Mein Hund hat auch angeschlagen wenn ein Zettelverteiler an der Tür war und wenn es geläutet hat
Es liegt am HH, dass das Melden kein 2 Minuten-Gebell wird sondern das was es sein soll: eine Kommunikationsform zwischen Hund und HH.....
und im Regelfall gewöhnt sich ein Hund an Alltagsgeräusche wie jene im Stiegenhaus und sie sind ihm schlicht "wurscht"
Der Haarige hat eines Nachts plötzlich gebellt, auch auf ein Ruhe nicht sofort aufgehört wie sonst, nix an der Tür, nix am Gang...nix zu hören,
am nächsten Tag durfte ich mir dann von allen anhören: ich möge ihm mehr vertrauen...es war in der Garage eingebrochen worden, Räder gestohlen, Autos beschädigt.....