Ich bin nicht rassistischIch glaube zwar, dass es rassetypische Eigenschaften gibt, die aber jedem HH bewusst und in seiner Führung beeinflussen sollten.
Genau, wie bei allen hunderassen


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Ich bin nicht rassistischIch glaube zwar, dass es rassetypische Eigenschaften gibt, die aber jedem HH bewusst und in seiner Führung beeinflussen sollten.
Sehr gut ausgedrücktGenau, wie bei allen hunderassenvom border collie (jüngster fall) angefangen über den so genannten "kampfhund" bis zum dackel, so auch beim mali. für die umwelt ist es generell immer sehr gut, wenn der hf sich nicht im glauben wiegt, er führe einen therapie-plüschhund aus, der alle menschen retten, kriminalfälle lösen oder blinde über die straße führen will.
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Ja, beim Eingang. Wurde selber von einem Polizisten darauf hingewiesen, ich habe nicht gezahlt, weil ich nicht diskutiert habe. Eine Omi hat diskutiert, die musste zahlen. Ich habe dann extra geschaut, es steht so ungefähr: Hunde müssen angeleint sein und sind von Grün- und Pflanzenflächen fern zuhalten. Aber, und das ist wieder für mich typisch wienerische Gesetzgebung, nicht klar interpretierbar, denn: auf Lagerwiesen müssen sie angeleint sein. Ist eine Lagerwiese keine Grünfläche und was ist Lagerwiese genau?
Glaub ich nicht!
Mit Gesindel stelle ich mich nicht hin und streite und wenn ich bei bestimmten Hunden ein ungutes Gefühl habe oder gesehen habe das die nicht ohne sind weiche ich einfach aus!
Von so Horrorgeschichten halte ich nichts!
Weder von Hundezonen noch von Kampfhunden noch von sonst was.![]()
Meine Hündin kann nicht wirklich mit Kindern und es wäre nicht auszudenken wenn da gerade ein Ball in der Nähe gewesen wäre, denn da weiss ich schnappt sie (sie hat deswegen schon mal nach der Nichte meines Ex geschnappt).
[...]
Wie ist das gesetzlich geregelt?
Hunde, von denen bekannt ist, dass sie sich Menschen gegenüber aggressiv verhalten, gelten hierzulande als gefährliche Tiere und müssen meines Wissens in der Öffentlichkeit ausnahmslos mit Beißkorb und Leine gesichert werden.
Dass man das vielleicht irgendwo in der Pampas nicht so eng nimmt und den Hund eventuell auch zeitweise ohne Leine und Beißkorb laufen lässt, kann ich natürlich verstehen, aber in der Stadt, wo man immer mit der Anwesenheit von Kindern rechnen muss, also auch in Hundezonen, sollte der Hund meiner Ansicht nach einen Beißkorb tragen.
Viel eher würde mich aber das Kinderthema interessieren![]()
Ich persönlich finde das das gesetzlich geregelt gehört, immerhin ist ein Hundebiss im Kindergesicht kein Honiglecken!
Sowas geht ein paar mal gut aber bestimmt nicht immer!
Ich wüßte jetzt aber doch gerne, was du gesetzlich geregelt haben willst? Daß Kinder gar nicht in die Hundezone dürfen?
Wäre mal ein Ansatz.
Ein(!) Hund darf (berechtigterweise) nicht auf einen Spielplatz, weil es für Kinder gefährlich sein kann.
Ein Kind darf (unberechtigterweise?) in eine Hundezone, wo jede Menge(!) Hunde, die potentiell gefährlich sein können (Umrennen reicht ja schon, und solange man keinen uralten oder schwerstbehinderten Hund hat, besteht diese Gefahr eben).
Irgendwie hapert's da an der Logik.
(Aber klar, ich weiß schon, wie sich das einige vorstellen: Man muss ja Rücksicht nehmen und sobald ein Kind die HuZo betritt, Beißkorb und Leine anlegen)
Nein, ein Hund darf auf keinen Spielplatz, weil auf Spielplätzen Hundeverbot herrscht. Nicht weil es für Kinder gefährlich sein kann, sondern weil da einfach Hundeverbot ist.
Ein Kind darf in eine Hundezone, weil eine Hundezone ein Gebiet ist, in dem zusätzlich geregelt ist, daß Hunde frei laufen dürfen. Es gelten allerdings auch für die HZ, egal ob das sinnvoll ist oder nicht, die Regeln des Gebiets rundrum. Also dürfen in einer HZ, z.B. der im Prater Fahrradfahrer genauso fahre, wie sonst auch überall, Kinder dürfen rumlaufen, Jogger dürfen durchjoggen, die Hundezone bedeutet nicht "exklusiv für Hunde", sondern zusätzlich offen für Hunde. So ist das Gesetz....beschwert euch.
ja, hat aber letztlich auch einen Grund, und ist nicht "einfach so"Nein, ein Hund darf auf keinen Spielplatz, weil auf Spielplätzen Hundeverbot herrscht. Nicht weil es für Kinder gefährlich sein kann, sondern weil da einfach Hundeverbot ist.
Ein Kind darf in eine Hundezone, weil eine Hundezone ein Gebiet ist, in dem zusätzlich geregelt ist, daß Hunde frei laufen dürfen. Es gelten allerdings auch für die HZ, egal ob das sinnvoll ist oder nicht, die Regeln des Gebiets rundrum. Also dürfen in einer HZ, z.B. der im Prater Fahrradfahrer genauso fahre, wie sonst auch überall, Kinder dürfen rumlaufen, Jogger dürfen durchjoggen, die Hundezone bedeutet nicht "exklusiv für Hunde", sondern zusätzlich offen für Hunde. So ist das Gesetz....beschwert euch.
Ist bei dieser Huzo nicht eine Fahrverbotstafel angebracht.?Im Prater in der HuZo ist allerdings ein großes Schild angebracht, wo steht, dass "dieses Gebiet für Kinder nicht geeingnet ist... " (sinngemäß).
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Ich wüßte jetzt aber doch gerne, was du gesetzlich geregelt haben willst? Daß Kinder gar nicht in die Hundezone dürfen? Oder wenn sie schon reingehen, dann sollen sie sich dort drin nicht genauso schlecht benehmen dürfen wie andere HH? Oder daß, wenn einem Kind in der HZ was passiert, der HH nicht schuld ist -wobei, wenn einem Erwachsenen oder einem Hund was passiert, ist der HH des verursachenden Hundes ja sehr wohl schuld...also was willst du erreichen?
das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Obwohl es mir so und so ein Rätsel ist, dass die Leute dort fahren, weil der Prater ist für Radfahrer und Spaziergeher groß genug, da muss man net "freiwillig" durch ne HuZo latschen/fahrenIst bei dieser Huzo nicht eine Fahrverbotstafel angebracht.?
Wäre mal ein Ansatz.
Ein(!) Hund darf (berechtigterweise) nicht auf einen Spielplatz, weil es für Kinder gefährlich sein kann.
Ein Kind darf (unberechtigterweise?) in eine Hundezone, wo jede Menge(!) Hunde, die potentiell gefährlich sein können (Umrennen reicht ja schon, und solange man keinen uralten oder schwerstbehinderten Hund hat, besteht diese Gefahr eben).
Irgendwie hapert's da an der Logik.
(Aber klar, ich weiß schon, wie sich das einige vorstellen: Man muss ja Rücksicht nehmen und sobald ein Kind die HuZo betritt, Beißkorb und Leine anlegen)