Neufi schrieb:Fahrzeuge: siehe § 2 Abs. 1 lit. 19
und lt. OGH v. 13.05.1982, 8Ob60/82 als Fahrzeug qualifiziert
LG
Susanne
danke

§2 welchen gesetzes, da hast du vergessen dazuzuschreiben!
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Neufi schrieb:Fahrzeuge: siehe § 2 Abs. 1 lit. 19
und lt. OGH v. 13.05.1982, 8Ob60/82 als Fahrzeug qualifiziert
LG
Susanne
calpurnia schrieb:dankemehr wollte ich gar net wissen!
§2 STVO welchen gesetzes, da hast du vergessen dazuzuschreiben!
elBernardo schrieb:das mit den radfahrer ist schon blöd, wobei ich bin auch mountainbiker und gefährlich ist es schon wenn man runtergeradelt kommt, hat eine mordsgeschwindigkeit drauf und plötzlich steht da ein hund - ich schau deshalb auch immer wo ich meine hunde laufen lasse, meistens auf einem feld, da gibts keine biker.
calpurnia schrieb:@neufi: danke...hätt ich mir eigentlich eh denken können dass es die stvo ist...![]()
flaxig schrieb:wieso sollte denn deine versicherung zahlen wenn du dich ans gesetz hälst? dann hättest du sowieso keine schuld![]()
Doretta schrieb:liebe dorli!
es kam zu KEINEM zusammenstoss!!!!!!
sammy war 10 (!!!) meter von der radprofitante weg - also was solls![]()
flaxig schrieb:wieso sollte denn deine versicherung zahlen wenn du dich ans gesetz hälst? dann hättest du sowieso keine schuld![]()
Doretta schrieb:liebe dorli!
es kam zu KEINEM zusammenstoss!!!!!!
sammy war 10 (!!!) meter von der radprofitante weg - also was solls![]()
ich hol mir eh gleich noch ein eis!Doretta schrieb:martina, brauchst ein törtchen??![]()
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geb dir aber absolut recht - auch wenn ich mein törtchen schon hatte - hahaha
gregos schrieb:die Fluffn solltert gar net auf ein Mountainbike steigen, wenns net weiß, wie man bremst- ich mein, ICH als Nichtsportler weiß, dass man bei einem Radl net gach die Vorderbremse anzieht .....
und wenn der Hundebesitzer eine Teilschuld hat, wenn der Radlfahrer den Hund abschießt und der hundebesitzer dann die Arztrechnung vom Radfahrer zahlen muss, dann muss der Radfahrer auch die TA-Rechnung zahlen ... ausgleichende Gerechtigkeit!!
Ich bin nur froh, dass dem Sammy nix passiert ist.
denise_p schrieb:@ Susanne
Jetzt mal ganz blöd gefragt, aber gilt im Wald wirklich die StVo? Gibts da nicht wieder ein eigenes Gesetz dafür?
Lg Denise
Der Sammy wäre wohl Gatsch, wenn er an der Leine gewesen wäre - denn dann wäre er net so weiß weggewesen und die tolle Dame wäre wahrscheinlich glatt über ihn drübergefahren (weil sie sich noch viel mehr erschreckt hätte, weil er viel näher bei ihr gestanden wäre)Neufi schrieb:Für mich stellt sich viel mehr die Frage, wäre diese Radlerin auch gestürzt wenn der Hund an der Leine gewesen wäre, bzw. was wäre wenn, der Hund einen Maulkorb gehabt hätte....