Kein tolles Erlebnis mit Mountainbiker!

Also bei uns in Neuberg (a. d. Mürz:D ) im Wald, darf laut eigener Aussage eines jagdaufsehers oder Jägers oder was auch immer, der Hund frei laufen sofern er nicht wildert oder streunt, also abrufbar ist. von Leinenpflicht steht auch nix im steirischen Jagdgesetz...
Innerhald der Ortschaften ist schon Leinenpflicht... so wurde es uns mehrfach erklärt, weil wir ärger mit einem anderen Hundebesitzer hatten...
Stimmt in Weidling darf man fahren, bloß in der Au nicht:o
 
sorry- ich glaub das wurde falsch verstanden.

ich hab mal mit einem typ von der hapfpflichversicherung geredet, und der meinte, auch wenn der hund an der leine ist und der radfahrer stürzt - als wenn ein zusammenstoß passiert - ist der hundehalter teilschuld.

in diesem fall war der hund ja an keinem zusammenstoß beteiligt, also kann er gar nicht schuld sein. nur weil sie sich in die hose macht weil sie einen hund sieht und dann stürzt - da ist ihr problem.

in diesem fall wäre da nur die frage ob aussage gegen aussage steht, bzw. ob es zeugen gibt.
 
Mach dir eine zu großen Gedanken! Über solche Leute könnt ich mich echt aufregen, Rücksicht, gleich null :mad:
Was wäre gewesen wenn nicht Sammy 10 m vor dir war, sondern dein Kind? Wär dann das Kind schuld gewesen, NEIN, weil Hunde im Moment grundsätzlich die Schuldigen sind, und die Leute wissen das ganz genau und nützen es auch dementsprechend aus!

Ich hoff, dass, sie wieder einen klaren Kopf hat und euch in Ruhe lässt! Alles gute!:)
 
also mach dir da mal gaaaaar keine gedanken, denn wenn sie die schuld auf DICH schieben will, dann müßte sie mal beweisen, daß sammy ihr INS rad gelaufen ist oder sowas.

wenn sammy ihr ins rad gelaufen wäre, dann wäre er verletzt....somit fallt das mitn beweisen schon sehr karg aus ;).
 
Also ich würd meinen, dass es sich hier - im entfernten Sinn - um einen Verkehrsunfall mit Personenschaden handelt. Was bedeutet: Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 88 StGB.

Krieg jetzt bitte keinen Nervenzusammenbruch, ich erklär dir das;)

Ein Verkehrsunfall gem. § 4 StVO - Straßenverkehrsordung
§ 4. Verkehrsunfälle.

(1) Alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem
Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhange steht, haben
a) wenn sie ein Fahrzeug lenken, sofort anzuhalten,
b) wenn als Folge des Verkehrsunfalles Schäden für Personen oder
Sachen zu befürchten sind, die zur Vermeidung solcher Schäden
notwendigen Maßnahmen zu treffen,
c) an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken.
(2) Sind bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt worden, so
haben die im Abs. 1 genannten Personen Hilfe zu leisten; sind sie
dazu nicht fähig, so haben sie unverzüglich für fremde Hilfe zu
sorgen. Ferner haben sie die nächste Polizei- oder
Gendarmeriedienststelle sofort zu verständigen. Wenn bei einem
Verkehrsunfall, an dem ein Schienenfahrzeug oder ein Omnibus des
Kraftfahrlinienverkehrs beteiligt ist, sich erst nach dem Wegfahren
des Schienenfahrzeuges bzw. des Omnibusses nach dem Unfall eine
verletzte Person meldet, kann auch das Unternehmen, dem das
Schienenfahrzeug bzw. der Omnibus gehört, die Polizei- oder
Gendarmeriedienststelle verständigen.
(3) Auch der Zeuge eines Verkehrsunfalles hat, sofern die nach
Abs. 2 verpflichteten Personen nicht für erforderliche Hilfe sorgen,
den verletzten Personen die ihm zumutbare Hilfe zu leisten. Die
Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zumutbar, wenn sie nur
unter erheblicher eigener Gefährdung oder Verletzung anderer
wichtiger Interessen möglich wäre. Ist der Zeuge zur Hilfeleistung
nicht fähig, so hat er unverzüglich für fremde Hilfe zu sorgen. Die
gleichen Verpflichtungen wie der Zeuge eines Verkehrsunfalles haben
auch Personen, die am Ort eines Verkehrsunfalles dessen Folgen
wahrnehmen, es sei denn, daß nach den Umständen am Unfallsort die
eigene Hilfeleistung oder die Besorgung fremder Hilfe offensichtlich
nicht mehr erforderlich ist.
(4) Jedermann ist unter den im Abs. 3 bezeichneten Voraussetzungen
verpflichtet, die Herbeiholung einer Hilfe bei einem Verkehrsunfall
zu ermöglichen.
(5) unwichtig
(5a) unwichtig.
(6) Aus einer Verletzung der Hilfeleistungspflicht können keine
Ersatzansprüche nach dem bürgerlichen Recht abgeleitet werden.

Begriff: VERKEHRSUNFALL

... ist ein plötzlich, mit dem Straßenverkehr ursächlichen zusammenhangendes Ereignis, das sich auf Straßen mit öffentlichen Verkehr ereignet und einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat. Unter Straßenverkehr ist die räumliche Fortbewegung von Personen oder Sachen ohne oder mit technischen Hilfsmitteln sowie die Gesamtheit der diesem Zweck dienenden Einrichtung zu verstehen.


Und nun zu deiner Sache:

Es muß geklärt werden, wie weit (bedingt) öffentlich dieser Weg war.
Ist die Radfahrerin so verletzt, dass sie ärztl. Hilfe aufgesucht hat.
Wenn ja, dann wird auch der Arzt diesen Vorfall der Polizei melden.
Wenn nein, wird die Sache erledigt sein.

Sollte dich die Polizei vorladen, dann stehst du im Verdacht die Radfahrerin fahrlässig am Körper verletzt zu haben und wirst dazu niederschriftlich einvernommen.
Auch alle Zeugen werden einvernommen.

Und alles weitere entscheidet ein Richter. So es überhaupt soweit kommt.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann laß dich bitte von einem Anwalt beraten.
Für den ( eventuell) entstandenen Schaden am Menschen ( Schmerzensgeld) oder am Fahrrad sollte die Haftpflichtversicherung des Hundes da sein.

LG
Susanne
 
Unser Rechtssystem ist echt einzigartig toll:
Wegen jedem F.. kann man verklagt werden
Fehlt grad noch , dass einen wer verklagt weil man ihm vielleicht seine Luft weggeatmet hat. :rolleyes:

Zum Glück sind die Leute in der Minderheit die wegen jedem Sch.. gleich eine Anzeige machen. Sonst hätt sicher jeder von uns schon zig Anzeigen am Hals.

Lg.Babsi
 
Neufi schrieb:
Für den ( eventuell) entstandenen Schaden am Menschen ( Schmerzensgeld) oder am Fahrrad sollte die Haftpflichtversicherung des Hundes da sein.

LG
Susanne

wenn dort leinenpflicht war und der hund ohne leine, dann trägt die haftpflichtversicherung den schaden nicht.

hab mir gestern unseren vertrag durchgelesen, da steht irgendeine floskel "wenn die gesetze betreff leinepflicht nicht befolgt wurden dann haftet die versicherung nicht für enstandene schäden" oder so ähnlich.
 
Neufi schrieb:
Meine Vericherung z.B. zahlt, drum hab ich auch "sollte" geschrieben.

LG
Susanne

aso es gibt eine versicherung die auch zahlt wenn man sich nicht ans gesetz hält?

toll, die will ich auch:D

ne- scherz beiseite, vielleicht ist die dame ja auch gar net zum arzt gegangen und hat sich nur geprellt.

das mit den radfahrer ist schon blöd, wobei ich bin auch mountainbiker und gefährlich ist es schon wenn man runtergeradelt kommt, hat eine mordsgeschwindigkeit drauf und plötzlich steht da ein hund - ich schau deshalb auch immer wo ich meine hunde laufen lasse, meistens auf einem feld, da gibts keine biker.
 
elBernardo schrieb:
aso es gibt eine versicherung die auch zahlt wenn man sich nicht ans gesetz hält?

toll, die will ich auch:D

Es gibt einige Versicherungen die bezahlen, wenn du dich ans Gesetz nicht hältst.

Z.B. du beachtest eine STOP-Tafel nicht oder eine rote Ampel und baust somit einen Unfall.
Klar, du hast dich an dieses Gesetz nicht gehalten, und man geht von Fahrlässigkeit aus und nicht von Vorsatz!

Und wenn bei diesem Unfall ein Schaden entsteht, dann bezahlt die Versicherung.

Dazu hat man ja die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung bei den Fahrzeugen.

LG
Susanne
 
elBernardo schrieb:
aso es gibt eine versicherung die auch zahlt wenn man sich nicht ans gesetz hält?

toll, die will ich auch:D
wieso sollte denn deine versicherung zahlen wenn du dich ans gesetz hälst? dann hättest du sowieso keine schuld:rolleyes:

also wenn die bikerin bis jetzt nix von sich hat hören lassen würd ich mir nimmer viel sorgen machen weil dann wars wahrscheinlich auch noch nicht beim arzt und wenn ihr heut plötzlich einfällt dass ihr was weh tut dann kann das ja zu einem ganz anderen zeitpunkt passiert sein. das würd ich ihr nimmer abnehmen.
 
elBernardo schrieb:
leider wärest du sogar schuld wenn der hund an der leine ist... aber ohne zeugen ist das blöd... hast du eine haftpflichversicherung?

ich glaube das verwechselst du mit der sogenannten "gefährdungshaftung"(=haftung für "gefährliche sachen"). als hundehalter trägt man die verantwortung für eine "gefahrenquelle" und ist somit verpflichtet seine "unschuld" zu beweisen, da die haftungsbestimmungen für personen, welchen eine gefahrenquelle zuzurechnen ist, verschärft sind.
 
@neufi: hast du irgendwo ne legaldefinition von Fahrzeug? ich bezweifle nämlich sehr, dass ein Fahrrad darunter fällt....
sind die rot markierten stellen von dir markiert?
 
calpurnia schrieb:
@neufi: hast du irgendwo ne legaldefinition von Fahrzeug? ich bezweifle nämlich sehr, dass ein Fahrrad darunter fällt....
sind die rot markierten stellen von dir markiert?

Was wäre ein Fahrrad dann?:rolleyes:

Wenn du mit 0,8 Promille am Fahrrad fährst ist dein rosa Scheinchen weg:rolleyes:

LG
Susanne
 
Neufi schrieb:
Was wäre ein Fahrrad dann?:rolleyes:

Wenn du mit 0,8 Promille am Fahrrad fährst ist dein rosa Scheinchen weg:rolleyes:

LG
Susanne

hmm naja der vergleich mitm betrunken autofahren und schein weg find ich nicht sehr aussagekräftig, weil du den schein net brauchst um fahrradzufahren... also würd ich nicht allein deshalb sagen,d ass ein fahrrad vor dem gesetz als fahrzeug gilt. - deshalb meinte ich ob du ne legaldefinition hast - da steht ja drinnen, was unter fahrzeug verstanden wird. da ich meine bücher und kodices nicht da habe kann ich leider nicht nachsehen

naja selbst wenn du jetzt versuchst diese sachverhalt unter den Tatbestand des §88 zu subsumieren - für mich fällt einfach der kausalzusammenhang weg...
 
calpurnia schrieb:
hmm naja der vergleich mitm betrunken autofahren und schein weg find ich nicht sehr aussagekräftig, weil du den schein net brauchst um fahrradzufahren... also würd ich nicht allein deshalb sagen,d ass ein fahrrad vor dem gesetz als fahrzeug gilt. - deshalb meinte ich ob du ne legaldefinition hast - da steht ja drinnen, was unter fahrzeug verstanden wird. da ich meine bücher und kodices nicht da habe kann ich leider nicht nachsehen

naja selbst wenn du jetzt versuchst diese sachverhalt unter den Tatbestand des §88 zu subsumieren - für mich fällt einfach der kausalzusammenhang weg...

Lt. Aussage, hat die Radfahrerin behauptet, dass sie wegen dem Hund gestürzt ist.

Somit bleibt vorerst der Verdacht des § 88 StGB.

Ich red vom Verdacht!

Ich hab noch niemanden verurteilt!

Nur die eventuelle Vorermittlung würde in diese Richtung laufen.

Außerdem, mein ich dass dir am Fahrrad der Schein abgenommen wird, wenn... Du brauchst dazu kein Kraftfahrzeug zu lenken = Auto!


LG
Susanne
 
Neufi schrieb:
Was wäre ein Fahrrad dann?:rolleyes:

Wenn du mit 0,8 Promille am Fahrrad fährst ist dein rosa Scheinchen weg:rolleyes:

LG
Susanne
ich dachte, dass geht nicht weil einer der keinen führerschein hat dann im vorteil wär:confused:
 
flaxig schrieb:
ich dachte, dass geht nicht weil einer der keinen führerschein hat dann im vorteil wär:confused:


Geht schon, weil ja alle die Geldstrafe bekommen.

Der Entzug betrifft nur den Führerscheinbesitzer. Und dieser beruht auf die Verkehrszuverlässigkeit und nicht auf die Bestrafung.

LG
Susi
 
Sammy schrieb:
Folgendes ist mir heut passiert:
Wir wandern grad auf einem geraden, gut einsehbaren Forstweg dahin, Sammy ca. 10m vor uns, als von hinten 3 Mountainbiker kommen. Ich dreh mich zufällig um, seh die Mountainbiker hinter uns und ruf Sammy. Sam dreht sich zu mir um, bleibt kurz auf der Straße stehen, als zeitgleich die Bikerin neben mir so stark bremst (Sammy noch ca. 10 m vorne) und einen Überschlag macht.
Sie ist über das Rad gestürzt, das Rad in die Wiese und sie blieb am Wegrand liegen.
Ihre 2 Begleiter und wir haben ihr gleich geholfen und gefragt, ob sie sich stark weh getan hat. Die Bikerin in ihrem Schock blieb liegen und mußte sich erst mal vom Sturz erholen. Nach 10 min. stand sie dann auf und hat gemeint, dass ihr der Kopf und der Rücken weh tut. Eh klar, sie ist ja vorn übers Rad geflogen :o .
Sie meinte dann, dass sie jetzt sicher zum Arzt gehen muß und ich solle ihr meine Adresse geben, da sie ja wegen Sammy gestürzt ist.
Ich in meinem Schock.........Sammy war ohne Leine und ich hab mich sofort schuldig gefühlt......habs ihr gegeben.

Doch jetzt frag ich mich, was will sie machen? Sammy ist ihr nicht ins Rad gelaufen, sondern 10m vor ihr gestanden. Was kann ich bzw. Sammy dafür, dass sie eine Vollbremsung mit der Vorderbremse hinlegt (das wars definitiv, denn sonst wär sie nicht übers Rad gestürzt, sondern weggerutscht) :o ?
Ich sehs ein, wenn Sammy ihr INS Rad rennt, aber er ist vor ihr auf der Straße gestanden.
Ich konnte sie nicht früh genug sehen und entsprechend reagieren, da sie von hinten, ohne "Vorwarnung" gekommen sind. Leider hab ich hinten noch keine Augen :o .

Ich ärger mich grad so, dass das passiert ist. Grad deswegen, weil man ja als Hundebesitzer immer der Blöde ist, wenn der Hund frei läuft oder?

Wäre die gleiche Situation mit einem Kind gewesen, hätte sie sicher ihren "Brems-Fehler" zugeben müssen, oder?

So, das mußte ich jetzt loswerden :o

P.S.: die Dame ist weitergefahren! Aber morgen wird sie wahrscheinlich schmerzhaft an den Sturz erinnert werden.


Hi,

habe zwar keine Erfahrung damit - aber ich würde wahrscheinlich folgendes machen - falls du auch Ihre Daten hast.

Variante 1.) Selber so schnell wie möglich Anzeige machen, dass Sie dir fast reingefahren wäre und dir gefährdet hat oder so ähnlich - und genaugemonnen ist es ja nicht einmal eine Lüge, denn Mountainbiker sind eine Gefahr ansich - nicht nur für uns Erwachsenen, sondern vor allem für Kinder:mad:

Variante 2.) Selbstanzeige machen und der Polizei genau sagen, was passiert ist

mfg -- Andreas
 
Fahrzeuge: siehe § 2 Abs. 1 lit. 19
und lt. OGH v. 13.05.1982, 8Ob60/82 als Fahrzeug qualifiziert

LG
Susanne
 
Oben