"Kampfhund" bei Ikea

diese Security-Typen nehmen sich auch hier Rechte raus die ihnen nicht zustehen. :mad: Manche fühlen sich soooo wichtig in ihrer "Uniform".

Die ständige Überwachung und unterschwellige Einschüchterung, zb. am AMS, geht mir voll auf den Nerv. Damit die Leute gar nicht auf den Gedanken kommen aufzumucken.

Bei Konzerten und Fußballspielen wirst gefilzt "wegen der Sicherheit" jaja, und dann nehmens dir alle Getränke weg, egal ob Coladose oder Tetrapack, damit du dort die überteuerten Getränken kaufen musst.

Der Typ ist vor dem Gesetz ein Privatmann (weil seine Firma halt nicht der Staat ist und er kein Bulle ist) und hat sich an Gesetze zu halten.

Aber wenn man weis, wie solche Firmen zu ihrem Personal kommen, und was die armen dort verdienen, wundert es einem nicht wenn die seltsam auf Kunden wirken. Die haben einen miesen KV und werden gedrückt wo es nur geht, dürfen zb. den ganzen Tag nicht hinsetzen und nicht sichtbar (Wasser) trinken :eek:

Wenn mein Bub einen Korb tragen muss, dann der genauso.
Net mehr, net weniger, und wenns ein Pudel wäre.
 
Weißt du zufällig, wie es in dem Fall aussieht, wenn ein Polizeihundeführer aus dem Dienst ausscheidet, seinen Diensthund mitnimmt, und irgendwo als Security anheuert? Ich nehme an, der Hund verliert trotz entsprechender Ausbildung den Diensthundestatus?

Ein aktiver Diensthund wird normalerweise nicht mitgenommen (vielleicht in irgendeinem Ausnahmefall mittels interner Regelung), ist ja auch nicht im Eigentum, sondern einer/m anderen HundeführerIn zugeteilt.

Würde aber selbstverständlich nicht mehr Diensthund sein.

Grundsätzlich macht ihn ja auch nicht die Ausbildung zum Diensthund, sondern der Einsatz im Dienst des HF. Heißt, Hund absolviert volle Ausbildung, kann aber z.B. wg. Krankheit nicht eingesetzt werden, is nix mit Diensthund.
 
Ein aktiver Diensthund wird normalerweise nicht mitgenommen (vielleicht in irgendeinem Ausnahmefall mittels interner Regelung), ist ja auch nicht im Eigentum, sondern einer/m anderen HundeführerIn zugeteilt.

Würde aber selbstverständlich nicht mehr Diensthund sein.

Grundsätzlich macht ihn ja auch nicht die Ausbildung zum Diensthund, sondern der Einsatz im Dienst des HF. Heißt, Hund absolviert volle Ausbildung, kann aber z.B. wg. Krankheit nicht eingesetzt werden, is nix mit Diensthund.

Danke, so hatte ich mir das auch gedacht.

Das habe ich zur Sicherheitsdiensten gefunden:
http://www.bildungundberuf.at/beruf_1602.html

und das habe ich jetzt auf die Schnelle zu Hunden im Sicherheitsdienst gefunden:
http://www.sicherheitsakademie.at/hundestaffel.html


Dir auch danke- es gibt also eine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft. Aber was ich noch nicht gefunden habe, ist die verpflichtend?
 
Was ich mich jetzt schön langsam frag: Hier erklären doch auch die Schutzsportler gebetsmühlenartig, dass das "Scharfmachen" eines Hundes sowieso verboten ist (bzw. nur Polizei und Militär vorbehalten ist) bzw. dass Sportschutzhunde nie einen Menschen angreifen würde, der sich a) außerhalb des Hundeplatzes befindet und b) keinen Schutzärmel trägt (was Räuber und Diebe ja eher selten tun).
Also entweder sind die "ausgebildeten Schutzhunde der Securities" gar nicht ausgebildet oder verboten ausgebildet (und müssten dann eigentlich abgenommen werden).
Bzw wozu werden dann Prüfungen im Sportschutz verlangt, wenn der Hund dann sowieso keinen Dieb stellen würde:confused:
 
Nur eine kleine Korrektur: es gibt sehr wohl PDH, die dem DHF privat gehören und die dann auch mitgenommen werden können, falls der DHF aus dem Polizeidienst ausscheidet.
 
Ich habe noch das gefunden:

http://euro-sec.eu/sectaa/home_408889564/cont_103533195/page_537618023.html/printView_html

daraus:

VERZICHTET

wird in unserem Unternehmen konsequenter Weise auf Diensthunde, weil uns die gesetzliche Grundlage fehlt, sie auch entsprechend einsetzen zu dürfen!

Der "scharfe" Einsatz eines Diensthundes, wie § 10 Waffengebrauchsgesetz ihn normiert (Anm.: ohne Beißkorb, ev. auf Hörzeichen wie "fass" odgl.) kommt für private Sicherheitsorgane - wie jeder andere Waffengebrauch auch - nur im Fall von Notwehr oder Nothilfe in Frage, sobald diese Form des "Waffengebrauches" - wie jeder andere Waffeneinsatz auch - der Art und Form der entgegengebrachten Gewalt angemessen ist ...

Das Führen eines "Dienst"hundes durch private Sicherheitskräfte soll - so hört man gelegentlich - präventiv wirken.

Nun ist der Hund konsequenter Weise mit Maulkorb zu führen; vor seinem Einsatz im Fall gerechtfertigter Notwehr ist dieser erst abzunehmen (wenn da noch die Zeit ist ...).

Gerade im Bereich der Veranstaltungssicherheit verzichtet die Polizei auf den Einsatz von Diensthunden im unmittelbaren Veranstaltungsbereich: Scherben etc. bergen eine Verletzungsgefahr für den Hund, Gedränge und Lärm können ihn nervös und somit unberechenbar oder schwer führbar machen, durch den Maulkorb ist er eines Großteiles seiner Wehrhaftigkeit beraubt, der Hundeführer benötigt einen Partner, um einschreiten zu können ...

Letztendlich bleibt ein Diensthund im privaten Sicherheitsgewerbe eine martialische Geste ohne die manchmal erhoffte Effizienz.

Im polizeilichen Bereich haben Diensthunde, wenn sie nicht zu Such- und Stöberzwecken ... eingesetzt werden - Aufgaben, denen letztendlich ohne das Waffengebrauchsgesetz - und dieses kommt einmal nur den Organen des Öffentlichen Sicherheitsdienstes und nicht privaten Sicherheitsunternehmen zu - nicht wirklich sinnvoll und effizient nachgekommen werden kann.

Deshalb verzichten wir auf die marzialische Geste von Hunden und setzen Menschen ein; das ist im privaten Sicherheitsgewerbe effizienter und sinnvoller!
 
Nur eine kleine Korrektur: es gibt sehr wohl PDH, die dem DHF privat gehören und die dann auch mitgenommen werden können, falls der DHF aus dem Polizeidienst ausscheidet.


:)Lies mal Diensthundevorschrift. Sonderreglungen im Rahmen des Innenministeriums gibt natürlich immer wieder mal.
 
Was ich mich jetzt schön langsam frag: Hier erklären doch auch die Schutzsportler gebetsmühlenartig, dass das "Scharfmachen" eines Hundes sowieso verboten ist (bzw. nur Polizei und Militär vorbehalten ist) bzw. dass Sportschutzhunde nie einen Menschen angreifen würde, der sich a) außerhalb des Hundeplatzes befindet und b) keinen Schutzärmel trägt (was Räuber und Diebe ja eher selten tun).
Also entweder sind die "ausgebildeten Schutzhunde der Securities" gar nicht ausgebildet oder verboten ausgebildet (und müssten dann eigentlich abgenommen werden).
Bzw wozu werden dann Prüfungen im Sportschutz verlangt, wenn der Hund dann sowieso keinen Dieb stellen würde:confused:

Drum wirst Du von solchen Unternehmen auch die Antwort bekommen, dass die Hunde eine Sonder-Sonder-Sonder-Ausbildung i.S. Gehorsam haben, aber natürlich absolut nicht auf Angriff trainiert werden, da das ja verboten ist.;)

Aber für die nicht so neugierige Allgemeinheit macht es sich halt gut, wenn von Diensthunden gesprochen wird und geschützt ist der Begriff ja nicht.

Dass von den diversen Unternehmen eine Schutzhundeausbildung gefordert wird, hab ich noch nie gehört. Wäre ja auch völlig absurd...
 
also gibts also kein Verbot für Diensthunde bei den Privaten! Es fehlt die gesetzliche Grundlage (was alles oder nichts heißen kann).
Ich kenn das halt nur für D und die Bedingungen für einen Wachmann vor ein paar Jahrzehnten, Raffinerie: dort war eine Anstellung nur möglich mit (Dienst-)Hund, Schutzhund 3.
In D gibts übrigens Privaten (und bisher extrem schlecht bezahlten) Schutzdienst der quasi Hoheitsrechtliche Aufgaben hat (Flugplatz etc). Es ist schon ne Schande wenn wirklich Sicherheitsrelevante Bereiche von Privaten geschützt werden sollen die 5 Euro die Stunde bekommen (bekamen).
 
also ich war auch mal im wachdienst, allerdings als revierstreife und ich hatte auch meinen hund mit, aber einfach nur so.
ich war bei der fa. securitas und soweit ich weiß, gibt/gab es da auch jobs als hundeführer. diese müssen aber soweit ich weiß eine ausbildung haben. schh1 oder so.
meine schwester war ziemlich zur gleichen zeit damals bei der group4 beschäftigt, auch mit hund, aber nicht als hundeführer. sie war in einkaufszentren nachts oder auf firmengeländen.

eigentlich glaube ich, dass du sobald du als hundeführer eingestellt bist und dein hund auch ein gehalt bekommt, er schon eine ausbildung braucht. mind. schh1 wars immer. ein freund von uns, ist aber sicher schon gut 15 jahre her, war nachts immer in der SCS als, ich glaube auch hundeführer, und auch wenn dein hund nicht die ausbildung eines polizeihundes hat, so ist er, wer nachts arbeitet, deine alarmanlage, weil er einfach viel schneller anschlägt bei jeden geräusch ;)

@ Tamino, das mit der geforderter Ausbildung hab ich von hier;)

also gibts also kein Verbot für Diensthunde bei den Privaten! Es fehlt die gesetzliche Grundlage (was alles oder nichts heißen kann).

Es braucht kein Verbot für "Diensthunde" bei Privaten geben, weil es einfach keinen "privaten Diensthund" GIBT.

@ Tamino:
Unter worunter fällt dann dies?
http://www.securitydogs.at/Seite1.html

Da wird eindeutig von Zivilschutzhunden gesprochen
 
Zuletzt bearbeitet:
also gibts also kein Verbot für Diensthunde bei den Privaten! Es fehlt die gesetzliche Grundlage (was alles oder nichts heißen kann).
Ich kenn das halt nur für D und die Bedingungen für einen Wachmann vor ein paar Jahrzehnten, Raffinerie: dort war eine Anstellung nur möglich mit (Dienst-)Hund, Schutzhund 3.
In D gibts übrigens Privaten (und bisher extrem schlecht bezahlten) Schutzdienst der quasi Hoheitsrechtliche Aufgaben hat (Flugplatz etc). Es ist schon ne Schande wenn wirklich Sicherheitsrelevante Bereiche von Privaten geschützt werden sollen die 5 Euro die Stunde bekommen (bekamen).



Es braucht auch kein solches Verbot! Wie hier inzwischen ausführlichst erklärt wurde, ist ein Hund bei einem Privatmenschen eben nie ein Diensthund, auch wenn es nicht verboten ist, ihn so zu nennen. Ich darf mich ja auch "genial" nennen, das macht mich trotzdem nicht zu einem Genie ;)


edit: Leopold war schneller
 
Caronna, noch einmal...in Österreich ist es so, dass ein Diensthund NUR bei Polizei, Zoll, Bundesheer geführt werden darf. Er fällt unter das Waffengesetz.
Und jegliches Scharfmachen (Zivilschutz) von ALLEN anderen Hunden (also ALLEN Hunden, die nicht von der Polizei, dem Bundesheer oder dem Zoll abgerichtet werden) ist in Österreich vom Gesetz her verboten!

Kein einziger Hund darf auf jemand gehetzt werden! Kein Hund, der kein Diensthund der Polizei, des Zolls oder des Bundesheeres ist!
In Österreich darf NUR mehr Sportschutz ausgeübt, trainiert werden! Und dieser Sportschutz darf NIE auf einen Menschen gehen! Immer nur auf einen Ärmel!

Ist das jetzt verständlich?
 
also gibts also kein Verbot für Diensthunde bei den Privaten! Es fehlt die gesetzliche Grundlage (was alles oder nichts heißen kann).
Ich kenn das halt nur für D und die Bedingungen für einen Wachmann vor ein paar Jahrzehnten, Raffinerie: dort war eine Anstellung nur möglich mit (Dienst-)Hund, Schutzhund 3.
In D gibts übrigens Privaten (und bisher extrem schlecht bezahlten) Schutzdienst der quasi Hoheitsrechtliche Aufgaben hat (Flugplatz etc). Es ist schon ne Schande wenn wirklich Sicherheitsrelevante Bereiche von Privaten geschützt werden sollen die 5 Euro die Stunde bekommen (bekamen).

Jööööössssssaaaaaasssssss

einmal noch:

Der Begriff Diensthund ist nicht geschützt.

Heißt ich darf jederzeit, wenn ich halt Arbeit nicht Arbeit nenne, sondern "Dienst", sagen: mein Hund begleitet mich zum Dienst, ich darf auch privat mal sagen: ich hab an Diensthund und die österr. Justiz wird nicht über mich herfallen.

Ich darf allerdings nicht den Eindruck erwecken, dass ich damit die Art "Diensthund" meine, die vor dem Gesetz in Ö offiziell als "Diensthunde" bezeichnet werden, denn das sind nur die Tiere der Bundebehörden.

Heißt also, es gibt eine Grauzone. Denn Sicherheitsdienste dürfen "eigentlich" sagen, irgendeiner hat nen Diensthund, weil er nämlich mit zum Dienst geht

allerdings darf dieser Diensthund absolut nicht irgendwie eingesetzt werden, sondern unterliegt dem ganz normalen Hundehaltegesetz, während die echten Diensthunde, diesem weder in Ausbildung noch Einsatz unterliegen.
 
paar
@ Tamino, das mit der geforderter Ausbildung hab ich von hier;)



Es braucht kein Verbot für "Diensthunde" bei Privaten geben, weil es einfach keinen "privaten Diensthund" GIBT.

@ Tamino:
Unter worunter fällt dann dies?
http://www.securitydogs.at/Seite1.html

Da wird eindeutig von Zivilschutzhunden gesprochen

WOW, mal sehen, was das BMI sagt.

Ah, das mit der Schutzausbildung hab ich überlesen. Hm, das fürht sich selbst, oder was anderes ad absurdum;)
 
Caronna, noch einmal...in Österreich ist es so, dass ein Diensthund NUR bei Polizei, Zoll, Bundesheer geführt werden darf. Er fällt unter das Waffengesetz.
Und jegliches Scharfmachen (Zivilschutz) von ALLEN anderen Hunden (also ALLEN Hunden, die nicht von der Polizei, dem Bundesheer oder dem Zoll abgerichtet werden) ist in Österreich vom Gesetz her verboten!
(...)
Ist das jetzt verständlich?

nein!
Ich finde das nirgendwo! Waffen dürfen auch private führen al klarsten wird das wohl bei Jägern. Unters Waffengesetz fällt viel.

Was steht in den angegebenen Gesetzen? Hunde bei...
nicht es ist Verboten Diensthunde im Privaten Sicherheitsbereich zu führen.

Dienst hund ist eigentlich (auch) die Bezeichnung ffür bestimmte Hunderassen Hund die eben als Diensthunde zugelassen sind, zumindest in D gibt es so was (warum auch immer)
 
nein!
Ich finde das nirgendwo! Waffen dürfen auch private führen al klarsten wird das wohl bei Jägern. Unters Waffengesetz fällt viel.

Was steht in den angegebenen Gesetzen? Hunde bei...
nicht es ist Verboten Diensthunde im Privaten Sicherheitsbereich zu führen.

Dienst hund ist eigentlich (auch) die Bezeichnung ffür bestimmte Hunderassen Hund die eben als Diensthunde zugelassen sind, zumindest in D gibt es so was (warum auch immer)

Gesetze muss man halt auch verstehen, interpretieren können, Zusammenhänge begreifen können

der umgangssprachliche Gebrauch eines Wortes ist halt eine Sache

die Handhabung vor dem Gesetz eine ganz andere
 
Caronna, in Wien gilt laut Wiener Tierhaltegesetz folgendes:


"Schutzhundeausbildung

§ 8a. Die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (Schutzhundeausbildung) sowie sonstige vergleichbare Ausbildungen von Hunden, die ein gegen den Menschen gerichtetes Angriffsverhalten beinhalten, sind verboten. Dieses Verbot gilt nicht für die Ausbildung von Diensthunden des Bundes."

Das ist undeutlich formuliert, die Sportschutzausbildung ist jedenfalls nicht wirklich damit gemeint, denn die gibt es nach wie vor auch in Wien.
 
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