silent schrieb:Bist Du Dir da sicher? Ich denke, das wäre auf jeden Fall mal Sachbeschädigung, wenn nicht noch anderes.
ja weiter unten haben es auch schon einige gesagt und in der fahrschule lernst du es auch.
im NOTFALL wenn es um leben und tot geht, ist scheibe einschlagen, tür aufbrechen oder sonstiges NICHT strafbar.
auch ein gutes beispiel aus der fahrschule: LKW-Unfall, Fahrer bewußtlos, LKW brennt, was tun?
tür vom fahrerhaus aufmachen, fahrer am arm oder sonstwo packen und einfach rausreissen.
ich hab damals gefragt, daß der sich ja was brechen würde so ein LKW wäre ja nicht grade niedrig. Antwort: das wäre egal. ein paar gebrochene rippen, gegen ein leben sind nicht strafbar. im gegenteil es wäre strafbar wenn ich nichts täte.