Joggerin von Hund totgebissen (OÖ)

ich schon, auch ohne Maulkorb
Ich hatte im Hinterkopf. dass ich nicht mit dreien an der Leine gehen würde. Das wär mir zu viel Wurschtlerei. Und ehrlicherweise bin ich höchstens mit zweien unterwegs, das trau ich mir zu, wenn einer wirklich perfekt gehorcht und der andere einer ist, der sich an ihm orientiert.
 
Liebe Caro, hab euch vor Tagen genau das wortwörtlich geschrieben. Da steht nichts von "alle inneren Organe". Ich denke, es ist auch so wie es jemand auf FB geschrieben hat, wenn du lieber FB zitierst als aus dem Forum hier, schlimm genug. Am Herzen war nichts verletzt, aber es wurde dort statt Blut Luft hineingepumt (Luftembolie, Herzifarkt) , das aus den große Wunden bzw den gro0en, verletzten Blutgefäßen dorthin gelangt ist.

Ja, und sie konnnte nicht auf übliche Weise mit Augenschein identifiziert werden, weil das Gesicht teilweise skelettiert war. Auch da habe ich euch geschrieben.

POst 608 und auch zuvor schon mal
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohje, hier wurde schon so viel geschrieben, da habe ich deinen Beitrag dazu vergessen bzw mich nicht erinnert, als ich diesen aus Facebook erhalten habe.. somit, eh schon alles schlimm genug, da kommt es auf einen doppelten Beitrag auch nicht mehr drauf an...
 
Caro, du sagst es. Geschrieben wurde und wird aber deshalb so viel und endlos, weil die Nöbauer und ihre Bladern es einfach nicht lassen können, patschert manipulative und für einen normal empfindenden Menschen schwerverdauliche Meldungen zu produzieren.

Die N werden von den Medien noch immer zu viel geschont, indem zB das von dir genannte ZITAT aus dem LVwG-Erkenntnis (glaube kaum, dass außer der Staatsawaltschaft, dem Anwalt und dem Gericht jemand direkt Zugang zum Obduktiosbericht hatte) "eingeschränkt" wird. Allerdigs tu sich die Medien auch leicht mit dem Zensurieren, weil die Leute nicht korrekt zitieren.
 
@nutztier

Nein, ich sag sicher nichts von wegen "Kadavergerhorsam". Ich finde es sehr erstrebenswert, wenn Hunde einen guten Gehorsam haben und ich bin überzeugt davon, dass das auch für den Hund nichts "Negatives" ist - im Gegenteil, es gibt ihm Sicherheit, wenn er weiss, was sein Mensch von ihm will und es ermöglicht dem Halter, seinem Hund auch ein hohes Mass an Freiheit einzuräumen.
Im Gegenzug wirken doch Hunde, die ständig "ihr eigenes Ding drehen", ihren Menschen hinter sich herziehen etc. oft ziemlich gestresst.
Das Einzige, was ich im Zusammenhang mit Gehorsam schlecht fände wäre, wenn ein Halter den Gehorsam seines Hundes "ausnützt" um den Hund unnötigerweise in Situationen zu zwingen, die für den Hund unangenehm sind oder ihm sogar Angst machen. Also wenn ein Halter z.B. seinen Hund "im Fuss" nahe an einem anderen Hund vorbeizwingen würde, vor dem sein Hund Angst hat - obwohl eh genug Platz zum Ausweichen da wäre. Aber das würde mMn ohnehin kein HH mit ein bißchen Verstand und Empathiefähigkeit tun.

@Caro1

Natürlich seh ich es auch so, dass das Verhalten dieser Hunde absolut nicht normal war. Und ich bin eigentlich überzeugt davon, dass da mehr als ein "Faktor" gründlich schief gelaufen sein muss, dass es so weit kommen konnte. Vielleicht gab's wirklich schon beim Verpaaren keine Sorgfalt im Hinblick auf die Wesensmerkmale; vielleicht war auch die Aufzucht alles andere als optimal und bei der Erziehung scheint's ja auch "gehackt" zu haben. Dazu noch die krass fahrlässige Halterin. "Hund ist erschrocken" wäre eine Erklärung, wenn ein Hund geschnappt und vielleicht ein paar Kratzer auf der Haut verursacht hätte - aber niemals für den Albtraum, den diese Hunde angerichtet haben.

Aber ich hab persönlich halt einen "ziemlichen Respekt" vor der Rudeldynamik - drum ist für mich halt wirklich mit 3 Hunden gleichzeitig zu gehen undenkbar.

Meine Erfahrung dazu: Ich hatte meinen Hund, eine nahe Verwandte eine Wurfschwester von ihm. Und nachdem sich die beiden Hunde sehr nahe gestanden sind, waren wir auch oft zu zweit mit ihnen spazieren - war immer sehr schön. Beide Hunde hatten nie irgend ein Aggressionsproblem gegenüber Menschen - für sie war ohnehin jeder Mensch ein Freund; und für ihn waren die meisten Menschen Freunde und bei den wenigen, die ihm "unheimlich" waren (z.B. sich laut verhaltende Betrunkene) ist er immer sofort zu mir gekommen um Schutz zu suchen. Abgesehen davon hatten sie aber auch unterschiedliche Eigenschaften; sie hat sich mit jedem Hund vertragen, er war nur "teil-verträglich"; Sie war dafür "jagdbegeistert" während für ihn das "Thema Jagd" nie eine nennenswerte Bedeutung hatte. Und Du kannst Dir ja vielleicht vorstellen, wie's war wenn man mit beiden gemeinsam unterwegs war. Plötzlich mußte man auch ihm sagen, dass Hasen nicht nachgehetzt wird (was mit ihm alleine nie ein Thema war) und plötzlich wurde auch sie "steif" wenn er einen Hund mißtrauisch "beäugt" hat (was mit ihr alleine nie ein Thema war). Ist ja kein Problem, wenn jeder Hund seinen Menschen dabei hat. Bei beiden Hunden und nur einem Menschen wird's schon schwieriger. Und noch ein dritter Hund mit nur einem Menschen - ich geb's gerne zu, ich könnt's nicht und würd's auch nicht tun.

Und wenn ich mir jetzt womöglich vorstelle, 1 Mensch mit 3 Hunden, von denen auch nur ein einziger ein Problem mit Aggressionen gegenüber Menschen hat, dann ist das eine wirkliche Hochrisiko-Aktion. Das geht mMn absolut gar nicht.
Aber genau das hat diese HH getan. Und die Kommentare, die da teilweise von ihrer fb-Seite zitiert werden zeigen, dass es offenbar Menschen gibt, die das normal finden. Das ist so schrecklich, ich kann das irgendwie überhaupt nicht fassen.

Liebe Grüße, Conny
 
Abgesehen davon hatten sie aber auch unterschiedliche Eigenschaften; sie hat sich mit jedem Hund vertragen, er war nur "teil-verträglich"; Sie war dafür "jagdbegeistert" während für ihn das "Thema Jagd" nie eine nennenswerte Bedeutung hatte. Und Du kannst Dir ja vielleicht vorstellen, wie's war wenn man mit beiden gemeinsam unterwegs war. Plötzlich mußte man auch ihm sagen, dass Hasen nicht nachgehetzt wird (was mit ihm alleine nie ein Thema war) und plötzlich wurde auch sie "steif" wenn er einen Hund mißtrauisch "beäugt" hat (was mit ihr alleine nie ein Thema war). Ist ja kein Problem, wenn jeder Hund seinen Menschen dabei hat. Bei beiden Hunden und nur einem Menschen wird's schon schwieriger. Und noch ein dritter Hund mit nur einem Menschen - ich geb's gerne zu, ich könnt's nicht und würd's auch nicht tun.

Bei solchen Erfahrungen bzw mit Hunden die mit einem anderen Hund auf einmal so reagieren bzw so ein Verhalten zeigen, da würde ich auch nicht mit 3 Hunden gehen wollen, weil Probleme vorprogrammiert...

Ich hatte immer ein stimmiges Rudel, obwohl zusammen gewürfelt, wofür ich heute noch Dankbar bin, für alle diese wunderbaren Hunde, die ich begleiten durfte...

Und wenn ich mir jetzt womöglich vorstelle, 1 Mensch mit 3 Hunden, von denen auch nur ein einziger ein Problem mit Aggressionen gegenüber Menschen hat, dann ist das eine wirkliche Hochrisiko-Aktion. Das geht mMn absolut gar nicht.
Aber genau das hat diese HH getan. Und die Kommentare, die da teilweise von ihrer fb-Seite zitiert werden zeigen, dass es offenbar Menschen gibt, die das normal finden. Das ist so schrecklich, ich kann das irgendwie überhaupt nicht fassen.

Das möchte ich mir gar nicht vorstellen, weil ich Gott sei Dank nie Hunde hatte, die Menschen gegenüber ein Problem mit Aggression hatten.. Genau das was ich hier schon zig mal geschrieben habe, mit SO einem Hund muss man einzel und mit Maulkorb laufen...
 
Die Dame hat ein neues Posting nachgeschoben, offenbar Schadensbegrenzung, nachdem ihr erstes Posting schon von den Medien aufgegriffen wurde.
 
Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe in Höhe von € 1.800,-- umgewandelt.

Zwar bin ich der persönlichen Meinung, dass eine Haftstrafe die Einstellung der HH nicht geändert hätte, aber für die Menschen, die um das Opfer trauern ist das wohl schon ein Schlag ins Gesicht. € 40.000,-- Entschädigung, plus € 1.800,-- Geldstrafe für ein Menschenleben.
 
Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe in Höhe von € 1.800,-- umgewandelt.

Statt Haft muss Hundehalterin Geldstrafe zahlen

Hab ich es nicht vor ei paar Tagen gesagt, dass die nicht umsonst so impertinent herumpostet?

bestätigt das Landesgericht, dass die fünf Monate unbedingter Haft in eine Geldstrafe von 1.800 Euro – 300 Tagessätze zu je 6 Euro – umgewandelt worden seien. Die Staatsanwaltschaft habe keinen Einwand geäußert. Die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten und das vollumfängliche Geständnis dürften diese nachträgliche Strafmilderung ermöglicht haben.

Es ist in Ö möglich, Geldstrafen in Haftstrafen umzuwandeln, wenn die Geldstrafe TATSÄCHLICH uneinbringlich ist.

Umgekehrt ist nicht möglich.

Ich habe eigentlich erwartet, dass die Geschichte so läuft, dass N wegen Dauertrauma ihre Haft nicht antritt.

Ich bin sehr verwundert, denn offenbar lief es. an der Öffentlichkeit vorbei, anders: Das Urteil vom 07.03.2024 niemals in allen Punkten rechtskräftig. Diese WUNDERSAME Umwandlung kann nur zustande gekommen sein, indem der Anwalt gegen die Strafe berufen hat.

Die der Strafe wegen angerufene Instanz, das OLG, hat laut Medien, das Urteil dürfte nicht veröffentlicht worden sein, die Haft- in eine Geldstrafe umgewandelt und dies so begründet: N sei bisher unbescholten gewesen und habe vollumfänglich gestanden.

Nur damit keiner vergisst, wie das ursprüngliche Urteil lautete. Es war deshalb so milde, 15 Monate, davon 10 bedingt, ausgefallen, weil die BISHERIGE UNBESCHOLTENHEIT BEREITS EINGEPREIST WAR. Die TEILfreiheitsstrafe war mMn, und wie sich jetzt angesichts der Absicht der Frau N, die so weitermachen will, wie bisher und es lediglich unterlassen wird, mit drei Hunden gleichzeitig herumzuspazieren, WOHLBEGRÜNDET:

Zitat aus dem Erkenntnis des LVwG, wo Frau N das Vedrbot, AmStaff zu halten, erfolgreich bekämpft hat und innerhalb dieses Zitates, in Anführugszeichen und Grün, die Passage, in der das LVwG das Ladesgericht Linz wörtlich zitiert:

"Die Bf hat dadurch das Vergehen der grob fahrlässigen Tötung nach § 81 Abs 1 StGB begangen und sie wurde dafür nach dem Strafsatz des § 81 Abs 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 15 Monaten verurteilt. Gemäß § 43a Abs 3 StGB wurde der Vollzug eines Teils der verhängten Freiheitsstrafe im Ausmaß von 10 Monaten unter Bestimmung einer Probezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen, sodass der zu vollziehende Strafteil 5 Monate beträgt. Mildernd wurde das reumütige Geständnis, die Unbescholtenheit und die eigene Körperverletzung der Bf gewertet, erschwerende Umstände waren nicht vorhanden. Im Rahmen der allgemeinen Strafzumessung fiel „der hohe soziale Störwert der Tat stark erschwerend ins Gewicht. Generalpräventive Aspekte bedingten auch die Erforderlichkeit einen Teil der Strafe unbedingt auszusprechen“. [Urteil LG Linz 07.03.2024, GZ: 24 Hv 22/24a; ON17 vwgAkt]."
Zuallererst der Frau Nöbauer, aber auch dem OLG Linz verdanken wir die kommende VERSCHÄRFUNG des OÖ HHG, weil nur so die Chance verringert werden kann, dass Frau N mit ihren künftigen AmStaff wieder einen Unfall verursacht.
ICH HALTE FEST, DASS DIE INSTANZ NICHT DER MEINUNG IST, DASS EINE TEILFREIHEITSSTRAFE ZWECKS ABSCHRECKUNG ÄHNLICH GESTRICKTER HUNDEHALTER NOTWENDIG IST!!

Abschließend noch ein Satz aus dem LVwG-Erkenntnis:
"Dieser Vorfall ist zweifelsohne als „Extremfall“ zu qualifizieren und verwirklicht den Höchstgrad an Gefährdung, der durch eine nicht adäquate Hundehaltung eintreten kann."

Hätte das LG Linz die 5 Monate Freiheitsstrafe so begründet, statt mit Generalprävention, hätte das OLG angesichts einer Toten mit teilskelettiertem Gesicht, wohl nicht so einfach die ohnehin milde Strafe verwässern können.


Falls jemand von euch Zugang zum Originaltext des Urteils über die Berufung hat, bitte melden. gerne per PN.
 
Wie schrecklich ihr Leben enden musste
Mein aufrichtiges Beileid 🖤
 

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Wann wird es sich endlich herumsprechen?

Die Rasse bestimmt den Hund. Und eine Anzahl Rassen sind als Begleithunde nicht geeignet.

Begleithunde müssen sehr gut und leicht erziehbar sein. Begleithunde sollen nicht zum Schutz geeignet sein: NICHT geeignet als Diensthund der Polizei. NICHT geeignet zum Herdenschutz. Begleithunde sollen NICHT allzu eigenständig sein. Begleithunde sollen wenig Jagdtrieb haben.

Begleithunde sollen sehr freundlich sein. Wenn sie mit einer Situation Probleme haben, sollen sie vermeidend reagieren und nicht angreifen.

Ein Amstaff/Pitbull ist KEIN Begleithund. Und sollte daher auch für Privatpersonen verboten sein! (Wie auch Mali, Kangal etc.) Zur Berufsausübung ja, sonst NEIN.

Die Dame war FCI-Züchterin. Hunde waren reinrassig, hatten die üblichen Tests, zig Trainerstunden - und ein Mensch ist tot, weil er halt da war. Zerfleischt, weil er laut gerufen hat.

Der intelligentere Nächste holt sich einen F1 -Labradoodle, F1 Schnoodle, F1 Golden Irish, ohne Befunde, wörtlich aus einem Hinterhof. Ich behaupte, dieser Mensch wird vielleicht argen Kummer mit Zehenkrebs oder PRA erleben - aber er wird dereinst um einen supernetten Hund heulen. Egal woher der Hund kommt, auch wenn er nie einen Trainer sieht - der ist trotzdem nett genug, um niemandem das Gesicht wegzureißen.

Man bemühe Tiervermittlung-Seiten. In Tierheimen WIMMELT es von hochgradig auffälligen "Listis", "Schäfis" und "Herdis" - aber nicht von Doodles.

WEG mit den Egokrücken. Zum Wohl der Hunde, solche Rassen sind bei ihrer angestammten Arbeit am glücklichsten. (Pits dürfen dabei ja auch nach Lust und Laune beißen. Die gehören als Saupacker in die USA - und NUR dorthin.)

Der Gesetzgeber könnte so eine Art Ampelsystem erstellen. Bei Mixen zählt die schwierigere Rasse.

Rot: Nur bei beruflichem Bedarf. Der Mali/DSH zur Polizei, der Kangal zum Schafbauern usw.

Gelb: Kannst du dir halten, aber du hörst dir 2 Stunden lang an, was deine Rasse von anderen unterscheidet. Du weißt dann, warum dein Border Silvester nicht abkann und warum dein intakter, gelber Chi-Mix einen d3-Test haben sollte.

Grün: Werde glücklich mit deinem Bolonka, Markiesje oder Toypudel. Nach 6h Sachkunde bist du von der Hundesteuer befreit.

Keine. Ausnahme. für. Tierschützer. und. ihre. Kundschaft.

Ich möchte gern einen Schützenpanzer und einen Formel 1-Boliden fahren - aber das Gesetz erlaubt mir nur ein normales Auto. Ist halt so
 
Ob die Familie des Opfers das auch so sieht ........ 1.800 EUR Strafe für den fahrlässig verursachten Tod eines Menschen ....
Man kann nur hoffen, dass die weiterhin rechtskräftige bedingte Haftstrafe etwas bewirkt in ihrem Handeln.
 
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