Joggerin von Hund totgebissen (OÖ)

Diese Redewendung habe ich in DE so bisher nicht gehört. Entweder es gibt Bewährung oder Knast oder beides.
Eine bedingt ausgesprochen Strafe bedeutet ja Bewährung, dh die Strafe wird fällig wenn eine je nach Formulierung des Urteils, gesetzte Bedingung binnen einer gewissen Zeit eintritt bzw nicht eintritt. Wenn sich der Verurteilte nicht binnen einer gewissen Zeit bewährt = wohlverhält = die Bedingungen nicht erfüllt, dann sitzt er ein.
 
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Ist denn das zu glauben?
Normale Leute werden dermaßen schikaniert was die Hundehaltung angeht, nutzlose weil viel zu oberflächliche Sachkundekurse,... Aber Leute deren Hunde Menschen zerlegen dürfen sich einfach wieder welche holen, solange es nicht die selben Killer sind 🙈🙈🙈😱
 
Ein schönes Beispiel dafür, dass Rechtssprechung und Rechtsempfinden oft kaum was miteinander zu tun haben.

Denn: Leider muss ein solches Verbot eine gesetzliche Grundlage haben, und wenn die nicht gegeben ist, ist kein Verbot möglich.

Zitat aus dem oben verlinkten Artikel:

Der Bürgermeister von Naarn hat der Frau verboten, je wieder American Staffordshire Terrier zu halten. Dagegen reichte die Hundehalterin Beschwerde ein. Sie fühlte sich ungerecht behandelt, der Sachverhalt sei nicht ordentlich geprüft worden. Das Landesverwaltungsgericht arbeitete den Fall daher noch einmal auf und entschied jetzt: Zumindest ihre drei noch verbliebenen Hunde darf die Frau nicht mehr halten.

Die tödliche Bissattacke sei ein so schwerwiegender Vorfall gewesen, dass davon auszugehen sei, dass die Frau auch in Zukunft nicht in der Lage sein werde, die Hunde so zu halten, dass keine Gefahr ausgehe. In einem gravierenden Punkt aber musste das Landesverwaltungsgericht allerdings widersprechen: Ein generelles Halteverbot, sowie ein Halteverbot nur für diese Hunderasse sei nicht möglich. Die Frau könnte sich also wieder neue American Staffordshire Terrier anschaffen

D.h. um ein soches Verbot zu ermöglichen, muss die gesetzliche Grundlage geändert werden. Und das hat man zumindest vor:

Der Entwurf für das neue Hundehaltegesetz, das noch vor dem Sommer im oberösterreichischen Landtag beschlossen werden soll, sieht hier eine Änderung vor. Die Rechtslage soll damit auch in diesem Punkt so verschärft werden, dass dann auch ein Halteverbot allgemein oder für einzelne Hunderassen ausgesprochen werden kann, bestätigt das Büro des zuständigen Landesrats Michael Lindner (SPÖ) am Mittwoch.

Ob dieses Gesetz dann auch rückwirkend gilt... das ist die Frage.
 
Auch interessant das oberösterreichische Gesetz

§ 9​

Text​

§ 9Paragraph 9,​

Untersagung der Hundehaltung​

  1. (1)Absatz einsDie Gemeinde hat dem Hundehalter oder der Hundehalterin das Halten eines Hundes mit Bescheid zu untersagen, wenn
    1. 3.Ziffer 3
      der Halter oder die Halterin eines auffälligen Hundes die Verlässlichkeit gemäß § 5 nicht besitzt, oderder Halter oder die Halterin eines auffälligen Hundes die Verlässlichkeit gemäß Paragraph 5, nicht besitzt, oder
    2. 4.Ziffer 4
      der Halter oder die Halterin eines auffälligen Hundes den Nachweis gemäß § 2 Abs. 3 oder § 7 Abs. 2 nicht fristgerecht erbringt, oderder Halter oder die Halterin eines auffälligen Hundes den Nachweis gemäß Paragraph 2, Absatz 3, oder Paragraph 7, Absatz 2, nicht fristgerecht erbringt, oder
    3. 5.Ziffer 5
      Anordnungen gemäß § 8 nicht ausreichen, um die unzumutbare Belästigung oder Gefährdung zu beseitigen, oderAnordnungen gemäß Paragraph 8, nicht ausreichen, um die unzumutbare Belästigung oder Gefährdung zu beseitigen, oder
6.Ziffer 6
der Halter oder die Halterin – unabhängig davon, ob er oder sie die nötige Sachkunde besitzt – nicht in der Lage ist, einen Hund so zu halten, dass Gefährdungen oder unzumutbare Belästigungen von Menschen und Tieren abgewendet werden.
 
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Nur weil irgendwelche Schreibtischtäter sich scheuen hier die entsprechenden Schritte einzuleiten sollen sich die Leute wieder gefährden lassen?
 
Solange ein Gesetz nicht ausjudiziert wird, steht es nur auf dem Papier.
In der Praxis ist das eines der zahnlosesten Gesetze überhaupt, weil monetäre Interessen dagegen stehen.

Das Tierhalteverbot bezieht sich zum größten Teil auf Tierquälerei. Und wie jeder weiß, findet man die schlimmsten Zustände in der bäuerlichen Viehhaltung - und da wird das Tierhalteverbot nicht mal bei gravierendsten Mängeln ausgesprochen. Normalerweise bleibt es bei einer Verwarnung, und dann geht alles weiter wie gehabt. Da können die Tiere bis zu den Augen im Dreck stehen und die Hälfte des Bestandes tot herumliegen - es passiert dem Viehhalter nix.
Niemand ist da an einem wirklich durchsetzbaren Gesetz interessiert, denn dann müssten ja die meisten Viehbetriebe zusperren.

Hunde sind in dem Gesetz nur ein Neben-Paragraf. Und wird genausowenig durchgesetzt, weil das wäre ja dann ein Präzedenzfall.
 
Auch interessant das oberösterreichische Gesetz

§ 9​

Text​

§ 9Paragraph 9,​

Untersagung der Hundehaltung​

  1. (1)Absatz einsDie Gemeinde hat dem Hundehalter oder der Hundehalterin das Halten eines Hundes mit Bescheid zu untersagen, wenn
    1. 3.Ziffer 3
      der Halter oder die Halterin eines auffälligen Hundes die Verlässlichkeit gemäß § 5 nicht besitzt, oderder Halter oder die Halterin eines auffälligen Hundes die Verlässlichkeit gemäß Paragraph 5, nicht besitzt, oder
    2. 4.Ziffer 4
      der Halter oder die Halterin eines auffälligen Hundes den Nachweis gemäß § 2 Abs. 3 oder § 7 Abs. 2 nicht fristgerecht erbringt, oderder Halter oder die Halterin eines auffälligen Hundes den Nachweis gemäß Paragraph 2, Absatz 3, oder Paragraph 7, Absatz 2, nicht fristgerecht erbringt, oder
    3. 5.Ziffer 5
      Anordnungen gemäß § 8 nicht ausreichen, um die unzumutbare Belästigung oder Gefährdung zu beseitigen, oderAnordnungen gemäß Paragraph 8, nicht ausreichen, um die unzumutbare Belästigung oder Gefährdung zu beseitigen, oder
6.Ziffer 6
der Halter oder die Halterin – unabhängig davon, ob er oder sie die nötige Sachkunde besitzt – nicht in der Lage ist, einen Hund so zu halten, dass Gefährdungen oder unzumutbare Belästigungen von Menschen und Tieren abgewendet werden.
Da geht es aber überall um "das Halten eines Hundes", also eines bestimmten Tieres, nicht um "das Halten von Hunden" grundsätzlich. Und das Halten der aktuellen (bzw. jetzt früeren) Hunde wurde der Frau ja verboten.
 
Danke für die Fundstelle! Das ist aber auf OÖ beschränkt, trifft in diesem Fall natürlich zu. Allerdings ist abzuwarten, was die Judikatur daraus macht. Im gegebenen Fall hat das oö. Landesverwaltungsgericht eben so entschieden. Man kann natürlich diese Entscheidung kritisieren - mAn. wäre auch eine andere Auslegung eher im Sinne des Gesetzes gewesen. Aber gerichtliche Entscheidungen sind anzuerkennen, solange sie nicht von der nächsten Instanz geändert werden. Die Verwaltung hat jedenfalls korrekt gehandelt.
So nebenbei: Erlassung rückwirkender Gesetze ist so eine Sache......
 
So nebenbei: Erlassung rückwirkender Gesetze ist so eine Sache......
Ja rückwirkende Gesetze sind unzulässig und verfassungswidrig, weil sie die Rechtssicherheit total untergraben. Aber es soll tatsächlich Politiker geben, die das gerne aushebeln würden...

Das andere, die Jurisdiktion... Gesetze sind eben meist nicht so eindeutig formuliert wie man sich das gerne vorstellt, da gibt es fast immer viele mögliche Interpretationen. Erst wenn ein Gesetz ausjudiziert wurd (also bis zum endgültigen Rechtsspruch des Verwaltungsgerichtshofs) kann man sagen dass es eine rechtlich gültige Auslegung des Gesetzes gibt... wobei, das ist auch nicht in Stein gemeißelt.
 
Da steht aber: nicht in der Lage ist, einen Hund so zu halten - nicht diesen/jenen/... Hund.
Das ist einer der Gründe, warum "das Halten eines Hundes" zu untersagen ist. Trotzdem kann nur "das Halten eines [bestimmten] Hundes" untersagt werden, nicht grundsätzlich die Hundehaltung.
D.h. einer Person, auf die die von Dir zitierte Ziffer 6 zutrifft kann per Bescheid das Halten jedes ihrer Hunde untersagt werden. Aber es braucht für jeden existierenden, gehaltenen Hund einen Bescheid.

Ich verteidige das nicht und wäre auch absolut für die Möglichkeit eines generellen Hunde- oder Tierhalteverbots. Aber das steht nunmal nicht in dem von Dir zitierten Gesetzestext. Wenn ich falsch liege, mögen mich Juristen bitte korrigieren!
 
Ob dieses Gesetz dann auch rückwirkend gilt... das ist die Frage.
Gesetze gelten in der Regel NICHT rückwirkend. Ist aber egal. Sobald eine Rechtslage in Kraft tritt, die einen Bescheid ermöglicht, der der Dame das Halten von AnStaffs oder von Hunden generell verbietet, kann ein neuer Bescheid erlassen werden. MMn kann ihr jetzt schon das Halten untersagt werde, wenn es die bescheidausstellende Behörde richtig begründet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann ein Tierhalteverbot aussprechen. Und das schon bei wesentlich weniger schwerwiegenden Tatbeständen.
So ist es:

OÖ HundehalteG

§ 3 Allgemeine Anforderungen​

(1) Hunde dürfen nur von Personen gehalten werden, die …..

psychisch, physisch und geistig in der Lage sind, den Verpflichtungen gemäß Abs. 2

nachzukommen.
...

(2) Ein Hund ist in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass

1. Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden, oder ...

§ 9 Untersagung der Hundehaltung​

(1) Der Bürgermeister oder die in (Der Magistrat) hat dem Hundehalter oder

der in das Halten eines Hundes mit Bescheid zu untersagen, wenn....

6. der Halter oder die in – unabhängig davon, ob er oder sie die nötige Sachkunde

besitzt – nicht in der Lage ist, einen Hund so zu halten, dass Gefährdungen oder

unzumutbare Belästigungen von Menschen und Tieren abgewendet werden
.

Da diese Dame seit dem Tod der joggenden Nachbarin, für den ihre drei Hunde ursächlich gewesen sind, monatelang stationär an der Psyche behandelt werden musste und nur anlässlich des Strafverfahrens, wie sie betonte, das Krankenhaus kurz vorübergehend verlassen hatte, ist davon auszugehen, dass sie augenblicklich psychisch nicht in der Lage ist, einen Hund zu halten.

Es könnte durchaus noch an anderen Anforderungen, die das OÖ HHG an Hundehalter stellt, mangeln.

Ich jedenfalls wäre ca ein halbes Jahr nachdem sich mit meinen Hunden ein dermaßener SUPERGAU ereignet hat, nicht in der Laune, mir wieder Hunde zuzulegen und einen Untersagungsbescheid anzufechten, schon gar nicht, während eine Gesetzesverschärfung, die ich angestoßen habe und die dazu führen wird, dass andere Hunde und deren Halter für mein verantwortungsloses Versagen dauerhaft büßen werden, in Vorbereitung ist.


Was sagen eigentlich der ÖCAST, bei der ja die beiden Ehefrauen Funktionen innehatten, und der ÖKV zu dieser Provokation während gerade eine Gesetzesnovelle ansteht? Sollen die beiden Damen unter dem Dach des ÖKV weiterzüchten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist einer der Gründe, warum "das Halten eines Hundes" zu untersagen ist. Trotzdem kann nur "das Halten eines [bestimmten] Hundes" untersagt werden, nicht grundsätzlich die Hundehaltung.

das würde ja heißen, wie in vergangenen fällen wo teils mehr als 40 hunde zu tode kamen, daß es kein hundehalteverbot gab, auch wenn die medien es so vermeldet haben.
den wenn man kein halteverbot für neue hunde aussprechen kann und die besessenen hunde tot sind, kann man kein halteverbot erlassen?

finde daß sehr undurchschaubar und dachte das verbot gilt für allgemeine hundehaltung (zumindest im ausgesprochenen BL)
demnach wäre es ja für die wenigen male wo es angeblich verhängt wurde, rechtswidrig gewesen?

es wäre interessant wenn die forenbetreiber das mal hieb und stichfest recherchieren würden samt artikel.
 

auch O.Ö., da gab es keine gesetzeshürden. da kommt man eigentlich zum schluß, es kommt nicht in erster linie auf gesetze sondern auf den richter an? :confused:
 

auch O.Ö., da gab es keine gesetzeshürden. da kommt man eigentlich zum schluß, es kommt nicht in erster linie auf gesetze sondern auf den richter an? :confused:
Ich vermute (!!) das eine ist eine "Untersagung der Hundehaltung" durch die Gemeinde lt. OÖ Hundehaltungsgesetz (bestimmer Hund), und das andere ein vom Gericht ausgesprochenes Tierhalteverbot lt. Tierschutzgesetz (Hunde/Tiere generell)?

Ein generelles Tierhalteverbot lt. TschG ist möglich, dieses kann allerdings nicht von der Gemeinde verhängt werden, da braucht es ein Gericht?
Wo sind die Juristerei-Kundigen?
 
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