Man kann ein Tierhalteverbot aussprechen. Und das schon bei wesentlich weniger schwerwiegenden Tatbeständen.
So ist es:
OÖ HundehalteG
§ 3 Allgemeine Anforderungen
(1) Hunde dürfen nur von Personen gehalten werden, die …..
psychisch, physisch
und geistig in der Lage sind, den Verpflichtungen gemäß Abs. 2
nachzukommen. ...
(2) Ein Hund ist in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass
1. Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden, oder ...
§ 9 Untersagung der Hundehaltung
(1) Der Bürgermeister oder die in (Der Magistrat) hat dem Hundehalter oder
der in das Halten eines Hundes mit Bescheid zu untersagen, wenn....
6. der Halter oder die in – unabhängig davon, ob er oder sie die nötige Sachkunde
besitzt –
nicht in der Lage ist, einen Hund so zu halten, dass Gefährdungen oder
unzumutbare Belästigungen von Menschen und Tieren abgewendet werden.
Da diese Dame seit dem Tod der joggenden Nachbarin, für den ihre drei Hunde ursächlich gewesen sind, monatelang stationär an der Psyche behandelt werden musste und nur anlässlich des Strafverfahrens, wie sie betonte, das Krankenhaus kurz vorübergehend verlassen hatte, ist davon auszugehen, dass sie augenblicklich psychisch nicht in der Lage ist, einen Hund zu halten.
Es könnte durchaus noch an anderen Anforderungen, die das OÖ HHG an Hundehalter stellt, mangeln.
Ich jedenfalls wäre ca ein halbes Jahr nachdem sich mit meinen Hunden ein dermaßener SUPERGAU ereignet hat, nicht in der Laune, mir wieder Hunde zuzulegen und einen Untersagungsbescheid anzufechten, schon gar nicht, während eine Gesetzesverschärfung, die ich angestoßen habe und die dazu führen wird, dass andere Hunde und deren Halter für mein verantwortungsloses Versagen dauerhaft büßen werden, in Vorbereitung ist.
Was sagen eigentlich der ÖCAST, bei der ja die beiden Ehefrauen Funktionen innehatten, und der ÖKV zu dieser Provokation während gerade eine Gesetzesnovelle ansteht? Sollen die beiden Damen unter dem Dach des ÖKV weiterzüchten?