SydneyBristow
Super Knochen
reaktiven Hunden
Es macht die Situation nicht besser solche Euphemismen zu verwenden.
Man muss nicht jeden Blödsinn von den Amis übernehmen.
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reaktiven Hunden
Sehr richtig.Es macht die Situation nicht besser solche Euphemismen zu verwenden.
Man muss nicht jeden Blödsinn von den Amis übernehmen.
Der Begriff „reaktiver Hund“ ist inzwischen bei TrainerInnen durchaus verbreitet und anerkannt.
ZB die Ursula Aigner verwendet ihn.
Mein Herz galt diesen Satz von dir. Es ist unglaublich, wie verantwortungslos diese Person ist. Zum Glück ist die Medizin schon so weit, vernünftige DNA auszuwerten.Ich hoffe diese Unperson von Halterin kriegt nie wieder ein Tier in die Hand.
Sehr richtig.
Das Wort "reaktiv" bezieht sich lediglich auf die Fähigkeit, auf etwas zu reagieren. Sagt nichts über den Grad der Reaktivitätsfähigkeit aus.
Ein "nicht reaktiver Hund" wäre tot. Weil er auf nichts mehr reagieren kann.
Ich frag mich, wie das bei Hunden aus dem Tierschutz funktionieren soll. Mit meinem Briard hätte ich keinerlei Test machen können, weil er sich vor allem und jedem extrem gefürchtet hat......So - Antwort erhalten. Ich stelle sie hier herein:
"Ich darf mich im Auftrag von Herrn Landesrat Michael Lindner für Ihre Anregungen zur Neufassung des Oö. HundehalteG bedanken und kann Ihnen mitteilen, dass der Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden die oberste Zielsetzung der Arbeitsgruppe für die Neuformulierung des Oö. Hundehaltegesetzes war. Durch die Einführung der 40/20 Regelung (Hund hat ausgewachsen einen Körpergröße von mehr als 40 cm Widerrist oder mehr als 20 kg Gewicht) können in Zukunft alle größeren Hunde (von denen aufgrund ihrer Körperkraft und Bisskraft mehr potentielle Gefahr ausgeht) in einem Alltagstauglichkeitstest auf ihr „Sozialverhalten“ hin gescreent werden. Die ExpertInnen gehen davon aus, dass durch diese Maßnahme frühzeitig Auffälligkeiten im Hund-Haltergespann entdeckt werden können.
Der konkrete Ablauf wurde natürlich im Detail überlegt und wird so aussehen, dass bei reinrassigen Tieren der FCI Rassestandard für die Einteilung in kleinen oder großen Hund herangezogen wird. Dies passiert bereits bei der Anmeldung des Hundes in der Gemeinde. Falls es sich dann um einen großen Hund handelt, muss bis zum 16. Lebensmonat eine sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung abgelegt werden. Bei Mischlingen ist es tatsächlich so, dass der Hundebesitzer mit dem Hund – nachdem er ausgewachsen ist – einmal zum Tierarzt gehen muss um dort die Größe bzw. das Gewicht feststellen zu lassen. Die neue 40/20 Regelung wird nach derzeitigem Stand nur für neue Hundeanmeldungen gelten."
Also... es gilt bei Rassehunden der sogenannte Standard. (der z.B. bei Welsh Terriern 38 bis 39 cm ist, dass es sogar Welshies mit 45 cm gibt, ist hier egal)
Zu den Mischlingen... das wird spannend! Wer bitte überprüft, ob der Halter, nachdem der Hund ausgewachsen ist, diesen vom TA vermessen lässt und dann die Prüfung macht? Müssen das dann die Tierärzte machen und den Hund melden? Wie soll das kontrolliert werden? Wenn nun ein Hundehalter samt Hund auf der Straße von einem "Kontrollorgan" angetroffen wird und dieses Kontrollorgan meint, der Hund wäre etwas größer als 40cm oder etwas schwerer als 20kg - muss der Hundehalter stets einen Ausweis vom TA mithaben, wo Größe und Gewicht des Hundes vermerkt sind? Fragen über Fragen.... Und auf die Diskussionen, dass der Hund zwar gegenwärtig zugenommen hätte und nun etwas über 20kg, normal aber darunter läge - auf die bin ich auch schon gespannt!
Diese Regelung gibt es in Deutschland (NRW) schon lange und ist hier ganz verständlich beschrieben/erklärt..Ich frage mich aber schon, wie diese 40/20 Regelung in der Praxis aussehen soll! Der Sachkundenachweis wird ja nicht mit dem erwachsenen Hund erbracht - und der erforderliche Praxistest für große Hunde ebenfalls nicht. Wie soll das bei Mischlingen laufen, wo man im Jugendalter keine Ahnung hat, wie groß der Hund wirklich wird? Ist ja nett, dass das vorgesehene Gesetz so viel Zustimmung heute fand. Aber nachgedacht hat da sichtlich niemand. Hauptsache, man macht - irgend etwas. Ob sinnvoll oder nicht
Einigung: Sechs Hunderassen als gefährlich eingestuft
Politikerinnen und Politiker haben sich heute im Unterausschuss des Landes auf einen Entwurf des neuen Hundehaltegesetzes geeinigt. Sechs Rassen sollen als gefährlich eingestuft werden. Gemeinden erhalten künftig mehr Mitsprache bei den Haltungsvorschriften.ooe.orf.at
Der Tosa Inu wird vermutlich deshalb gelistet, weil er im 19.Jhdt duch Kreuzung von japanischen Shikoku mit den Rassen Bulldog, Bullterrier, Bernhardiner, Mastiff und Deutsche Dogge gezüchtet wurde. Der Shikoku war/ist ein großer Hund vom Spitztyp.
In Japan kennt jeder den Tosa Inu, er wird dort mit großem Respekt behandelt. Vom Aussterben bedroht ist er sicherlich nicht, also keine Notwendigkeit ihn jetzt unbedingt hier haben zu wollen.
Und ich würde mal sagen - ich wünsch es ihm NICHT, plötzlich massenweise in Europa gezüchtet zu werden, um irgendwelche Egos aufzupolieren.
Immerhin eine Antwort.So - Antwort erhalten.
Wer die Arbeitsgruppe und die Experten sind, sagt der Gute nicht."... Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden ... oberste Zielsetzung ... Arbeitsgruppe ... Neuformulierung des Oö. Hundehaltegesetzes. Durch die Einführung der 40/20 Regelung ... können in Zukunft alle größeren Hunde (von denen aufgrund ihrer Körperkraft und Bisskraft mehr potentielle Gefahr ausgeht) in einem Alltagstauglichkeitstest auf ihr „Sozialverhalten“ hin gescreent werden. Die ExpertInnen gehen davon aus, dass ... frühzeitig Auffälligkeiten im Hund-Haltergespann entdeckt werden können.
konkrete ... im Detail überlegt ... bei reinrassigen FCI Standard ... passiert bereits bei Anmeldung in der Gemeinde. Falls es sich dann um einen großen Hund handelt, muss bis zum 16. Lebensmonat eine sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung abgelegt werden. Mischlinge ... nachdem ausgewachsen Tierarzt muss ... Größe bzw. das Gewicht feststellen.
Vermutlich wird die Gemeinde den Nachweis der Vermessung verlangen. Kann auch sein, dass man § 24 a Abs 2 Z 2 TSchG ändert und die Größe gemeldet werden muss. Würd mich nicht wundern, denn die Registrierpflicht ist jetzt schon absurd, Meldepflicht gem lit e: " im Falle eines Tieres, an dessen Körperteilen aus veterinärmedizinischem Grund Eingriffe unternommen wurden, Angabe des genauen Grundes und des Tierarztes, der den Eingriff vorgenommen hat bzw. Angabe sonstiger Gründe (zB Beschlagnahme),"Wer bitte überprüft, ob der Halter, nachdem der Hund ausgewachsen ist, diesen vom TA vermessen lässt und dann die Prüfung macht? Müssen das dann die Tierärzte machen und den Hund melden? Wie soll das kontrolliert werden? Wenn nun ein Hundehalter samt Hund auf der Straße von einem "Kontrollorgan" angetroffen wird und dieses Kontrollorgan meint, der Hund wäre etwas größer als 40cm oder etwas schwerer als 20kg - muss der Hundehalter stets einen Ausweis vom TA mithaben, wo Größe und Gewicht des Hundes vermerkt sind? Fragen über Fragen.... Und auf die Diskussionen, dass der Hund zwar gegenwärtig zugenommen hätte und nun etwas über 20kg, normal aber darunter läge - auf die bin ich auch schon gespannt!
Nein, das sagt mir der Hausverstand ! Und wenn ich den nicht besitze , dann habe ich verdammt noch mal, keine Lebewesen zu " führen " und schon gar nicht 3 kräftige Hunde! Denn das ist dann eben nicht gegeben !Es war die Stresssituation (Wurf zu Hause, rasch noch mit drei Hunden Gassi und dann der Bewegungsreiz) ich meine, auf das sollte man Hundehalter schulen. Dass man in dem Fall doppelt und dreifach aufpassen muss, halt nur mit einem gesicherten Hund gehen. Aber das muss geschult werden. Durch zertifizierte Trainer, nicht durch den Wildwuchs an Trainern und Schulen, der noch immer vorhanden ist. Dann - ein "Rat auf Draht" für Hundehalter, die Probleme mit ihrem Hund haben.
Wenn ich mich nicht täusche, hat sich die für den Sachkundenachweis vorgeschriebene Stundenzahl schon vervielfacht. Natürlich kann man für die Alltagstauglichkeitsprüfung auch noch einen Kurs vorschreiben.Ich habe nun auf das Mail geantwortet - auch in dem Sinne, dass diese Anlassgesetzgebung - das, was geplant ist, wahrscheinlich keinen Hundebiss verhindert. Wichtiger wäre, Hundehalter zu schulen - Körpersprache! - und was im Falle von Stresssituationen zu tun ist. Elmo soll ein lieber Hund gewesen sein, Prüfungen absolviert haben - was also soll hier ein "Wesenstest" bringen? Es war die Stresssituation (Wurf zu Hause, rasch noch mit drei Hunden Gassi und dann der Bewegungsreiz) ich meine, auf das sollte man Hundehalter schulen. Dass man in dem Fall doppelt und dreifach aufpassen muss, halt nur mit einem gesicherten Hund gehen. Aber das muss geschult werden. Durch zertifizierte Trainer, nicht durch den Wildwuchs an Trainern und Schulen, der noch immer vorhanden ist. Dann - ein "Rat auf Draht" für Hundehalter, die Probleme mit ihrem Hund haben.