Hunde sind blutrünstige Bestien!
Seit vielen Jahrzehnten bin ich Jäger. In Österreich und auch weltweit unterwegs. Als Revierinhaber in Österreich habe ich so manchen Hund im Wald erlebt, welcher sich:“ vorübergehend dem Einfluss seiner Führerin, seines Führers, entzogen hat“. Noch nie habe ich auf deshalb auf einen Hund die Büchse angelegt. Meist dauert es nur kurze Zeit und man hört schon lautes Rufen der Hundebesitzer. Da hat halt jemand seinen Hund zum „Äußerln“ aus dem Auto gelassen und der hat aus Bewegungsmangel einen Ausfug in die Umgebung unternommen. Sicherlich nicht in Ordnung, aber welchem Hundehalter ist das nicht schon passiert? Ich kenne Jäger-Hunde denen das auch schon passiert ist. Und nicht nur Einen!
Sind solche Hunde schon wildernde Hunde, wenn sie ein wenig im Unterholz stöbern? Und stellen sie wirklich eine Gefahr für das Wild dar? In all den Jahren habe ich keinen solchen „Ausreißer“ erlebt der seine Bindung an seinen Führer (in) aufgrund seines Jagdinstinktes so verloren hätte, dass er in Minuten zur Wildreißenden Bestie geworden wäre. Wenn sie sich tatsächlich zu weit von ihrer Bezugsperson entfernt haben, werden diese Hunde meist unsicher und möchten zurückfinden. Sie haben keine Ortskenntnisse und laufen , mehr oder weniger planlos, durch die Gegend. Solche Hunde suchen Menschen. Haben sie endlich einen gefunden, so halten sie sich meist in seiner Umgebung auf, in der Hoffnung wieder ihr Rudel zu finden.
Viele unserer Begleithunde sind schon aufgrund ihres Phänotyps nicht geeignet ernsthaft zu jagen. Die meisten haben auch nicht die Kondition einem Hasen oder einem Reh gefährlich werden zu können. Doch habe ich viele Hunde gesehen, die wenn sie beispielsweise einen jungen Hasen aufgestöbert haben und der stellt sich tot, vor dem Hasen mehr Angst haben als der Hase um sein Leben. Meist gehen sie einen Schritt zurück und beginnen einmal zu Bellen. Aus Angst und Unsicherheit. Jagen muss erlernt sein. Auch bei Tieren. Die Anlagen dazu sind angelegt, aber wie’s wirklich geht lernen die Prädatoren von den Elterntieren. Unsere Begleithunde haben das nie gelernt. Von wem auch?
In der Rechstsprechung nimmt die „Verhältnismäßigkeit“ einen wichtigen Platz ein. Warum soll diese nicht auch dann gelten, wenn sich unser Hund der Einwirkung seines Führers kurzzeitig entzogen hat. Selbst wenn das schlimmste passieren sollte und ein nicht angeleinter Hund erbeutet am Wegesrand einen Junghasen, kann das nicht dazu führen einen, vielleicht hoch ausgebildeten und somit wertvollen Hund, zu erschießen. Hier ist die Verhältnismäßigkeit doch keines Falls gegeben! Und doch schießen Jäger auf Hunde die sie nie zuvor gesehen haben, nur weil sie das Recht dazu haben.
Der werfe den ersten Stein, dem sein Hund noch nie „ausgebüchst“ ist und der dann froh war in unversehrt wieder anleinen zu können. Ich trete daher für eine Gesetzesänderung ein die zwar den Jagdaufsichtsorganen ermöglicht weiterhin für den Schutz der jagdbaren Tiere zu sorgen, aber den Abschuss von "Wildernden Hunden" erst dann erlaubt wenn das Jagdaufsichtsorgan vorher eine Anzeige bei der Polizei gemacht hat. Vielleich wird dieser Hund schon von seinem Besitzer händeringend gesucht. Auf jedem Fall darf der Abschuss erst nach mehreren Beobachtungen und Einhaltung einer „Abkühlungsfrist“ von mindestens 2 Wochen nach der Anzeige und NUR vom zuständigen Jagdaufsichtsorgan durchgeführt werden. Halsband und/oder Hundemarke sind bei der Polizei abzuliefern.
Seit vielen Jahrzehnten bin ich Jäger. In Österreich und auch weltweit unterwegs. Als Revierinhaber in Österreich habe ich so manchen Hund im Wald erlebt, welcher sich:“ vorübergehend dem Einfluss seiner Führerin, seines Führers, entzogen hat“. Noch nie habe ich auf deshalb auf einen Hund die Büchse angelegt. Meist dauert es nur kurze Zeit und man hört schon lautes Rufen der Hundebesitzer. Da hat halt jemand seinen Hund zum „Äußerln“ aus dem Auto gelassen und der hat aus Bewegungsmangel einen Ausfug in die Umgebung unternommen. Sicherlich nicht in Ordnung, aber welchem Hundehalter ist das nicht schon passiert? Ich kenne Jäger-Hunde denen das auch schon passiert ist. Und nicht nur Einen!
Sind solche Hunde schon wildernde Hunde, wenn sie ein wenig im Unterholz stöbern? Und stellen sie wirklich eine Gefahr für das Wild dar? In all den Jahren habe ich keinen solchen „Ausreißer“ erlebt der seine Bindung an seinen Führer (in) aufgrund seines Jagdinstinktes so verloren hätte, dass er in Minuten zur Wildreißenden Bestie geworden wäre. Wenn sie sich tatsächlich zu weit von ihrer Bezugsperson entfernt haben, werden diese Hunde meist unsicher und möchten zurückfinden. Sie haben keine Ortskenntnisse und laufen , mehr oder weniger planlos, durch die Gegend. Solche Hunde suchen Menschen. Haben sie endlich einen gefunden, so halten sie sich meist in seiner Umgebung auf, in der Hoffnung wieder ihr Rudel zu finden.
Viele unserer Begleithunde sind schon aufgrund ihres Phänotyps nicht geeignet ernsthaft zu jagen. Die meisten haben auch nicht die Kondition einem Hasen oder einem Reh gefährlich werden zu können. Doch habe ich viele Hunde gesehen, die wenn sie beispielsweise einen jungen Hasen aufgestöbert haben und der stellt sich tot, vor dem Hasen mehr Angst haben als der Hase um sein Leben. Meist gehen sie einen Schritt zurück und beginnen einmal zu Bellen. Aus Angst und Unsicherheit. Jagen muss erlernt sein. Auch bei Tieren. Die Anlagen dazu sind angelegt, aber wie’s wirklich geht lernen die Prädatoren von den Elterntieren. Unsere Begleithunde haben das nie gelernt. Von wem auch?
In der Rechstsprechung nimmt die „Verhältnismäßigkeit“ einen wichtigen Platz ein. Warum soll diese nicht auch dann gelten, wenn sich unser Hund der Einwirkung seines Führers kurzzeitig entzogen hat. Selbst wenn das schlimmste passieren sollte und ein nicht angeleinter Hund erbeutet am Wegesrand einen Junghasen, kann das nicht dazu führen einen, vielleicht hoch ausgebildeten und somit wertvollen Hund, zu erschießen. Hier ist die Verhältnismäßigkeit doch keines Falls gegeben! Und doch schießen Jäger auf Hunde die sie nie zuvor gesehen haben, nur weil sie das Recht dazu haben.
Der werfe den ersten Stein, dem sein Hund noch nie „ausgebüchst“ ist und der dann froh war in unversehrt wieder anleinen zu können. Ich trete daher für eine Gesetzesänderung ein die zwar den Jagdaufsichtsorganen ermöglicht weiterhin für den Schutz der jagdbaren Tiere zu sorgen, aber den Abschuss von "Wildernden Hunden" erst dann erlaubt wenn das Jagdaufsichtsorgan vorher eine Anzeige bei der Polizei gemacht hat. Vielleich wird dieser Hund schon von seinem Besitzer händeringend gesucht. Auf jedem Fall darf der Abschuss erst nach mehreren Beobachtungen und Einhaltung einer „Abkühlungsfrist“ von mindestens 2 Wochen nach der Anzeige und NUR vom zuständigen Jagdaufsichtsorgan durchgeführt werden. Halsband und/oder Hundemarke sind bei der Polizei abzuliefern.