Hi
<<nebenzu gibts verschiedene wurfstärken sowie preisunterschiede
klar..aber das sind ja andere punkte.. ich wollte doch nur gesetzlichesabklären...nicht praxis..
Tj aaber das spielt gestzlich eine Rolle-so ich weiß jetzt nicht wie hoch die Obergrenze für steuerfreies Einkommen aus der Zucht in D ist. In A sidn es 10 000 Euro.
Habe ich jetzt z.B 2 Chihuhuas und decke diese udn habe 5 Welpen, ein Mal 2, ein Mal drei, liegen meine Einnahmen unter 10.000 Euro. (Ausgaben rechne ich jetzt mal nicht mit ein) Hab eich zwei Labradore decke diese udn habe insgesamt 15 Welpen liege ich über 10.000 Einnahmen.
Jetzt kommt darauf an, wie viele Hunde hast du, welche AUsgaben, welche Einnahmen. Nimm mich als Beispiel da sich mit 14 Hunden udn zwei Würfen im jahr mehr Ausgaben als wie Einnahmen habe, ist klar. Nimm aber stattdessen einen Züchter derselben Rasse mit 3 Hundne udn 2 Würfen im Jahr sieht die Rechnung ganz anders aus.
was ist nötig um sich von staatlicher seite hundezüchter zu nennen.. gewerbsmäßig..
Um sich Züchter zu nennen musst du :
Eine Zuchtstättenkarte beantragen
Einen Zwingernamen FCI schützen lassen
Deine Zucht bei der Bezirkshauptmannschaft melden
Zuchttaugliche Hundee haben
Je nach Rasse diverse Seminar ebesucht haben
Ab drei Hunden (Zuchthündinnen) oder drie Würfe im Jahr giltst du als gewerbemäßig und musst zusäzlich iene Prüdfung ablegen, das Ok des Amtstierarztes haben,
wenn du klug bist führst du Kassabuch und solltest du über der Einkommensgrenz eliegen, meldest du dich beim Finanzamt.
So das war mal grob erklärt.
lg Uschi & Rudel