• Liebe WUFFler, Clubber und andere Forum-Nutzer!

    Leider müssen wir euch mitteilen, dass dieses Forum zum 31. März 2026 dauerhaft abgeschaltet wird.

    Bedingt durch interne Umstrukturierungen (und u.a. auch geplante Seitenmigrationen) werden wir das Forum ab dem 01.04.2026 leider nicht mehr weiter betreiben. Die Seite wird ab diesem Datum nicht mehr aufrufbar sein. Wenn ihr mit Bekannten und Freunden aus diesem Forum weiter in Kontakt bleiben möchtet oder andere Inhalte habt, die euch wichtig sind, sichert diese bitte bis spätestens zu diesem Datum! Danach kann nicht länger auf die Inhalte zugegriffen werden. Selbstverständlich werden nicht nur alle Beiträge und Medien dauerhaft entfernt, sondern auch alle Nutzer- und personenbezogenen Daten.

    Wir sagen DANKE an euch für die Zeit bei- und miteinander und würden uns freuen, den einen oder anderen vielleicht im DER HUND Club oder auf derhund.de einmal wiederzusehen!

    Liebe Grüße und au revoir!

    Euer Team von DER HUND Club

Hundetöter im "Fall Damian" nach Strafgesetz verurteilt

.. und ich danke auch hier nochmals allen, die sich so dafür eingesetzt haben! nur deshalb konnte überhaupt ein schuldspruch ausgesprochen werden! mag für den einen oder anderen zu milde wirken. ja, tuts für mich auch. aaaaber, dennoch ists fast ein meilenstein in der geschichte der justiz, dass tierquäler mal verurteilt werden. und ja, ich hoffe auch, dass das durch die medien gejagt wird. ein ganz wichtiger schritt in die richtige richtung! fehlt nur noch das tierhalteverbot...
 
Tja, zu früh gefreut ::(:(

Leider wurde das Urteil des Erstgerichts im Fall Damian
(Beschuldigter: Winna) wegen eines Begründungsmangels (Nichtigkeit)
aufgehoben und an die erste Instanz zur neuerlichen Verhandlung
verwiesen. Neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Dem
Instanzgericht war die subjektive Tatseite zu wenig begründet.
 
Tja, zu früh gefreut ::(:(

Leider wurde das Urteil des Erstgerichts im Fall Damian
(Beschuldigter: Winna) wegen eines Begründungsmangels (Nichtigkeit)
aufgehoben und an die erste Instanz zur neuerlichen Verhandlung
verwiesen. Neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Dem
Instanzgericht war die subjektive Tatseite zu wenig begründet.

Waaas?:eek::mad::eek::mad:Wenn ich den in die Finger kriegen würde :mad::mad:!!
 
Tja, zu früh gefreut ::(:(

Leider wurde das Urteil des Erstgerichts im Fall Damian
(Beschuldigter: Winna) wegen eines Begründungsmangels (Nichtigkeit)
aufgehoben und an die erste Instanz zur neuerlichen Verhandlung
verwiesen. Neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Dem
Instanzgericht war die subjektive Tatseite zu wenig begründet.

Also alles wieder auf 0 ?
 
Oben