zur Info habe ich gestern abend per mail erhalten - für alle dies interessiert:
Sehr geehrte Frau....
Die Wiener Bevölkerung hat sich im Zuge der Volksbefragung, die vom 11. bis 13. Februar 2010 stattgefunden hat, mit rund 90 % für einen verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" ausgesprochen. Man muss bei diesem Ergebnis zur Kenntnis nehmen, dass sich hier nahezu die gesamte Bevölkerung für diesen Hundeführschein ausgesprochen hat.
In Wien gibt es 1.144.877 Stimmberechtigte. 411.017 (35,9 %) haben abgestimmt und davon haben 326.839 (88,23 %) für den Hudneführschein gestimmt. Das sind 28,55 % der Wiener Stimmberechtigten.
Ich weiß schon, dass auch bei einer Wahl nur gilt, wie die Wähler entscheiden. Aber hier zu behaupten, dass fast die gesamte Wiener Bevölkerung dafür war, find ich schon ziemich infam.
Die Stadt Wien wird daher neben dem freiwilligen Hundeführschein, den es seit 2006 schon gibt, nun auch den verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" und deren Mischlinge umsetzen. Das betrifft Folgende:
Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (=Argentinische Mastiff); (Diese Liste kann relativ rasch auch auf weitere Hunde ausgedehnt werden).
Etwa 5 % dieser Kampfhunde verursachen etwa 25 % der Bisse. Diese Statistik bezieht sich auf das Jahr 2009 im Bundesland Wien und stammt aus den Erhebungsdaten der MA 6 (Hundeanmeldung) bzw. MA 60 (Meldung der Bisse beim Veterinäramt). Es handelt sich um die geläufigen Hundetypen wie Bullterrier, Rottweiler oder Pitbullterrier. Es sind hier aber auch Hundetypen enthalten, die es derzeit in Wien nicht gibt, um sog. "Ausweichtypen" zu verhindern. Bei dieser von Hundeexperten erstellten Aufzählung handelt es sich um jene Hunde, die die häufigsten Beschwerden verursachten und nach Unfällen in übermäßiger Anzahl als auffällige und aggressive Hunde in Tierheimen landen. Diese Aufzählung kann jederzeit erweitert werden.
Hier gehts also um 25 % aller Hundebisse. Und nun wird der Bevölkerung weis gemacht, dass die mit dem Hundeführschein zukünftig verhindert werden. Hat schon mal jemand Frau Sima gefragt, was denn mit den restlichen 75 % der Bisse ist? Warum sie sich nicht was überlegt haben, womit der Großteil der Vofälle verhindert werden könnte und nicht nur ein 1/4 davon?
Noch ein bissl Zahlenreiterei.
In Wien gibts ja so um die 100.000 Hunde. Frau Sima hat mal irgendwo (weiß leider nicht mehr genau wo) gesagt, in Wien gibt es 2.500 SOKAS und von denen sind 5 % in Beißvorfällen verwickelt, das sind 125 SOKAS. Diese 5 % sollen ja angeblich 25 % ALLER Hundebisse ausmachen, also sind das 500 Beißvorfälle insgesamt.
Also:
125 SOKAS, die gebissen haben,
375 andere Hunde, die gebissen haben und
2.375 SOKAS, die nicht gebissen haben.
Wegen dieser 125 auffällig gewordenen SOKAS werden nun die restlichen 2.375 SOKAS plus Ihre Besitzer zu einer verpflichtenden Prüfung verdonnert (plus gewisser Einschränkungen und die Diskriminierungen und Anfeindungen in Kauf nehmen), während die restlichen 375 "Beisser" nichts dergleichen machen müssen.
Außerdem machen die 125 "beißenden" SOKAS nur 0,13 % der Gesamt-Hundepopulation von Wien aus. Und wegen diesem Bruchteil von einem Prozent wird so ein riesen Wirbel gemacht.
Ich möchte hier auf keinen Fall die Beißvorfälle verharmlosen oder als lächerlich abtun und auch nicht auf irgendwelche anderen Hunderassen losgehen. Ich wollt nur aufzeigen, wie grotesk sich das für mich, einfach in Zahlen ausgedrückt, anhört.
Falls ich da was falsch sehe, dann bitte ich um Berichtigung.
Dass wir mit der Auswahl dieser Hundetypen sicherlich richtig liegen, zeigt auch die Zustimmung von HundehalterInnen selbst. Diese geben uns Recht, dass immer wieder mit genau diesen hier angeführten Hundetypen massive Probleme, mutwillige Zerstörungen bis hin zu schweren Verletzungen und nächtliche Kampfhundetrainings stattfinden.
Was soll da mit dem Hundeführschein anders sein? Dagegen hätte man schon längst was unternehmen können.
Selbst in den Hundezonen werden Ihnen HundehalterInnen bestätigen, welche Angst sie vor den hier angeführten sog. "Kampfhunden" haben, weil diese auch speziell auf andere Hunde losgehen. Ich kann Ihnen daher versichern, dass unsere Aufzählung nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern über viele Jahre aufgrund von harten Erfahrungswerten und mit Hilfe von internationalen Experten entstanden ist.
Kann man Experten eigentlich kaufen?
Und wieso wissen denn diese "Experten" nicht, dass solche Listen schon in anderen Ländern nicht funktioniert haben und stattdessen nur für viel Leid bei Hunden und Menschen gesorgt haben.
Ich möchte hier aber auch nochmals betonen, dass die obige Liste nicht in Stein gemeißelt ist, sondern bei weiteren auffälligen Hunden jederzeit angepasst werden kann. Richtig ist aber auch, dass die Ursache des Problems beim Hundehalter liegt. Darum setzen wir auch bei der Ausbildung an und nicht etwa bei einem Verbot bestimmter Hundetypen. Es geht hier nämlich darum, dass es sich um Hundetypen handelt, die nicht von vornherein gefährlicher sind, sondern bei falscher Haltung ein höheres Potential zur Gefährlichkeit haben.
Was bedeutet der Hundeführschein in der Praxis?
Beim Hundeführschein steht das rücksichtsvolle, sichere und konfliktfreie Miteinander von Mensch und Hund im Vordergrund. Das Ziel besteht darin, die Hunde durch richtigen und rücksichtsvollen Umgang zu großstadttauglichen und sozial verträglichen Tieren zu machen. HundebesitzerInnen müssen bei der Prüfung mit einfachen Mitteln beweisen, dass sie Ihren Hund in alltäglichen aber auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Keinesfalls geht es hierbei um die Vorführung von irgendwelchen "Kunststückerln" oder das Abfragen von hoch wissenschaftlichen Zusammenhängen. Die Großstadttauglichkeit und die Sozialverträglichkeit stehen dabei im Vordergrund.
Der Hundeführschein gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, wobei die Prüfung höchstens ca. zwei Stunden in Anspruch nimmt. Wer sich mit den Grundsätzen der Hundehaltung ausreichend beschäftigt und rücksichtsvoll durch die Stadt bewegt, sollte den Hundeführschein mit Leichtigkeit schaffen. Wer dennoch den Hundeführschein beim ersten Mal nicht besteht, kann ein zweites Mal antreten. Sollte jemand zwei Mal durchfallen, so wird beim verpflichtenden Hundeführschein der Hund von der Behörde abgenommen.
Ich dachte, es hat nun geheißen, erst beim dritten Mal?
Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich dann um extrem aggressive und hochgefährliche Tiere und ebenso bedenkliche HundehalterInnen handelt. Das gilt selbstverständlich nur für den verpflichtenden Hundeführschein. Beim seit 2006 bestehenden freiwilligen Hundeführschein können Sie auch in Zukunft x-fach zu Prüfung antreten. Es sind jedoch an den Prüfer immer EUR 25,- für den entstandenen Aufwand zu bezahlen.
Der verpflichtende Hundeführschein kann nur mit dem eignen Hund gemacht werden, weil es darum geht, dass exakt dieses Tier gut geführt werden. Es können aber mehrere Personen die Prüfung mit dem selben Hund ablegen - z.B. mehrere Familienmitglieder. Der Hunde muss mindestens 6 Monate alt sein.
Wenn die neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind, dann ist wie beim Autofahren von jeder Person, die einen Kampfhund im öffentlichen Raum führt, ein Hundeführschein auf Verlangen der Polizei vorzuweisen. Wer diesen Hundeführschein der Polizei nicht vorzeigen kann, hat mit empfindlichen Strafen und im Wiederholungsfall mit der dauerhaften Abnahme des Tieres zu rechnen. Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sog. "Kampfhunde" nicht führen.
Abschließend darf ich noch erwähnen, dass wir uns natürlich den Hundeführschein für alle Hunde wünschen würden. Darum bieten wir zusätzlich auch noch den freiwilligen Hundeführschein an. Den Hundeführschein für sämtliche Hunde verpflichtend zu machen, würde unserer Ansicht nach aus heutiger Sicht allerdings über das Ziel schießen, da es schon Hunde gibt, die in ihrer Gefährlichkeit wirklich zu vernachlässigen sind.
Es darf hier auch noch angemerkt werden, dass der freiwillige Hundeführschein, wenn er für einen Hund in der obigen Liste gemacht wurde, als verpflichtender Hundeführschein angerechnet wird. Die Prüfung muss nicht noch einmal gemacht werden, es ist allerdings erforderlich den Hundeführschein bei der MA 60 - Veterinäramt umschreiben zu lassen.
Wenigstens ein Pluspunkt.
Ich hoffe, dass Sie für die Sorgen und Ängste einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung
siehe oben
vor allem für die Sorgen von Eltern mit Kleinkindern - Verständnis haben.
Mit freundlichen Grüßen
G. Schmalzer
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Dipl.-Ing. Günther Schmalzer
Büro der Wiener Umweltstadträtin