Ich würde die Frau auf jeden Fall anzeigen! Da schliess ich mich den anderen an. Wenn sie von selbst nicht auf die Idee kommt, den Hund besser zu verwahren, muss sie eben entsprechende Auflagen bekommen!
Das mit der Tafel wusste ich nicht! Soll das heißen, dass, wenn ich eine Tafel draußen hab, auf der steht, dass mein Hund wachsam ist und das Betreten des Grundstücks auf eigene Gefahr erfolgt und dann trotzdem jemand in meinen Grund hineinkommt und mein Hund beisst diesen Jemand dann, ich daran schuld bin?
Wozu hab ich denn dann ein Schild?
lg
Martina
Lt. Auskunft meiner Versicherung (keine Gewähr):
Schild "Achtung! Freilaufender Hund!" => da übernimmt die Versicherung die ev. entstandenen Kosten, da auf den freilaufenden Hund hingewiesen wird.
Beim Schild:" Achtung bissiger/gefährlicher/pflichtgetreuer... Hund!"
=> nicht, da ein wissentlich "bissiger" Hund nicht ungesichert frei laufen darf
Das Problem ist, dass man immer Troubles bekommt, wenn der Hund mal "beisst" => Körperverletzung.
Der HF haftet immer (Gefährdungshaftung)
http://www.linkbox.at/freizeitreiter/Haftung.htm