K
KaBo
Guest
Zu den Geschichten ---Hund im Garten beißt und ich bin Schuld-- steigen mir schön langsam die Grausbirnen hoch.
Auf meinem Grundstück kann ich meine Tiere frei laufen lassen wie ich möchte. Das Grundstück ist eingezäunt und mein Hund kann nicht hinaus bzw durch den Zaun beißen und somit basta.
Kommt jemand auf mein Grundstück so ist er als unerwünschte Person, da kein Einverständniß von mir vorliegt auf das Grundstück gelangt (Gartentor versperrt). Somit kann ich auf keinen Fall Schuld sein.
Ich werde zwar wegen der Fahrlässigen Körperverletzung angezeigt jedoch wird diese auf alle Fälle eingestellt.
Nur zur Info:
Ich kann auf meinem Grundstück auch ohne Führerschein mit dem Auto fahren ohne bestraft zu werden bzw ist dieses eben nicht strafbar.
Ansonsten hört auf soviel unsinnige Geschichten zu verbreiten (Einbrecher wurde im Haus gebissen - Hundebesitzer deswegen verurteilt = Schwachsinn)
Erkundigt euch vorher, jedoch nicht bei Gemeinde /Magistrat.
Diesbezügliche Entscheidungen treffen UVS = Unabhängiger Verwaltungssenat oder Höchstgerichte.
Also liebe Leute wenn ihr solche Geschichten von Hörensagen kennt erkundigt euch aus welcher Quelle es der Erzähler hat. Wenn dieser auch nur gehört hat vergesst die Geschichte.
MfG Thomas
aber erst in 2. instanz, oder?