hundebiß

Zu den Geschichten ---Hund im Garten beißt und ich bin Schuld-- steigen mir schön langsam die Grausbirnen hoch.

Auf meinem Grundstück kann ich meine Tiere frei laufen lassen wie ich möchte. Das Grundstück ist eingezäunt und mein Hund kann nicht hinaus bzw durch den Zaun beißen und somit basta.
Kommt jemand auf mein Grundstück so ist er als unerwünschte Person, da kein Einverständniß von mir vorliegt auf das Grundstück gelangt (Gartentor versperrt). Somit kann ich auf keinen Fall Schuld sein.
Ich werde zwar wegen der Fahrlässigen Körperverletzung angezeigt jedoch wird diese auf alle Fälle eingestellt.

Nur zur Info:

Ich kann auf meinem Grundstück auch ohne Führerschein mit dem Auto fahren ohne bestraft zu werden bzw ist dieses eben nicht strafbar.

Ansonsten hört auf soviel unsinnige Geschichten zu verbreiten (Einbrecher wurde im Haus gebissen - Hundebesitzer deswegen verurteilt = Schwachsinn)

Erkundigt euch vorher, jedoch nicht bei Gemeinde /Magistrat.
Diesbezügliche Entscheidungen treffen UVS = Unabhängiger Verwaltungssenat oder Höchstgerichte.

Also liebe Leute wenn ihr solche Geschichten von Hörensagen kennt erkundigt euch aus welcher Quelle es der Erzähler hat. Wenn dieser auch nur gehört hat vergesst die Geschichte.

MfG Thomas

aber erst in 2. instanz, oder?:confused:
 
KaBo: aber erst in 2. instanz, oder?:confused:

Stimmt erst in 2. Instanz, (Möglichkeit besteht) jedoch halten sich Gerichte 1. Instanz meißt (wenn Fall gleichartig) an Urteile von bereits gesprochenen 2. Instanzen.

Ich selbst habe noch keinen Fall gefunden wo Hundebesitzer deswegen verurteilt worden wäre.
Wird immer nur von jemanden behauptet der es auch nur gehört hat.
Ich lasse mich aber eines Besseren belehren wenn ihr mir das Urteil bzw welches Gericht und ca von wann mitteilt.

MfG Thomas
 
hi thomas,
ich spreche nämlich aus eigener erfahrung :(

mein hund hatte mal jemanden geschnappt, obwohl er an der leine war und ihn diese person provoziert hatte, indem er mittels drohgebärde auf mich los gegangen ist. die leine ist 1 m lang. jetzt kann man sich vorstellen, wie nahe der zu mir hin ist.

bei der einvernahme im magistrat sagte der sachbearbeiter, dass hier keine strafe vehängt würde, denn dann müsste man ja seinen hund in einem zwinger spazieren fahren.

denkste - ein paar wochen später flatterte eine geldstrafe ins haus.

mir wäre der weg zum uvs natürlich offen gewesen - nur ich habs sein lassen, denn ich wollte das ganze nicht noch mehr "aufbauschen"....

aber vom gericht - da kann ich dir gott sei dank recht geben - wurde die anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung eingestellt.
 
Hallo KaBo

Ich nehme einmal an, das ganze ist auf der Straße bzw Öffentlichkeit passiert.

Da sind sicher mehrere Umstände zu berücksichtigen.
Wie du mitteilst wurde die Fahrlässige KV vom Gericht eingestellt. Du hast somit eine Verwaltungsstrafe aufgrund eines Verwaltungsgesetzes bzw Gemeindeverordnung erhalten. Wenn du diese beeinsprucht hättest wäre auch diese mit ziemlicher Sicherheit eingestellt worden.
(Hund an Leine, Person bedrohlich 1 m vor mir usw) Kann aber sein das das Salzburger Landesgesetz was anderes aussagt.

Ich weiß aus Erfahrung die Verwaltungsbehörde schickt einmal die Geldstrafe aus. Nach dem Motto: Zahlt er ist gut zahlt er nicht machts auch nichts.

Die Geschichten die ich meine spielen sich auf eingezäunten Privatgrund ab. Und da gilt das Hausrecht. Ist eines der mächtigsten Gesetze da im Verfassungsrang angesiedelt. Es darf nicht einmal die Polizei wegen einer Verwaltungsübertretung (nicht zu verwechseln mit gerichtlich strafbaren Tatbestand) ohne meine Einwilligung auf mein Grundstück (Außer Gefahr im Verzug)
MfG Thomas
 
du hast recht - es ist auf öffentlich zugänglichem grundstück passiert.

ja, ich scheute mich halt davor, in die 2. instanz zu gehen....

schön, dass jetzt hier jemand ist, der rechtlich so auf zack ist :)

lg und an bravn osterhasen
 
Es ist in solchen Angelegenheiten aber auch wirklich schwer durchzublicken, weil jeder etwas anderes erzählt!

Folgendes ist mir passiert: Meine Eltern (ich war nicht dabei) gehen mit meinem Hund an der 2m Leine im Wald spazieren. Es war ein recht enger weg und plötzlich schießt ein Mountain-Biker um die Kurve (der heir nicht fahren hätte dürfen). Mein Hund konnte (weil sie ja an der kurzen Leine war) nicht ausweichen und dann ist folgendes passiert: Der Radfahrer hat den Hund über den Haufen gefahren und daraufhin hat mein Hund in seine Richtung geschnappt. (Was für mich eine absolut verständliche Reaktion ist)
Fazit: Der Radfahrer hatte auf seinem Unterschenkel einen oberflächlichen Kratzer der ca. 2 cm lang war und ist komplett ausgerastet, weil er meinte er habe jetzt ganz sicher Tollwut. Meine Eltern haben ihm dann erklärt, dass der Hund geimpft ist und ganz sicher nicht Tollwütig ist. Das hat aber nix gebracht und er forderte, dass wir sofort zum TA fahren sollen den Hund auf Tollwut untersuchen zu lassen. (Ist ja auch sein Recht) Das haben wir dann gemacht (und 50 gezahlt weil SO war) und dann nach 10 Tagen nochmal (wegen der Inkubationszeit und weil da ein Feiertag war haben wir wieder 50 bezahlt). Der Radfahrer ist in der Zwischenzeit ins KH gefahren. Wir haben ihm dann die Untersuchungsergebnisse geschickt und damit war die Sache zum Glück gegessen.

Jetzt frage ich mich aber: Wenn die KH automatisch Anzeige erstatten, warum haben wir dann keine bekommen? Weil der Typ hätte sicher nicht gesagt, dass er darauf verzichtet so wie er ausgerastet ist. Und was wäre gewesen, wenn er Schmerzensgeld verlangt hätte (lächerlich wegen einem Kratzer), hätte er dann eine Chance gehabt, bzw. hätte ich ihn auch anzeigen können weil er meinen Hund überfahren hat?

Ich weis sooo viele Fragen , aber das würde mich jetzt mal interessieren!

lg
Shep
 
also wenn wer auf meinem Privatgrund is der versperrt und eingezäunt ist und mein hund beißt wem bin ich mal sicher nicht schuld!

außer der Zaun is offen oder ein Eingang, aber jeder der unbefungt mein Gelände betritt ist selber schuld! ganz einfach!
 
@shep

gibts denn nen Tollwuttest am lebenden Tier? Ich dachte immer Tollwut sei nur am toten Tier nachweisbar weswegen (zumindest in D) ein Hund bei Verdacht auf Verlangen ( des Jägers/Amtsveterinärs wer auch immer...) getötet werden darf! :mad::confused:

Lg Tanja
 
Naja, der TA hat den Hund eben untersucht und alle möglichen Reaktionstests und so Sachen gemacht. Dabei hat er meiner Hündin mit einem Kuli um die Augen gepiekst, was angeblich irgendwas erkennbar macht bei der Reaktion der Augen. Dabei hat meine dann geknurrt und der TA hat dann zu allem Überfluss noch gemeint, wenn sie das nochmal macht muss er sie als auffällig melden. Das war dann ja noch der Gipfel, denn erstens ist der TA sicher keine normale Situation für einen Hund der Angst hat und zweitens würde ich auch knurren, wenn mir jemand mit einem Kuli im Aug rumfahren würde! :o:rolleyes:
Dann hat er noch Fieber gemessen und festgestellt, der Hund ist nicht tollwütig. War meiner Meinung nach voll sinnlos, aber was solls. (Ach ja und die ganze Prozedur nat. 2x)
Wie er daran feststellen will ob der Hund Tollwut hat oder nicht ist mir schleierhaft!
Abgesehen davon frage ich mich, wozu ich meinen Hund dann eigentlich imofen lasse, wenn das als Garantie nicht reicht.

Das der Hund dann getötet werden darf finde ich ganz schlimm! Dann soll man den Menschen doch wenn Verdacht besteht mal profilaktisch behandeln und nicht das Tier umbringen! Schlimm sowas! :eek:
 
Thomas, ich empfehle dir mal ein paar Paragraphen zu wälzen.

Klar, wenn deine Gartentüre versperrt ist und man über den Zaun drüberhüpfen muß um rein zu gelangen, dann passiert nix - auch wenn Hund beisst.

Wenn die Gartentüre aber nicht abgeschlossen ist, weil man zB daheim ist unter Tag und irgendwer betritt das Grundstück und wird gebissen, dann nutzt dir auch das Warnschild am Zaun nix, dann ist man als Halter fällig.

Es gibt sogar Normen, nach welchen das Warnschild zu entsprechen hat.

Und ja, selbst wenn jetzt ein Einbrecher am helllichten Tag in den Garten spaziert kommt, dein Hund beisst. Dann wirst du trotzdem Probleme bekommen. Denn der Einbrecher hätte auch irgendein Kind sein können.

Frag mal einen Anwalt wenn du es nicht glauben kannst. Präsidenzfall hätt ich nur einen von Amerika zur Hand, in Österreich gabs aber auch schon solche Fälle.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Kurenai

Danke für deine Empfehlung, aber du kannst mir glauben, ich habe schon genug §§ gelesen.:D Aber wenn du schon solche Empfehlungen machst kannst du mir doch auch sicher mitteilen welche §§ ich deiner Meinung nach wälzen soll:confused: . Ich bin lernfähig.:)

Ich bin immer davon ausgegangen dass es sich um einen Einbrecher handelt, welcher über Zaun gestiegen/Haus eingebrochen/Gartentüre aufgebrochen ist/hat , da Gartentüre/Haustüre usw versperrt war.;) Egal ob Besitzer anwesend oder nicht.

Zufällig kann bei mir niemand meinen Garten betreten, da die Gartentüre von Außen nicht zu öffnen ist (Geht nur mit Schlüssel bzw elektrischen Öffner).
Es ist auch für mich klar dass die Sache anders aussieht wenn ich die Person auf mein Grundstück hereinlasse und ich anwesend bin wenn mein Hund beißt.
Aber dies ist eine andere Sachlage von welcher ich nicht ausgegangen bin.

Ich glaube nicht dass es einen Unterschied ausmacht ob der Einbrecher am Tag oder in der Nacht über meinen Zaun steigt. Einbruch bleibt Einbruch, auch der Versuch ist strafbar.(siehe StGB = Strafgesetzbuch falls du mit der Abkürzung nichts anzufangen weißt).:D

Du kannst mir sicher mitteilen in welcher Norm/Gesetz/Verordnung in Bezug auf das Warnschild steht wie dieses auszusehen hat.:confused:

Zum Glück gelten in Österreich keine amerikanischen Gesetze bzw Präzidenzfälle.:eek:
Und da du offensichtlich weißt dass es in Österreich schon solche Fälle gegeben hat kannst du sie mir bzw den Forumslesern sicher mitteilen bei welchem Gericht und wann diese Urteile ergangen sind.

Wenn du diese "Fälle" aber auch nur von deiner Tante deren Onkel welche einen Postler der einen Busfahrer und dieser einen Hundetrainer der einmal gesagt hat, kennst dann unterlasse solche Äußerungen zu tätigen/schreiben welche nur Unsicherheit verbreiten.

MfG Thomas
 
hi thomas,
ostern gut verbracht??

ich bin ehrlich gesagt auch davon ausgegangen, dass man nicht einfach so in den garten spaziert :)


manchmal kommt es hier halt zu missverständnissen... und leider sind da oft die antworten nicht so nett :eek:

lg
karin
 
Hallo Karin

Ostern ging so, habe leider zu viel Tote und Leid erlebt (beruflich bedingt).

Auch wenn die Antworten manchmal nicht so nett sind habe ich damit kein Problem. Ich bin der Meinung, auch wenn man noch so hitzig diskutiert, sollte man seine Diskussionspartner eine normale Höflichkeit und Umgangston entgegenbringen. Ich bin auch keinem böse wenn er mir widerspricht udgl.
Wie schon gesagt ich bin davon ausgegangen dass Türe von Außen von unbefugten Personen (egal ob nun Einbrecher, Postler oder Kinder) nicht geöffnet werden kann. Ist bei mir nämlich so. Ich habe nicht daran gedacht dass dies bei mir der Normalzustand ist jedoch bei anderen Personen die Türe nicht versperrt ist, was bei denen der Normalzustand ist.

Ich habe aber selbst noch nichts in diese Richtung gefunden ( Einbrecher gebissen - Hundebesitzer verurteilt, egal ob Besitzer anwesend oder nicht) und möchte deswegen selbst wissen wo dies zu einer Verurteilung geführt hat.
Da kann ich aber mit solchen Aussagen wie "hat es gegeben" usw nichts anfangen.
Die Mitteilung von Babsi1983 war zu diesem Thema super (Zeitungsartikel).
Lg Thomas
 
Ich glaub ich red chinesisch. Nochmal:

Klar, wenn deine Gartentüre versperrt ist und man über den Zaun drüberhüpfen muß um rein zu gelangen, dann passiert nix - auch wenn Hund beisst.

Wenn die Gartentüre aber nicht abgeschlossen ist, weil man zB daheim ist unter Tag und irgendwer betritt das Grundstück und wird gebissen, dann nutzt dir auch das Warnschild am Zaun nix, dann ist man als Halter fällig.

Jetzt verstanden? :) Also dein Posting hättest dir sparen können. :D Es ist klar, wenn bei dir alles abgeschlossen ist, daß du dann NICHT haften würdest.

Aus 1. Hand kann ich dir sagen das der Hund jemanden der unbefugt das Grundstück betritt nur STELLEN darf, aber nicht beissen. Beispiel? Postbote betritt das Grundstück, Hund beisst. Wer haftet? Hundehalter. Nächstes Beispiel aus 1. Hand: Nachbarin spaziert in den Garten rein. Hund beisst. Wer haftet? Hundehalter!

Wenn der Hund für Personen "gefährlich" sein könnte, hat der Halter mit entsprechenden Warnhinweisschildern und einem sicher verschlossenen (sprich zugesperrt!) Gartentor dafür zu sorgen, daß der Hund sicher verwahrt ist.

Selbst wenn jetzt jemand mit dem Vorsatz bei dir einzubrechen durch das Gartentor spaziert kommt, weils nicht abgesperrt ist, haftest du. Das Eine hat mit den Anderen nix zu tun.

Es gibt eigene Juraforen im Netz, dort kannste dich erkundigen. Link darf ich nicht reinstellen, weil das gegen die Forenregeln verstößt.
 
@Kurenai

Ich glaube ich habe auch deutlich genug geschrieben, dass die Türen versperrt waren und nichts anderes. Also liebe Kurenai lese, denke nach und schreibe dann:D .
Im übrigen hast du mir noch immer nicht sagen können in welchem Gesetz das mit dem Warnschild steht. Oder wo ich solche Urteile finden kann wo ein Einbrecher = widerrechtlich auf Grundstück oder im Haus = bedeutet Türen versperrt, er mußte somit ein Hindernis überwinden von einem Hund gebissen wurde und der Hundehalter wurde verurteilt. Wo steht das dass der Hund "nur" stellen darf ?:confused:

Es wäre wirklich außerordentlich nett von dir mir dies mitzuteilen, gerne auch mittels PN damit du nicht gegen die Forumsregeln verstößt.:)

Wenn du schon auf diverse Jura-Foren verweist nehme ich nun einmal an, dass du in so manchem dieser Foren auch ließt/schreibst. Da kannst du doch die Frage stellen ob jemand von so einem Urteil weiß. Aber bitte nicht wieder nur hat Jemand gehört der weiß ......., oder von 1. Hand :rolleyes: sondern wenn möglich mit Gericht und zu welcher ungefährer Zeit (Datum) so ein Urteil gesprochen wurde. Somit kann man dies dann überprüfen. Bedenke aber in diesen Foren schreiben vermutlich Anwälte, Rechtspraktikanten oder Jus-Studenten. Sie zitieren und legen das Gesetz auch nach ihrer subjektiven Meinung/Erfahrung aus. Entscheidend ist aber wie hat das Gericht/Richter geurteilt. Und dies wenn möglich von einem österreichischen Gericht und nicht von einem amerikanischen, russischen oder dgl:rolleyes: .

Ich suche deswegen nicht in diesen Foren, da ich nämlich 3 durchgeknallte Border Collies habe, einen Westie und einen Schäfer/Husky Mix welche beschäftigt und bewegt werden wollen und ich somit keine Zeit habe mich intensiver im Netz zu bewegen, da ich auch noch wenn ich nicht mit meinen Hunden unterwegs bin Geldverdienen (sprich Arbeiten) muß.

MfG Thomas
 
Hallo Karin

Ostern ging so, habe leider zu viel Tote und Leid erlebt (beruflich bedingt).

Auch wenn die Antworten manchmal nicht so nett sind habe ich damit kein Problem. Ich bin der Meinung, auch wenn man noch so hitzig diskutiert, sollte man seine Diskussionspartner eine normale Höflichkeit und Umgangston entgegenbringen. Ich bin auch keinem böse wenn er mir widerspricht udgl.
Wie schon gesagt ich bin davon ausgegangen dass Türe von Außen von unbefugten Personen (egal ob nun Einbrecher, Postler oder Kinder) nicht geöffnet werden kann. Ist bei mir nämlich so. Ich habe nicht daran gedacht dass dies bei mir der Normalzustand ist jedoch bei anderen Personen die Türe nicht versperrt ist, was bei denen der Normalzustand ist.

Ich habe aber selbst noch nichts in diese Richtung gefunden ( Einbrecher gebissen - Hundebesitzer verurteilt, egal ob Besitzer anwesend oder nicht) und möchte deswegen selbst wissen wo dies zu einer Verurteilung geführt hat.
Da kann ich aber mit solchen Aussagen wie "hat es gegeben" usw nichts anfangen.
Die Mitteilung von Babsi1983 war zu diesem Thema super (Zeitungsartikel).
Lg Thomas

Postler dürfen sowieso nicht auf Grundstücke wo Hunde drinnen sind:D
 
Im übrigen hast du mir noch immer nicht sagen können in welchem Gesetz das mit dem Warnschild steht. Oder wo ich solche Urteile finden kann wo ein Einbrecher = widerrechtlich auf Grundstück oder im Haus = bedeutet Türen versperrt, er mußte somit ein Hindernis überwinden

Ich glaub du willst gar nicht lesen und vor allen Dingen auch VERSTEHEN was ich geschrieben habe. Ich hab das nie behauptet. Oder steht das irgendwo in dem Thread? :rolleyes:

Wenn du die Türen öffen lässt und eine Person geht hinein (da tut der Vorsatz nichts zur Sache dabei, selbst wenn der jetzt mit dem Vorsatz bei dir Sachen zu klauen durch die UNVERSPERRTE Türe geht) und wird gebissen haftest du. Versperrst du die Türe, haftest du nicht.

Sollte zwischenzeitlich schon jedes Kindergartenkind verstanden haben. :rolleyes:

Ansonsten ist das alles zu schwammig, da muß man noch die Gebotenheit abwiegen dann noch zwischen antizipierter Notwehr und Präventivnotwehr usw usw. Es muß einzeln von Fall zu Fall entschieden werden. Die Gebotenheit ist bei einem auf Menschen scharf gemachten Schäferhund sicher anders als bei einem Rauhhaardackel zum Beispiel.

1. Hand bedeutet das dies Gründe waren, warum der Hund ins Tierheim kam und der Besitzer mußte saftig Strafe blechen. Sprich nicht von hören/sagen sondern vom Halter selbst, Bisszeugnisse usw wurden auch gemacht. Ich werd sicherlich nicht solche Gerichtssachen weitergeben. :eek: Die Mühe das du dir solche Urteile raussuchst mußt du dir also selber machen. Ich weiß, das es definitiv so ist und wenn du mir nicht glaubst, mußt du dich selbst davon überzeugen bzw einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt fragen. Der wird dir dann genau dasselbe erklären wie ich auch hier. Wieso sollt ich da Mühe und Zeit investieren nur damit ich dich überzeugen kann? Dazu bist du mir - ehrlich gesagt - nicht wichtig genug. :o Du solltest dich nur vorher hinreichend informieren bevor du andere User bezichtigst "Stuss" zu schreiben.

Da du scheinbar absichtlich missverstehst was ich sage, wäre das hier nur weiter Zeitverschwendung. :rolleyes: Deswegen lass ich es jetzt auch.
 
Und das ist unter Anderem auch das was ich gemeint habe. Irgendetwas in den Raum stellen (vom hörensagen über die 1000. Ecke) und wenn man höflich gefragt wird wo das denn steht dann bekommt man als Antwort:
Tja ich bin Wissender und du ein unwichtiger Unwissender. Ich werde dir mein Wissen nicht weitergeben. Unwichtiger Unwissender suche selbst und lass mich allmächtig Wissenden in Frieden.:mad:

Oh allmächtig Wissende, glaube mir, auch du bist nicht wichtig:D

Zum letzten mal für Kurenai mfG Thomas
 
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