Hund verboten - Schulterhöhe zu groß

Babydoll144

Anfänger Knochen
Hallo,

ich lebe in einer Vogewosi Wohnung und habe mir einen Labrador angeschafft, mit dem ich Therapie- oder Rettungshund machen will, meinen nachbarn haben den Hund alle kennengelernt, sodass ich alle Unterschriften bekam. Keiner hatte was dagegen, da sie alle wissen ich habe extreme Erfahrung, so zu meinem Problem, es leben 2 Hunde in unserem Mietshaus, gut alle sind kleiner. Aber jetzt kommt die Härte ich komme zu meinem meinem hausverwalter und zeig ihm die Liste, dann sagt er mir der Hund wäre um 10-15 com zu groß um meine Genehmigung ab zu holen, ich musste erst mal schlucken, ich erklärte ihm, dass ich Bekannte habe die einen Staff in der Vogewosi Wohnung halten, einen Goldie usw. Ich kann es nicht glauben, aber ich werde meinen Vierbeiner nicht wegegeben, wenn es sein muss mach ich alles was in meiner macht steht um den Hund zu behalten auch wenn es bedeutet dass ich meine geliebte Wohnug aufgeben muss!!!

Aber ich finde es einen Frechheit den Hund an der Größe fest zu machen, ob man ihn halten darf oder nicht, ich bin die einzige die den Hund nicht einfach raus lässt und sagt ach mach was du willst, wie der Rest von unseren Bewohnern :( Ich weis nicht weiter ich weine den halben Vormittag vor mich hin, jemand nen Tipp was ich sonst noch machen könnte.
 
Schau dir den Mietvertrag genauer an und überprüfe, ob da etwas von Schulterhöhe drinnen steht... Wenn nicht haben sie keine Handhabe, vor allem wenn der Rest des Hauses auf deiner Seite ist.

Schulterhöhe ist übrigens genauso Quatsch wie Rasseliste ... Tja, auch mit einem Labbi kann man scheinbar diskriminiert werden (hätt ich nicht gedacht ...)

Lg Alex
 
Alleine schon die Formulierung "sehr große Hunde über 40cm Schulterhöhe":rolleyes:
Aber so steht es in der Hausordnung, die man mit dem Vertrag wohl akzeptiert hat. Gilt aber erst seit Sommer 2013? Wann ist der Hund eingezogen?

Vorher die Genehmigung holen, dann den Hund, wäre vielleicht besser gewesen?
 
Ich weiss ja nicht wie es bei euch ist ... hier in D ist es so das im Mietvertrag drin steht die Hundegenehmigung muss man sich seperat erteilen lassen. Also kann erlaubt werden muss aber nicht. Angeblich dürfen Mieter die jetzt hier neu einziehen keine Hunde mehr mitbringen da es zuviele sind, Bestandschutz für die, die aber mit einzogen bis vor kurzem gibt es und die dürfen sich auch wieder einen halten ....

Sog. Kampfhunde sind nicht erlaubt ... und bei mir ist es so das ich nur einen großen Hund halten darf, nicht einen 2. dann dazu. 2 Kleine wiederum sind erlaubt scheinbar.

Ach ja, sie wollen dann auch Rasse, Alter und Namen wissen. Einige verlangen auch die Steuernummer und den Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung.
 
Also ich habe beim Hausverwalter gesagt, dass der Hund ein Labrador zuerst auf Pflege kommt und ich ihn behalte wenn alles passt. Er sagte mir besorg die Unterschriften.

Gut habe ich gemacht und jetzt der Hund ist etwas zu groß, dann sage ich ich würde über 90m2 verfügen, alle Mietparteien wissen was für ein Hund das ist, alle mögen ihn, weil man ihn gar nicht bemerkt.

Vorallem ihre Sorge ist es ich würde den Hund nicht artgerecht halten, bei mir dreht sich alles nur noch um den Hund. Ich werde kämpfen, hergeben kommt nie und nimmer in Frage!!! Davor finde ich Schlupflöcher oder ziehe hier aus, der Hund war immer mal wieder da, in Pflege seit über einem Jahr, fix übernommen habe ich ihn erst jetzt. Ich finde schon die Bereitschaft mit dem Hund zur Rettung zu wollen, sollte eine Ausnahme darstellen. Die Mitmieter machen sogar mit bei Wauwau soll bleiben, dort werde ich mich Vorstellig machen, sollte alles nichts nützen gehe ich zum Psychiater und sollte das nichts helfen, ziehe ich aus bin ja nicht der Hauptmieter und komme auf Besuch :) Sollte alles nichts nützen suchen wir uns ein Haus und mein Vierbeiner bekommt eine Gefährtin.

Meine Freundin wohnt mit einem Staffi und Chihuahua in einer 2 Zimmerwohnung der Vogewosi. Nun ja ich Blicke mal positiv in die ganze Sache.
 
Alleine schon die Formulierung "sehr große Hunde über 40cm Schulterhöhe":rolleyes:
Aber so steht es in der Hausordnung, die man mit dem Vertrag wohl akzeptiert hat. Gilt aber erst seit Sommer 2013? Wann ist der Hund eingezogen?

Vorher die Genehmigung holen, dann den Hund, wäre vielleicht besser gewesen?

Ich denke wenn ich vorher nachfrage dass der Hund auf Pflege hier ist und mir der Hausverwalter sagt bei der Übernahme müsse ich die Unterschriften holen, sollte wohl alles aus sagen, aber ja anscheinend reden Hausverwalter und Rechtsabteilung nicht miteinander! Sonst hätte ich es nicht gemacht, aber ich werde dafür kämpfen Hund geht vor.
 
Eine Frage, müsste man diesen Personen die Kampfhunde und Größere Hunde in der Wohnung halten, nicht die Genehmigung entziehen? Laut neuer Hausordnung.

Lg
 
.... nachdem die Hausordnung mit den 40 cm seit Sommer 13 klar ist und du den Hund vorher wohl noch nciht hattest - siehst da denke ich alt aus. Die aktuellen Hunde genießen sozusagen Bestandsschutz.

Ob du in deinem Leben mit diesem Hund zur Rettung oder sonstewo hin willst, kann dem Vermieter schlicht blubb sein - auch ein Psychiater kann da nciht helfen... er behandelt dir vllt. die Depression, wenn der Hund abgegeben werden muss/te.
 
Verträge kann man nicht einfach einseitig ändern. Also dürfen die bleiben, die schon vor der Größenbeschränkung erlaubt wurden.
 
.... nachdem die Hausordnung mit den 40 cm seit Sommer 13 klar ist und du den Hund vorher wohl noch nciht hattest - siehst da denke ich alt aus. Die aktuellen Hunde genießen sozusagen Bestandsschutz.

Ob du in deinem Leben mit diesem Hund zur Rettung oder sonstewo hin willst, kann dem Vermieter schlicht blubb sein - auch ein Psychiater kann da nciht helfen... er behandelt dir vllt. die Depression, wenn der Hund abgegeben werden muss/te.

Glaub mir den Hund werde ich nicht abgeben, ich bin auf diese Wohnung nicht angewiesen, ich habe noch ne Eigentumswohnung :) Ich bin hier her gezogen wegen meinem Freund und glaub mir mein Psychiater hilft in dieser Situation, es gab ne Zeit da waren Hunde generell verboten und mit einem Gutachten, dass du diesen Hund brauchst, durftest du ihn behalten.

Nein es ist ihnen nicht schnuppe ob ich zur Rettung gehe mit dem Hund ihm ging es darum, dass so ein Hund in einer Wohnung nicht ausgelastet wird, er sagte bei mir wäre die artgerechte Haltung gegeben, sie haben ihn mir noch nicht verboten.
 
Du solltest Dich beraten lassen.

Wichtig ist mal der Mietvertrag. Welche Tierhaltebestimmung ist drinnen?

Wie wurde die Entscheidung, dass ab Sommer 2013 nur noch Hunde mit 40cm Schulterhöhe gehalten werden dürfen (außer der Bestandschutz) getroffen und kundgemacht?

Hast irgendwas Schriftliches i.S. Unterschriften-sammeln?
 
Verträge kann man nicht einfach einseitig ändern. Also dürfen die bleiben, die schon vor der Größenbeschränkung erlaubt wurden.

In unserer Hausordnung steht sei eh und je Kampfhunde sind verboten, aber trotzdem hat ein Bekannter einen Staff in seiner Wohnung mit Bewilligung also kann es auch Ausnahmen geben.
 
Du solltest Dich beraten lassen.

Wichtig ist mal der Mietvertrag. Welche Tierhaltebestimmung ist drinnen?

Wie wurde die Entscheidung, dass ab Sommer 2013 nur noch Hunde mit 40cm Schulterhöhe gehalten werden dürfen (außer der Bestandschutz) getroffen und kundgemacht?

Hast irgendwas Schriftliches i.S. Unterschriften-sammeln?

Hallo,

ich habe die Unterschriften von allen Mietparteien in meinem Haus, alle kennen den Hund und keiner hat was dagegen. Also ich habe die Änderung der Hausordnung nie bekommen, kein Schreiben nichts, als wir eingezogen sind galt diese Hausordnung:
Tierhaltung
Um das Zusammenleben in der Hausgemeinschaft möglichst konfliktfrei zu gestalten sowie aufgrund der Sensibilität der Nachbarn, ist das Halten von Haustieren im Bestandsobjekt - mit Ausnahme von Kleintieren, welche üblicherweise in Käfigen oder Aquarien gehalten werden (nicht jedoch Reptilien,Gifttiere oder andere gefährliche Tiere) - nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Insbesondere ist die Haltung von Hunden im Bestands
objekt nur mit Zustimmung der HausbewohnerInnen erlaubt, wobei die Genehmigung zur Haltung von Kampfhunden generell ausgeschlossen
wird.
Diesbezüglich ist ein entsprechendes Ansuchen an die Hausverwaltung zu richten. Im Falle einer zulässigen Hundehaltung haben die Hundehalter dafür zu sorgen, dass im Stiegenhaus sowie innerhalb der Wohnanlage die Hunde stets an der Leine geführt
werden. Jedenfalls ist bei einer Tierhaltung dafür zu sorgen, dass es zu keinen Verschmutzungen im Zusammenhang mit der Tierhaltung kommt. Allfällige durch
die Tierhaltung verursachte Verunreinigungen sind
vom Tierhalter auf eigene Kosten und Veranlassung zu beseitigen.

Mietvertrag müsste ich noch raussuchen, aber nach diesen Kriterien dürfte mein Bekannter niemals einen Kampfhund haben, diese Hausordnung gilt seit 2002 und er hat ihn erst 1 Jahr lang.
Naja ich werde alles versuchen.
 


Hallo,

ich habe die Unterschriften von allen Mietparteien in meinem Haus, alle kennen den Hund und keiner hat was dagegen. Also ich habe die Änderung der Hausordnung nie bekommen, kein Schreiben nichts, als wir eingezogen sind galt diese Hausordnung:
Tierhaltung
Um das Zusammenleben in der Hausgemeinschaft möglichst konfliktfrei zu gestalten sowie aufgrund der Sensibilität der Nachbarn, ist das Halten von Haustieren im Bestandsobjekt - mit Ausnahme von Kleintieren, welche üblicherweise in Käfigen oder Aquarien gehalten werden (nicht jedoch Reptilien,Gifttiere oder andere gefährliche Tiere) - nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Insbesondere ist die Haltung von Hunden im Bestands
objekt nur mit Zustimmung der HausbewohnerInnen erlaubt, wobei die Genehmigung zur Haltung von Kampfhunden generell ausgeschlossen
wird.
Diesbezüglich ist ein entsprechendes Ansuchen an die Hausverwaltung zu richten. Im Falle einer zulässigen Hundehaltung haben die Hundehalter dafür zu sorgen, dass im Stiegenhaus sowie innerhalb der Wohnanlage die Hunde stets an der Leine geführt
werden. Jedenfalls ist bei einer Tierhaltung dafür zu sorgen, dass es zu keinen Verschmutzungen im Zusammenhang mit der Tierhaltung kommt. Allfällige durch
die Tierhaltung verursachte Verunreinigungen sind
vom Tierhalter auf eigene Kosten und Veranlassung zu beseitigen.

Mietvertrag müsste ich noch raussuchen, aber nach diesen Kriterien dürfte mein Bekannter niemals einen Kampfhund haben, diese Hausordnung gilt seit 2002 und er hat ihn erst 1 Jahr lang.
Naja ich werde alles versuchen.

Grundsätzlich müsste die Einschränkung der Größe des Hundes als Zusatzpunkt in den bestehenden Mietvertrag aufgenommen worden sein.
 
Grundsätzlich müsste die Einschränkung der Größe des Hundes als Zusatzpunkt in den bestehenden Mietvertrag aufgenommen worden sein.


Im Mietvertrag steht nichts, sondern in der neuen Hausordnung die seit 6.2013 giltet.

Ich finde diese Regelung sowieso etwas nun ja nicht modern, ich würde verstehen, wenn die Wohnugsgröße berücksichtigt wird, die Rasse usw. das würde ich alles verstehen. Aber meine nachbarn wissen was für ein hund es ist und alle stehen hinter mir. Gott sei Dank habe ich so ein Gutes Verhältnis zu denen. ich mache seit 2 Jahren Hundesitting und meine Nachbarn wissen, wie gut ich auf die Vierbeiner aufpasse udn verantwortung übernehme, denen wäre es egal, wenn ich Kampfhund oder Dogge halten würde.
 
Ich glaube, das lässt sich evtl. auf dem Kulanzweg erreichen - ein Recht auf Hundehaltung in der Wohnung kann ich nicht ableiten.

Es benötigt zur Hundehaltung die Unterschriften der HausbewohnerInnen und die Zustimmung der Vermieter - ist halt auch nicht gescheit, sich den Hund bereits vorher ins Haus zu holen, bevor das nicht klar ist.

Der "wünsch-dir -was - Fall" des Vermieters ist wohl:

Ich will einen Zwergpudel halten, alle Bewohner siind einverstanden? Sie auch? Gut, dann kontaktiere ich jetzt den Züchter.....
 
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