Hund verboten - Schulterhöhe zu groß

Also ich habe noch keine Absage, ich werde selbst vor Ort vorsprechen, denn ich habe beim Telefonat rausgehört, dass er es sich wirklich überlegt, ich werde direkt zum Geschäftsführer gehen und mit diesem eine Lösung finden, denn wenn ich wollte, könnte ich auch zu meiner Schwester ziehen in die Vogewosiwohnung und dort dürfte ich ihn mitnehmen egal wie groß er ist und nach nem Jahr zieh ich wieder zu meiner besseren Hälfte.

Ich kann auch in meine Eigentumswohnung zur Mama ziehen, ich habe genug Möglichkeiten ziehe ich danach zu meinem Freund kann ich ihn auch behalten, ich werde mich einfach Vorstellig machen und eine Kulanzlösung finden. Ich denke so ist beiden Parteien geholfen. Sie machen danach keine Ausnahme und keiner kann dies der Vogewosi vorhalten und ich melde mich bloß um und danach wieder an. So zu sagen, haben wir beide nichts verloren. Mal schauen ob Sie drauf anspringen.

Außerdem genehmigen sie dir den Hund nur wenn du schon ne Haftpflichtversicherungsnummer für den Hund hast beim Ansuchen, also musst der Hund zuerst einziehen und dann ein Ansuchen stellen.
 
Dennoch sollte man den Ausdruck nicht einfach inflationär weitertragen ...

Da bin ich a bisserl sensibel.


Tut mir Leid, ich bin Hundeliebhaber und halte nicht von Listenhunde sind gefährlich, denn nach meiner Auffassung sollte ein deutscher Schäferhund sonst auch auf diese Liste stehen, kein Hund kommt aggressiv auf die Welt.
 
Da war wohl jemand sehr gescheit beim Ausdenken dieser Regelungen. ...:rolleyes:

Ja und zu mir sagen, wenn sie bei mir eine Ausnahme machen, wollen es alle, ich sag sowas doch keinem :) Die meisten wissen noch nicht mal von dieser Regelung.


Und da ich ja nur Mitbewohnerin von meinem Freund bin, kann mein Freund die Wohnung trotzdem behalten, da er der Hauptmieter ist und der Hund gehört ja mir.

Ich hätte das Ansuchen schon vor nem Jahr stellen sollen doch da wusste ich noch nicht was für ein Hund das es wird, erst seit dem Gespräch mit dem Österreichischen Rettungshundeverband habe ich mich auf eine Rasse festgelegt, diesen Joker hab ich auch noch, ich haben deren Trainer hinter mir, der bestätig, was ich mit dem Hund machen will.

Dem vermieter geht es darum, das der Hund nicht den ganzen Tag in der Wohnung sitz und es zu eng für größere Hunde ist, obwohl der Dackel von meiner Nachbarin, ist sicher unglücklicher in der Wohnung als mein Stinker, denn dieser dreht erst richtig auf, wenn meiner schon gar nicht mehr mag, der kleine Hund rennt ohne Leine draussen rum und ohne Besitzerin, denn die geht nie mit ihm spazieren außer ich nehme ihn mit meinem Vierbeiner mit.

Diese Regelung ist Unsinnig mein Jack Russel war in der Wohnung auch nie glücklich denn der hatte Power. Naja wie soll man engstirnigen Leuten sowas erklären, dass ich nicht gerade ne Dogge in einer 40m2 Wohnung halte ist mir klar :)
 
... kommt den keiner auf die Idee das eine solche Regelung unrechtmäßig ist? Ich würde mir das nicht gefallen lassen.
 
Nicht ganz was er will.

Aber Hundehaltung in Mietwohnungen ist in Ö schon Vereinbarungssache.

Bei einem privaten Vermieter schon , der hat meistens den Passus drin - sofern er nicht schon an einen Tierhalter vermietet und das Bestandteil des Vertrages ist, dass Tierhaltung nur mit gesonderter Genehmigung und das pro Tier (Hunde, Katzen, keine Goldfische ;)) des Vermieters aber Genossenschaften, Gemeinde, gemeinnützige Wohnbauvereinigungen sollten doch eigentlich diesbezüglich allgemeingültige Regelungen für Hundehaltung haben - entweder erlaubt oder verboten (ohne Maßband und ohne Rasseraten) , das mit gesonderter Genehmigung wäre da auch sehr unfair , weil der Nachbar darf dann vielleicht und man selbst nicht obwohl der gleiche Vermieter ?
 
Die haben sie ja auch, nur wurden die voriges Jahr geändert und diese Änderung scheint es nicht ordentlich kommuniziert.
Somit ist dieser Fall nicht eindeutig - finde ich.
Ob Hundehaltung in einer Wohnung "artgerecht" ist oder nicht, das ist nun wirklich ein scheinheiliger Vorwand:rolleyes: - und mit Sicherheit nicht von Verwaltungsmitarbeitern zu beurteilen.
 
Okay hab ich wohl überlesen oder nicht wahrhaben wollen, aber welcher Verwaltungsmitarbeiter kommt bei Grenzfällen mit dem Maßband und vermißt denn Hund ? :eek: Wenn ich mir einen Welpen nehm der angeblich kleinbleibend ist und dann doch übers Ziel hinauswächst, muss ich ihn dann wieder abgeben ?
 
Okay hab ich wohl überlesen oder nicht wahrhaben wollen, aber welcher Verwaltungsmitarbeiter kommt bei Grenzfällen mit dem Maßband und vermißt denn Hund ? :eek: Wenn ich mir einen Welpen nehm der angeblich kleinbleibend ist und dann doch übers Ziel hinauswächst, muss ich ihn dann wieder abgeben ?

Laut Hausordnung ja, aber es gab immer Ausnahmen habe 5 bestätige Fälle in denen Halter Listehunde halten mit Genehmigung obwohl dies immer schon in der Hausordnung verankert war. Wir haben auch 2 Hund im Haus deswegen sind ja alle so schockiert, dass ich mein Hund zu Groß sei, keiner weiss von dieser Regelung, außer die Genossenschaft selber.
 
Spannender Gedanke, dass 90 m2 für einen Hund zu klein sein sollen:confused:

Wir wohnen zu zweit mit großem Hund (tatsächlich mMn mittelgroß, aber über 50 cm ;)) und zwei Katern auf 85m2.... und was soll ich sagen...die Viecherbande hätte gerade jetzt drei leere Zimmer zur Verfügung und liegt eng um mich auf der Couch geschart bzw teilweise auf mir:rolleyes:
 
Wenn man davon ausgehen würde dass eine Wohnung für den Auslauf eines Hundes gedacht ist, wäre jede Wohnung für jeden Hund zu klein ! ;)

Jetzt geht die Fantasie mit mir durch 3 Bernhardiner in einer Garconniere stell ich mir schwierig vor ....

Nichtsdestotrotz wünsche ich der TE das allerbeste auch wenn ich keine Tipps geben kann! Ich wohn in einer Eigentumswohnung .... wobei ich hab mir sagen lassen dass es selbst da schon zu Schwierigkeiten kommen kann, wenn sich alle Eigentümer gegen Hundehaltung einschwören ....
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum unrechtsmässig? Der vermieter darf dir doch Vorschreiben was er will?

NEIN (sorry, extra laut)

Was für ein Staat ist Österreich? ein totalitäres Regime?
Auch Vermieter müssen sich an Gesetze halten, können noch lange nicht vorschreiben was sie wollen.
Ich kenne das nur natürlich nur aus D, das werden die Wortlaute aus Mietverträgen laufend für nichtig erklärt, in Ö wird das genau so sein.
 
NEIN (sorry, extra laut)

Was für ein Staat ist Österreich? ein totalitäres Regime?
Auch Vermieter müssen sich an Gesetze halten, können noch lange nicht vorschreiben was sie wollen.
Ich kenne das nur natürlich nur aus D, das werden die Wortlaute aus Mietverträgen laufend für nichtig erklärt, in Ö wird das genau so sein.

Natürlich muss sich jeder Vermieter an die bestehenden Gesetze halten, in Ö wie in D.

Allerdings ist eine z.B. Hundehalteverbot dem Vermieter in D wie in Ö erstmal grundsätzlich gestattet. Genauso wie es z.B. einer Eigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss gestattet ist, die Hundehaltung zu verbieten.
 
NEIN (sorry, extra laut)

Was für ein Staat ist Österreich? ein totalitäres Regime?
Auch Vermieter müssen sich an Gesetze halten, können noch lange nicht vorschreiben was sie wollen.
Ich kenne das nur natürlich nur aus D, das werden die Wortlaute aus Mietverträgen laufend für nichtig erklärt, in Ö wird das genau so sein.

Dreh die Sache mal um...

Auch Mieter dürfen nicht ALLES. Ein Vermieter sollte schon noch ein "Mitspracherecht" haben WEN etc. er in SEINEM Eigentum wohnen lässt ...

Allerdings sollte Regeln und Grenzen (auch bez. Tierhaltung) dann für ALLE Mieter gelten und keine Ausnahmen gemacht werden. Und Schulterhöhe, Rasse etc. halte ich wie gesagt für Nonsens... Entweder ist Hund und Co erlaubt oder nicht ... Alles Andere ist für mich nur eine weitere Diskriminierung :mad:

Lg Alex
 
Dreh die Sache mal um...

Auch Mieter dürfen nicht ALLES. Ein Vermieter sollte schon noch ein "Mitspracherecht" haben WEN etc. er in SEINEM Eigentum wohnen lässt ...

Allerdings sollte Regeln und Grenzen (auch bez. Tierhaltung) dann für ALLE Mieter gelten und keine Ausnahmen gemacht werden. Und Schulterhöhe, Rasse etc. halte ich wie gesagt für Nonsens... Entweder ist Hund und Co erlaubt oder nicht ... Alles Andere ist für mich nur eine weitere Diskriminierung :mad:

Lg Alex


Ich fühle mich mehr als disskriminiert, mir ist klar, dass ich keinen Dogge in einer kleinen Wohnung halte und dann von dem Hund verlange 3 Stockwerke nach oben zu laufen, aber wenn es nach der Hausordnung geht, müsste meinen beiden Nachbarn der Hund nicht genehmigt werden, denn der eine Border Collie Mischling haz schon einen Nachbarn angefallen, der Dackel rennnt jeden tag draußen vo dem haus frei rum ohne Besitzerin :( Ich alls einzige Verantwortungsvolle Hundehalterin, werde ohne Anhörung einfach ignoriert, ich habe um ein Gespräch bei der Rechtsabteilung gebeten, aber was nützt es nichts, die beantworten mir keine von meinen Anfragen, aber wenn es um zahlen geht sind sie schnell. Ich könnte Kotzen bei so einer Gesetzeslage, nicht mal ein Anwalt hilft mir, weil der Gegner die Vogewosi ist.

Meine Fraundin hat einen Bekannten der arbeitet dort und weis auch nichts von einer solchen Regelung ob die neu sei.

Ach ich werde wohl ausziehen, habe keine Lust auf leidige Disskussionen in diesen korrupten Kaff.
 
Die Mitmieter machen sogar mit bei Wauwau soll bleiben, dort werde ich mich Vorstellig machen, sollte alles nichts nützen gehe ich zum Psychiater und sollte das nichts helfen, ziehe ich aus bin ja nicht der Hauptmieter und komme auf Besuch :) Sollte alles nichts nützen suchen wir uns ein Haus und mein Vierbeiner bekommt eine Gefährtin.

Heißt das, Du stehst gar nicht im Mietvertrag drin? Demnach ist Dein Freund der Mieter?

Dann dürfte es wieder anders aussehen, wenn ein Dauerbesuch erstens die Nutzung der Wohnung ändert UND ein ungenehmigter Hund mitgebracht wird....

Da wirst Du wohl auf Kulanz hoffen müssen und bezüglich "Recht" eher schlechte Karten haben.
 
Heißt das, Du stehst gar nicht im Mietvertrag drin? Demnach ist Dein Freund der Mieter?

Dann dürfte es wieder anders aussehen, wenn ein Dauerbesuch erstens die Nutzung der Wohnung ändert UND ein ungenehmigter Hund mitgebracht wird....

Da wirst Du wohl auf Kulanz hoffen müssen und bezüglich "Recht" eher schlechte Karten haben.

Ich bin seit Mai 2012 gemeldet dort als Mitbewohner, der Hauptmieter ist mein Partner. Wenn ich erst jetzt einziehen würde, dürfte ich ihn so oder so behalten nun ja etwas zu früh eingezogen :)
 
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