dalmartina
Junior Knochen
Und wie schauts mit Tirol aus?
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Redrose schrieb:So und jetzt es ist in allen öffentlichen Verkehrsmitteln Maulkorbzwang Ausgenommen sind Blindenhunde und Begleithunde von Behinderten.
Paulchen28 schrieb:Hi!
Hast schon was über die gesetzliche Lage in Erfahrung gebracht?
Mfg
Redrose schrieb:Hallo,
Laut meinen Unterlagen ist es so wie dimmi gesagt hat also es steht nichts drin das du nur einen Hund mitnehmen darfst.
Paulchen28 schrieb:Hi!
Danke! Gibt es auch Unterlagen auf die die Öffentlichkeit zugreifen kann, damit falls man falsch behandelt wird man was in der Hand hat?
Lg
Redrose schrieb:Hallo
Das weiß ich nicht. Wir haben auch eine ganze weile gesucht das wir überhaupt was gefunden haben.
Aber werde morgen mal meine Sachen mit nachhause nehmen und mir das ganze in ruhe durchschaun und wenn du dann willst kann ich es ja einscannen und dir per mail zukommen lassen..
Sladdy schrieb:Hunde benötigen keinen Fahrschein - es reicht, wenn der Besitzer bzw. der Hundeführer einen Fahrschein hat.
Laut IVB dürfen soviele Hunde mitgeführt werden, wie er Hundeführer richtig beaufsichtigen und führen kann.
mcbright schrieb:aber wenn man eine jahreskarte hat, darf der hund gratis mitfahren (in Wien ist das sicher so!!!)
LG, Maria
Luna schrieb:Hallöchen!!
Jahreskartenbesitzer können einen Hund oder ein Fahrrad (nur in der U-Bahn) unentgeltlich mitnehmen. So stehts schwarz auf weiss im Internet!
Wie´s bei den Bussen aussieht, weiss ich nicht genau!
Lg
MickyMaus schrieb:Hallo!
Zum Thema Jahreskarte und Hund:
Ich würde sagen der Text in der Klammer bezieht sich auf das Fahrrad!
http://progs.wiennet.at/contentfiles/Jahreskarte.pdf
Lg
Michaela