Hund beißt Kind ins Gesicht - Familie rächt sich

Moin,

ja, weil dann sichergestellt ist, dass das Kind zumindest eine Entschädigung bekommt und die Kosten der ärztlichen Versorgung ganz sicher abgedeckt sind.
(die gesetzlichen Kassen werden ja immer knauseriger und gerade im Gesicht kann da einiges nötig werden)

Tschüss

Ned

Ja, einer der Gründe warum ich meinen so hoch versichern hab lassen - ABER trotzdem sollte so eine Geschichte nicht passieren und hilft dem Kind in diesem Moment auch nicht.
 
Mehr als 2,10 m Mauer, Warnschild, versperrtes Tor und "sichtbarer", großer Hund der unmissverständlich knurrt und Zähne zeigt, wenn man nur über die Mauer schaut - geht mMn eh nicht mehr. :confused:

Und ja, ich lasse meinen Hund allein im Garten, weil er von Fremden nichts annimmt, vom Boden nichts frisst (also wegen Gift jetzt) und weil mein Grundstück absolut ausbruchssicher ist.

:) Ich kann Deine Argumente - denke ich - verstehen und auch akzeptieren.

Und ich denke auch, dass wohl kein kleines Kind, anfängt über eine derart hohe Mauer zu klettern.

Aber die Situation stellt sich schon ein wenig anders dar, wenn man sich die Mühe macht, zu lesen:

"Wie die Polizei berichtete, wollte der siebenjährige Bub die Gartentür des Anwesens der Hundehalterin übersteigen. Der Hund wurde dadurch aufgeschreckt, rannte zur Gartentür und biss dem Kind ins Gesicht".

Und dann kommen, die schon zitierten Wortmeldungen...und Verurteilungen des Kindes...der Eltern.....voller Empörung...

wo war die Überlegung, wie hoch die Gartentüre denn nun war.....
wo war die Überlegung, ob das als gesicherte Verwahrung gelten darf....

und wo war die Empörung, über eine Hundehalterin, die nachweislich und defintiv 2 Gesetze bricht. Das der Anmeldung, das der Pflichtversicherung....

Da wird ganz ganz schnell das Opfer verurteilt....und über die Handlungsweise der HH schnell der Mantel des Schweigens gebreitet.







 
Ich kann Deine Argumente - denke ich - verstehen und auch akzeptieren.

Und ich denke auch, dass wohl kein kleines Kind, anfängt über eine derart hohe Mauer zu klettern.

Aber die Situation stellt sich schon ein wenig anders dar, wenn man sich die Mühe macht, zu lesen:

"Wie die Polizei berichtete, wollte der siebenjährige Bub die Gartentür des Anwesens der Hundehalterin übersteigen. Der Hund wurde dadurch aufgeschreckt, rannte zur Gartentür und biss dem Kind ins Gesicht".

Und dann kommen, die schon zitierten Wortmeldungen...und Verurteilungen des Kindes...der Eltern.....voller Empörung...

wo war die Überlegung, wie hoch die Gartentüre denn nun war.....
wo war die Überlegung, ob das als gesicherte Verwahrung gelten darf....

und wo war die Empörung, über eine Hundehalterin, die nachweislich und defintiv 2 Gesetze bricht. Das der Anmeldung, das der Pflichtversicherung....

Da wird ganz ganz schnell das Opfer verurteilt....und über die Handlungsweise der HH schnell der Mantel des Schweigens gebreitet.

Auch ich kann deine Argumente und deine Sichtweise verstehen, mir gings bei meinem Beitrag aber nicht um die Schuldfrage - weil das ohnehin schwierig zu beurteilen ist.

Meine Nachbarn gegenüber haben 3 (!) Berner Sennenhunde und die sind eigentlich immer draußen (sind halt Wach- und Hofhunde), haben aber nur einen 1,50m Maschendrahtzaun. Wenn ich mit meinem Rüden vorbei muss und die 3 sich in den Zaun schmeissen, wird mir auch immer mulmig - denn WENN sie es ernst meinen würden, wäre der Maschendrahtzaun, der sich ohnehin nach alle Richtungen biegt, überhaupt kein Hinderniss.

Würde da ein Kind reingreifen - oder über den Zaun krabbeln - könnte auch etwas passieren. Wobei ich nicht weiß, ob die 3 nur einfach gerne wuffen und sonst liebe Tiere sind... who knows? Wobei sich auch hier die Frage stellt, ob ein Kind bei 3 großen Hunden wirklich reingreift oder über den Zaun krabbelt - ist das dann mutig oder dumm? Andererseits wäre es sicher besser, wenn sich der Hundehalter einen ordentlichen Zaun anschafft.

Nein... wie auch immer...

....kurz mir gings um die Aussage von MichlS, dass ein Hund seinen Grund und Boden nicht verteidigen darf und wenn er dies tut dann schlecht erzogen oder schlecht sozialisiert sei. Diese Ansicht kann ich einfach nicht teilen, zumal gewisse Rassen jahrhunderte lang GENAU dafür gezogen wurden.
 
Danke Michl - jetzt bin ich wieder klüger!!!

Ein Hund darf nur in Verteidigung beissen!!:rolleyes:

Dann ists ja klar, warum im Schutzsport über den Wehrtrieb gearbeitet wird....

Hast du auch einen "Tutnix"??

Ich würd für meine nicht die hand ins Feuer legen, obwohl sie normalerweise dem Einbrecher tragen helfen würden - aber es ist nicht jeden Tag "normalerweise".....
 
Entschuldige, aber früher waren Hunde zum Wachen da und haben auch zugebissen, wenn jemand Fremdes eingedrungen ist.

Ich finde das vom Hund weder unerzogen noch abnormal. Abnormal finde ich eher, wenn ein Kind über einen Zaun steigt, wenn drin ein fremder Hund liegt. Da gibts ja wohl auch noch die Aufsichtspflicht der Eltern.

Ich sehe schon ein Problem darin, dass Hunde sich heutzutage alles bieten lassen müssten, sich von jedem streicheln lassen müssten und keine Zähne mehr haben dürften.

Hi,

seh ich genauso ... wobei ich mich aber auch frage, warum man als Hundehalterin seinen Hund nicht ordnungsgemäß anmeldet? Und ob der Hund ordnungsgemäß verwahrt war, wenn er schon nicht ordnungsgemäß angemeldet war?


lg Nina
 
Danke Michl - jetzt bin ich wieder klüger!!!

Das bezweifle ich

Ein Hund darf nur in Verteidigung beissen!!:rolleyes:

Dann ists ja klar, warum im Schutzsport über den Wehrtrieb gearbeitet wird....


Ich glaube da erübrigt sich jeder Kommentar

Hast du auch einen "Tutnix"??

Hab ich leider nicht, aber so verwahrt das nix passieren kann;)

Ich würd für meine nicht die hand ins Feuer legen, obwohl sie normalerweise dem Einbrecher tragen helfen würden - aber es ist nicht jeden Tag "normalerweise".....


Michl
 
Ein Hund soll ja sein Grundstück sehr wohl bewachen, aber beissen darf er nur in Verteidigung....

Könnte es nicht sein, dass schon allein wenn einer z.B. über den Zaun klettert, dies vom Hund schon als Bedrohung wahr genommen wird, und er will eben sein Revier verteidigen?
Oder wann beginnt die Verteidigung? Was muss da vorher passieren? Genügt es, wenn der den Hund anschreit, oder erst wenn er ihn mit einem Stock bedroht oder gar schlägt oder nach ihm tritt? Oder erst wenn sein Herrchen oder Frauchen angegriffen wird? Und wie bring ich das dem Hund bei, diese feinen Unterschiede zu erkennen?



Und wen man schon weiss das der Hund beißt, muß man ihn halt so verwahren das er niemanden beissen kann. Da nutzt dir das beste Schild an der Türe nix

Wenn ich das weiß, schon. Aber was ist, wenn ich das nicht weiß? Meine ist absolut menschenfreundlich, zu Kindern genauso wie zu Erwachsenen. Aber ich hab Gott sei Dank noch nie so eine Begebenheit, wie Einbruch oder so erlebt und kann schlicht und einfach behaupten, ich hab keine Ahnung, wie sie da reagieren würde.

Ich weiß nun auch nicht, ob ich es überlesen habe und der Hund in dem Artikel schon vorher schon mal gebissen hat. Aber wenn nicht, dann konnte die HH es ja auch vorher nicht wissen, dass es passieren würde.

Dass er nicht versichert und angemeldet ist, ist sicher nicht in Ordnung und dafür könnte die HH ja trotzdem belangt werden, hat aber mit dem Fall meines Erachtens gar nichts zu tun. Der Hund und sein Verhalten wären ja in beiden Fällen der/das selbe.

lg desertrose
 
...nein Michl , kinder meiner generation hatten noch sowas wie "erziehung" , mag altertümlich heutzutage anmuten, beinhaltet aber -> fremde grundstücke zu betreten ist ohne erlaubnis verboten !

Also blieben bälle usw.. solange drüben bis man fragen konnte !

So nebenbei, das unterlaubte betreten ist min. besitzstörung ,.. bei "kischen naschen" sind wird dann schon bei "diebstahl" dies im zusammenhang mit "überwinden von hindernissen" -> einbruchsdiebstahl !

Und abgesehen davon das man keine unversichterten , unangemedete hunde hält -> würd ich mich schon auch fragen "wozu halte ich mir den, wenn er nicht "sein" revier schütz !?"

Mag makaber klingen im angesicht eines verletzten kindes,.. wärs n profi einbrecher gewesen hätte jederman den Senner gelobt ,..egal ob er angemeldet war oder nicht !
Der hat blos "seine arbeit" getan !


Ein Hund darf seiner natürlichen Bestimmung (Haus und Heim verteidigen) nicht nachgehen.

ein Esel darf Hände abbeissen - da muss man aufpassen - das weiss man.
eine Katze darf man auch nicht ärgern - die beisst und kratzt - das weiss man - das akzeptiert man.
und so weiter und so fort - alle Tiere können einem wehtun, wenn man nicht aufpasst.

Nur der Hund darf nix machen!!

Und sogar mein Sohn mit 2 jahren weiss, dass man zu fremden hunden nicht hingeht - und schon gar nicht zu den tutnixen!!! Weil die werden ganz schnell zu "dashaternochniegmachten"

Wenn man einem hund nicht sein naturgegebens Verhalten zugesteht, sollte man keinen Hund halten - gelle Michl, Tamino und Konsorten.

eltern haben die Pflicht, ihre Kinder auf Gefahren aufmerksam zu machen - auch wenn für viele (Landbewohner und zugewanderte) der hund null zählt und dementsprechend be-/gehandelt wird.

die Schlud liegt bei der mutter, die ihrem kind das überklettern des Zaunes gestattet hat.

Haben da beide den "kleinen" Hund übersehen oder war er "plötzlich" da??

Aber so ist das mit den Menschen - egoismus pur - alles hat sich nach einem zu richten - Natur und tiere sind schön und gut - aber nur im Fernsehen.

und die milch und das brot kommen vom Billa - was braucht man Bauern!!!

Wow.... na da kennt sich einer aus... :rolleyes:

Wenn bei mir jemand über den Zaun steigt und der Hund ist im Garten (und ich nicht da) würde er jedenfalls angreifen. Ich bin mir sicher, dass Thyson in der Lage ist, einen Menschen schwer zu verletzen und ein Kind hat einfach eine blöde Höhe - beim Mann wärs der Oberschenkel, beim Kind das Gesicht.

Ja, man kann es sich auch einfach machen :rolleyes: wenn man selbst so einen Hund nicht führt.

Mein Hund ist ein 4,5 jähriger HSH Mix der ursprünglich aus einer Tötungsstation stammt (heißt folglich die Sozialisierung war alles andere - aber jedenfalls nichts Gutes). Diese Prägung (Angstaggression Kindern und einigen Männern gegenüber) gepaart mit dem Territorialverhalten eines HSHs und dessen selbstständige Handlungsweise (Revier/Herde schützen ohne zu hinterfragen) würden bei Thyson zu einem Angriff führen, wenn niemand da ist um ihn zu kontrollieren.

Und ja - dieser Hund wurde erzogen, es wurde und wird mit ihm gearbeitet - deswegen ist er trotzdem kein "0815 ich hab alle lieb und lass alle auf meinen Grund und Boden Hund".

Deswegen lebe ich auch in einem Haus mit Garten und einem 2,10m hohen Zaun (vielmehr eine Steinmauer!) und wenn da jemand drüber steigt, dann kann ich ihm nicht mehr helfen... Warnschilder gibts auch und den Hund sieht und hört man auch... also man muss ohnehin lebensmüde sein um über die Mauer zu steigen.

Aber wenns jemand tut - dann wird der sicher gebissen - ich glaube nicht, dass Thyson nur einen Scheinangriff tätigen würde... :o

Und deswegen soll ich zu dumm sein, den Hund zu erziehen?


Denn ich habe es nur geschafft ihn zu kontrollieren, abzurufen und zu führen - nicht aber ihm sein natürliches Verhalten ohne mein Beisein zu nehmen.

Kann mich den 3 Post nur anschließen .

Und ja , Eltern sind bis zum 18 Lebensjahr ihres Kindes verantwortlich und auch strafbar .... ohne wenn und aber . Nennt sich Aufsichtspflicht .

Josef

 
Und keiner von euch ist jemals über einen Zaun geklettert, hat Nachbars Kirschen genascht usw,usf..............wow seid ihr gut:cool:

Nein ich bin in meiner Kindheit nie über fremde Zäune geklettert. Ich hab gelernt das Eigentum anderer zu respektieren und also auch nicht über die Zäune anderer zu klettern.
Außerdem hatte bei uns jeder Nachbar nen Hund und da wär ich sowieso nicht auf die Idee gekommen. Opa meinte immer nur "Wennst wo drüber kletterst und gebissen wirst bist selbst schuld!" :o Wir hatten aber dennoch keine reißenden Bestien in der Nachbarschaft, aber manche haben halt ihre Aufgabe als Hofhund ernst genommen.

Zum eigentlichen Vorfall: Ich hätt ne ordentliche Portion schimpf bekommen wenn ich sowas veranstaltet hätte. Aber erst wenn ich wieder gesund gewesen wäre.

LG Jasmin
 
So verwahren und aufpassen das nix passieren kann.....so wie zB Nisi das macht;)

danke, also mit doppelten mk, hundebox, zwinger, 2,5m hoher zaun und und und oder was meinst jetzt....:mad:

und falls es dir entgangen sein sollte, eine 2,1m hohe steinmauer als grundstücksabgrenzung ist gemäß bauordnung bzw. bebauungsplan nicht überall erlaubt....

und selbst ein schild mit hundekopf drauf, hält einbrecher nicht ab, weil sonst wär er nicht bei mir im wohnzimmergestanden:mad:
eins würde mich mal hier interessieren, wer von allen schon mal in der situation war, dass man alleine zaus ist und ein einbrecher steht im mitten in der nacht im wohnzimmer, ob ihr dann auch noch so denkt????:confused:

und ja es gibt auch für wohl erzogene kinder in erreichbarer höhe eine türklingel, war ja bei mir auch so, dass sie geklingelt haben und ich habe ihnen den ball gegeben (hatten zwar glück, weil normalerweise überlebt ein ball im garten nicht lange unbeschadet:D)
 
Also bitte! Weder gibt es Besitzstörung, noch Diebstahl noch Einbruchdiebstahl bei Kindern. Vielleicht mal über die Aussage des Wortes Strafmündigkeit nachdenken.

..entschuldigung ???

Nur wenn ich einen täter wegen minderjährigkeit nicht bestrafen kann, bleibt der "tatbestand" aber schon noch bestehen -> haftbar sind in diesem falle dann die eltern !

Würde man das von dir streng nehmen, wäres es gerade die aufforderung an alle minderjährigen ; macht was ihr wollt , man kann euch eh nix !

Ich verstehe schon deine aufregung angesichts der schwere der folgen für den kleinen , aber das ändert halt gard nix das er es schlicht nicht hätte machen dürfen und der HH schlicht auch NIX hätte machen können um den kleinen dafor zu bewahren ,.. mehr als den Hund per zaun zu sicher geht net , egal ob unverträglich oder net , egal ob agressive oder net !
 
wo war die Überlegung, wie hoch die Gartentüre denn nun war.....
wo war die Überlegung, ob das als gesicherte Verwahrung gelten darf....

und wo war die Empörung, über eine Hundehalterin, die nachweislich und defintiv 2 Gesetze bricht. Das der Anmeldung, das der Pflichtversicherung....

Da wird ganz ganz schnell das Opfer verurteilt....und über die Handlungsweise der HH schnell der Mantel des Schweigens gebreitet.

...nochmal Tamino , ich verstehe deine aufregung angesichts der schwere der folgen , aber der unterschied wäre ?

Die versicherung , hart gesagt , würde sich wohl 3x überlegen ob sie bezahlt bei eigenverschulden des opfers , würde 10jahre prozessieren und warsch. den eltern einen gutteil der schuld raufdividieren.

Halter hat haus und grund,. sprich entscheidet das gericht , er wäre voll oder zum teil haftbar (mehr als teil, wirds net werden).. wird er bezahlen, oder das haus verlieren !

Denk mal andersrum;
Nächste woche erhälts du auf grund dieses oder ähnlicher vorfälle einen Brief der gemeinde, du hast, deinen ansich ausreichenden zaun, nun ums gesamte grundstück auf 1,80 zu erhöhen, in glatter ausführung (empfohlen wird gemauert) um ein ersteigen zu erschweren und mit stacheldraht oben. Garten türe/einfahrt ebnso, empfohlen wird ausführung in blech / glatt / riffelig , nur mit schloss, ohne schnalle (um keine aufstiegshilfe zu gewären).

.. na den aufstand kann ich mir nichtmal vorstellen !

MichlS hat schon nicht unrecht , das haben wir alle wohl irgendwann mal gemacht , hatten aber glück dabei, denoch hättens wir net drüfen ! Is sehr tragisch für den kleinen gelaufen !!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur mal kurz einwerf:

Das Kind hatte das andere Grundstück nicht betreten..... und wenn mir nur weil ich übers Gartentürl guck der Hund ins Gesicht beissen darf.... na servus
 
Nur mal kurz einwerf:

Das Kind hatte das andere Grundstück nicht betreten..... und wenn mir nur weil ich übers Gartentürl guck der Hund ins Gesicht beissen darf.... na servus

Seh ich auch so, meine Hunde würden verbellen, dass wäre für mich eine nachvollziehbare Reaktion.
Ein Biss in diesem Zusammenhang (so wie es eben in der Zeitung steht, dabei waren wir ja nicht) sicher nicht.
 
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