Michelle1986
Neuer Knochen
Halli hallo!
Ich habe eine Dogge aus dem Tierheim und ich wundere mich doch etwas über den Schutzvertrag und der darin enthaltenen Kastrationsklausel, die besagt, dass sie mit einem Jahr kastriert werden muss.
Ich finde es sehr komisch, da Doggen ja erst mit 2-3 Jahren "komplett ausgewachsen" sind und erst dann kastriert werden sollen. Verständlich finde ich das zwar bis zu einem gewissen Grad der "Vermehrung" vorgebeugt werden soll, allerdings alle in einen Topf zu werfen ist meiner Meinung nach mehr als unkompetent.
Kann man die irgendwie umgehen? Habe von einem Urteil in Deutschland gelesen, dass diese Klausel dort nicht greift, aber hier in Österreich???
Urteil: Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim übernehmen will, muß sich oft in einem Vertrag verpflichten, das Tier kastrieren zu lassen. Der Überpopulation von Hunden und Katzen soll damit vorgebeugt werden. Eine derartige Vertragsklausel wurde durch das Amtsgericht Alzey für unwirksam erklärt. Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen. Liegt für das Tier zusätzlich noch ein Narkose- oder Eingriffsrisiko vor, so verbietet sich ein solcher Eingriff ohnehin.
AG Alzey, AZ 22 C 903/95
Meine letzte ist mir bei der OP fast verstorben da es eben Hunde mit hohem Narkoserisiko sind und sie wachte 2 Tage überhaupt nicht auf. Wir mussten sie immer wieder drehen und wenden, damit der Kreislauf stabil bleibt, führten ihr Flüssigkeit zu und und und... Das möchte ich kein zweites Mal erleben.
Ich hätte auch den Vertrag nicht unterschrieben, wenn ich gewusst hätte, dass dies ein MUSS ist... Es geht mir hier nicht ums Züchten sondern um die Gesundheit. (Nur um Missverständnissen vorzubeugen).
LG und danke für eure Antworten
Ich habe eine Dogge aus dem Tierheim und ich wundere mich doch etwas über den Schutzvertrag und der darin enthaltenen Kastrationsklausel, die besagt, dass sie mit einem Jahr kastriert werden muss.
Ich finde es sehr komisch, da Doggen ja erst mit 2-3 Jahren "komplett ausgewachsen" sind und erst dann kastriert werden sollen. Verständlich finde ich das zwar bis zu einem gewissen Grad der "Vermehrung" vorgebeugt werden soll, allerdings alle in einen Topf zu werfen ist meiner Meinung nach mehr als unkompetent.
Kann man die irgendwie umgehen? Habe von einem Urteil in Deutschland gelesen, dass diese Klausel dort nicht greift, aber hier in Österreich???
Urteil: Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim übernehmen will, muß sich oft in einem Vertrag verpflichten, das Tier kastrieren zu lassen. Der Überpopulation von Hunden und Katzen soll damit vorgebeugt werden. Eine derartige Vertragsklausel wurde durch das Amtsgericht Alzey für unwirksam erklärt. Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen. Liegt für das Tier zusätzlich noch ein Narkose- oder Eingriffsrisiko vor, so verbietet sich ein solcher Eingriff ohnehin.
AG Alzey, AZ 22 C 903/95
Meine letzte ist mir bei der OP fast verstorben da es eben Hunde mit hohem Narkoserisiko sind und sie wachte 2 Tage überhaupt nicht auf. Wir mussten sie immer wieder drehen und wenden, damit der Kreislauf stabil bleibt, führten ihr Flüssigkeit zu und und und... Das möchte ich kein zweites Mal erleben.
Ich hätte auch den Vertrag nicht unterschrieben, wenn ich gewusst hätte, dass dies ein MUSS ist... Es geht mir hier nicht ums Züchten sondern um die Gesundheit. (Nur um Missverständnissen vorzubeugen).
LG und danke für eure Antworten