Hund aus dem Tierheim

Vorsicht vor allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die Rechte von Privatkunden werden durch die Bestimmungen des ABGBs und KschG definiert.
AGB dienen IMMER nur dazu, Kundenrechte einzuschränken – deshalb nennt man sie oft auch das “Kleingedruckte”. -> für Österreich umgeschrieben von mir.


in der Seitenmitte sind die ehrlichsten AGB's die es gibt:

http://salzprojekt.de/impressum.php
 
Ich würd das einfach mal mitn Tierarzt besprechen und dann evtl. mit den Leuten vom Tierheim besprechen. Wenn sie noch nicht läufig war, die erste Läufigkeit abwarten und danach kastrieren, je nachdem wie weit sie körperlich ausgereift ist. Ich kann mir net vorstellen, dass es da Probleme geben wird? :confused:

Solange die Bestätigung nachgereicht wird, dass sie kastriert wurde. Wenn man von sich aus auf das Tierheim zugeht und das bespricht, dann sehen die ja schon dass einiges an good-will da ist.

Also einfach mal anrufen, Termin ausmachen und vor Ort besprechen. Du möchtest dich ja an die Auflagen halten (absolutes Zuchtverbot), aber möchtest das Beste für deinen Hund und nicht zu zeitig kastrieren lassen. Da hat sicher niemand etwas dagegen, warum denn auch, wenn du den Hund gut hältst.

Und nächstes mal halt lesen was in dem Vertrag drinnen steht, bevor man unterschreibt. :o

(Kleine Randnotiz: ich würde auch nur, sofern dem Alter möglich, kastrierte Tiere vermitteln. Und falls nicht, halt mit der Auflage, dass kastriert wird. Viel zu viele Menschen glauben nach wie vor, dass eine Hündin 1x werfen muß oder wollen "einfach einmal" Babies haben.)
 
Es wäre ein kardinalfehler anzunehmen solche Verträge gelten eh nicht. Es kommt auf den Einzelfall an und die Orgas sind schon gewitzt genug das so zu formulieren, dass es im Regelfall auch hält
Nun ja, ich mache mir über solche Dinge wenig Sorgen, sehe mich als Hundebesitzer oder sagen wir mal Person bei der der Hund eingetragenerweise lebt in jedem Fall am längeren Ast sitzend. Mehr dazu ausführen mag ich jetzt gar nicht.

Eher als rechtliche Schritte (die ja auch für einen Verein potenziell kostenintensiv sein können und daher sicher nicht leichtfertig gemacht werden, v.a. von kleineren Vereinen) würde ich persönlichen Druck befürchten, was auch sehr unangenehm sein kann und womit man sicher auch viele Leute dazu "zwingen" kann das zu tun was der Verein will.

Bin froh dass ich mir diesbezüglich keine Gedanken machen muss. Würde aber auch wenn so was in unserem Vertrag drin stehen würde, den Weg einschlagen den ICH für richtig halte. Und würde mich um die Vereinsgeschichten halt erst kümmern, wenn sie wirklich auftauchen (was sie zumeist eh nicht tun werden :cool:)
 
Und um nochmal auf das Ausgangspost zu kommen: im Vertrag steht der Hund muss mit einem Jahr kastriert werden.

Viele Hündinnen werden bereits mit 9, 10, 11 Monaten läufig und hätten somit das Potenzial schon vorher einen Wurf zu haben oder trächtig zu werden. Dem Verein wird es also eher darum gehen die Wahrscheinlichkeit der Fortpflanzung der Hunde auf lange Sicht hin zu minimieren, bzw. eben zu verhindern dass gewisse (gerade reinrassige) Hunde ihr Leben lang als Zuchtmaschinen gebraucht werden. Sonst müssten sie ja eher auf eine unbedingte Kastration noch vor der ersten Läufigkeit pochen.

Glaube daher nicht dass es - sofern der Threaderstellerin wohler dabei ist alles abzusprechen - ein Problem sein wird, wenn man seine Bedenken gegenüber einer zu frühen Kastration äußert und den Verein bittet, eben statt dem einen Jahr eine Frist von sagen wir mal zwei Jahren zu gewähren. Wäre ja nur im Sinne des Tieres, in dem Fall.
 
Halli hallo!

Ich habe eine Dogge aus dem Tierheim und ich wundere mich doch etwas über den Schutzvertrag und der darin enthaltenen Kastrationsklausel, die besagt, dass sie mit einem Jahr kastriert werden muss.

Ich finde es sehr komisch, da Doggen ja erst mit 2-3 Jahren "komplett ausgewachsen" sind und erst dann kastriert werden sollen. Verständlich finde ich das zwar bis zu einem gewissen Grad der "Vermehrung" vorgebeugt werden soll, allerdings alle in einen Topf zu werfen ist meiner Meinung nach mehr als unkompetent.

Kann man die irgendwie umgehen? Habe von einem Urteil in Deutschland gelesen, dass diese Klausel dort nicht greift, aber hier in Österreich???
......
Wie ich Dir oben schon geschrieben habe, halte ich es für seeeehr unklug, in einem öffentlichen Forum nachzufragen, wie man den Vertrag umgehen kann;).

Ich verstehe dich sehr wohl, aber:

das "durchlesen" hilft nur denen, die entweder viel Erfahrung/jur.Wissen oder massig Zeit für lesen & ev. überprüfen haben.
Sobald ich meine Unterschrift unter etwas setze, lese ich es selbstverständlich durch und wenn ich es nicht verstehe, dann erkundige ich mich vorher. Ich kann ja nicht unterschreiben und dann jammern, oh mein Gott, da steht das und da drinnen!

Ich lese mir auch vorher Verträge durch, nur von uns auf andere schließen kann man nicht.
Bei einer mündigen Person kann man aber sehr wohl davon ausgehen, dass mit so etwas wichtigem wie der eigenen Unterschrift nicht leichtfertig umgegangen wird.
Und ehrlich - ließt du dir vor einem Handyvertrag die zig Seiten AGB durch?
Na aber selbstverständlich;)!
Nein, erst dann wenn eine Frage sich aufwirft, dann liest Otto Normalverbraucher den Punkt dazu durch.
Vorher checkt er maximal Bindefrist, Minutenpreis, welche Handys bekommt man gestützt. Ist aber viell doch ein bissl leichtfertig und na sagen wir naiv;)!

Da alle Firmen solche AGB haben hätte man ja viel zu tun, bei jedem kleinem Geschäft den Schmus zu lesen.
Sobald ich dafür unterschreibe, ist es doch keine Kleinigkeit mehr.
OK, einen Hund nehmen ist eine große Entscheidung, aber was zählt ist doch das der Hund ein Zuhause hat und nicht ob sein Frauchen jetzt sich sklavisch an Verträge hält, zumal sie ja sagt es geht nicht ums Vermehren. Sie ist das Frauchen und sollte gemeinsam mit dem Tierarzt entscheiden, nicht eine Orga die das Tier einmal vermittelt hat.
Ja ich verstehe wozu dieses kastragebot dienen soll und bin generell auch dafür
Da geht es doch gar nicht, ob die TE vermehrt oder nicht. Sondern sie unterschreibt bewußt einen Vertrag und fragt dann im Nachhinein, wie sie diesen umgehen kann.
Also, wenn das die normale Vorgehensweise sein soll, na dann gute Nacht.

Nach deiner Argumentation sind auch alle Mieter, die zwar einen Mietvertrag unterschrieben haben, dann aber (weils ihnen wer gesagt hat zb.) die Miethöhe prüfen lassen und vor die Schlichtungsstelle gehen böse Vertragsbrecher. Weil die überzogene Miete zwar unrecht ist, aber sie in der damaligen Situation - Wohnung dringend gebraucht - ja unterschrieben haben.
Du kannst doch nicht vergleichen, wenn einer etwas überprüfen lässt und der andere fragt, wie man den Vertrag umgeht. Sind mMn aber schon 2 Paar Schuhe:cool:.

Wenn alle immer schön brav sind, täten Tyrannen immer an der Macht bleiben, hätte es auch nie Revolutionen gegeben usw.

Reglen schön und gut aber mein Gewissen zählt mir mehr und notfalls betrachte ich sie als Empfehlung. Nur Hände falten und Goschen halten ist mir zu wenig weil ich selbst denken kann.
Nun ja, das selbst denken kann man auch im Vorhinein, zumindest mache ich es so;)!
Deine Ausdrucksweise benötigst Du wahrscheinlich auch dafür, dass Du als "großer Revolutionär" durchgehst:rolleyes::D!

......
 
Hallo Leute !

Sorry, aber mein Internet war "erschöpft", hab nur limitiertes Internet.
Hier hat sich ja eine Diskussion entbrannt, wahnsinn!

also 1.: Es ist mir sogar lieb, wenn hier jemand mitliest aus dem Tierschutz es ist eine DEUTSCHE DOGGE. und
2. jeder, der sich mit Hunden auskennt weiß, dass manche länger, manche weniger lang brauchen zum auswachsen.
3. kontrolliert wurde ich noch nicht
4. ich habe angerufen, aber mir wurde nur gesagt, dass da nichts zu machen sei
5. ich fände es eher angebracht (wie in deutschland üblich) wenn der hund einen wurf hat, eine Spende (Strafe in diesem Falle) an das Tierheim zu entrichten ist, habt ihr auch davon gehört? das wäre meiner Meinung nach eher zielführend.
6. ich mache doch nicht von so einer klausel abhängig ob ich dem hund ein zuhause schenke oder nicht???
7. wie schon geschrieben: ich bin erst später draufgekommen, was ich da unterschrieben habe. ich dachte es handle sich lediglich um das übliche: der hund hat immer wasser und futter zur verfügung zu haben, mit kontrollen ist der übernehmer einverstanden, tierärztliche untersuchungen und impfungen sind zu tun usw... aber von so einer klausel habe ich noch nie was gehört.
8. was hätte ein Tierheim außerdem davon (ist in meinem bekanntenkreis vorgekommen) wenn die hündin nach der kastra inkontinent wird und die situation für alle in der wohnung lebenden nicht mehr tragbar wird mit der zeit und der hund dann wieder im TH landet???? versteh ich nicht
9. außerdem weiß ich dass es oft zu verhaltensveränderungen kommt, nach einer kastra, die eindeutig damit zusammen hängen!!
10. ich liebe meinen hund und ich will nur das beste für sie und darunter fällt auch: ihr schmerzen, angst zu ersparen.

LG
 
Hallo Leute !

Sorry, aber mein Internet war "erschöpft", hab nur limitiertes Internet.
Hier hat sich ja eine Diskussion entbrannt, wahnsinn!

also 1.: Es ist mir sogar lieb, wenn hier jemand mitliest aus dem Tierschutz es ist eine DEUTSCHE DOGGE. und
2. jeder, der sich mit Hunden auskennt weiß, dass manche länger, manche weniger lang brauchen zum auswachsen.
3. kontrolliert wurde ich noch nicht
4. ich habe angerufen, aber mir wurde nur gesagt, dass da nichts zu machen sei
5. ich fände es eher angebracht (wie in deutschland üblich) wenn der hund einen wurf hat, eine Spende (Strafe in diesem Falle) an das Tierheim zu entrichten ist, habt ihr auch davon gehört? das wäre meiner Meinung nach eher zielführend.
6. ich mache doch nicht von so einer klausel abhängig ob ich dem hund ein zuhause schenke oder nicht???
7. wie schon geschrieben: ich bin erst später draufgekommen, was ich da unterschrieben habe. ich dachte es handle sich lediglich um das übliche: der hund hat immer wasser und futter zur verfügung zu haben, mit kontrollen ist der übernehmer einverstanden, tierärztliche untersuchungen und impfungen sind zu tun usw... aber von so einer klausel habe ich noch nie was gehört.
8. was hätte ein Tierheim außerdem davon (ist in meinem bekanntenkreis vorgekommen) wenn die hündin nach der kastra inkontinent wird und die situation für alle in der wohnung lebenden nicht mehr tragbar wird mit der zeit und der hund dann wieder im TH landet???? versteh ich nicht
9. außerdem weiß ich dass es oft zu verhaltensveränderungen kommt, nach einer kastra, die eindeutig damit zusammen hängen!!
10. ich liebe meinen hund und ich will nur das beste für sie und darunter fällt auch: ihr schmerzen, angst zu ersparen.

LG

Pardon, aber das stimmt nicht. So ist das keineswegs "in Deutschland üblich".

In Deutschland vergeben die meisten Tierheime, die Tiere kastriert oder wenn sie zu jung sind, mit einer Kastrationsklausel.

Und zu welchem Ziel es führen soll, wenn der Tierhalter zwar eine Strafe zahlt, aber z.B. elf Welpen einen Platz suchen, ist die Frage.
 
ok, sorry, ein freund aus deutschland hat mir das erzählt, denn sein hund roch die läufige nachbarshündin und war rasch übern zaun und hat für nachwuchs gesorgt und er musste die spende ans tierheim entrichten weil sie ebenfalls eine kastrationsklausel im vertrag hatten.

ich wurde noch nicht kontrolliert, ich kann mir auch nicht vorstellen wie das ablaufen soll. hat von euch jemand damit erfahrungen gemacht??

LG
 
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