Hund aus dem Tierheim

Michelle1986

Neuer Knochen
Halli hallo!

Ich habe eine Dogge aus dem Tierheim und ich wundere mich doch etwas über den Schutzvertrag und der darin enthaltenen Kastrationsklausel, die besagt, dass sie mit einem Jahr kastriert werden muss.

Ich finde es sehr komisch, da Doggen ja erst mit 2-3 Jahren "komplett ausgewachsen" sind und erst dann kastriert werden sollen. Verständlich finde ich das zwar bis zu einem gewissen Grad der "Vermehrung" vorgebeugt werden soll, allerdings alle in einen Topf zu werfen ist meiner Meinung nach mehr als unkompetent.

Kann man die irgendwie umgehen? Habe von einem Urteil in Deutschland gelesen, dass diese Klausel dort nicht greift, aber hier in Österreich???

Urteil: Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim übernehmen will, muß sich oft in einem Vertrag verpflichten, das Tier kastrieren zu lassen. Der Überpopulation von Hunden und Katzen soll damit vorgebeugt werden. Eine derartige Vertragsklausel wurde durch das Amtsgericht Alzey für unwirksam erklärt. Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen. Liegt für das Tier zusätzlich noch ein Narkose- oder Eingriffsrisiko vor, so verbietet sich ein solcher Eingriff ohnehin.
AG Alzey, AZ 22 C 903/95

Meine letzte ist mir bei der OP fast verstorben da es eben Hunde mit hohem Narkoserisiko sind und sie wachte 2 Tage überhaupt nicht auf. Wir mussten sie immer wieder drehen und wenden, damit der Kreislauf stabil bleibt, führten ihr Flüssigkeit zu und und und... Das möchte ich kein zweites Mal erleben.

Ich hätte auch den Vertrag nicht unterschrieben, wenn ich gewusst hätte, dass dies ein MUSS ist... Es geht mir hier nicht ums Züchten sondern um die Gesundheit. (Nur um Missverständnissen vorzubeugen).

LG und danke für eure Antworten
 
Der Richter in D hat aber ein grobes Fehlurteil gefällt, weil er einfach nur den § 1 gelesen hat... er sollte sich aber - ich glaube - den § 5 ansehen, dort steht nämlich drinnen, dass eine Kastration zur Verhinderung von unkontrollierter Fortpflanzung erlaubt ist!

Ich würde mich an Deiner Stelle mit dem TH von dem Du Deinen Hund hast, ins Einvernehmen setzen und mit denen reden und das jetzt nicht öffentlich so breit treten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich versteh nicht, warum du den Vertrag nicht anständig gelesen hast? :confused:

Wünsche dir aber trotzdem viel Glück bei der Sache. Ich würde versuchen es auszustreiten. Eigentlich dürfte es nicht sein, dass du dein Tier in Lebensgefahr bringen musst, nur weil sich das irgendjemand einbildet. Und viele Schutzverträge halten vor Gericht anscheinend sowieso nicht.
 
Der Richter in D hat aber ein grobes Fehlurteil gefällt, weil er einfach nur den § 1 gelesen hat... er sollte sich aber - ich glaube - den § 5 ansehen, dort steht nämlich drinnen, dass eine Kastration zur Verhinderung von ungewollter Fortpflanzung erlaubt ist!

FALSCH.

Es geht um unkontrollierte Fortpflanzung! Aber das wird natürlich so gedreht wie mans braucht :mad:
 
Würd mich auch nochmal mit dem Tierheim in Verbindung setzen. Vielleicht kann man die Klausel ja ändern, sodass Du erst mit 2,3 Jahren kastrieren lassen musst. Die werden ja hoffentlich verstehen, dass es Dir um die Gesundheit und das Erwachsenwerdenlassen des Hundes geht und nicht um Vermehrung ...
ich drück Dir die Daumen! :)
 
Ich würde die Hündin nicht kastrieren lassen und auch kein großes Thema draus machen. Sollte es dadurch Probleme geben, würde ich es ausstreiten. Schutzverträge halten vor Gericht nicht.

Wenn du schon vorauseilend mit dem TH kommunizierst machst du sie nur auf deinen "Unwillen" aufmerksam. So hast du zumindest die Chance dass sich kein Mensch darum kümmert.
 
Halli hallo!

Ich habe eine Dogge aus dem Tierheim und ich wundere mich doch etwas über den Schutzvertrag und der darin enthaltenen Kastrationsklausel, die besagt, dass sie mit einem Jahr kastriert werden muss.

Ich finde es sehr komisch, da Doggen ja erst mit 2-3 Jahren "komplett ausgewachsen" sind und erst dann kastriert werden sollen.

Kastrieren hat mit ausgewachsen kaum was zu tun. Wir habe ständig Tiere aus dem Tierheim, sogar welche die frühkastriert wurden (Rüden) und? haben sich immer wie Rüden benommen auch in Hinsicht auf Läufige Hündinnen, konnten den Deckakt vollziehen, bis zum hängen.
Was passieren kann ist der der Hund etwas größer wird als unkastriert. Spricht nichts gegen die Auflage des Tierheims das amchen zu lassen, weder aus rechtlicher noch aus medizinischer Sicht
 
Kastrieren hat mit ausgewachsen kaum was zu tun. Wir habe ständig Tiere aus dem Tierheim, sogar welche die frühkastriert wurden (Rüden) und? haben sich immer wie Rüden benommen auch in Hinsicht auf Läufige Hündinnen, konnten den Deckakt vollziehen, bis zum hängen.
Was passieren kann ist der der Hund etwas größer wird als unkastriert. Spricht nichts gegen die Auflage des Tierheims das amchen zu lassen, weder aus rechtlicher noch aus medizinischer Sicht

Na dann dürften die Studien der Vet.Med, Vet Hannover usw. ja falsch sein, welche sogar behaupten das durch Kastration Problemverhalten/Grössenwachstum mit Knochenstrukturschwäche usw. sogar mitunter verstärkt wird. :rolleyes:
 
Hallo und danke für die schnellen und vielen Antworten... Ich habe dort jemanden darauf angesprochen und eben gesagt, dass es viel GESÜNDER ist wenn die Hündin erst komplett erwachsen kastriert wird, wie oben schon beschrieben, allerdings wurde nicht wirklich auf meinen Hinweis eingegangen, sondern nur erwähnt: wann aus veterinärärztlicher Sicht der Eingriff vorgenommen werden soll... Allerdings wurde maximal 1-1,5 Jahre dazugesagt... Ich kenne Doggen, die erst mit 2 Jahren das erste Mal läufig wurden... Also von dem her finde ich es schon etwas drastisch.
Stellt euch vor man kastriert sie mit 12 Monaten (wie im Vertrag festgelegt/ausgelegt) und hat so lange sie lebt einen "Teenager".... das ist auch nicht grade toll. Meine letzte hat nach der Kastration sehr viele Verhaltensauffälligkeiten entwickelt. Alles was vorher kein Problem war, wurde nach der OP zu einem Problem: Autofahren, andere Hunde, Aggression, Kinder mochte sie nicht mehr sehen oder mit ihnen spielen, Fresswahn (sodass auch Mistkübel, Kleidung, und Schuhe zum Essplan gehörten, von Kabeln ganz zu schweigen) Allergien hatte sie entwickelt, Hautprobleme usw. alles von einem Tag auf den anderen! Also: Warum muss ein Hund kastriert werden SYSTEMATISCH, wenn man dafür einsteht, sie nicht decken zu lassen? und wen sie ohnehin kein Problem mit der Läufigkeit hat also keine Scheinträchtigkeiten usw folgen? Sie erst erwachsen werden zu lassen ist meiner Meinung nach mehr nach dem Tierschutzgedanken, oder etwa nicht?

Und was, wenn sie nicht zeitgerecht kastriert wird? Muss man da eine Strafe bezahlen? Habe ich auch schon gehört. Oder ist das der Fall, wenn sie Junge bekommen sollte? Irgendetwas in die Richtung hatte ich mal aufgeschnappt, keine Ahnung mehr.

Die Kontrollen, ob es dem Hund auf dem neuen Platz gut geht, finde ich in Ordnung, allerdings habe ich noch nie die Erfahrung gemacht, dass wirklich mal jemand kam oder in meinem Bekanntenkreis. Finde ich ehrlich gesagt schade. Vielleicht denken die ja auch, dass die Drohung schon reicht, damit sie nicht wirklich kommen müssen???

LG:confused:
 
Hallo und danke für die schnellen und vielen Antworten... Ich habe dort jemanden darauf angesprochen und eben gesagt, dass es viel GESÜNDER ist wenn die Hündin erst komplett erwachsen kastriert wird, wie oben schon beschrieben, allerdings wurde nicht wirklich auf meinen Hinweis eingegangen, sondern nur erwähnt: wann aus veterinärärztlicher Sicht der Eingriff vorgenommen werden soll... Also: Warum muss ein Hund kastriert werden SYSTEMATISCH, wenn man dafür einsteht, sie nicht decken zu lassen? und wen sie ohnehin kein Problem mit der Läufigkeit hat also keine Scheinträchtigkeiten usw folgen? Sie erst erwachsen werden zu lassen ist meiner Meinung nach mehr nach dem Tierschutzgedanken, oder etwa nicht?

Und was, wenn sie nicht zeitgerecht kastriert wird? Muss man da eine Strafe bezahlen? Habe ich auch schon gehört. Oder ist das der Fall, wenn sie Junge bekommen sollte? Irgendetwas in die Richtung hatte ich mal aufgeschnappt, keine Ahnung mehr.

LG:confused:

Ein Gericht. kann nur im verhandelten Fall entscheiden, das hat keine Einflüsse auf andere Urteile.

Wenn in dem Vertrag steht, dass bei Nichteinhaltung das Tier abgenommen werden kann, dann musst Du damit rechnen, dass dies versucht wird bei einer ev. Nachkontrolle. Würdest Du den Hund nicht rausgeben, könnte Klage erfolgen.

Auch wenn's im Nachhinein nix bringt, eins verwundert mich doch: da Du ja , wie geschrieben, sichtlich grundsätzlich gegen Kastration bist und nicht nur gegen Kastration mit 1-1,5 Jahren, warum hast Du Dich nicht vorher informiert. Dass Tierheime und Orgas Kastra verlangen, ist ja absplut üblich.
 
Bevor jetzt ein Shitstorm folgt:

So: hauptsächlich bin ich bei Rüden gegen Kastration!
Bei Hündinnen verstehe ich es, aber bin trotzdem dafür sie zuerst ERWACHSEN WERDEN zu lassen und erst DANN zu kastrieren, da "Mama-Tumore" sich bei laufender, "ungenützter" Läufigkeit sonst sehr sehr häufig bilden.

Und: Ich kenne viele, die ihre Tierchen aus dem Tierheim haben und KEINER von 9 meiner Freunde hatte so eine Klausel drinnen. Bestes Beispiel: Havaneserhündin 16 Jahre, nicht kastriert. Sie haben sie seit sie 1 Jahr alt ist bei sich und wurden nie kontrolliert und es wurde keine Kastration vorgeschrieben, genauso wie ihre Katzen usw.
 
diese kastrationsklausel ist aber noch keine 15 jahre alt, sondern eher erst in den letzten jahren in die verträge genommen worden;)

grund dafür sind die massen an tieren, die von den tierheimen aufgenommen werden müssen und daher will man weiterer vermehrung damit einen riegel vor schieben.
 
Halli hallo!

Ich habe eine Dogge aus dem Tierheim und ich wundere mich doch etwas über den Schutzvertrag und der darin enthaltenen Kastrationsklausel, die besagt, dass sie mit einem Jahr kastriert werden muss.

Ich finde es sehr komisch, da Doggen ja erst mit 2-3 Jahren "komplett ausgewachsen" sind und erst dann kastriert werden sollen. Verständlich finde ich das zwar bis zu einem gewissen Grad der "Vermehrung" vorgebeugt werden soll, allerdings alle in einen Topf zu werfen ist meiner Meinung nach mehr als unkompetent.

Kann man die irgendwie umgehen? Habe von einem Urteil in Deutschland gelesen, dass diese Klausel dort nicht greift, aber hier in Österreich???

Urteil: Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim übernehmen will, muß sich oft in einem Vertrag verpflichten, das Tier kastrieren zu lassen. Der Überpopulation von Hunden und Katzen soll damit vorgebeugt werden. Eine derartige Vertragsklausel wurde durch das Amtsgericht Alzey für unwirksam erklärt. Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen. Liegt für das Tier zusätzlich noch ein Narkose- oder Eingriffsrisiko vor, so verbietet sich ein solcher Eingriff ohnehin.
AG Alzey, AZ 22 C 903/95

Meine letzte ist mir bei der OP fast verstorben da es eben Hunde mit hohem Narkoserisiko sind und sie wachte 2 Tage überhaupt nicht auf. Wir mussten sie immer wieder drehen und wenden, damit der Kreislauf stabil bleibt, führten ihr Flüssigkeit zu und und und... Das möchte ich kein zweites Mal erleben.

Ich hätte auch den Vertrag nicht unterschrieben, wenn ich gewusst hätte, dass dies ein MUSS ist... Es geht mir hier nicht ums Züchten sondern um die Gesundheit. (Nur um Missverständnissen vorzubeugen).

LG und danke für eure Antworten
Hast Du den Vertrag nicht gelesen? Ich unterschreibe doch keinen Vertrag schon mit dem Gedanken, dass ich den irgendwie umgehen kann. So etwas verstehe ich überhaupt nicht.

Es wurde auch schon darauf hingewiesen von anderen. Es ist nicht sehr klug in einem öffentlichen Forum zu fragen, wie man den Vertrag mit einem Tierheim umgehen kann;).
 
Bevor jetzt ein Shitstorm folgt:

So: hauptsächlich bin ich bei Rüden gegen Kastration!
Bei Hündinnen verstehe ich es, aber bin trotzdem dafür sie zuerst ERWACHSEN WERDEN zu lassen und erst DANN zu kastrieren, da "Mama-Tumore" sich bei laufender, "ungenützter" Läufigkeit sonst sehr sehr häufig bilden.
.

Falsch ................. Mammakarzinom bilden sich dann häufiger, wenn die Hündinnen unter gehäufter Scheinträchtigkeit leiden. :cool:
 
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