Hilfe ich wurde angzeigt!

Tantebate

Super Knochen
Heute rief mich meine Vermieterin an, dass die Polizei da war. Ich dort angerufen was sie von mir wollten! Der nette Herr erklärte mich dass mich der Mann (aus diesem "Nachmittagsausflug wurde zum kleinen Höllenausflug" Tread) angezeigt hat wegen Körperverletzung!

Und zwar spielte es sich so ab:
Meine Hunde sind zu seinen Hund hingelaufen und sein Hund hat an der Leine gezogen und hat den Herrn umgerissen. Ich bin dann hin und habe meine Hunde geholt und ihm gefragt6 (im Vorbeigehen) ob alles in Ordnung ist. Von ihm bekam ich keine Antwort sondern nur Beschimpfungen. Als wir dann ca. 10-15 MInuten zu unseren Auto gingen war er immer 20-30 Meter hinter uns. Dann als wir bei Auto waren kam er kurz ihn unsere Richtung und war gleich wieder weg.

Naja und jetzt hat er mich wegen Körperverletzung angezeigt.

Was mient ihr dazu?

LG Beate
 
Geht das überhaupt ???

Nur weil er sein Hund net unter Kontrolle hat ?

Er is doch wegn seinen Hund umgeflogen auch wenn deine hinglaufn sind oda ??



L.g Corinna
 
So sehe ich das auch, aber er anscheinend anders! Ich fast vom hocker gefallen, als ich das gehört habe! Ich wurde noch NIE angezeigt! Momentan war ich unter Schock! Morgen fahre ich meine Daten auf der Polizei abgeben und meine Erzählung. Bin schon gespannt wir es sich nach seiner Sicht ertragen hat.

Meiner Meinung nach hätte er einfach seine Leine fallen lassen müssen und es währe nichts gewesen. Was mich am meisten Ärgert, dass er anscheinend erst später Schmerzen oder was weiß ich gehabt hat!
 
Tantebate schrieb:
Meiner Meinung nach hätte er einfach seine Leine fallen lassen müssen und es währe nichts gewesen. Was mich am meisten Ärgert, dass er anscheinend erst später Schmerzen oder was weiß ich gehabt hat!

Das sowieso nur denk ich mir eben da er durch seinen Hund umgflogen is das er dich net Anzeigen kann pff naJaa wer weiß was er bei der Polizei gsagt hat alla "Deine Hunde sind auf in zu und haben in umgrennt weil sie seinen fressn wollten" so auf de art na org ....



L.g
 
Sowas in der Art vermute ich! Ja und dass deswegen sein Hund auch erst davon gelaufen ist!

Zum Glück war mein Freund auch mit und hat es auch gesehen!

LG Beate
 
Tantebate schrieb:
Sowas in der Art vermute ich! Ja und dass deswegen sein Hund auch erst davon gelaufen ist!

Zum Glück war mein Freund auch mit und hat es auch gesehen!

LG Beate

Das wollt ich grad fragen ob wer dabei war der alles gsehn hat weil dann denk ich mir kann dir nicht wirklich was passiern ;)


L.g
 
Panik habe ich trotzdem dass der mit irgendwas durchkommt! Mittlerweile (nach 4 Stunden) habe ich den Schock überstanden und sehen es schon etwas nüchtener......:cool:
 
Woher hat der denn deinen Namen wenn du ihm dort zufällig begegnet bist? :eek: da deine nicht an der leine waren werden´s dir wohl den schwarzen peter zuschieben :(
 
Flummi schrieb:
Woher hat der denn deinen Namen wenn du ihm dort zufällig begegnet bist? :eek: da deine nicht an der leine waren werden´s dir wohl den schwarzen peter zuschieben :(
wahrscheinlich über die autonummer *vermut* weil er ist euch ja nachgangen und dann verschwunden oder?
 
Er ist uns zu meinen Auto gefolgt und hat sich da anscheinend die Nummer aufgeschrieben. Aber zu mir hat er da nichts gesagt, dass er verletzt ist........
 
Was soll das denn?:confused: Ich glaube kaum das er mit der Anzeige durch kommt..
Er hatte seinen Hund nicht unter Kontrolle,und deine haben doch nix gemacht,ich meine ihn umgeworfen oder angerempelt.oder? Und wenn,das würde unter die Hundeversicherung fallen..
Leute gibts..Tz,Tz..
Aber mich würde mal intressieren was dabei raus kommt..
LG Nicky
 
Wenn deine nicht an der Leine (oder ohne Beisskorb) unterwegs waren, dann ziehst du automatisch den kürzeren.

Es wird wohl in der Praxis eher bei einer sehr geringen Geldstrafe oder einer Verwarnung bleiben, denn dem Typen hat ja nichts offensichtliches gefehlt.
 
Nein meine Hunde waren noch locker 10 Meter von ihm weg, als er umgefallen ist. Sein Hund hat ihm umgerissen. Naja ich denke mir auch, dass es irgendwas gibt, wo steht, dass ein Besitzer fähig sein muss, seinen Hund "halten" zu können.

Der Polizeibeamte hat mir heute auch gesagt, dass bei solchen Sachen selten was raus kommt. *hoff*

Anscheinend hat er meine Hunde als "Gefährlich" dargestellt, denn sein Hund ist dann ins Wasser "geflüchtet" vor ihnen. (Tja bringt sich bei Labis sehr viel :rolleyes: )

LG Beate
 
Mach dir net zuviele Gedanken, laß es auf dich zukommen und mach dich nicht fertig! Wirst nämlich sehen, daß da nix dabei rauskommt, bin überzeugt, daß das wegen Nichtigkeit zurückgelegt wird, wirst sehen!
 
Naja, wenn du versichert bist und dein Bekannter versichert dass deine Hunde noch nichtmal bei dem Menschen waren - dann hast du garnichts zu befürchten!!!

Was soll denn das? Wenn mich meine Hunde umreissen wenn sie einen anderen Hund sehen dann liegt das doch wohl an meiner Erziehung und nicht an den Hunden die da frei rumlaufen?

Leute gibts - Kopfschüttel!!

Liebe Grüße

Hilde
 
Nur mal zur Info:

Ab dem Zeitpunkt der Anzeige gelten die Labis nach dem Wr. Tierhaltegesetz als "gefährliche Hunde" und dürfen ab sofort nur mehr an der Leine geführt werden.

Die ist eine ex lege Bestimmung ;)

Wer dies nun nicht glauben kann, sollte vor seinen Postings lieber bei http://www.tieranwalt.at nachfragen.

mfg
Sticha Georg
 
Sticha Georg schrieb:
Nur mal zur Info:

Ab dem Zeitpunkt der Anzeige gelten die Labis nach dem Wr. Tierhaltegesetz als "gefährliche Hunde" und dürfen ab sofort nur mehr an der Leine geführt werden.

Die ist eine ex lege Bestimmung ;)

Wer dies nun nicht glauben kann, sollte vor seinen Postings lieber bei http://www.tieranwalt.at nachfragen.

mfg
Sticha Georg

ich glaub, die hunde sind aus Niederösterreich;)
 
Sticha Georg schrieb:
Nur mal zur Info:

Ab dem Zeitpunkt der Anzeige gelten die Labis nach dem Wr. Tierhaltegesetz als "gefährliche Hunde" und dürfen ab sofort nur mehr an der Leine geführt werden.

Die ist eine ex lege Bestimmung ;)

Wer dies nun nicht glauben kann, sollte vor seinen Postings lieber bei http://www.tieranwalt.at nachfragen.

mfg
Sticha Georg

darf ich fragen woher du diese weisheit nimmst?
wenn du schreibst ex lege muss es ja auch irgendwo im gesetz stehen... wäre nett wenn du mir den § sagen könntest
 
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