nikitacandy
Medium Knochen
das auch hunde unter das tierhaltegesetz fallen stimmt eh da gebe ich dir recht aber es ging auch darum (vielleicht habe ich das nicht richtig rübergebracht) das in einem beitrag geschrieben wurde bzgl. das die polizei lenkerauskunft etc. gemacht hat. das ist nun mal verpflichtend. da kommt man als polizist nicht drum rum.
natürlich darf ich die scheibe einschlagen aber ich kann nicht hinkommen, aha hund im auto, heiß, bum scheibe ein. wäre logisch aber so einfach geht es auch nicht.
ich muss den weg des geringsten schaden gehen und wie bekannt ist ist der hund im strafrecht ( wo das einschlagen der fensterscheibe als sachbeschödigung hinfällt) noch immer eine sache (leider) also steht sachbeschädigung gegen sachbeschädigung (mein gott das klingt beim lesen echt furchtbar)
nur im tierhaltegesetz das ein verwaltungrecht ist und damit unter dem strafrecht steht ist der hund ein lebewesen.
es ist traurig aber es ist so.
ich weiß aber es gibt genug polizisten die die scheibe einschlagen und dies auch gut rechtfertigen aber es wird nicht jeder machen, besonders vielleicht kein "neuer" bzw. "junger" was ich verstehe weil er angst hat vor konsequenzen.
aber wie bereits gesagt, nur weil der polizist zuerst abfragen etc. macht heißt das nicht das ihm der hund egal ist. (naja manchen vielleicht schon)
ich selbst bin schon unter autos, im dreck,.... herumgekrochen in uniform um irgendein viecherl zu retten (und sei es nur eine wildratte in einem wohnhaus) und eines ist sicher ich bekomm da auch keinen dank dafür sondern eher blödes gerede von anderen leuten die das sehen z.B. jaja um die viecher kümmert sich die polizei aber wirkliche verbrecher fangen sie nicht,......
mir tun diese 3 hunde extrem leid und ich hoffe das die besitzerin wenigstens eine ordentliche anzeige bekommt und das gericht das auch ordentlich bekräftigt.
natürlich darf ich die scheibe einschlagen aber ich kann nicht hinkommen, aha hund im auto, heiß, bum scheibe ein. wäre logisch aber so einfach geht es auch nicht.
ich muss den weg des geringsten schaden gehen und wie bekannt ist ist der hund im strafrecht ( wo das einschlagen der fensterscheibe als sachbeschödigung hinfällt) noch immer eine sache (leider) also steht sachbeschädigung gegen sachbeschädigung (mein gott das klingt beim lesen echt furchtbar)
nur im tierhaltegesetz das ein verwaltungrecht ist und damit unter dem strafrecht steht ist der hund ein lebewesen.
es ist traurig aber es ist so.
ich weiß aber es gibt genug polizisten die die scheibe einschlagen und dies auch gut rechtfertigen aber es wird nicht jeder machen, besonders vielleicht kein "neuer" bzw. "junger" was ich verstehe weil er angst hat vor konsequenzen.
aber wie bereits gesagt, nur weil der polizist zuerst abfragen etc. macht heißt das nicht das ihm der hund egal ist. (naja manchen vielleicht schon)
ich selbst bin schon unter autos, im dreck,.... herumgekrochen in uniform um irgendein viecherl zu retten (und sei es nur eine wildratte in einem wohnhaus) und eines ist sicher ich bekomm da auch keinen dank dafür sondern eher blödes gerede von anderen leuten die das sehen z.B. jaja um die viecher kümmert sich die polizei aber wirkliche verbrecher fangen sie nicht,......
mir tun diese 3 hunde extrem leid und ich hoffe das die besitzerin wenigstens eine ordentliche anzeige bekommt und das gericht das auch ordentlich bekräftigt.