Mei, 5 Seiten schon wegen sowas! Ich geniere mich direkt, da auch noch dazuzusenfen.
Aber ist es nicht laut Gesetz so, dass man es sich nicht aussuchen kann, ob man die Verwaltungsstrafe zahlt oder nicht, und stattdessen lieber in "Häfen" geht? Es sei denn, man hat das Geld einfach nicht.
Meines Wissens ist diese Haft so etwas wie eine Beugehaft, aber die Strafe muss man trotzdem zahlen.
Vielleicht liege ich da falsch, aber das würde mich jetzt wirklich interessieren.