chasseuse
Super Knochen
Zitat: "Gefährliche Hunderassen" in Tirol nur noch mit Bewilligung
Innsbruck - In Tirol ist für die Haltung "gefährlicher Hunderassen" in Zukunft eine Bewilligung notwendig. ......................
Betroffen sind Tiere der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Rottweiler, Dobermann oder Rhodesian Ridgeback und der Kreuzung Bandog und Pitbullterrier sowie die Mischlinge aller oben genannten Rassen. Diese Hunde sind generell an der Leine zu führen oder mit einem Maulkorb zu versehen. Bewilligungspflichtig sind nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes auch das Führen von Hunden mit einer Schutzhundeausbildung.
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Die Zuverlässigkeit ist durch Vorlage eines ärztlichen Gutachtens sowie einer Strafregisterbescheinigung oder einer gleichwertigen Bestätigung der zuständigen Behörde nachzuweisen. Die physische und psychische Eignung zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes ist durch Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nachzuweisen."
Also, ich kann mir nicht vorstellen, dass die das durchbringen... Was meint Ihr dazu?
Gruss, chasseuse
Innsbruck - In Tirol ist für die Haltung "gefährlicher Hunderassen" in Zukunft eine Bewilligung notwendig. ......................
Betroffen sind Tiere der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Rottweiler, Dobermann oder Rhodesian Ridgeback und der Kreuzung Bandog und Pitbullterrier sowie die Mischlinge aller oben genannten Rassen. Diese Hunde sind generell an der Leine zu führen oder mit einem Maulkorb zu versehen. Bewilligungspflichtig sind nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes auch das Führen von Hunden mit einer Schutzhundeausbildung.
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Die Zuverlässigkeit ist durch Vorlage eines ärztlichen Gutachtens sowie einer Strafregisterbescheinigung oder einer gleichwertigen Bestätigung der zuständigen Behörde nachzuweisen. Die physische und psychische Eignung zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes ist durch Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nachzuweisen."
Also, ich kann mir nicht vorstellen, dass die das durchbringen... Was meint Ihr dazu?
Gruss, chasseuse