Ich werde mich auf jeden Fall damit befassen, denn ich habe gerade nach so etwas gesucht.
lieber Gakuro,
Die TSchG-Nov ist noch längst nicht beschlossen. Im Parlament spielt Musik.
Was Herr Ita auf der ÖKV-HP oder zur Presse sagt, muss darauf geprüft werden, wie weit es mit dem im Parlament hinterlegten Entwurf übereinstimmt.
Im Parlament wird vor Beschlussfassung noch debattiert und es können Abänderungsanträge eingebracht werden, je nach Eigeninteresse der Parlamentsklubs und Stärke der "Stakeholder", die sie bedrängen. Auch durch den Bunderat muss diese Novelle noch.
Hier
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/315
kannst du dir sämtliche von mir in der Antwort an Jamie erwähnten Dokumente, die als Entscheidungsunterlagen für die Parlamentarier hinterlegt sind, anschauen. Du kannst dort das parlamentarische Verfahren, das stattfinden wird, verfolgen, Stellungnahmen lesen und selbst eine abgeben.
Ich werde das jedenfalls tun, auch wenn es zeitaufwändig und ansterngend ist.
Einige Stellungnahmen kritisieren die geplante Kommission und/oder fragen sich, warum man "zur Rückführung entlaufener Tiere" NOCH eine Datenbank mit noch mehr gespeicherten Daten, die zur Rückführung absolut nicht notwendig sind!!, braucht, wo doch schon genügend Datenbanken, ua auch eine des Bundes, an die Animaldata usw weiterleiten, bestehen.
Weiters wird kritisiert, dass der Minister ermächtigt werden soll, Verordnungen zu erlassen.
Verordnungen haben dieselbe Wirkung wie Gesetze und sind von den Rechtsunterworfenen zu befolgen.
Verordnungsmacht ist immer
rechtsstaatlich bedenklich. weil es die Gewaltentrennung unterläuft. Minister sind oberste Verwaltungsorgane mit Weisungsbefugnis. Das Parlament ist der Gesetzgeber und Kontrolleur der Verwaltung.
Mit einer per Gesetz erteilten Verordnungsmacht, macht sich das Verwaltungsorgan die Gesetze, die es vollzieht, dann selbst.
Verordnungsermächtigungen sind auch deshalb rechtsstaatlich bedenklich, weil die Rechtssicherheit nicht mehr gegeben ist:
Normalerweise weiß der Rechtsunterworfene, was das Recht von ihm erwartet und plant sein Verhalten danach. Damit ist es vorbei, wenn sich ohne parlamentarisches Verfahren von jetzt auf gleich nach Laune eines Ministers Regeln ändern.
Zusätzlich bedenklich in diesem Zusammenhang sind die Berater, die im Ministerium zuhauf vorhanden sind.
Ich werde mir ganz sicher alle vorliegenden Unterlagen ansehen und meinen Senf dazugeben, sollten wirklich Verordnungsermächtigungen geplant sein,
denn der Tierschutz ist keine Materie, in der sich Gegebenheiten so schnell ändern, dass am Parlament vorbei eine Einzelperson Akte mit Gesetzeskraft setzen muss.