Gebrauchshundesport - Maßnahmen - ÖKV

Hi Jamie, hab es mir heute früh schon angesehen. Hat alles sehr vernünftig geklungen, wird aber leider keine weiteren Kreise ziehen, insbes als das Lager derer, die der oe24-Einladung nicht gefolgt sind, Corona als Megaphon hat.

Wär schön, wenn der Herr Minister nicht immer so tendenziös in der Wahl seiner "Berater" und Einflüsterer wär.

Der Stadler-Verein 4 Pfoten flüstert übrigens DIREKT im Ministerium dem Minister ein, weil 4 Pfoten nämlich Vertreter Ös in der Eurogroup for Animals sind und daher im im BMGSPK angesiedelten Tierschutzrat sitzen. Quasi Selbstbedienung, die auch ohne Presseaussendungen funktioniert. Das Pressegeschrei scheint eher dem Spendensammeln zu dienen.
 
Unser aller Einsatz hat sich bewährt !!!

- N E W S L E T T E R -

Sehr geehrte Präsidentinnen,
sehr geehrte Präsidenten,
liebe Hundefreunde,
die Bundesregierung hat heute das Hundepaket präsentiert. Darin enthalten sind die geplante Hundeausbildungs-Verordnung zur Regelung des Gebrauchshundesports und die Eckpfeiler der Novelle des Tierschutzgesetzes. Bei beiden Vorhaben werden die Empfehlungen und die Expertise des ÖKV berücksichtigt und aufgenommen.
Gebrauchshundesport konnte erhalten werden
In der Hundeausbildungs-Verordnung werden die Sofortmaßnahmen des ÖKV verankert, die die Qualität im Gebrauchshundesport weiter erhöhen. Die Eckpunkte der Verordnung sind:
Die sogenannte „Schutzhundeausbildung“ wird verboten, Ausnahmen gibt es jedoch für den Diensthundebereich des Bundes und für lizenzierte Hundetrainer:innen, -führer:innen und Hunde. Der verantwortungsvolle Gebrauchshundesport bleibt also erhalten. Für alle bestehenden Hundeausbildner:innen und Hunde im Schutzdienst ist eine Fast Track-Lizensierung vorgesehen. Für angehende Ausbildner:innen ist die Prüfung ab dem 1. Quartal 2025 möglich. Hundehalter:innen müssen einen Strafregisterauszug vorlegen. Eingeführt wird eine zusätzliche Wesensüberprüfung der Hunde vor dem Gebrauchshundesport. Die Prüfung belegt Sozialverträglichkeit, Alltagstauglichkeit, Kontrollierbarkeit, Sicherheit und eine artgerechte Ausbildung im Jagd- und Beuteverhalten. Hunde benötigen ein veterinärmedizinisches Attest und müssen ausgereift sein (12 Monate). Eine Rasseliste ist nicht enthalten – es gibt also kein Verbot für bestimmte Hunderassen.
Die Details und Prüfungsordnungen werden von Dog Audit sowie Expert:innen und Verbänden erarbeitet. Die entstehenden Kosten für die Prüfungen sind von den Hundehalter:innen zu tragen.
Der ÖKV begrüßt die geplante Regelung und bedankt sich bei Bundeskanzler Karl Nehammer, der einen breiten Dialog ermöglicht hat, um den Gebrauchshundesport zu erhalten.
TSchG-Novelle: Schritt in die richtige Richtung
Bei der Novelle zum Tierschutzgesetz begrüßt der ÖKV einzelne Punkte wie das Schaffen einer Qualzucht-Kommission unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten der Hundezucht- und -halteverbände. Auch die weiterhin bestehende Anerkennung der Hundezucht als Liebhaberei ohne Gewerbeabsicht ist ein wichtiger Schritt. Stärkere Bemühungen wünscht sich der ÖKV bei illegalen Importen und illegalem Handel mit Hunden (Stichwort: Kofferraumhunde) sowie nicht reglementierten Hundevermehrern.
Der ÖKV bedankt sich bei den zuständigen Beamten im Sozialministerium sowie ÖVP-Tierschutzsprecher Josef Hechenberger für den konstruktiven Dialog und die Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Philipp Ita
Österreichischer Kynologenverband
Siegfried-Marcus-Str. 7
A-2362 Biedermannsdorf
Tel.: +43-(0)2236/710 667 21
Fax: +43-(0)2236/710 667- 31
Email: office@oekv.at
Homepage: www.oekv.at
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Grundsätzlich finde ich das so ja ganz ok.
Es wird halt sehr darauf ankommen, wie es dann umgesetzt wird!
Besonders erfreulich, dass man endlich mehr gegen Qualzucht und illegalen Welpenhandel machen will.
Aber auch hier: wie wird die Umsetzung funktionieren?

Schade aber, dass wieder einmal eine sehr gute Gelegenheit verpasst wurde, endlich das freie Gewerbe „Hundetrainer*in“ einzuschränken.
 
@ Jamie,

hab im Vorübergehen mitbekommen, dass heute in Guten Morgen Österreich der Ita eingeladen war und man dort den Entwurf der TSchG-Novelle diskutiert hat, hatte aber noch keine Zeit mir das anzusehen.
 
Habe es mir gerade angeschaut, da wurde nur kurz angesprochen, dass man „noch nix genaues nicht“ weiß🤷🏼‍♀️
 
Ich hab gerade etwas gelesen vom MM zum Thema.
Er kritisiert auch die Idee mit dem Leumundszeugnis. So gesehen ja, stimmt, die Sport-Hunde werden ja eben NICHT zu Waffen ausgebildet und daher braucht man auch nicht ein Leumundszeugnis wie für den Waffenschein.
Ich seh das aber ein bisschen anders, etwas positiver, weil ich hoffe, dass man mit dieser Anforderung ein paar von den Leuten ausschließt, die die Sporthundeausbildung nur als Ergänzung für das mißbrauchen wollen, was sie dann zusätzlich inoffiziell „im Hinterhof“ machen.
 
Danke für die Info, Cato. Muss mir also Guten Morgen Ö nicht anschauen.

Steh grad auf der Leitung, wer/was ist MM.

Das mit dem Leumundszeugnis entspricht dem § 5a Wr TierhalteG, der als eine der Voraussetzungen für die Haltung eines SIMA-LISTEnhundes die Vorlage einer Strafregisterbescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf, normiert.

Klartext: Der Wr Landesgesetzgeber unterstellt willkürlich Hunden bestimmter Rassen angeborene Gefährlichkeit und der BM für Gesundheit, Pflege, Soziales, Konsumenten- und Tierschutz verfährt mit Hundehaltern, die mit ihren Hunden einen Sport ausüben, der der Krone und den Stadlers nicht passt, ebenso.

Aber von mir aus soll es so sein, ua wegen des von dir genannten Grundes.
 
Martin Mayer, Diensthundeführer, war zB auch bei der Diskussionsrunde mit der Angerer und dem Sticha beim Bohrn-Mena.
Früher auch mal hier im Forum.
 
Martin Mayer, Diensthundeführer, war zB auch bei der Diskussionsrunde mit der Angerer und dem Sticha beim Bohrn-Mena.
Früher auch mal hier im Forum.
Ja, jetzt erinnere ich mich. Hab die Diskussion eh gesehen und gehört.

Hab mir inzwischen die Stellungnahmen, die die Leute im Parlament deponiert haben, angesehen. Sind nicht besonders viele und es dominieren dabei die Sphynx-Katzenzüchter und deren Kunden.
 
Ich werde mich auf jeden Fall damit befassen, denn ich habe gerade nach so etwas gesucht.
Danke für die Info, Jamie.

Ich habe mich schon, leider sehr zeitaufwändig, am 25.2. damit befasst. An diesem Tag war meines Wissens auf der ÖKV-HP nichts Aktuelles zur Novelle, obwohl deren Text schon am 19.2. im Parlament eingelangt ist und zumindest dem TSchSprecher der VP schon bekannt gewesen sein könnte/müsste.

Ich verstehe Itas Lobgesang auf Nehammer nicht und vor allem nicht den Zeitpunkt

An der Sache hat sich von 25.2. bzw 19.2. bis dato nichts geändert.

Der Rauch hat eine Novelle fabrizieren lassen, die am 19.2. im Parlament eingelangt ist. Von Seiten der Abgeordneten, die darüber entscheiden, ist noch nichts geschehen. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis 18.3., ebenso die Frist zur Stellungnahme für jedermann.

Das ganze Procedere 1. Lesung, Bundesrat, Änderungsanträge, Debatten, 2. Lesung, Beschluss .... hat noch nicht mal begonnen.

Bisher liegt dem Parlament folgende Dokumente, die ich alle abgespeichert, aber noch nicht studiert habe, vor:
  • Kurzinformation
  • Begleitschreiben
  • Begleitschreiben (Fehlerbereinigung)
  • Gesetzestext (korrigierte Version)
  • Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
  • Erläuterungen
  • Textgegenüberstellung
  • Gesetzestext (ursprüngliche Version)
Einziger Unterschied zu 25.02.24: nun 122 Stellungnahmen, damals ca 60.
 
Ich werde mich auf jeden Fall damit befassen, denn ich habe gerade nach so etwas gesucht.
lieber Gakuro,

Die TSchG-Nov ist noch längst nicht beschlossen. Im Parlament spielt Musik. Was Herr Ita auf der ÖKV-HP oder zur Presse sagt, muss darauf geprüft werden, wie weit es mit dem im Parlament hinterlegten Entwurf übereinstimmt.
Im Parlament wird vor Beschlussfassung noch debattiert und es können Abänderungsanträge eingebracht werden, je nach Eigeninteresse der Parlamentsklubs und Stärke der "Stakeholder", die sie bedrängen. Auch durch den Bunderat muss diese Novelle noch.

Hier

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/315

kannst du dir sämtliche von mir in der Antwort an Jamie erwähnten Dokumente, die als Entscheidungsunterlagen für die Parlamentarier hinterlegt sind, anschauen. Du kannst dort das parlamentarische Verfahren, das stattfinden wird, verfolgen, Stellungnahmen lesen und selbst eine abgeben.

Ich werde das jedenfalls tun, auch wenn es zeitaufwändig und ansterngend ist.

Einige Stellungnahmen kritisieren die geplante Kommission und/oder fragen sich, warum man "zur Rückführung entlaufener Tiere" NOCH eine Datenbank mit noch mehr gespeicherten Daten, die zur Rückführung absolut nicht notwendig sind!!, braucht, wo doch schon genügend Datenbanken, ua auch eine des Bundes, an die Animaldata usw weiterleiten, bestehen.

Weiters wird kritisiert, dass der Minister ermächtigt werden soll, Verordnungen zu erlassen.

Verordnungen haben dieselbe Wirkung wie Gesetze und sind von den Rechtsunterworfenen zu befolgen.

Verordnungsmacht ist immer rechtsstaatlich bedenklich. weil es die Gewaltentrennung unterläuft. Minister sind oberste Verwaltungsorgane mit Weisungsbefugnis. Das Parlament ist der Gesetzgeber und Kontrolleur der Verwaltung.

Mit einer per Gesetz erteilten Verordnungsmacht, macht sich das Verwaltungsorgan die Gesetze, die es vollzieht, dann selbst.

Verordnungsermächtigungen sind auch deshalb rechtsstaatlich bedenklich, weil die Rechtssicherheit nicht mehr gegeben ist:
Normalerweise weiß der Rechtsunterworfene, was das Recht von ihm erwartet und plant sein Verhalten danach. Damit ist es vorbei, wenn sich ohne parlamentarisches Verfahren von jetzt auf gleich nach Laune eines Ministers Regeln ändern.

Zusätzlich bedenklich in diesem Zusammenhang sind die Berater, die im Ministerium zuhauf vorhanden sind.

Ich werde mir ganz sicher alle vorliegenden Unterlagen ansehen und meinen Senf dazugeben, sollten wirklich Verordnungsermächtigungen geplant sein, denn der Tierschutz ist keine Materie, in der sich Gegebenheiten so schnell ändern, dass am Parlament vorbei eine Einzelperson Akte mit Gesetzeskraft setzen muss.
 
Der neue Vorstand
Liebe Hundefreunde!
Die Generalversammlung des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV) hat heute einstimmig Philipp Ita zum neuen Präsident gewählt. Auch der Wahlvorschlag für den neuen Vorstand wurde einstimmig bestätigt. Dieser Schritt markiert einen klaren Kurs für den ÖKV, der weiterhin für die Förderung gesunder, gut ausgebildeter und gesellschaftstauglicher Hunde in Österreich steht. Präsident Ita und der neue Vorstand haben ein ehrgeiziges Maßnahmenpaket für die kommenden vier Jahre vorgelegt, und Philipp Ita betont: "Unser Ziel ist ein vereintes Auftreten des ÖKV für das Hundewesen in Österreich. Wir werden eine schlagkräftige und verlässliche Interessenvertretung für alle verantwortungsvollen Menschen in Hundezucht, -haltung, -training und -sport sein und als Ansprechpartner für Hundefragen zur Verfügung stehen.“
Künftig wird der ÖKV im Bedarfsfall eigene Arbeitsgruppen schaffen, um eine rasche Lösungsfindung zu fördern sowie diverse Projekte voranzubringen. Der Vorstand wird zudem eine Modernisierung der Struktur und aller Bereiche anstreben, um ein zeitgemäßes Hundewesen in Österreich zu sichern. Teil davon wird auch die Arbeit auf internationaler Ebene sein, um an der Weiterentwicklung eines nachhaltigen und zeitgemäßen Hundewesens mitzuwirken. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Kampf gegen illegale Vermehrung und den illegalen Handel mit Hunden. „Diese Praktiken sind ein klarer Rechtsbruch. Zudem stehen sie unserem Ziel, nämlich eine höchstmögliche Gesundheit für die Hunde in Österreich, entgegen“, unterstreicht Ita.
Im Zuge der Wahl des neuen Präsidenten wurden dem langjährigen Präsidenten des ÖKV, Dr. Michael Kreiner, gedankt: „Im Namen des Vorstands des ÖKV bedanke ich mich sehr herzlich für sein langjähriges außerordentliches Engagement und seinen Einsatz für das Hundewesen in Österreich sowie auf internationaler Ebene. Dr. Michael Kreiner hat seine unterschiedlichen Funktionen im ÖKV immer mit unermüdlicher Hingabe und Leidenschaft ausgeübt und sich ehrenamtlich mit Herz, Verstand und vor allem großen Fachwissen für die Anliegen der Hundehalter:innen, -züchter:innen, -trainer:innen und -sportler:innen eingesetzt“, sagt Ita. Dr. Michael Kreiner wurde dafür mit dem Titel „Ehrenpräsident“ die höchste Auszeichnung des ÖKV verleihen.
v.l.n.r.: Martin Kruiss (Leistungsreferent), Robert Markschläger (Finanzreferent/Vizepräsident), Heidi Kirschbichler (Richterreferentin/Vizepräsidentin), Philipp Ita (Präsident), Peter Akkad (Ausstellungsreferent), Andreas Huschka (Generalsekretär/Vizepräsident). Krankheitsbedingt in Abwesenheit gewählt: Josef Koren (Zuchtbuchführer)

Quelle: ÖKV Österreichischer Kynologenverband

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Der neue ÖKV-Präsident @Philipp Ita war wieder für Hundehalterinnen und Hundehalter in Österreich medial im Einsatz und konnte mit Puls 4 ein umfangreiches Gespräch rund um die Wichtigkeit gesunder, alltagstauglicher Hunde führen. Die Doku wird im Frühsommer 2024 zu sehen sei, Details und Termin folgen!

Quelle: ÖKV Österreichischer Kynologenverband

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1. Warum kein direkt Link zu diesen Zitaten? Ich hätt das gerne selbst auf der Seite nachgelesen.

2. Warum muss ich eine Browser Extension nachladen, wenn ich mir die Website des ÖKV ansehen will?????????????

Eine Extension, die Firefox' Sicherheitseinstellungen aushebeln will, um irgendwelche Inhalte auf meinen Laptop zu laden, ohne dass ich weiß was sich dahinter verbirgt? Ohne irgendeine weitere Info, was für eine Extension, ohne Sicherheit für mich????????

Bin ich nicht bereit dazu.

Screenshot:

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Seltsam, ich habe es jetzt mal mit Firefox statt Chrome probiert mit Android. Werde es nachher auch mit IOS testen.

Windows hab ich nirgends, vor dem gruselt mir nämlich ein bisschen 🙈

Die Texte kenne ich vom Newsletter des ÖKV.
 
Brigie, ist mir auch passiert. Wenn man allerdings z.B. zuerst auf "Hundeausstellungen" geht und dann auf die erste Seite der Homepage, wird nichts mehr verlangt. Beim nochmaligen Laden der Seite auch wieder nicht. Keine Ahnung, wieso das so passiert.
Den Text kannst du auf der Homepage nicht nachlesen, der wurde nur mittels eines Newsletters versandt. Wir haben am Samstag, den 23. März diesen Vorstand gewählt und auch den Beirat. Dr. Kreiner ist nun Ehrenpräsident.
 
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