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Natürlich sind "körperliche Strafen" ein NO-GO. Daran, daß sie in manchen Ländern zum Strafrecht gehören, können wir leider nichts ändern - aber hier in Europa kommt sowas zum Glück gar nicht in Frage.
Es geht doch nicht darum, Vergehen straffrei zu stellen, sondern darum, dass eine (vermutete) kulturell verankerte Motivation unterschiedlich gewichtet wird. Wodurch unterscheidet sich ein "Ehrenmord" von einem klassischen "Amoklauf" (aus zurückgewiesener Zuneigung, Eifersucht usw.), sind beide nicht letztlich einem (inakzeptablen!) Besitzanspruch, vielleicht mal mehr mal weniger einer verletzten männlichen Eitelkeit geschuldet?
Vielleicht ist uns all das doch gar nicht so fremd, oder noch nicht lang genug fremd, und unsere vehemente Ablehnung und auch Angst davor, darin begründet, dass es uns so fremd und fern gar nicht ist?
Wodurch unterscheidet sich ein "Ehrenmord" von einem klassischen "Amoklauf"
Und nein, das sagen keine Deutschen sondern Muslime in dem nachstehenden Beitrag...
https://www.youtube.com/watch?v=-Oh8a7ep8W8
Also, mir ist das sehr fremd und absolut fern, weil weit ab unserer Werte und einer Integration in unsere Gesellschaft….
Die Ultrarechten und Rechtsradikalen sind halt "unsere" IS, die nur dadurch eingebremst wird, dass wir (noch) ein demokratische Rechtsstaaten sind ... der aber von vielen zunehmend demontiert wird ....
Absolut sinnvolle Regelung in Österreich: wenn ein junger Flüchtling über 16 in die Schule geht, und dann anerkannt wird, muss er seine Ausbildung abbrechen. Oder Leute finden, die ihn durchfüttern, bis die Ausbildung abgeschlossen ist. Auch wenn etwa nur noch ein halbes Jahr auf einen Abschluss fehlt.
Danke! Darauf wollte ich hinaus: es ist eine ethische Frage, die eng auch mit unseren Werten verbunden ist, nämlich die, ob man einen verurteilten (ich geh jetzt mal davon aus, dass man auch einem Täter ein Gerichtsverfahren zugestehen würde, und nicht ab ins Auto, und jenseits der Grenze ausgesetzt) Straftäter, wenn das sein Leben bedroht abschieben kann oder soll. Auch die Frage, was das bewirkt, wenn man es bei besonders schweren Delikten tut (muss man dann nicht irgendwann mit einer Forderung nach einer weiteren Gesetzesverschärfung rechnen, vor allem, wenn sich die "Stimmung" so weiter entwickelt - ich hab' gerade in den Standard-Kommentaren gelesen: kaum ist der Zaun durch und schon wird über Schießbefehle gesprochen).
Wie kann man dann noch von Gleichbehandlung von "Inländern" und "Ausländern" sprechen, und ich denke schon, dass dieses auch an den Rändern, und auch beim Überschreiten der gesellschaftlich akzeptierten Grenzen gelten muss; was gleichermaßen inakzeptabel ist, muss auch gleichermaßen geahndet werden. Was wäre alles andere für ein Signal?
Es geht doch nicht darum, Vergehen straffrei zu stellen, sondern darum, dass eine (vermutete) kulturell verankerte Motivation unterschiedlich gewichtet wird. Wodurch unterscheidet sich ein "Ehrenmord" von einem klassischen "Amoklauf" (aus zurückgewiesener Zuneigung, Eifersucht usw.), sind beide nicht letztlich einem (inakzeptablen!) Besitzanspruch, vielleicht mal mehr mal weniger einer verletzten männlichen Eitelkeit geschuldet?
Vielleicht ist uns all das doch gar nicht so fremd, oder noch nicht lang genug fremd, und unsere vehemente Ablehnung und auch Angst davor, darin begründet, dass es uns so fremd und fern gar nicht ist?
Naja, Anspruch auf Mindestsicherung gibt es nur, wenn man für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ist ja grundsätzlich ok, aber in Einzelfällen hier wirklich doof.
Ja Möglichkeiten gibt es. Aber es wird so schon schwer genug sein, sich hier zurechtzufinden. Dann ist ein Wechsel kurz vor Abschluss natürlich blöd, und demotivierend.
Schade einfach.