Einbruch bei Mieter

KITTY123

Profi Knochen
Hallo!

Ich bin Besitzer einer Immobilie in Wien-hab diese aber bis April 09 vermietet.
Bei meinem Mietern wurde nun eingebrochen, d.h. die Tür wurde beschädigt, Geld und Wertgegenstände (Handy...etc.) entwendet.

Nun ist die Frage WER für den Schaden aufkommt. Die Mieter sind NICHT versichert! (ich als Vermieter bin aber nicht verpflichtet, mich darum zu kümmern, dass meine Mieter versichert sind....)

Meine Versicherung kommt nicht für den Schaden auf, da der Schaden NICHT in meinem Geschäftsfeld (dh. Das Geschäft läuft nicht unter meinem Firmennamen/Labelnamen).

Außerdem wurde in dem Mietvertrag (wurde notariell beglaubigt) nocheinmal ausdrücklich angemerkt dass ALLE Schäden an der Anlage und den zu verfügung gestelltes Inventar, bei Schäden komplett zu ersetzen sind.


Habe ich mich damit rechtlich abgesichert?
Bin etwas verunsichert....:o

Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus



Danke,
lg,Anna
 
Habe grade mit unserer Fachabteilung telefoniert und es sieht so aus dass die Mieter auf jeden Fall selber für den Schaden aufkommen müssen. Für ihre eigenen Sachen auf jeden Fall und für die Türe auch.

Wie gesagt Auskunft meiner Fachabteilung / Versicherung.
 
Arg - bei meinen Mietverträgen war bis jetzt immer eine Versicherung vorgeschrieben - solltest du vielleicht in Zukunft auch machen. Eine Haushaltsversicherung kann man sich ja durchaus leisten - und sollte sowieso Pflicht sein!
 
auch die fachabteilung angerufen. der mieter haftet für seine gegenstände und auch für die eingangstüre!

lg
 
von meiner vermieterin weiß ich, dass sie in "unserer" wohnung, nur für schäden auf kommen muss die die wand betreffen. zb. hatten wir einen boilerbruch. da der boiler soquasi mitgemietet war, ist ihre versicherung dafür eingesprungen.

hätten wir schäden an fenster, türen, parkettboden und allem anderen müßte ich alles mit meiner versicherung klären.
ich musste ihr auch beim einzug nur kurz zeigen, dass ich auf diese wohnung einen haushaltsversicherung gemacht habe.
 
leicht erklärt: der mieter haftet für alles wenn du die wohnung auf den kopf stellst, beutelst und was dabei rausfällt :D

bei der wohnungstüre bin ich mir nicht sicher, weil sie ja allgemeiner bestandteil des hauses ist. :confused: meine schwiegereltern haben die aber nach dem einbruch auch auf eigene kosten wiederherstellen lassen müssen (respektive die haushaltsversicherung).
 
Als bei mir eingebrochen worden ist, war das so, dass der Vermieter die "normale" Wiederherstellung der Tür über seine Gebäudeversicherung gezahlt hätte.
Da ich aber eine Sicherheitstür haben wollte musste ich die erst mal selber zahlen. Ich hab das aber zusammen mit der allgemeinen Schadensliste bei meiner Hausratsversicherung eingereicht und alles wieder bekommen.

Ich finds aber heftig dass jemand keine Hausratversicherung hat, auf die Idee wär ich gar nicht gekommen....
 
Als bei mir eingebrochen worden ist, war das so, dass der Vermieter die "normale" Wiederherstellung der Tür über seine Gebäudeversicherung gezahlt hätte.
Da ich aber eine Sicherheitstür haben wollte musste ich die erst mal selber zahlen. Ich hab das aber zusammen mit der allgemeinen Schadensliste bei meiner Hausratsversicherung eingereicht und alles wieder bekommen.

Ich finds aber heftig dass jemand keine Hausratversicherung hat, auf die Idee wär ich gar nicht gekommen....

gibts leider öfter als du denkst...
soll halt jemand keine haben, ihre sache. aber die privathaftpflicht die da noch abgedeckt ist ist sooo wichtig!!! finds auch unglaublich :confused:
 
@ KITTY123

Glaube nicht , das Du hier eine Rechtsgültige Auskunft erhalten wirst .

Normalerweise gibt es bei Gericht , einmal im Monat , eine gratis Rechtsauskunft .

Als Hausbesitzer solltest Du allerdings schon eine Vers. haben . Was ist zb. wenn sich ein Ziegel löst und einem Passanten auf den Kopf fällt . Da haftest Du als Vermieter .

LG . Josef
 
Als Hausbesitzer solltest Du allerdings schon eine Vers. haben . Was ist zb. wenn sich ein Ziegel löst und einem Passanten auf den Kopf fällt . Da haftest Du als Vermieter .

LG . Josef


wenn es ein zinshaus ist, dann ist es aufgabe der hausverwaltung sich um eine gebäudeversicherung zu kümmern. die bezahlt der mieter im übrigen dann über die betriebskosten. eine gebäudeversicherung deckt allerdings nicht den wohnungsinhalt sondern quasi nur die aussenhülle.
das ist gleich wie bei einem einfamilienhaus: da hat man genauso eine eigenheim- und eine wohnungsversicherung - aber halt in einer polizze :)
 
Oben