Es geht bei einer Meldung - meist - um den "Verbringer", also die Person, den Verein, die Orga, die das Tier auf österr. Boden übernimmt, bzw. beim Grenzübertritt begleitet.
Und was soll mit dem Tier geschehen? In der Familie belassen obwohl es angeblich gefährlich ist? Das geht dann natürlich nicht. Oder geht es nur um eine Gesetzesübertretung, nämlich das Verbringen ohne ausreichende Impfung? Der Hund bleibt dann ohne Quarantäne in der Familie , weil er dann doch nicht so gefährlich ist wie alle behaupten. Dann ist aber auch die Aufregung umsonst. Der Hund und der Halter sind auf jeden Fall involviert, nicht nur der Verbringer der die Tat begangen hat.
Konnte ich so halbwegs erklären was ich meine ? Es geht auf jeden Fall nicht so, dass die Probleme mit dem Gesetz nur der Verein hat zumal der TA die ja gar nicht kennt.
Was aber in meinen Augen besonders sinnlos ist sind die Meldungen jener Leute die eh nur wollten dass...... Die Folge ist aber : der Hund wird dann eingezogen oder zurückgeschickt und landet dann wieder in einem grauslichen TH
Und was das Einschläfern angeht: was soll ein TA machen, der weiß, dass das Tier leidet und die Halter uneinsichtig sind...erklären, bitten, betteln.......zusehen????????
Ich sehe das gänzlich anders als Du:
ich erwarte von einem TA, dass im Fall des Falles eingegriffen wird, denn das ist die Pflicht eines TA.....