Bezüglich Schutzvertrag sind mir da einige Dinge bekannt vorgekommen und habe deshalb den Kaufvertrag unseres Hundes vom Züchter nochmal herausgesucht, um nichts Falsches zu schreiben.
1. steht drinnen, dass der Züchter den Hund ohne jegliche fianzielle Entschädigung bei schlechter Haltung wieder zurücknehmen kann - nach Ermahnung und gesetzter Frist.
2. hat der Züchter das Vorkaufsrecht, falls man den Hund weitergeben muss. ( Was ich für wirklich gut halte, denn wo könnte es meinem Hund besser gehen als dort, wo er geboren ist, bis er an einen guten Platz weitervermittelt werden kann!) Bei uns würde das hoffentlich nie notwendig sein, weil unsere Tochter einspringen würde, falls wir beide gleichzeitig "das Zeitliche segnen" würden, aber man weiß ja nie ...
3. was ich erst jetzt gesehen habe, haben wir mit der Vertragsunterzeichnung auf jegliche Garantie oder Gewährleistung verzichtet. ( Was mir auch jetzt noch Wurscht ist: wir haben die Hunde gesehen, lt. Ahnentafeln waren die Eltern frei von Krankheiten, wenn Krankheiten aus vorvorigen Generationen bei einem bestimmten Hund ausbrechen, ist es nicht voraussehbar)
Ich denke aber schon, dass man im Falle des Falles - Vertrag hin oder her - doch eine Chance hätte, etwaige Kosten ersetzt zu bekommen, falls ein Geburtsfehler vorliegt. Das ist jetzt nur eine Vermutung von mir, die vielleicht rechtlich falsch ist. Zum Glück haben wir einen gesunden Hund bekommen, und müssen uns damit nicht auseinandersetzen.
4. was ich an diesen Klauseln direkt witzig finde, ist, dass sie einander widersprechen. Da steht drin, dass der als Familienhund verkaufte Hund nicht zur Zucht verwendet werden darf. Im nächsten Satz steht aber dann, dass ev. Nachkommen ins Zuchtbuch des ÖKV eingetragen werden müssen...
5. von einer Pönale, wenn der Käufer dem Vertrag zuwiderhandelt, steht auch noch was drin, und das ist nicht so wenig ....
Solche Verträge sind vorgefertigt und werden verwendet, egal ob Tierschutz oder Züchter.
Ich denke, das ist wirklich wie bei einem Ehevertrag: er greift erst, wenn es Unstimmigkeiten gibt.
Ich habe keine Angst, dass mir wer den Hund wegnimmt, warum auch? Ihr Züchter ist sicher froh, dass unsere Lonnie einen guten Platz gefunden hat, und genauso ist es sicher für ein Tierheim oder eine Tierschutzorga.
Was ich damit sagen möchte: mein Hund ist mein Eigentum, denn ich habe ihn vom Züchter gekauft. Trotzdem könnte er ihn mir samt Pönalstrafe wegnehmen, wenn die Gründe gerechtfertigt sind.
So viel Unterschied zu den Tierschutzhunden ist da gar nicht ...
Gefällt mir gut.
Aber: Ein Kaufvertrag vom Züchter unterliegt meines Wissens nach auch der gesetzlichen Gewährleistung. (6 Monate muss Verkäufer beweisen, dass Mangel bei Übergabe nicht bestanden hat, die zweiten 6 Monate muss der Käufer beweisen, dass Mangel bei Übergabe bestanden hat.) Also ich sehe persönlich diesen Kaufvertrag als ungültig, weil eben diese Gewährleistung ausgeschlossen wird. Dazu würde mich rechtliche Ansicht interessieren. (Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen)
Bei einem Schutzvertrag aus dem Tierschutz ist es unmöglich für "gebrauchte" Tiere Haftung zu übernehmen. Mit ein Grund für einen Schutzvertrag.