Eigentumsvorbehalt - abschaffen

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Bezüglich Schutzvertrag sind mir da einige Dinge bekannt vorgekommen und habe deshalb den Kaufvertrag unseres Hundes vom Züchter nochmal herausgesucht, um nichts Falsches zu schreiben.

1. steht drinnen, dass der Züchter den Hund ohne jegliche fianzielle Entschädigung bei schlechter Haltung wieder zurücknehmen kann - nach Ermahnung und gesetzter Frist.
2. hat der Züchter das Vorkaufsrecht, falls man den Hund weitergeben muss. ( Was ich für wirklich gut halte, denn wo könnte es meinem Hund besser gehen als dort, wo er geboren ist, bis er an einen guten Platz weitervermittelt werden kann!) Bei uns würde das hoffentlich nie notwendig sein, weil unsere Tochter einspringen würde, falls wir beide gleichzeitig "das Zeitliche segnen" würden, aber man weiß ja nie ...
3. was ich erst jetzt gesehen habe, haben wir mit der Vertragsunterzeichnung auf jegliche Garantie oder Gewährleistung verzichtet. ( Was mir auch jetzt noch Wurscht ist: wir haben die Hunde gesehen, lt. Ahnentafeln waren die Eltern frei von Krankheiten, wenn Krankheiten aus vorvorigen Generationen bei einem bestimmten Hund ausbrechen, ist es nicht voraussehbar)
Ich denke aber schon, dass man im Falle des Falles - Vertrag hin oder her - doch eine Chance hätte, etwaige Kosten ersetzt zu bekommen, falls ein Geburtsfehler vorliegt. Das ist jetzt nur eine Vermutung von mir, die vielleicht rechtlich falsch ist. Zum Glück haben wir einen gesunden Hund bekommen, und müssen uns damit nicht auseinandersetzen.
4. was ich an diesen Klauseln direkt witzig finde, ist, dass sie einander widersprechen. Da steht drin, dass der als Familienhund verkaufte Hund nicht zur Zucht verwendet werden darf. Im nächsten Satz steht aber dann, dass ev. Nachkommen ins Zuchtbuch des ÖKV eingetragen werden müssen...
5. von einer Pönale, wenn der Käufer dem Vertrag zuwiderhandelt, steht auch noch was drin, und das ist nicht so wenig ....

Solche Verträge sind vorgefertigt und werden verwendet, egal ob Tierschutz oder Züchter.
Ich denke, das ist wirklich wie bei einem Ehevertrag: er greift erst, wenn es Unstimmigkeiten gibt.
Ich habe keine Angst, dass mir wer den Hund wegnimmt, warum auch? Ihr Züchter ist sicher froh, dass unsere Lonnie einen guten Platz gefunden hat, und genauso ist es sicher für ein Tierheim oder eine Tierschutzorga.

Was ich damit sagen möchte: mein Hund ist mein Eigentum, denn ich habe ihn vom Züchter gekauft. Trotzdem könnte er ihn mir samt Pönalstrafe wegnehmen, wenn die Gründe gerechtfertigt sind.
So viel Unterschied zu den Tierschutzhunden ist da gar nicht ...

Gefällt mir gut.

Aber: Ein Kaufvertrag vom Züchter unterliegt meines Wissens nach auch der gesetzlichen Gewährleistung. (6 Monate muss Verkäufer beweisen, dass Mangel bei Übergabe nicht bestanden hat, die zweiten 6 Monate muss der Käufer beweisen, dass Mangel bei Übergabe bestanden hat.) Also ich sehe persönlich diesen Kaufvertrag als ungültig, weil eben diese Gewährleistung ausgeschlossen wird. Dazu würde mich rechtliche Ansicht interessieren. (Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen)

Bei einem Schutzvertrag aus dem Tierschutz ist es unmöglich für "gebrauchte" Tiere Haftung zu übernehmen. Mit ein Grund für einen Schutzvertrag.
 
Der Verkauf war von Privat zu Privat, und der Hund als "gebraucht" anzusehen. Deshalb keine Gewährleistung.
So richtig verstehe ich das auch nicht. Aber ein echter Züchter darf das nicht gewerblich machen, sondern nur privat, soweit ich das verstanden habe. Sonst ist er ein Vermehrer (?).
Wirklich Auskunft könnte uns Husky dazu geben, aber ich glaube, wir sind damit am Thema vorbei.
 
Der Verkauf war von Privat zu Privat, und der Hund als "gebraucht" anzusehen. Deshalb keine Gewährleistung.
So richtig verstehe ich das auch nicht. Aber ein echter Züchter darf das nicht gewerblich machen, sondern nur privat, soweit ich das verstanden habe. Sonst ist er ein Vermehrer (?).
Wirklich Auskunft könnte uns Husky dazu geben, aber ich glaube, wir sind damit am Thema vorbei.

Äh, wie..... was ist dann bitte gewerblich, wenn nicht vom eigetragenen Züchter??? Und wenns von Privatpersonen war, ist es kein Züchter.
Also langsam kenne ich mich nicht mehr aus.
 
Äh, wie..... was ist dann bitte gewerblich, wenn nicht vom eigetragenen Züchter??? Und wenns von Privatpersonen war, ist es kein Züchter.
Also langsam kenne ich mich nicht mehr aus.
Ich kenn mich da mit diesen Vorschriften leider auch nicht so genau aus.
Der Züchter ist ein eingetragener Züchter bei FCI, darf es aber nur als Hobbyzucht ausüben und nicht gewerblich, sonst wird er dort rausgeschmissen.
Gewerblich ist es - soweit mir bekannt ist - deshalb nicht, weil das Zuchtziel, gute und gesunde Hunde zu züchten, und vor allem die Rasse zu erhalten, im Vordergrund steht und nicht der Verdienst dabei. Im idealen Fall werden nur ausgewählte Hunde verwendet, um die Rasse zu verbessern bzw zu erhalten, auch Hunde aus dem Ausland zu holen, um den Genpool zu erweitern. Das ist natürlich mit Kosten verbunden, die mit dem Ertrag der Welpen nicht kompensiert werden können.
Aber ich bin da wirklich nicht so sattelfest und gebe nur wieder, was ich gehört oder gelesen habe.
Was ich wirklich genau weiß: der Züchter unseres Hundes ist ein echter beim Verband angemeldeter. Mit welchen Vorschriften diese wiederum zu kämpfen haben, ist mir selbst nicht so klar, gewerblich verboten, aber trotzdem oder gerade deswegen registriert :confused:
 
natürlich wird die Gewährleistung beim Züchter strenger ausgelegt werden, wobei man auch hier nur was reklamieren kann, was bei übergabe vorhanden und bekannt war. Kann ja auch der Züchter nichts dafür wenn der Hund Wochen nach Übergabe krank wird.

Um eine unzweckmässig weitergehende Auslegung der Gewährleistung (beim Gebraucht-Hund) zu verhindern könnte man beim TS-Hund genau reinschreiben in welchem Zustand der Hund ist und das der Übernehmer das akzeptiert und daraus keine Behandlungskosten geltend machen kann.
Extreme Betrugsfälle bzw. Verschweigen von wesentlichen Krankheiten soll man reklamieren können.

Wenns der Züchter so formulieren kann das Eigentum prizipiell übergeht und nur bei schlechter Haltung Eingriffe ins Eigentumsrecht erfolgen, warum dann nicht auch beim TS-Hund so?
 
der Vertrag ist nicht ungültig, wenn einzelne Klauseln es sind.

http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel

Sittenwidrig ist z.b. der Ausschlus von Gewährleistung bei neuer Ware. Das Recht behandelt Hunde wie Sachen.
Sehe keinen Unterschied ob ein Züchter kostendeckend arbeitet oder nicht, was seine Gewerblichkeit betrifft.
Auch wer regelmässig Hunde an- und verkauft - Welpenschmuggler - sind gewerblich und können so auch schön beim Finanzamt angezeit werden weil sie ihr schmutziges Geld nicht versteuern.
 
der Bauer sieht es halt pragmatischer. Ob er ein paar Hühner verkauft oder einen Hund, da wird er sicher keine Vorkontrolle machen.

Muss aber nicht heissen das es im egal ist, wer die Welpen kauft, während beim Ost-Welpen-Verkäufer sicher jeder halblustige zum Hund kommt.
 
natürlich wird die Gewährleistung beim Züchter strenger ausgelegt werden, wobei man auch hier nur was reklamieren kann, was bei übergabe vorhanden und bekannt war. Kann ja auch der Züchter nichts dafür wenn der Hund Wochen nach Übergabe krank wird.

Um eine unzweckmässig weitergehende Auslegung der Gewährleistung (beim Gebraucht-Hund) zu verhindern könnte man beim TS-Hund genau reinschreiben in welchem Zustand der Hund ist und das der Übernehmer das akzeptiert und daraus keine Behandlungskosten geltend machen kann.
Extreme Betrugsfälle bzw. Verschweigen von wesentlichen Krankheiten soll man reklamieren können.

Wenns der Züchter so formulieren kann das Eigentum prizipiell übergeht und nur bei schlechter Haltung Eingriffe ins Eigentumsrecht erfolgen, warum dann nicht auch beim TS-Hund so?
In der Praxis funktioniert es ja auch so. Warum sollte ein Tierheim einen Hund zurückholen, dem es gut geht?
Sicher könnte man das in einen TS-Vertrag auch so reinschreiben, würde aber im praktischen Leben nichts ändern.
Die Vertragsdetails, die meinen HUnd betreffen, hab ich ja nur gepostet, weil ich an den Gründen, wann ein Hund wieder zurückgeholt werden kann, nicht sehr viel Unterschied gesehen habe . Eigentum oder nicht ...
 
und wenn der Unterschied nur das gute und sichere Gefühl des Hundehalters ist :D

und jemand sich dann, weil er nun ein gutes Gefühl hat, traut einen TS-Hund zu nehmen,

dann ist es ein Unterschied für den vermittelten Hund - weil er zuhause sitzt und nimmer im Tierheim.
 
Hä?
Da ist überhaupt kein Unterschied bei den Gründen wann einem der Hund weggenommen werden kann.

Bitte endlich um Fälle wo das wirklich ohne Grund passiert ist.

Es wird langsam langweilig hier. Zigmal wurde erklärt, wie es in der Praxis aussieht. Leben wir in einer Möglichkeitsform?
Ausserdem stelle ich wieder die Frage, ob jemand seinen Rechtsbeistand mal gefragt hat, wie das ist mit dem Eigentumsvorbehalt beim Verein/ Orga aussieht. (Ich rede mal von Österreich) Komisch, da kommt nichts.
 
Bitte endlich um Fälle wo das wirklich ohne Grund passiert ist.

Es wird langsam langweilig hier. Zigmal wurde erklärt, wie es in der Praxis aussieht. Leben wir in einer Möglichkeitsform?
Ausserdem stelle ich wieder die Frage, ob jemand seinen Rechtsbeistand mal gefragt hat, wie das ist mit dem Eigentumsvorbehalt beim Verein/ Orga aussieht. (Ich rede mal von Österreich) Komisch, da kommt nichts.

Meinst du mich?
Hast du dir durchgelesen was ich bisher geschrieben habe? Bzw. hast du alle Posts gelesen?
 
Hä?
Da ist überhaupt kein Unterschied bei den Gründen wann einem der Hund weggenommen werden kann.
Genau deswegen hab ich das geschrieben. Man ist nicht gefeit davor, den Hund zu verlieren, wenn man sich nicht ordentlich um ihn kümmert, auch wenn er im Eigentum ist, und das ist gut so.
Egal, wie "komisch" einem diese Verträge vorkommen mögen, es ist trotzdem eine Art "Versicherung" für den Hund.
 
Meinst du mich?
Hast du dir durchgelesen was ich bisher geschrieben habe? Bzw. hast du alle Posts gelesen?

ich hab alles gelesen. Und wenn es wirklich einen konkreten Fall geben sollte, bitte Kontakt und ich frage bei der "anderen" Seite nach, was die zu dem "Fall" sagt. Danke.
Ansonsten: es wird langweilig hier. Wir drehen uns im Kreis.
 
@tte: Du trägst den Namen Engel nicht umsonst! Soviel Geduld! Wahnsinn!

Ich hab in post 30 Octotussi schon auf die Ignorierliste gesetzt, viele user haben seit geraumer Zeit auf die Provokationen und Stänkereien nicht mehr geantwortet.

Nur Stinktier hast wirklich mit jemand anderen verwechselt.

Ich kann nur sagen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Urteil Landgericht Essen vom 18.01.2011, Az.: 15 S 277/2010

Der Hund blieb im Eigentum der Orga und wurde abgenommen, da die HH nicht rechtzeitig eine Haftpflichtversicherung abschlossen.

Abgsehen davon, ich denke, eine Meinung zu vertreten, hat nichts mit stänkern zu tun.

@ Tamino:
1. sind wir in Österreich! Deutsches Recht ist was anderes, auch in der EU!
2. Um welchen Hund geht es?
3. was ist daran schlecht? Wenn ein HH keine Haftpflicht abschliesst, na dann Prost! Bei den Listenhunden ist sogar eine enorme Höhe vorgeschrieben. Und wie auch aus dem Miniauschnitt sehe, wurde da eine Frist nicht eingehalten. So what?????
Soll der Verein die behördliche Abnahme deswegen riskieren? Ich denke er hat hier sehr deutlich Verantwortung gezeigt. Ganz im Gegenteil zum HH!
 
@tte: Du trägst den Namen Engel nicht umsonst! Soviel Geduld! Wahnsinn!

Ich hab in post 30 Octotussi schon auf die Ignorierliste gesetzt, viele user haben seit geraumer Zeit auf die Provokationen und Stänkereien nicht mehr geantwortet.

Nur stinktier hast mit jemand anderen verwchselt.

Ich kann nur sagen:

Danke, fasse ich als Kompliment auf. Ich fühl mich hier recht wohl, weil der Level doch um einiges höher ist hier. In anderen Foren wird man regelrecht fertig gemacht, wenn man anderer Meinung ist. Da kann ich dann aber auch anders... da hat auch meine Geduld ein Ende...hihihi
Sorry an Stinktier, habe zwar gelesen, wenn ich aber in der "Menge" was verwechselt habe, sorry. War nicht Absicht.

Aber ehrlich zum Thema hier: Es sind alle Punkte auf den Tisch gebracht.
Ich sehe es so:
Wenn man den Vertrag nicht unterschreiben will, gibts kein Tier. Ist leider so. Und wenn man es unterschreibt, möchte ich sehen, wer wirklich daran interessiert ist das zu exekutieren, ohne wirkliche Verstösse. Da hat man vor Gericht keine Chance.
 
Danke, fasse ich als Kompliment auf.
War auch so gemeint! :)
Ich fühl mich hier recht wohl, weil der Level doch um einiges höher ist hier.
:confused::rolleyes:;):D Nicht Dein Ernst, oder?

In anderen Foren wird man regelrecht fertig gemacht, wenn man anderer Meinung ist. Da kann ich dann aber auch anders... da hat auch meine Geduld ein Ende...hihihi
Dann solltest hier einmal meine Beiträge lesen... Nein, ich bin KEIN Engel!

Solltest Du Interesse an einem echten Knebelvertrag (kurz und bündig) haben - ich hab ihn von einem Anwalt aufsetzen lassen.

Mein Tipp an die Vergabe ist überhaupt, bei Leuten, wo es zu gut ausschaut, zuerst 1 - 3 Monate einen Pflegevertrag und dann erst einen Übernahmevertrag. Damit hab ich die letzte Katze, die ich vergeben wollte, innerhalb von 48 Stunden wieder da gehabt! Und damit vor einer "Münchhausen-Syndrom"-Besitzerin gerettet. Aber das ist eine andere Geschichte! ;)
 
@ Tamino:
1. sind wir in Österreich! Deutsches Recht ist was anderes, auch in der EU!
2. Um welchen Hund geht es?
3. was ist daran schlecht? Wenn ein HH keine Haftpflicht abschliesst, na dann Prost! Bei den Listenhunden ist sogar eine enorme Höhe vorgeschrieben. Und wie auch aus dem Miniauschnitt sehe, wurde da eine Frist nicht eingehalten. So what?????
Soll der Verein die behördliche Abnahme deswegen riskieren? Ich denke er hat hier sehr deutlich Verantwortung gezeigt. Ganz im Gegenteil zum HH!

In vielen Bundesländern in D ist eine Hundehaftpflichtversicherung GESETZLICH VORGESCHRIEBEN (für Hunde über 40cm oder mehr als 20kg und natürlich sog. gefährliche Hunde)
 
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