Eigentumsvorbehalt - abschaffen

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also zu meiner Diktion gehört es nicht, Leute mit anderer Meinung als Stänkerer zu titulieren.

Hier ein Beispiel, zu welchen Problemen es kommen kann (nicht muss) wenn man eine unseriöse Orga erwischt hat:

http://www.dogforum.de/arger-mit-tierschutzorganisation-t139625.html

oder hier, Fall ähnlich wie der von meiner Fußpflegerin:

http://forum.deine-tierwelt.de/archive/index.php/t-46146.html

Zitat:
Nun bin ich jedoch absolut stinkig auf die Tierschutzorganisation. Man hat uns einen kranken Hund anvertraut, davon aber im Vorfeld kein Sterbenswörtchen gesagt.
Die Flöhe, sowohl auch der Milbenbefall waren auf jeden Fall äußerlich sichtbar für jemanden, der den Hund so lange um sich hat.

Ich selber habe dort ehrlich gesagt auch nicht nachgeschaut, denn wer rechnet damit, von einer Tierschutzorga über den Tisch gezogen zu werden? Im Gegenteil: Ich hatte vertraut.

Versteht mich nun nicht falsch, aber ich hatte gleich mal doppelte Kosten. Die Schutzgebühr gestern und heute gleich nochmal für den TA.
Mir geht das prinzipiell nicht ums Geld, denn wenn eins unserer Tiere einen Arzt braucht, dann ist das eben so. Mir geht es aber ums Recht und darum, dass der schlechte Gesundheitszustand einfach verschwiegen wurde. Ansonsten hätte ich mit den Kosten rechnen können und wäre nicht einfach so ins offene Messer gelaufen.
 
Sie kriegt das sehr wohl mit, darum ist sie ja auch so dermaßen angepisst von all dem "guten Tierschutz", der da geleistet wird. Und nein, sie tun sich, ist ein Ehepaar, das nicht an, da lang rumzuklagen, sondern gucken, ob sie einen Platz finden und wenn ihre Kapazitäten erschöpft sind, müssen sie eh ins Tierheim, was sollten sie auch sonst tun. Nur weiß ich eben auch von ihr aus erster Hand, wie viele verzweifelte Hundebesitzer antanzen mit den supertollen Hunden aus dem Tierschutz, die als total problemlos angepriesen werden und das hält sich mit denen ungefähr die Waage, die genau das sind, als was sie beschrieben wurde, also kein kleiner Prozentsatz. Circa 30 % ihrer "Hundekunden" sind Auslandshunde.

Nein, ich habe auch nie behauptet, dass es beim Schutzvertrag in erster Linie um den Eigentumsvorbehalt geht, auch um diverse andere Sachen, die so gerne reingepackt werden, wie unangekündigte Nachkontrollen, Kastrationspflicht etc, sondern MIR geht es darum, dass ich das, wofür ich bezahle, dann auch mir gehört, ich mit dem Hund Schutz trainieren kann, wenn ICH mir denke, dass der Hund dazu geeignet ist, ICH entscheide, ob er im Bett oder auf seiner Decke schläft etc. und damit nicht nach Gutdünken von irgendwelchen Tierschutzvereinen verfahren werden kann. Mir geht das schon zu weit, dass sie es tun KÖNNTEN, auch wenn sie von diesem Recht nicht Gebrauch machen. Und bitte nicht mit dem Argument kommen, dass ein Lebewesen einem nie "gehören" kann, weil dann könnte er ja auch nicht dem Tierschutzverein "gehören". Kaufvertrag mit einem Vorkaufsrecht für den ehemaligen Besitzer würde in meinen Augen vollkommen reichen. Wenn Tierschutzvereine doch so auf das Wohl "ihrer" Tiere bedacht sind, wieso packen sie dann denn nicht eine Rücknahmepflicht hinein, sondern teilen nur sich selber großzügigerweise das Recht zu, den Hund zurückholen zu können?

@Meli Du hast das ja eh nicht gebracht von wegen Züchter und Bauernhofhund. Aber teilweise kommt es ja von vielen so rüber, dass ein Hund, der auf einem Bauernhof zur Welt kommt, das Schlechteste überhaupt wäre. Ich weiß bei einem Tierschutzhund in der Regel noch weniger als von einem Bauernhofhund. Und da kann ich mir zumindest die Mutter angucken und wie der Hund gehalten wird, wie er in Form ist, meistens auch den Vater auf ein paar eingrenzen, wenn er nicht sowieso feststeht. Auch Bauern wissen zum Großteil, welche Rüden aus der Nachbarschaft um ihren Hof streichen, wenn ihre Hündin läufig ist.

Mir ist schon klar, was du mit punkto Rotti sagen willst und dass in der Zucht auch nicht alles Gold ist, was glänzt. Der Markt ist übersättigt, keine Frage, nur ich sehe absolut nicht ein, dass jeder Bauer, bei dem halt mal ein Rüde schneller war als er, total verteufelt wird, aber es gutgeheißen wird, dass Auslandshunde massenweise ins Land gekarrt werden. Ich denke auch nicht, dass Auslandshunde DIE Schuldigen an der Übersättigung des Markts sind, aber sie tragen mittlerweile massiv dazu bei.

wo ich dir sicher rechtgebe, ist die manchmal "etwas extreme" Sichtweise von manchen bezüglich tierschutzhund versus züchter, die ich auch nicht teile, es soll sich jeder seinen hund dort holen, wo er meint, wobei für mich halt gilt, solange es vertretbar und seriös ist, wobei ich denke, aber das sind jetzt nur meine Überlegungen, wenn man sehr lange im tierschutzbereich tätig ist (und das jetzt mal auf seriösem weg), man wahrscheinlich auf soviel sumpf stößt, dass es nicht mehr lustig ist und man halt die eigene Sichtweise ein bissl ins extreme führt (ich hoff, du weißt, wie ichs meine;))

wie gesagt, ich kanns jetzt wirklich nur mal mit den rottis beurteilen und das auch nur für den osten von Ö, da läuft sicher viel nicht "rund" und ja ich geb dir auch recht mit den ganzen massenimporten von auslandshunden, wo es echt nur mehr ums Geld geht oder wo plötzlich die Hunde "abhanden" kommen:rolleyes:

wie gesagt, ich kanns jetzt wirklich nur für meine Hunde beurteilen, wo 4 von 5 aus dem wtv kommen/gekommen sind und da gabs bis jetzt keinerlei Probleme in jeglicher hinsicht, ich hab gerade mit den beiden "jetzigen" auch noch regelmäßigen kontakt mit den Pflegerinnen (weil beide aus dem selben stall kommen und auch langzeitinsassen waren) und auch noch mit den Patinnen:)

edit: und weil ich gerade gelesen habe im vorpost, von wegen Krankheiten, meine Hündin habe ich mit 2 kaputten kb-knie übernommen und man sollte es nicht glauben, es war IM th nicht erkenntlich, und ich hab sie damals täglich ausgeführt als Patin, was ich damit sagen will, manchmal (sicher nicht immer) erkennt man Krankheiten/Verletzungen nicht im th, weils einfach die Tiere nicht anzeigen, ich habe es damals auch erst gesehen, als ich sie aus dem zwinger geholt habe.....
 
Jemand regt sich über Flöhe auf? Bei Hunden aus dem Tierschutz.

Manchmal glaube ich die Leute spinnen.

Ganz im Ernst, ich kenne wenige Hunde , eigentlich gar keine, die aus dem Tierschutz kommen und völlig flohfrei sind. Ohrmilben kommen genauso häufig vor.

Beide kann man behandeln, aber da kommt es auch drauf an wie lange der Hund am Pflegeplatz war. Steht das irgendwo? Nein.

Man kann einmal mit den Ohrmilben anfangen und dann nach und nach weiter behandeln.
Aber man kann den Hund nicht mit Chemikalien vollstopfen, weil das schädlicher ist , als ein paar Flöhe.

Die Hunde bekommen Impfungen, Wurmmittel, Flohmittel, Ohrmilbenmittel, oft Mittelchen gegen Ohrentzündung,anderes Futter, andere Umgebung, manchmal Antibiotika.. alles innerhalb kürzester Zeit. Was bitte muss man denen noch zumuten, damit die neuen Besitzer zufrieden sind.
 
Ich habe mich einfach an dem Wort "Stänkerer" aufgehängt, das von Aha etwas sehr oft gebraucht wurde. Ich müsste nachlesen, ob es von dir auch gekommen ist..gg

Ja, du unterschreibst den Vertrag nicht, ich unterschreibe ihn nicht, wenn er mir nicht gefällt, nur haben wir alle Hundeerfahrung und uns auch mit dem Thema beschäftigt. Und genau da bezweifle ich, dass von den Tierschutzvereinen auch drauf hingewiesen wird, was sie da überhaupt unterschreiben sollen. Auch wenn Menschen hundertmal wissen, dass sie Verträge auch lesen sollen, bevor sie unterschreiben, wie viele tun es wirklich?

Also bitte jetzt reichts aber! Jemand der ein Tier aufnimmt sollte ein verantwortungsbewusster, selbstverantwortlicher Mensch sein. Nur weil er zu dumm ist was zu lesen wird dem Tierschutz die Schuld zugeschoben?
 
zum "Bauernhofhund": sicher wäre es gescheiter zu kastrieren aber wenn der Bauer sich zumindest prinzipiell mit Tieren auskennt und gute Plätze für den Unfall sucht ist das für mich ok.
Die Wuzzel brauchten genauso einen guten Platz.
Irgendwelche rechtlichen Konstrukte gabs nicht, das war für mich der Grund dort zu kaufen, sonst hätte ich einem erwachsenem Tierschutzhund auch gerne übernommen.
 
der, der den Vertrag aufsetzt, hat die Macht. Er schreibt das rein, was für ihn am vorteilhaftesten ist. Der Konsument (in unserem Fall der Hunde-Werber) hat meist wenig bis keine Mitsprachemöglichkeit und oft auch kein juristisches Wissen (wie viele wissen auf die schnelle was Eigentum und was Besitz ist).

Verantwortung wäre es, die Verträge so zu formulieren, das Schutz des Tieres UND des Übernehmers Gesichtspunkte sind.

Seriöse Tierschützer die "nichts zu verbergen haben" um es mit euren Worten zu sagen werden doch kein Problem damit haben zb. Klauseln wie:

"sollte der Hund außer den im Vertrag genannten Krankheiten zum Zeitpunkt der Überhabe noch andere Krankheiten haben ..... "
oder
"sollte der Hund im Todesfalle des Eigentümers von einem Familienmitglied übernommen werden, fällt keine neuerliche Schutzgebühr an".

reinzunehmen. Oder? Schreibts doch mal eure Pflichten rein, nicht nur die des Übernehmers.
 
als eines ist mir nun klar, die AHA Organisation bekommt von mir nie und nimmer eine Spende. So eine Arroganz, unpackbar. :eek:
ich schaue mir die Orgas an für die ich spende und Kritiker so runtermachen anstatt deren Sicht auch nur ansatzweise zu prüfen, ganz arm.

Wohlweislich antwortet keiner der Tierschutzvereine auf den Hauptkritikpunkt:
unseriöse Vermittlungen (Welpenhändler, Ost-Hunde-Importeure), die mit dem Konstrukt Schutzvertrag, Schutzgebühr statt Kaufvertrag die Käuferrechte beschneiden. :(

Schön langsam krieg ich die Krise. Darauf antwortet niemand weil das mit Tierschutz nichts zu tun hat. Und warum ist das plötzlich der Hauptkritikpunkt? Warum sollte ein Welpenhändler irgendwelche Rechte beschneiden?
Es ist um Schutzvertrag und Eigentumsvorbehalt gegangen .
Jezt schreibst aber schoon ein bißerl wirr.

Wenn man etwas kauft muss es in beschriebenem Zustand sein, sonst ist das ein Mangel der zb. zur Wandlung (=Rückabwicklung, liegt ein nicht geringfügiger Mangel vor) berechtig. Oder zur Nachbesserung: indem der Verkäufer zb. den Tierarzt zahlt für jene Behandlungen der zum Übergabezeitpunkt bestehenden Krankheiten.

Es handelt sich um HUNDE . Aber jetzt kristallisiert sich schön langsam heraus , dass du das anscheinend nicht so siehst.
Man muss natürlich dem Interessenten auch die Gesundheitsrisiken erklären.

Der unseriöse Vermittler vermittelt also einen schwer kranken/verhaltensgestörten Hund, kassiert die Schutzgebühr und dreht dem Übernehmer die lange Nase bzw. nimmt zwar den Hund retour aber die Schutzgebühr steckt er ein. Nennt sich ein Umgehungsgeschäft.

Oft genug ist es umgekehrt. Hund muss schleunigst weg, obwohl man den Interessenten oft genug gesagt hat wie sich der Hund verhält. Aber da wird geprahlt wie gut man sich doch auskennt und wie toll man mit Hunden umgehen kann und alles ist gar kein Problem. Nach einem Tag muss der Hund weg, weil er in die Wohnung markiert. Aber da hat der Verein natürlich gelogen, weil der gesagt hat der Hund sei stubenrein.

Oder Hund schwer krank bei Übergabe, Übernehmer fragt Orga wegen (Teil)Übernahme der entstandenen Tierarztkosten und Orga dreht ihm die lange Nase: wenn ihnen was nicht passt, bringens den Hund wieder zurück/holen wir den Hund ab.

Auch wenn bei seriösen Tierheimen der Schutzvertrag ursprünglich dem Schutz der Tiere diente ist das inzwischen nicht mehr so weil Hinz und Kunz mit dieser Konstruktion arbeiten weil es diese Leute vor Reklamationen schützt. Also eine Verkäufer-Schutz-Gebühr/Vertrag de facto geworden ist.

Zum Fall Erbe Bruder/Hund/Haus: natürlich geht das Erbe (zb. Haus) der Frau dorthin wo sie es im Testament vorsieht. Aber der Hund ist nicht ihr Eigentum, sondern die Orga lässt ihn entweder auf Goodwill beim Bruder, oder holt ihn wieder ab. Vielleicht aber kassiert sie eine kleine Spende ;) und dann "darf er bleiben", vielleicht auch nur mittels Vertrag mit dem Bruder.
Kommt drauf an, mit welcher Orga man sich "ins Bett legt" ob man mit "Flöhen" sprich Problemen aufwacht.

Du hast wirklich keine Ahnung. Bitte hole dir nie einen Hund vom Tierschutz. Aber das willst eh nicht. Unterstützt ja lieber Vermehrer. Hast dem Bauern wenigstens die Kastra seiner Hündin bezahlt nachdem der ja anscheinend nicht dafür sorgen kann, dass der Hund nicht trächtig wird.
 
der, der den Vertrag aufsetzt, hat die Macht. Er schreibt das rein, was für ihn am vorteilhaftesten ist. Der Konsument (in unserem Fall der Hunde-Werber) hat meist wenig bis keine Mitsprachemöglichkeit und oft auch kein juristisches Wissen (wie viele wissen auf die schnelle was Eigentum und was Besitz ist).

Verantwortung wäre es, die Verträge so zu formulieren, das Schutz des Tieres UND des Übernehmers Gesichtspunkte sind.

Seriöse Tierschützer die "nichts zu verbergen haben" um es mit euren Worten zu sagen werden doch kein Problem damit haben zb. Klauseln wie:

"sollte der Hund außer den im Vertrag genannten Krankheiten zum Zeitpunkt der Überhabe noch andere Krankheiten haben ..... "
oder
"sollte der Hund im Todesfalle des Eigentümers von einem Familienmitglied übernommen werden, fällt keine neuerliche Schutzgebühr an".

reinzunehmen. Oder? Schreibts doch mal eure Pflichten rein, nicht nur die des Übernehmers.

Das steht auch drinnen!! Was bereits gemacht wurde. Da kann man auch zusätzlich was hineinschreiben.
 
anstatt von "ein paar Flöhen" zu reden, das Grundproblem zu verniedlichen, komm doch mal zum Grundgedanken retour: eine unseriöse Orga kann Tiere in jedwedem Zustand übergeben, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Gegenargument? -- keines?
 
ich käme nicht auf den Gedanken dem Bauern vorzuschreiben das er kastrieren muss.

das Argument das es Hunde sind, ändert nichts daran das wenn Geld gegen Leistung getauscht wird, die Leistung dem entsprechen sollte was versprochen wurde. Jemand unwissentlich ein krankes Tier anzudrehen ist nicht weniger verwerflich als wenn dir eine andere "Sache" mit versteckten Mängeln verkauft wird.

Ändert ja nichts daran das ich das Tier behandeln lassen würde und mein Möglichstes tun würde.
 
anstatt von "ein paar Flöhen" zu reden, das Grundproblem zu verniedlichen, komm doch mal zum Grundgedanken retour: eine unseriöse Orga kann Tiere in jedwedem Zustand übergeben, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Gegenargument? -- keines?

Dann nimm halt kein Tier von einer unseriösen Orga.

Kaufst ja auch kein Auto vom Schrotthändler.

Nachdenken wäre auch einmal angebracht. Aber sicherheitshalber gleich alle schlecht machen. Das ist wichtig.

Aber die Leute wollen arme Tiere, damit sie sich dann vor anderen brüsten können , dass sie einen Hund gerettet haben. Aber natürlich wollen sie nicht die Nachteile eines armen Tiere wie in die Wohnung scheißen, kotzen, Würmer, Verfilzung, schreckliche Wunden, Verhaltensauffälligkeiten, Milben, Flöhe,.. Das zu beheben kostetb weit mehr als die Schutzgebühr und wird vom Verein getragen.

Es kotzt mich schon an.

Ich danke den Göttern, dass bis auf ganz wenige Ausnehmen die neuen Besitzer meiner Pflegehunde auch engagierte, vernünftige und sehr aufgeschlossene Menschen waren, die auch wussten und sich vorher informiert haben, was es bedeutet einen Hund aus dem Tierschutz aufzunehmen.
 
was gibt es daran nicht zu verstehen?

Schutzvertrag/Schutzgebühr = kein Kaufvertrag/Eigentumsübergang aber Geld

kein Kaufvertrag = keine Gewährleistung, keine Rechte d. Übernehmers

super, dann werd ich auch Welpenhändler, mache nur mehr Schutzverträge wo kein Eigentum übergeht. Verkaufen tu ich ja nix ;)
Wenn was nicht passt, mir egal, der Übernehmer kann eh nix machen, ist ja nicht mal Eigentümer. Hauptsache die Kohle ist im Sack,
ob Halter und Hund glücklich sind - wayne interessierts?
*Ironie off*

Natürlich schätze ich die Arbeit von seriösen Tierschutzorgas. Aber mit solchen Konstrukten möchte ich nichts zu tun haben.
Ich sage nicht, das ich aus Bequemlichkeit keinen Hund gesund pflegen/resozialisieren würde.
Ich sage nur das ich für klare Verhältnisse bin und keine Schlupflöcher für schwarze Schafe mag.

Nach der Logik Auto beim Schrotthändler: bedeutet dann wohl wenn jemand ein Gebrauchtauto kauft das sich als defekter herausstellt als vereinbart wurde, dann hat der Käufer halt Pech gehabt? Blöderweise haben Autohändler keine Schutzverträge/Eigentumsvorhehalt ....haha...sonst täten die das auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicher nicht! Noch dazu: Warum hätten sie das tun sollen? Hund versorgt, bei Menschen die er kennt.... Da gibts maximal einen Vertrag mit dem "neuen" Besizer, damit alles formal in Ordnung ist, weil ja ihm auch was passieren könnte. Basta.

Lass Dich bitte nicht durch Stänkerer verunsichern. :)

Edit:
@ alle Stänkerer: könnt Ihr ein Beispiel nennen und belegen, wo ein Hund aus Gründen wie Ihr an die Wand malt, von einem Verein/Tierheim jemals abgeholt wurde?????

Wenn nicht: gebt bitte endlich Ruhe und sucht Euch eine andre Beschäftigung.

Urteil Landgericht Essen vom 18.01.2011, Az.: 15 S 277/2010

Der Hund blieb im Eigentum der Orga und wurde abgenommen, da die HH nicht rechtzeitig eine Haftpflichtversicherung abschlossen.

Abgsehen davon, ich denke, eine Meinung zu vertreten, hat nichts mit stänkern zu tun.
 
was gibt es daran nicht zu verstehen?

Schutzvertrag/Schutzgebühr = kein Kaufvertrag/Eigentumsübergang aber Geld

kein Kaufvertrag = keine Gewährleistung, keine Rechte d. Übernehmers

super, dann werd ich auch Welpenhändler, mache nur mehr Schutzverträge wo kein Eigentum übergeht. Verkaufen tu ich ja nix ;)
Wenn was nicht passt, mir egal, der Übernehmer kann eh nix machen, ist ja nicht mal Eigentümer. Hauptsache die Kohle ist im Sack,
ob Halter und Hund glücklich sind - wayne interessierts?

Glaubst tatsächlich ein Welpenhändler hält sich mit Schutzverträgen auf? Oder überhaupt mit Verträgen. Da stimmt doch nicht einmal die Adresse die angegeben wird.
Aber du kannst ja weiterhin Vermehrer unterstützen indem du ihnen die Hundchen abkaufst. Es ist nämlich wurscht ob die aus dem Ausland oder Inland kommen.

*Ironie off*

Natürlich schätze ich die Arbeit von seriösen Tierschutzorgas. Aber mit solchen Konstrukten möchte ich nichts zu tun haben.

Gott sei Dank, so kann ich wenigstens niemals deine Bekanntschaft machen.
 
Ich bin gerade ganz geschockt, weil mir was bewusst wird: Ich hatte meinen kürzlich verstorbenen Hund aus dem Tierheim. Er war seelisch und körperlich in einem schlechten Zustand, es fiel ihm auch nach Jahren noch immer schwer, Vertrauen aufzubauen, weshalb ich im Testament verfügt hatte, dass mein jüngster Bruder (tierlieb und mittellos) den Hund und ein Wochenendhaus erben sollte, falls mit mir und meinem Mann was wäre, mit der Anmerkung, dass die Mieteinnahmen dem Unterhalt des Hundes dienen sollen. Heißt das, das TH hätte sich meinen Hund und das Haus einfach so nehmen können? Obwohl es für den Hund die schlechteste Lösung gewesen wäre?

:)Schlicht und einfach ja. Da das Tier unstrittig NICHT in Deinem Eigentum steht, kannst Du es rein rechtlich weder weitergeben noch vererben.

Erstens bräuchte die Orga die Klage auf Herausgabe gar nicht begründen , da der Hund ja ihr Eigentum ist. Schuldhaft wäre also nur Dein Verhalten und für Laien schwer verständlich, das Verhalten Deines Bruders.

Mit sonstigem "Vererbten" hats alldings nichts zu tun.
 
Ich habe mich einfach an dem Wort "Stänkerer" aufgehängt, das von Aha etwas sehr oft gebraucht wurde. Ich müsste nachlesen, ob es von dir auch gekommen ist..gg

Ja, du unterschreibst den Vertrag nicht, ich unterschreibe ihn nicht, wenn er mir nicht gefällt, nur haben wir alle Hundeerfahrung und uns auch mit dem Thema beschäftigt. Und genau da bezweifle ich, dass von den Tierschutzvereinen auch drauf hingewiesen wird, was sie da überhaupt unterschreiben sollen. Auch wenn Menschen hundertmal wissen, dass sie Verträge auch lesen sollen, bevor sie unterschreiben, wie viele tun es wirklich?

Ich bin auch etwas erstaunt über den Ton und die Wortwahl. Eine Visitenkarte für eine Orga ist das definitiv nicht.

Seltsam, wenn man sich Gedanken macht, wozu es diesen Eigentumsverbleib gibt, wenn man darauf hinweist, dass jede Art von Weitergabe, Rückgabe, Erbangelegeneheit auch vertraglich geregelt werden kann, ohne Eigentumsvorbehalt, wird man als Stänkerer bezeichnet.

Eigenartig ist allerdings, dass ich in den letzten Tagen einige mir berkannte Tierschutzorgas in Ö und D gefragt habe und sieh an - erstaunlich - es gibt einige die mit guten Schutzverträgen aber ohne Eigentumsvorebehalt arbeiten
und interessanterweise waren die anderen sehr offen für Fragen, bereit über die von mir angesprochene Problematik zu diskutieren; eine Orga erklärte, dass sie grad dabei sind die Verträge zu ändern, da sie selbst die Erfahrung gemacht haben, dass Interessenten nicht mehr bereit sind den Eigentumsvorbehalt zu unterzeichnen und dies auch von anderen Orgas vermehrt gehört haben. Sie meinten, sie hätten den Vertrag einfach so gemacht wie viele andere Orgas, aber wenn der Schutz der Tiere mit einem anderen Vertrag ebenso gewährleistet wird, ändern sie ihn eben gemeinsam mit einem Anwalt.

So ists auch möglich und für mich - und so einige andere Menschen - ist das allemal wesentlich seriöser als mit Beleidigungen zu hantieren.....
 
ähm.... was sollte denn aus den Unfall-Welpen werden? Ah... sollen zuerst in den Tierschutz weils keiner nimmt und dann politisch korrekt wieder vermittelt werden. :D

Ich weis, das ich nicht alle Hunde retten kann, aber ich tue für Hunde was ich kann. Ich schätze die Arbeit die andere Tierschützer tun, auch wenn ich manche davon als schwierige Menschen empfinde (Missionieren, fixe Meinungen...)

Da Welten zwischen "nicht-verhütet" und bewußt mit minimalstem Mitteleinsatz vermehren liegen und man ungewollte Welpen Gott sei dank auch am Land nimmer umbringt wie früher lasse ich mir kein schlechtes Gewissen machen.
 
Ich würde so einen Vertrag nicht unterschreiben. Ich weiß wie schwierig es ist Tiere zu vermitteln, und verstehe auch dass man natürlich sicher sein will dass die vermittelten Tiere ein schönes Leben vor sich haben. Aber meine Tiere sollen bitte auch mein Eigentum sein, schließlich bin ich auch mit allen Konsequenzen für sie verantwortlich.
Gsd bin ich allerdings nicht auf Orgas angewiesen:D
 
Bezüglich Schutzvertrag sind mir da einige Dinge bekannt vorgekommen und habe deshalb den Kaufvertrag unseres Hundes vom Züchter nochmal herausgesucht, um nichts Falsches zu schreiben.

1. steht drinnen, dass der Züchter den Hund ohne jegliche fianzielle Entschädigung bei schlechter Haltung wieder zurücknehmen kann - nach Ermahnung und gesetzter Frist.
2. hat der Züchter das Vorkaufsrecht, falls man den Hund weitergeben muss. ( Was ich für wirklich gut halte, denn wo könnte es meinem Hund besser gehen als dort, wo er geboren ist, bis er an einen guten Platz weitervermittelt werden kann!) Bei uns würde das hoffentlich nie notwendig sein, weil unsere Tochter einspringen würde, falls wir beide gleichzeitig "das Zeitliche segnen" würden, aber man weiß ja nie ...
3. was ich erst jetzt gesehen habe, haben wir mit der Vertragsunterzeichnung auf jegliche Garantie oder Gewährleistung verzichtet. ( Was mir auch jetzt noch Wurscht ist: wir haben die Hunde gesehen, lt. Ahnentafeln waren die Eltern frei von Krankheiten, wenn Krankheiten aus vorvorigen Generationen bei einem bestimmten Hund ausbrechen, ist es nicht voraussehbar)
Ich denke aber schon, dass man im Falle des Falles - Vertrag hin oder her - doch eine Chance hätte, etwaige Kosten ersetzt zu bekommen, falls ein Geburtsfehler vorliegt. Das ist jetzt nur eine Vermutung von mir, die vielleicht rechtlich falsch ist. Zum Glück haben wir einen gesunden Hund bekommen, und müssen uns damit nicht auseinandersetzen.
4. was ich an diesen Klauseln direkt witzig finde, ist, dass sie einander widersprechen. Da steht drin, dass der als Familienhund verkaufte Hund nicht zur Zucht verwendet werden darf. Im nächsten Satz steht aber dann, dass ev. Nachkommen ins Zuchtbuch des ÖKV eingetragen werden müssen...
5. von einer Pönale, wenn der Käufer dem Vertrag zuwiderhandelt, steht auch noch was drin, und das ist nicht so wenig ....

Solche Verträge sind vorgefertigt und werden verwendet, egal ob Tierschutz oder Züchter.
Ich denke, das ist wirklich wie bei einem Ehevertrag: er greift erst, wenn es Unstimmigkeiten gibt.
Ich habe keine Angst, dass mir wer den Hund wegnimmt, warum auch? Ihr Züchter ist sicher froh, dass unsere Lonnie einen guten Platz gefunden hat, und genauso ist es sicher für ein Tierheim oder eine Tierschutzorga.

Was ich damit sagen möchte: mein Hund ist mein Eigentum, denn ich habe ihn vom Züchter gekauft. Trotzdem könnte er ihn mir samt Pönalstrafe wegnehmen, wenn die Gründe gerechtfertigt sind.
So viel Unterschied zu den Tierschutzhunden ist da gar nicht ...
 
Zwischen Bauernhof-Unfall-Welpen und professioneller Vermehrerei sehe ich allerdings auch Welten dazwischen. Hab da ein paar Gassi-Bekanntschaften ... Vor-oder Nachkontrolle- nicht notwendig. Kennt eh jeder jeden hier ...;)
 
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