wer stellt eigentlich fest, ob solche Täter tatsächlich krank, weil es sich doch sicher rumgesprochen, dass Verbrechen mit solcher Schutzbehauptung ohne Konsequenzen bleiben..
Widersinniger kann ein Staat sich nicht verwalten.
FAKTEN:
19. November 2022 - Einreise in die BRD. Dublin-Verfahren zur Überstellung nach Bulgarien scheitert
Anfang 2023 - Asylantrag
Mittwoch, 4. Dezember 2024 - Einlangen der schriftliche Ankündigung der Absicht, nach Afghanistan auszureisen, bei den Behörden, wobei er
angab, beim afghanischen Generalkonsulat die nötigen Papiere besorgen zu wollen.
Daraufhin - Aufforderung zur Ausreise durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
9. Dezember 2024 - Amtsgericht ordnet gesetzliche Betreuung durch eine „gerichtlich bestellte Betreuerin“ an
Mittwoch, 11. Dezember 2024 - Asylverfahren eingestellt
FRAGEN:
Woran scheiterte Überstellung nach BG?
Wie weit ist das Asylverfahren während des Jahres 2024 fortgeschritten, mit welcher Prognose?
Warum dauert es eine ganze Woche, bis nach der Rückkehrentscheidung des Antragstellers das Asylverfahrens formell eingestellt wird?
Wie kann es sein, dass 5 Tage nach der angekündigten freiwilligen Rückkehr noch eine Erwachsenenvertreterin bestellt wird?
Für welche konkreten Angelegenheiten des Mutmaßlichen wurde die Betreuerin vom Amtsgericht bestellt? Was hat diese „gerichtlich bestellte Betreuerin“ vom 9.12.24 bis 22.01.25, ganze FÜNFUNDVIERZIG TAGE LANG, getan? Um die Rückreise hat sie sich offensichtlich NICHT gekümmert.
Ich glaube, dass dieser Mutmaßliche seinen Asylantrag mit der Behauptung freiwillig auszureisen de facto zurückgezogen hat, weil er wusste, dass er mit einer Psycho-Diagnose trotz Ausreisepflichtigkeit nicht abgeschoben werden kann, weil ihm weder in Bulgarien und schon gar nicht in Afghanistan eine Behandlung zuteil werden könnte, die der in Deutschland zumindest gleichwertig ist.
Der Polizeigewerkschafter sagt, es gäbe nicht genug Abschiebehaftplätze für die aktuell 50 000 vollstreckbaren Ausreiseverpflichtungen. Es gibt auch nicht genug Wohnraum, Krankenhausbetten, Ärzte, Schulen, Kindergärten, ....
Und es war von Beginn an klar, dass wir uns diese Massen weder finanziell leisten können noch verwaltungstechnisch. Auch die Gerichtsbarkeit ist nicht darauf ausgelegt. In Österreich war der VfGH fast ausschließlich mit Fremdenrechtsangelegenheiten, insbesondere mit Asylrecht befasst oder besser gesagt blockiert, wobei "Aktivisten" noch die Frechheit hatten, regelmäßig die Verfahrensdauer als zu lang azukreiden.
Ich werde die Bilder von 2015 nie vergessen.
Die Massen, die, den sie mit ausgebreiteten Armen zum Stehenbleiben auffordernden Polizisten völlig ignorierend, die Grenze stürmten.
Die Horden junger Männer, die die von sich sagten "Wir sind viele, wir können das" und so unsere Autobahnen als Spaziergänger lahmlegten und wochenlang auch sämtlichen Bahnverkehr.
Am allerschlimmsten aber waren die Gleichheitsapostel, die, eigentlich recht westlich-arrogant, den Ankömmlingen deren Besonderheiten und Prägungen absprachen, was zu grundlegenden, tiefgreifenden und dauerhaften Missverständnissen bis zum heutigen Tag führte, wie sich schon zu Silvester in Köln zeigte und sich täglich wieder zeigt, wenn zB eine Polizei, die nur sozialarbeiterisch agieren darf, eine Kuscheljustiz und ein Strafvollzug, der einem Hotel gleicht, nicht erstgenommen werden von Leuten, die Handfesteres gewohnt sind.
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