Deutschland

Bei uns in Ö dasselbe, man tut alles gegen die Gefahr von R. Auch die €U sieht sich nur von R gefährdet, ebenso die UN und der Europarat. Wurde mir klar, als ich die Erläuterungen zu BGBl I 20215/112 angesehen habe, mit dem ua § 285 StGB verschärft wurde. Die Novelle des § 283 StGB erfolgte in Umsetzung folgender Vorgaben bzw Forderungen:
Das ist doch krank, oder? Wo ist eine Gefahr von Rechts? Wann hat es das von Rechts schon mal gegeben, nach Hitler Deutschland?
 
Er hasst die Deutschen und deren Sicherheitsbehörden..

Es würde mich auch interessieren, warum diese Tat nicht verhindert wurde, wenn öffentlich angekündigt. Selbst aus Saudi Arabien kamen Warnungen an die deutschen Behörden.

Jetzt von Verwirrung zu reden ist tatsächlich nicht mehr nachzuvollziehen.. der Hass gegen Deutschland war bekannt, da sehe ich das Versäumnis..

Jetzt sucht man die Fehler bei den Sicherheitsbehörden, wegen dem Schlupfoch. aber 100 Prozent Sicherheit gibt es nicht.. und wie bereits gesagt wurde, wird vermutet dass er über eine Einkaufsmeile kam, die von der Straßenbahn genutzt wird..

In dem Artikel wird auch gesagt, dass die Innenministerin Gesetze nicht auf den Weg gebracht hat, die schon lange gefordert, um solche Attentate zu verhindern.. und das, obwohl die Gefahren für Deutschland so zugenommen haben.. es braucht neue Gesetze, um auch die Arbeit der Polizei besser zu unterstützen.. aber es wurde immer der Datenschutz vorgeschoben...
Somit Datenschutz vor Menschenleben..

Jetzt ist die Politik am Zug. Guter Beitrag.. die Gefahr für Deutschland ist schon lange bekannt.. passiert aber nichts..

Von einer Demo gegen Rechts ist in dem Beitrag der Welt nicht die Rede..
 
Das ist der Junge, der gestern getötet wurde, also das Kind, was ich schon weiter zurück gepostet habe

 
Zitat

Taleb A., der Todesfahrer von Magdeburg, ist den deutschen Behörden offenbar schon lange bekannt! Schon vor elf Jahren, im Jahr 2013, wurde er, wie der Spiegel berichtet, von einem deutschen Gericht verurteilt!

Der Grund seiner Verurteilung: „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“. Das heißt: Die Behörden sahen ihn schon damals offenbar als gefährlich an, hielten es für glaubwürdig, dass er seine Drohungen wahr machen könne. Das Amtsgericht Rostock verurteilte ihn deshalb am 4. September 2013 zu einer Strafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 10 Euro. Offenbar lebte Taleb A. damals von Hartz IV.

 
Diese Bilder sind vom ZDF. Was für ein Blumenmeer.
 

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