der jäger und das feindbild HH

Wenn eine Jagd stattfindet (zB Treibjagd) kann der Jäger bzw. Jagdausübungsberechtigte sehrwohl - ALLE Personen die nicht zu Jagdgesellschaft gehören - wegweisen - für eine bestimmte Zeit - die Zeit, in der die Jagd stattfindet ;)

Aber nur .......... wenn sich diese Personen im GESPERRTEN und GEKENNZEICHNETEN Gebiet aufhalten. ;)

Ausserdem war die Aussage:

Zitat von Feline
Nocheinmal - Wald u. Flur sind PRIVATGRUND u. der Besitzer hat das Recht zu fahren, seine/n Hund/e frei laufen zu lassen u.sw.

außerdem ab dem späten Nachmittag gehören Wald und Wiese den Wildtieren !
Auch die wollen respektiert werden. Aber offensichtlich sieht keiner weiter als die Schwanzspitze seiner Hunde u. Katzen.

Bitte immer genau lesen, bevor du auf einen Beitrag antwortest. ;)
 
Wenn man selbst Waldbesitzer ist, kann man auch bei der Gemeinde bekannt geben ob gejagt werden darf oder nicht.
Da unser Jäger bissl ein Koffer ist, darf er unsren Wald nicht mehr betreten :cool:

LG Jasmin
 
Bitte immer genau lesen, bevor du auf einen Beitrag antwortest. ;)

Ich habe mich auf diesen Satz bezogen - und konnte diesen soooo nicht stehen lassen ;)

Kein Jäger kann einen Hundebesitzer welcher vorschriftsmässig unterwegs ist wegweisen.

Wenn man selbst Waldbesitzer ist, kann man auch bei der Gemeinde bekannt geben ob gejagt werden darf oder nicht.
Da unser Jäger bissl ein Koffer ist, darf er unsren Wald nicht mehr betreten :cool:

LG Jasmin
Somit könnt ihr aber Wildschäden aber auch nicht geltend machen - ODER?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Für mich sind Jäger nur Wichtigtuer, die glauben der Wald gehört ihnen alleine und keiner hat sich dort aufzuhalten, der Jäger pachtet nicht den Wald, sondern das Nutzungsrecht für einen bestimmte Waldparzelle für die Jagd..ist nicht anders als bei Fischern, die können auch nicht den Bootfahrern verbieten im See zu rudern, nur weil dann kein Fisch mehr beißt, geht scheinbar Jägern nicht so ganz ins Hirn...:cool:...und mir ist es wurscht, ich ignoriere die Herren einfach....und gehe meines Weges....

Danke Danke Danke

Welch solchen (was ich mir denk darf ich laut Forenrichtlinien nicht posten) HH gibts soviel Probleme mit den Waidmännern:mad::mad:

Ein bißchen Rücksicht schadet niemanden, ganz im Gegenteil......wie schon des öfteren erwähnt hab ich in ca 30 Jahren Hundlerdasein nur ein einziges mal Probs mit einen Jäger gehabt. Und ja ich bin oft in Wald und Flur unterwegs und zwar in ganz Österreich...auch zu jeder Tageszeit ein bisserl beobachten und zu hoher wahrscheinlichkeit kann ich erkennen ob gerade ein Waidmann unterwegs ist.

Aber machts doch was ihr wollt, aber wundert euch nachher nicht wenn die Leinen und Maulkorbpflicht überall zur Anwendung kommt....

Mahhhh hab ich gerade einen Grant auf solche .......:mad:

Und ja ich weiss das es in der Jägerschaft Schwarze Schafe gibt, aber die sterben durch natürlichen Abgang schön langsam aus
 
ich habe bis jetzt noch nie probleme mit jägern gehabt.
bei unserem haus draußen kennt der jäger unsere hunde, weiß dass sie nicht jagen gehen und hat auch nix dagegen wenn sie im wald freilaufen ( sie dürfen aber sicher nicht querfeldein laufen und tiere hetzen!)

und bei mir in der umgebung hatte ich mal ein erlebnis mit einem sehr netten jäger: ich gehe mit den hunden ohne leine am feldweg, kommt der jäger entgegen. ich denke im ersten moment: verdammt, das gibt sicher ärger...rufe meine hunde, leine sie an, lasse sie absitzen. der jäger kommt näher und meint nur: ich wollt sie nur kurz aufklären...da vorne ist eine herde wildschweine, die nicht grad ungefährlich für hunde sein können :) ihre hunde folgen eh super, aber nicht dass ihnen dann was passiert! gehen sie doch lieber dort lang, da können die hunde auch ohne gefahr spielen :)

ich hab natürlich umgedreht und bin mit den hunden auf die freie fläche gegangen wo sie dann weiter frei gelaufen sind, während der jäger uns noch ein weilchen zugesehen hat!

also rücksicht ist auch hier (wie immer) das zauberwort! und alle jäger zu verteufeln ist mit sicherheit um nichts besser als einzelne hunderassen oder alle HH zu verteufeln ;)

lg
 
Wenn eine Jagd stattfindet (zB Treibjagd) kann der Jäger bzw. Jagdausübungsberechtigte sehrwohl - ALLE Personen die nicht zu Jagdgesellschaft gehören - wegweisen - für eine bestimmte Zeit - die Zeit, in der die Jagd stattfindet ;)

ich bin übrigens keine jagdgegnerin, ich bin nur gegen vollkoffer. unser alter revierjäger war ein solcher und seine jagdgesellschaft gleich mit.

treibjagd hieß 3 stunden im eigenen haus eingekesselt sein, weil die finale abschusswiese just 15 m von unserer hausmauer entfernt lag.

und den eigenen wald hätt ich, wär`s nach "unserem" jäger gegangen, niemals betreten dürfen. bis er ihn dann nicht mehr betreten durfte, denn erst mit hund erschießen drohen, die hauseinfahrt zuparken und dann noch am liebsten den zutritt zum eigenen grund verweigern, war gelinde gesprochen präpotent.

nach 20 jahren kleinkrieg geht`s auch plötzlich anders. da gibt es nämlich einen jäger, der grüßen kann, sagt, um welche zeit er ins revier geht und sich auch sonst normal artikulieren kann und nicht denkt, dass er zum revier gleich die ganze welt mitgepachtet hat. der darf auch wieder in unseren wald.

der fairness halber sei gesagt, die bundesheerübungstruppen waren nicht sonderlich viel besser - die dürfen auch heute noch nicht auf`s grundstück, weil irgendwie ist es doch etwas unangenehm, wenn dir am eigenen grund unangemeldet alle 5 meter jemand mit geschulterter waffe begegnet und sei`s nur eine attrappe.
 
Und ja ich weiss das es in der Jägerschaft Schwarze Schafe gibt, aber die sterben durch natürlichen Abgang schön langsam aus

:D Ja, wäre schön wenn.

Der letzte "Jäger" der mich zur Weißglut gebracht hat, war ein kleiner sozialinkompetenter Trottel, der mich blöd angeflogen ist - aber jetzt kommt's, dass hatte einen vollkommen anderen Grund als Hunde/Jäger/... ich erfuhr erst im Nachhinein, dass dieser Depp mit Waffe rumlaufen darf.

Ich denke, dieses "Machtgefühl" zieht die Vollkoffer einfach an. Deshalb gibt's da gehäuft Probleme.
 
Danke Danke Danke

Welch solchen (was ich mir denk darf ich laut Forenrichtlinien nicht posten) HH gibts soviel Probleme mit den Waidmännern leicht ein bissl gereizt :D sind die Frösche des Nachbarn schon wieder zu laut....

Ein bißchen Rücksicht schadet niemanden, ganz im Gegenteil..ein bissl Rücksicht auf was? Ich mache absolut nichts, was gegen das Gesetz verstößt, wenn ich einen Waldweg entlang gehe....wie schon des öfteren erwähnt hab ich in ca 30 Jahren Hundlerdasein nur ein einziges mal Probs mit einen Jäger gehabt. Und ja ich bin oft in Wald und Flur unterwegs und zwar in ganz Österreich...auch zu jeder Tageszeit ein bisserl beobachten und zu hoher wahrscheinlichkeit kann ich erkennen ob gerade ein Waidmann unterwegs ist. nun, ich erkenn das nicht, weil ich hinterm Haus direkt in den Wald rein kann...da stellt der Jäger nie sein Auto ab..der parkt näher am Hochsitz:cool:

Aber machts doch was ihr wollt, aber wundert euch nachher nicht wenn die Leinen und Maulkorbpflicht überall zur Anwendung kommt....bei uns ist sowieso Leinen-oder Maulkorbpflicht:cool:

Mahhhh hab ich gerade einen Grant auf solche .......:mad:

Und ja ich weiss das es in der Jägerschaft Schwarze Schafe gibt, aber die sterben durch natürlichen Abgang schön langsam aus
was die schwarzen Schafe angeht..es gibt leider nur wenig weiße Schafe zumindest in unserer Gegend...das Bild vom saufenden, mit dem Auto bis zum Hochsitz fahrenden, pöpelnden Jäger ist leider Tatsache und nicht die Ausnahme...bei uns...schön wenns bei dir anders ist:)

:)..bei mir können die Jäger gar nichts, meine Hunde sind im Wald immer an der Leine und ergo...lasse ich mich nicht blöd von der Seite anreden, nur weil ich da gehe wo ich gehe...und so tolle Bemerkungen, wie, wenn ich deinen Hund einmal frei laufen sehe knallts...haben bei mir eine Anzeige zur Folge :)
Das weiß die Jägerschaft mittlerweile und um mich wird ein großer Bogen gemacht.....
Meine Hunde stöbern nicht, meine Hunde wildern nicht und meinen Hunde sind nicht alleine unterwegs (wie so mancher Jägerhund bei uns im Dorf :cool:)
Das muss reichen....ob ich nun einen Jäger beim Schießen störe oder nicht, ist mir völlig wurscht :rolleyes:...da der Wald für die Allgemeinheit offen ist..muss ein Jäger damit rechnen, dass jemand des Weges kommt....und damit leben.
 
:D Ja, wäre schön wenn.

Der letzte "Jäger" der mich zur Weißglut gebracht hat, war ein kleiner sozialinkompetenter Trottel, der mich blöd angeflogen ist - aber jetzt kommt's, dass hatte einen vollkommen anderen Grund als Hunde/Jäger/... ich erfuhr erst im Nachhinein, dass dieser Depp mit Waffe rumlaufen darf.

Ich denke, dieses "Machtgefühl" zieht die Vollkoffer einfach an. Deshalb gibt's da gehäuft Probleme.

Diese idioten findest du in jeder "Branche" auch bei uns HH:(
 
@andrea

Es dürfte zwar sinnlos sein...aber einmal versuche ich es noch...

Rücksicht heisst für mich, weder in der Morgen noch Abenddämmerung im Waldspazieren ( auch auf Waldwegen)zu gehen...wenn ich merke das ein Jäger unterwegs ist, dreh ich um und geh in eine andere Richtung....aber nicht mit "hier kumm i und es kennts mi alle am ....lecken" durch die Gegend spazieren:cool:

Ps: Ich hab leider (noch) keinen Teich wo Frösche quaken können:o
 
@andrea

Es dürfte zwar sinnlos sein...aber einmal versuche ich es noch...

Rücksicht heisst für mich, weder in der Morgen noch Abenddämmerung im Waldspazieren ( auch auf Waldwegen)zu gehen...wenn ich merke das ein Jäger unterwegs ist, dreh ich um und geh in eine andere Richtung....aber nicht mit "hier kumm i und es kennts mi alle am ....lecken" durch die Gegend spazieren:cool:

Ps: Ich hab leider (noch) keinen Teich wo Frösche quaken können:o

da ich nicht lebendsmüde bin (manche schießen zuerst und schauen dann was es war), weiche ich Jägern großräumig aus, wenn ich merke, dass welche da sind..allerdings haben die die seltsame Angewohnheit im Gedachs zu hocken, oder auf Hochsitzen, die ich von unten nicht einsehen kann...und da ich der Hellseherei nicht mächtig bin..kommt es doch mal vor, dass ich so einem seltsamen Gesellen über den WEg laufe...und dann möchte ich nicht blöd angeschnautz werden..ganz einfach :)
Eine "Begegnung" hatte ich...da sprach plötzlich das Gebüsch mit mir...zumindest schnautze es mich an...:D..muast umbedingt do gehen mit deine scheiß Keifen, jetzt bin i 2 Stund umsonst do ghockt...sprach das Gebüsch zu mir und dann kam ein zornesroter Jäger raus...ma bitte..nicht mal meine Hunde haben den werten Herrn wahr genommen..wie soll ich denn da wissen, dass der da im Gebüsch auf die Rehe ansitzt?
Bei sowas lasse ich mich auf keine Disskusion ein (ich werd da leicht grantig:cool:) sondern gehe einfach weiter....ich muss mich mit diesen Leuten nicht herumplagen...pasta..
 
bis vorgestern hatte ich auch noch nie probleme mit der jägerschaft - und hier bei uns gibt´s sehr viele jäger.

mir persönlich war und wird es immer verborgen bleiben, was denn am jagen und tiere erschießen schön (und notwendig) sein soll. daher finde ich die seite - "initiative zur abschaffung der jagd" interessant. vor allem, weil sie eine seite aufzeigt, die gerne verschwiegen wird. wenn man sich das mal in zahlen ansieht liefert das ja schon einen weiteren wahrscheinlich nicht sehr bekannten aspekt der jagd. (allein die haustier- und auch menschlichen opfer). ich habe hier weder gesagt, es sollten alle der initiative beitreten noch habe ich gesagt man sollte dafür kundgebungen abhalten. ich habe lediglich einen link gepostet, der eine andere seite der jagd zeigt als weitläufig bekannt ist.

es wird ja immer behauptet jagd wäre notwendig. wenn man jetzt auf die erfahrungsberichte (kanton genf völliges jagdverbot) auf dieser seite zurückgreift, kann dieses argument so nicht mehr gelten.

ich bin auch für ein freidliches nebeneinander, aber offenbar ist das ja nicht möglich, selbst wenn man sich nichts zuschulden kommen lässt. denn ich lasse meinen hund weder stöbernd durch den wald rennen noch rehe hetzen. im gegenteil, oft sehe ich wild - teilweise konnte ich sogar fotos machen (einmal ein reh mit 2 und einmal sogar mit 3 kitzen), es passiert auch, dass rehe keine 10 m entfernt von uns ruhig vorbeigehen - wenn ich hier in der gegend an einem bestimmten platz eine zeitlang ruhig sitze und der hund natürlich auch ruhig daneben liegt.

ich werde es mir sicher nicht verbieten lassen mit meinem hund spazieren zu gehen. da ich nicht lärmend durch die gegend renne und wild verschrecke sondern mich selbst sehr freue wenn ich die wildtiere sehe. und das passiert glücklicher weise sehr oft. die tiere flüchten auch meist nicht, weil ich dann ganz langsam gehe und besonders leise bin.

also ich sehe absolut nicht ein, dass mir jemand verbieten will mit dem hund unterwegs zu sein. egal um welche zeit. denn es stimmt meiner beobachtung nach einfach nicht, dass das wild gestört wird, jedenfalls nicht, wenn man normal und ruhig geht. denn das wild, das nahe dem siedlungsbereich lebt ist das gewohnt.

denn wenn - wie hier schon gepostet wurde - in der dämmerung niemand was in der natur zu suchen hat - dann würde das ja für alle gelten. also der bauer dürfte dann auch nicht in der morgen- oder abenddämmerung gras mähen, oder wie es in gebieten mit feldwirtschaft üblich ist, auch noch mit beleuchtung in der nacht arbeiten usw.

wie gesagt, auch ich bin für ein friedliches nebeneinander. aber so mancher jäger scheint zu glauben mit der jagdpacht auch das alleinige recht auf natur gepachtet zu haben.
 
bis vorgestern hatte ich auch noch nie probleme mit der jägerschaft - und hier bei uns gibt´s sehr viele jäger.

mir persönlich war und wird es immer verborgen bleiben, was denn am jagen und tiere erschießen schön (und notwendig) sein soll. daher finde ich die seite - "initiative zur abschaffung der jagd" interessant. vor allem, weil sie eine seite aufzeigt, die gerne verschwiegen wird. wenn man sich das mal in zahlen ansieht liefert das ja schon einen weiteren wahrscheinlich nicht sehr bekannten aspekt der jagd. (allein die haustier- und auch menschlichen opfer). ich habe hier weder gesagt, es sollten alle der initiative beitreten noch habe ich gesagt man sollte dafür kundgebungen abhalten. ich habe lediglich einen link gepostet, der eine andere seite der jagd zeigt als weitläufig bekannt ist.

es wird ja immer behauptet jagd wäre notwendig. wenn man jetzt auf die erfahrungsberichte (kanton genf völliges jagdverbot) auf dieser seite zurückgreift, kann dieses argument so nicht mehr gelten.

ich bin auch für ein freidliches nebeneinander, aber offenbar ist das ja nicht möglich, selbst wenn man sich nichts zuschulden kommen lässt. denn ich lasse meinen hund weder stöbernd durch den wald rennen noch rehe hetzen. im gegenteil, oft sehe ich wild - teilweise konnte ich sogar fotos machen (einmal ein reh mit 2 und einmal sogar mit 3 kitzen), es passiert auch, dass rehe keine 10 m entfernt von uns ruhig vorbeigehen - wenn ich hier in der gegend an einem bestimmten platz eine zeitlang ruhig sitze und der hund natürlich auch ruhig daneben liegt.

ich werde es mir sicher nicht verbieten lassen mit meinem hund spazieren zu gehen. da ich nicht lärmend durch die gegend renne und wild verschrecke sondern mich selbst sehr freue wenn ich die wildtiere sehe. und das passiert glücklicher weise sehr oft. die tiere flüchten auch meist nicht, weil ich dann ganz langsam gehe und besonders leise bin.

also ich sehe absolut nicht ein, dass mir jemand verbieten will mit dem hund unterwegs zu sein. egal um welche zeit. denn es stimmt meiner beobachtung nach einfach nicht, dass das wild gestört wird, jedenfalls nicht, wenn man normal und ruhig geht. denn das wild, das nahe dem siedlungsbereich lebt ist das gewohnt.

denn wenn - wie hier schon gepostet wurde - in der dämmerung niemand was in der natur zu suchen hat - dann würde das ja für alle gelten. also der bauer dürfte dann auch nicht in der morgen- oder abenddämmerung gras mähen, oder wie es in gebieten mit feldwirtschaft üblich ist, auch noch mit beleuchtung in der nacht arbeiten usw.

wie gesagt, auch ich bin für ein friedliches nebeneinander. aber so mancher jäger scheint zu glauben mit der jagdpacht auch das alleinige recht auf natur gepachtet zu haben.

Und da bist du leider die Ausnahme unter den HH:o
 
@andrea

Es dürfte zwar sinnlos sein...aber einmal versuche ich es noch...

Rücksicht heisst für mich, weder in der Morgen noch Abenddämmerung im Waldspazieren ( auch auf Waldwegen)zu gehen...wenn ich merke das ein Jäger unterwegs ist, dreh ich um und geh in eine andere Richtung....aber nicht mit "hier kumm i und es kennts mi alle am ....lecken" durch die Gegend spazieren:cool:

Ps: Ich hab leider (noch) keinen Teich wo Frösche quaken können:o

:) Scheint ich lebe auch i.S. Jäger, Forstaufsicht etc auf einem anderen Stern.

Ich bin jeden Tag draußen, aber habe nie Probleme mit Jägern.

Und noch einmal, an alle, die prinzipiell Einzelbeispiele an unguten Erlebnissen als Argumentation gegen "die Jäger" anführen:

Ich bin dafür die Hundehaltung generell zu verbieten, da es nachgewiesener Maßen ungute u. sogar für ihre Mitmenschen gefährliche HH gibt.;)
 
Nichts gefallen lassen von den Lodenhosen und auf §33 verweisen.

Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Forstgesetz 1975, Fassung vom 09.05.2010
Langtitel
Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975) StF: BGBl. Nr. 440/1975

Benützung des Waldes zu Erholungszwecken

Arten der Benützung
§ 33. (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.


(2) Zu Erholungszwecken gemäß Abs. 1 dürfen nicht benützt werden:

a) Waldflächen, für die die Behörde ein Betretungsverbot aus den Gründen des § 28 Abs. 3 lit. d, § 41 Abs. 2 oder § 44 Abs. 7 verfügt hat,

b) Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen, wie Forstgärten und Saatkämpe, Holzlager- und Holzausformungsplätze, Material- und Gerätelagerplätze, Gebäude, Betriebsstätten von Bringungsanlagen, ausgenommen Forststraßen, einschließlich ihres Gefährdungsbereiches,

c) Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen, diese unbeschadet des § 4 Abs. 1, solange deren Bewuchs eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht hat.

(3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. Schilanglaufen ohne Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet; eine darüber hinausgehende Benützung des Waldes, wie das Anlegen und die Benützung von Loipen, ist jedoch nur mit Zustimmung des Waldeigentümers gestattet. Eine Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Sie gilt als erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde.

§ 34. (1) Unbeschadet der Bestimmungen des § 33 Abs. 2 darf Wald von der Benutzung zu Erholungszwecken vom Waldeigentümer befristet (Abs. 2) oder dauernd (Abs. 3) ausgenommen werden (Sperre).

(2) Befristete Sperren sind nur zulässig für folgende Flächen:
a)Baustellen von Bringungsanlagen und anderen forstbetrieblichen Hoch- und Tiefbauten;
b)Gefährdungsbereiche der Holzfällung und -bringung bis zur Abfuhrstelle auf die Dauer der Holzerntearbeiten;
c)Waldflächen, in denen durch atmosphärische Einwirkungen Stämme in größerer Anzahl geworfen oder gebrochen wurden und noch nicht aufgearbeitet sind, bis zur Beendigung der Aufarbeitung;
d)Waldflächen, in denen Forstschädlinge bekämpft werden, solange es der Bekämpfungszweck erfordert;
e)Waldflächen, wenn und solange sie wissenschaftlichen Zwecken dienen und diese ohne Sperre nicht erreicht werden können.

(3) Dauernde Sperren sind nur zulässig für Waldflächen, die
a) aus forstlichen Nebennutzungen entwickelten Sonderkulturen, wie der Christbaumzucht, gewidmet sind;
b) der Besichtigung von Tieren oder Pflanzen, wie Tiergärten oder Alpengärten, oder besonderen Erholungseinrichtungen, ohne Rücksicht auf eine Eintrittsgebühr gewidmet sind;
c) der Waldeigentümer sich oder seinen Beschäftigten im engeren örtlichen Zusammenhang mit ihren Wohnhäusern vorbehält und die insgesamt 5% von dessen Gesamtwaldfläche, höchstens aber 15 ha, nicht übersteigen; bei einer Gesamtwaldfläche unter 10 ha dürfen bis zu 0,5 ha gesperrt werden.

(4) Beabsichtigt der Waldeigentümer eine befristete Sperre von Waldflächen, deren Dauer vier Monate übersteigt, oder eine dauernde Sperre von Waldflächen, deren Ausmaß 5 ha übersteigt, so hat er hiefür bei der Behörde eine Bewilligung zu beantragen. In diesem Antrag, dem eine Lageskizze anzuschließen ist, sind die Grundstücksnummer, der Sperrgrund und die beabsichtigte Dauer der Sperre und gegebenenfalls die Größe der zu sperrenden Waldfläche anzugeben. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn dies zur Erreichung des Zweckes der Sperre unumgänglich ist.

(5) Wald, der von der Benützung zu Erholungszwecken ausgenommen wird, ist in den Fällen
a) des Abs. 1 und des § 33 Abs. 2 lit. b vom Waldeigentümer,
b) des § 33 Abs. 2 lit. a von der Behörde zu kennzeichnen.
Flächen gemäß § 33 Abs. 2 lit. c sowie Flächen, hinsichtlich derer eine Kundmachung nach § 41 Abs. 3 erlassen worden ist, bedürfen keiner Kennzeichnung.

(6) Die Kennzeichnung gemäß Abs. 5 ist mittels Hinweistafeln an jenen Stellen, wo öffentliche Straßen und Wege, markierte Wege, Güterwege und Forststraßen sowie markierte Schirouten, -pisten und -loipen in die zu kennzeichnende gesperrte Fläche führen oder an diese unmittelbar angrenzen, anzubringen.

(7) Ist die Benützung einer Waldfläche zu Erholungszwecken aus den in den Abs. 2 und 3 sowie im § 33 Abs. 2 lit. a und b angeführten Gründen nicht zulässig, so erstreckt sich die Sperre

a) in den Fällen des Abs. 2 lit. a bis d sowie des § 33 Abs. 2 lit. a auch auf alle durch die Waldfläche führenden nichtöffentlichen Wege,

b) in den Fällen des Abs. 2 lit. e, des Abs. 3 sowie des § 33 Abs. 2 lit. b auf nichtöffentliche Wege, jedoch unbeschadet bestehender Benützungsrechte.

(8) Im Fall einer Sperre gemäß Abs. 3 hat der Waldeigentümer die Umgehung der gesperrten Fläche zu ermöglichen; erforderlichenfalls hat er geeignete Umgehungswege anzulegen. Ist dies nach der Lage der gesperrten Waldfläche nicht möglich, so hat er, im Falle die Sperre durch Beschilderung gekennzeichnet ist, die Möglichkeit der Benützung der durch die gesperrte Waldfläche führenden Wege durch Hinweistafeln zu kennzeichnen, im Falle die Waldfläche eingezäunt ist, diese Möglichkeit durch Überstiege oder Tore zu gewährleisten.

(9) Innerhalb von Waldflächen, die wegen einer Sperre gemäß Abs. 1 oder eines Betretungsverbotes gemäß § 33 Abs. 2 lit. c zu Erholungszwecken nicht benützt werden dürfen, dürfen Wege, soweit sie nicht bereits gemäß Abs. 7 in die Sperre miteinbezogen sind, nicht verlassen werden.

(10) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat durch Verordnung die Arten der Kennzeichnung, Form und Wortlaut von Hinweistafeln sowie die Art der Ersichtlichmachung näher zu regeln. Bei befristeten Sperren ist auf oder unter der Hinweistafel Beginn und Ende der Sperre ersichtlich zu machen. Wenn mit Gefahren durch Waldarbeit zu rechnen ist, ist auf den Hinweistafeln darauf besonders zu verweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, ich werd´s aufmerksam durchlesen. ev. auch ausdrucken und der jägerin bei nächster gelegenheit in die hand drücken.
 
Genau....immer stur auf ide Gesezte pochen und ach was reg ich mich auf............sinnlos bei den Thema im wuff Forum zu mitschreiben:mad:

Macht weiter so:cool:
 
Genau....immer stur auf ide Gesezte pochen und ach was reg ich mich auf............sinnlos bei den Thema im wuff Forum zu mitschreiben:mad:

Macht weiter so:cool:

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