• Liebe Forum-Nutzer, wir verabschieden uns in den Weihnachtsurlaub und sind ab dem 07. Januar 2025 wieder für euch da! In der Zwischenzeit werden keine Meldungen und Nachrichten gelesen/bearbeitet. Habt frohe, ruhige und besinnliche Festtage im Kreis eurer Liebsten, viel Glück und Gesundheit in 2025 und kommt gut rüber ins neue Jahr! Bis bald und frohe Weihnachten, Euer DER HUND Club Team

DAMIAN..........Verhandlung am 1. Juni....

Das Problem liegt wo anders:

In der Unberrechenbarkeit der Menschen. Es hat alles gepasst und selbst wenn die nach 3 Wochen schon kontrolliert hätten, hätten sie nichts feststellen können. In der 5. Woche wurde ein Besuchstermin ausgemacht und da hieß es Damien sei krank.

Also erklär mir bitte wie das verhindert hätte werden können.

Fakt ist man kann nie in Menschen reingucken. Im Nachhinein ist man immer schlauer.

Wenn es dich so ärgert, dass der WTV nicht bei jedem einzelnen Tier eine Nachkontrolle macht, dann kannst du dich sicherlich als ehrenamtlicher Helfer melden. Es fehlt einfach an Personal. In einem kleinen Tierheim ist es überschaubar und sehr gut machbar. Aber das TSH zählt zu den größten in ganz Europa.
 
OK. Pech halt, kann man nichts mehr daran ändern. Und ich gebe euch Recht, in einem Menschen kann man nicht reinschauen, sowie man auch niemals alle Fälle auffangen kann. Jeder Fall ist ein einzelner. Danke trotzdem für die Auskunft, denn das mit den Kontrollen konnte ich leider nirgendwo lesen. Ich habe eben nur davon berichtet, wie es bei mir der Fall war mit den Kleintieren.
Wie schon gesagt, danke für die Einladungen, aber auch ehrenamtlich möchte ich davon Abstand halten. Mir ist die Verantwortung zu groß...

Sorry dass ich meinen Senf dazugegeben habe... Hoffe trotzdem, dass der Eine oder Andere zum Denken angeregt wurde...

Wenn nicht, dann war es wohl schade um die Zeit für alle....
Schade auch, dass die Menschheit so ausartet und nicht mehr weiss wo Schluss ist. Liegt wohl auch an mangelhafter Erziehung aus dem Elternhaus her. Wie gesagt ich werde die Welt nicht ändern, bin aber guter Hoffnung, dass sich der Eine oder Andere an der Nase nimmt und seine eigene Situation überdenkt. Jeder der ein Anfang macht ist einer mehr der weniger Leid auf dieser Welt weiterverbreitet.
 
Geh mal nach Rumänien, dort zerrens die Hunde aus den Auffangstationen und erschlagen sie, weils pro Hund 25€ vom Staat gibt... :rolleyes:

Da kannst dich über die Verkommenheit der Menschheit wundern.
 
Sorry, was soll ich aber in Rumänien ? Wir haben wohl mehr als genug eigene Tierschutzprobleme in Österreich. Habe den Eindruck man schickt mich nach Buxtehude, weil ich irgendwie unangenehm aufgefallen bin oder jemanden auf die Pfote getreten bin mit unangenehme Fragen ?

Die Angelegenheit wurde hier geklärt. Bei manchen Dingen kann man halt nur machtlos zusehen. So etwas sollte sich aber auf keinen Fall wiederholen... Evtl. auch das Alter für eine Tierabgabe höher setzen ? Jemand mit 19 steht meines Erachtens noch nicht Sattelfest im Leben.
In Deutschland werden auch Probetage vereinbart, bevor ein Tier endgültig abgegeben wird. Ob das gut für ein Tier ist, oder nicht, das steht auf einen anderen Blatt... Kann aber unter anderem Anfangsprobleme vermeiden für beide Seiten. Das sind halt Vorschläge, wie andere es machen... Man kann diese annehmen oder auch nicht.
 
Stimmt es das am Freitag der nächste verhandlungstag ist? wenn ja, wann und wo?

diesmal schaff ichs hoffentlich...
 
Hallo.

Vielleicht habe ich was überlesen, aber wann ist denn jetzt der neue termin?Vielleicht schaffe ich es hin ...
Wer kommt denn aller sonst?
 
Hallo.

Vielleicht habe ich was überlesen, aber wann ist denn jetzt der neue termin?Vielleicht schaffe ich es hin ...
Wer kommt denn aller sonst?

Hallo:)

Der Termin der letzen Verhandlung (Einvernahme d. Beschuldigten) ist


MORGEN, dh. Freitag, den 17. Juni 2011 um 09:00 Uhr, Saal V, Bezirksgericht Donaustadt, Dr. Adolf Schaerf Platz 3.​

Die Verhandlung ist öffentlich zugänglich. Morgen soll auch das Urteil ausgesprochen werden.

Präsenz hat bei diesem Prozess sehr viel bewirkt. Damian kann nicht mehr geholfen werden, aber der Prozess hat sehr wohl auch Präzedenzcharakter, da er unter der Strafprozessordnung verhandelt wird. Es war ein langer Weg, der hoffentlich morgen mit einem dementsprechenden Urteilsspruch sein Ende finden wird.
 
War beim letzten mal dabei, konnte heute nur leider nicht da ich mit ner Grippe im Bett lieg..,.

Wie ist es denn ausgegangen?


lg Vanessa
 
Hab gerade auf Facebook gelesen, dass der Kerl 3 Monate bedingt auf 3 Jahre gekriegt hat und die Richterin es sogar betont haben soll, dass es ihr leid tut,dass sie ihm keine Gefängnis-Strafe geben konnte. Kann das wer bestätigen der dabei war oder weiß wer mehr?
 
Er wurde auch in 2. Instanz fuer SCHULDIG befunden!!!! 3 Monate bedingt auf 3 Jahre. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskraeftig, da sich Herr D.W. wie immer Bedenkzeit erbeten hat.


Richterin u. Staatsanwältin haben grossartige Arbeit geleistet, beide sehr engagiert und v.a. professionell Wichtig zu erwähnen, Richterin R. hat bei ihrer Urteilsbegruendung ausdruecklich erwaehnt, dass sie es zutiefst bedauere, kein höeheres Urteil, bzw. unbedingt (dh er muesste die 3 Monate absitzen) aussprechen zu koennen, da die Tat aeusserst brutal gewesen sei.


Die Begruendung liegt leider in der Verabsaeumung des vorherigen Staatsanwaltes, der leider keine Berufung in der ersten Instanz eingereicht hat, sodass die Richterin lediglich das Urteil bestaetigen konnte.

Auch die jetzige Staatsanwaeltin hat dies sehr bedauert und kann aus rechtlicher Sicht leider auch keine diesbezueglichen Schritte einleiten.


Beeindruckend war die korrekte Prozessfuehrung, aber v.a. von das Engagement dieser Richterin u. der Staatsanwaeltin. Ohne unseren Anwalt v. der Kanzlei Traxler und auch dank der Unterstuetzung seitens Andrea St...eh schon wissen. .......auch hier DANKE!!!!

Sollte er wieder in Berufung gehen, so sind wir zuversichtlich........wir werden jedenfalls NICHT lockerlassen und ALLE diesbezüglichen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen!

D A N K E!!! an ALLE die uns bislang unterstützt haben und auch heute wieder zur Stelle waren, der Saal war wieder voll!!!
 
Er wurde auch in 2. Instanz fuer SCHULDIG befunden!!!! 3 Monate bedingt auf 3 Jahre. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskraeftig, da sich Herr D.W. wie immer Bedenkzeit erbeten hat.


Damian kann nicht mehr geholfen werden, aber der Prozess hat sehr wohl auch Präzedenzcharakter, da er unter der Strafprozessordnung verhandelt wird.

Wunderbar. Nur eine kleine Korrektur-da wir in Europa außerhalb von England kein Präzedenzrecht haben (das ist das angelsächsische Rechtssystem, das auch in Amerika angewendet wird), ist es leider völlig egal, wie das Urteil ausfällt-es wird zukünftige Urteile nicht beeinflussen.
 
Wunderbar. Nur eine kleine Korrektur-da wir in Europa außerhalb von England kein Präzedenzrecht haben (das ist das angelsächsische Rechtssystem, das auch in Amerika angewendet wird), ist es leider völlig egal, wie das Urteil ausfällt-es wird zukünftige Urteile nicht beeinflussen.

Viell. nicht offiziell, jedoch in den Köpfen der Richter, Staatsanwälte usw. wird es registriert sein ;) Hoffentlich!!! :rolleyes:
 
Wunderbar. Nur eine kleine Korrektur-da wir in Europa außerhalb von England kein Präzedenzrecht haben (das ist das angelsächsische Rechtssystem, das auch in Amerika angewendet wird), ist es leider völlig egal, wie das Urteil ausfällt-es wird zukünftige Urteile nicht beeinflussen.

Toll. dass das Urteil bestätigt wurde.

Man könnte maximal von einem Präzedezfall sprechen, wenn durch ein 1. Verfahren und ein Urteil des VfGH, ein Gesetz fällt. Mit der StPO hat das nichts zu tun. Abgesehen davon, Urteile auf dem Gebiet mit bedingten Haftstrafen hat es schon öfter gegeben.
 
... Richterin R. hat bei ihrer Urteilsbegruendung ausdruecklich erwaehnt, dass sie es zutiefst bedauere, kein höeheres Urteil, bzw. unbedingt (dh er muesste die 3 Monate absitzen) aussprechen zu koennen, da die Tat aeusserst brutal gewesen sei.


Die Begruendung liegt leider in der Verabsaeumung des vorherigen Staatsanwaltes, der leider keine Berufung in der ersten Instanz eingereicht hat, sodass die Richterin lediglich das Urteil bestaetigen konnte.

DAS verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz … weil ich mir einbilde schon von Fällen gehört zu haben, wo ein in Berufung gegangener Beschuldigter in der nächsten Instanz sogar MEHR „ausgefasst“ hat als im vorherigen Verfahren .. sprich der Schuss nach hinten losgegangen ist.

Weiß man eigentlich ob die beiden wieder einen Hund oder anderes Tier haben???? Will mir nicht die ganzen 12 Seiten nochmal durchlesen, aber Tierhalteverbot haben sie glaub ich keines bekommen. Das wäre – finde ich – wichtiger gewesen als eine bedingte Strafe, die dem sicher nicht so weh tut als keine Tiere mehr misshandeln zu können.
 
Da nur der angeklagte berufen hat und der staatsanwalt nicht (dh. er hat das urteil akzeptiert) kann der richter in der neuen verhandlung nur max. das verurteilen, was in der ersten verhandlung ausgesprochen wurde......leider.

Aber das ist ein auf nummer sicher gehen....man weiss ja nie, wie der nächste richter ist und in so einem fall, war dieses urteil schon sehr hoch...........
 
Da nur der angeklagte berufen hat und der staatsanwalt nicht (dh. er hat das urteil akzeptiert) kann der richter in der neuen verhandlung nur max. das verurteilen, was in der ersten verhandlung ausgesprochen wurde......leider.

aso verstehe .. aber trotzdem: ein Geschenk für den Beschuldigten; gegen so etwas berufen zeigt schon wie ... der sein muss und welches Unrechtsempfinden die zwei haben - nämlich keines.
 
Ich konnte leider nicht kommen, bin aber froh das sehr viele da waren!

Leider ist die Strafe mild, wenn man bedenkt was er Damian angetan hat, aber dennoch ist es erfreulich das er auch in 2ter Instanz schuldig gesprochen wurde und die Richterin, sowie alle Beteiligten dafür gekämpft haben!

SUPER gemacht :)
 
Oben