Brauche Rat und Hilfe

hadschie

Super Knochen
Folgendes hat mir gerade eine Bekannte erzaehlt
In Lichtenwoerth hat sich ein Firmenbesitzer einen Rottweiler zugelegt zur Bewachung des Gelaendes.Dieser laeuft nun aber oefter auch frei in der Ortschaft in den Wohnsiedlungen herum und die Leute trauen sich tlw. schon nicht mehr auf die Strasse.Der Besitzer laesst nicht mit sich reden,die Polizei greift erst ein wenn was passiert und das Tierheim ist nicht zustaendig.Was soll man da tun?Es kann doch nicht sein das erst was passieren muss und dann sind wieder alle Rottweilerbesitzer gefaehrliche Voidioten.Hat jemand vielleicht einen konstruktiven Vorschlag?
 
Die Polizei ist sehr wohl zustaendig, denn der Hund muss ordentlich verwahrt werden. In Wien wuerde ich dir raten, den Amtstierarzt (MA60) zu kontaktieren.

Ausserhalb Wiens ist denke ich die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zustaendig.
 
.) Wer einen Hund hält oder in Obsorge nimmt, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und hat das Tier in einer Weise zu führen oder zu verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können.

.) Hunde dürfen ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder sonstigen Objekten verwahrt werden, deren Einfriedungen so hergestellt und instandgehalten sind, dass die Tiere das Grundstück aus eigenem Antrieb nicht verlassen können.

.)An öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
 
Danke fuer eure schnellen Antworten.Hab's schon weitergeleitet und die Dame wird die Bezirkshauptmannschaft anrufen,da die Polizei im Ort sich nicht bemuessigt fuehlt einzuschreiten .
 
Die Polizei ist sehr wohl zustaendig, denn der Hund muss ordentlich verwahrt werden. In Wien wuerde ich dir raten, den Amtstierarzt (MA60) zu kontaktieren.

Ausserhalb Wiens ist denke ich die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zustaendig.

.) Wer einen Hund hält oder in Obsorge nimmt, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und hat das Tier in einer Weise zu führen oder zu verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können.

.) Hunde dürfen ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder sonstigen Objekten verwahrt werden, deren Einfriedungen so hergestellt und instandgehalten sind, dass die Tiere das Grundstück aus eigenem Antrieb nicht verlassen können.

.)An öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

Sagt eh genau aus was zu tun ist (Postings oben) und von mir halt noch der Tipp das Gespräch suchen wenns möglich ist - ein ruhiges Gespräch wo man vielleicht eine Einigung erzielen kann ...
 
Der Besitzer duerfte laut Aussage der Dame sehr unzugaenglich sein,eher agressiv und abweisend-genau die Art Hundehalter die wir brauchen.grrr Meine erste Idee war natuerlich auch die Polizei,aber wie gesagt-die wollen oder trauen sich nicht,was zu Unternehmen.Ich hoffe nur das bald etwas geschieht bevor vielleicht noch jemandem was passiert und wieder eine endlose Diskussion entflammt.

Uebrigens faellt mir grad so ein: Wer haette denn das neue Hundegesetz exekutiert,wenn die Polizei nicht mal in so einem Fall etwas unternimmt,wo sich doch anscheinend nicht wenige Mitbuerger in ihrer Sicherheit bedroht fuehlen!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke das ganze in der Zeitung zu veröffentlichen würde auch was bringen, weil NÖ ja doch so stolz auf sein Gesetz ist oder??ß
Vielleicht hilft es auch wenns teuer wird. Also z.B. Rottweiler anfüttern ins Auto packen und ins nächste Tierheim.

Oder Rotti verschmutzt Kleidung mittels einer guten Rechtschutzversicherung die Kosten für die Reinigung eintreiben.

Manchmal kann man solche Leute nur übers Geld packen.
 
Das mit dem einfangen finde ich eine schlechte idee.
Sonst sitzt der Hund dann vl. ewig im Tierheim wenn er ihn nicht mehr holt.
Eher das Gespräch suchen oder über Anzeigen "in die Knie zwingen"
 
Solchen Vollidioten sollte man lieber keinen Hund geben, nicht einmal einen Hamster. Habe so ein Problem vor einiger Zeit mit einer Polizistin diskutiert, die hat mir gesagt: "Was sollen wir denn machen ? Wenn wir den Hund wegnehmen, kommt er in ein Tierheim..." Letztendlich hat der Hund dann einen Reiter attakiert und wurde schließlich doch noch konfisziert.

Wenn ich fett mit dem Auto fahren würde, würde man mir den Führerschein abnehmen und den Zündschlüssel. Dazu bedarf es nicht einmal eines Wiederholungsdelikts.

Das zögerliche Handeln der Behörden ist leider oft Ursache für viele Probleme zwischen Hundehalter und Nicht-Hundehalter. Dazu bedarf es keiner neuen Gesetze. Die bestehenden reichen schon aus, wenn sie exekutiert werden.

lg,

Martin
 
ich hab mal einen jagdthund, der frei herumlief eingefangen und ins auto gepackt. dann hab ich ihn zu einer pflegestelle gebracht und den tierschutz verständigt. der hund wurde am gleichen tag noch abgeholt und ist nie wieder frei herumgelaufen.
 
Die Polizei DARF nichts unternehmen, da sie keine Befugnis hat freilaufende Hunde einzufangen. Deshalb ist die BH die richtige Zuständigkeit.
 
Oben