sehe ich auch so. ich weiß ja nicht, wie sehr katrin an ihm hängt, aber den würde ich bei der rückkehr erst recht vor die tür setzen *vermut*
das mit dem frauenhaus war nur ein beispiel. weil wenn die polizei die person dort finden würde, dürfte sie die infos einfach nicht weitergeben. sie könnte lediglich sagen, wenn gestattet, dass gefunden und ok.
das war jetzt nur ein zusätzliches beispiel.. eben für die frage, wieso man jemanden, der abhaut, dafür bestrafen kann, bloß weil ers tut.
kredit und alles andere außen vor. geht nur um den akt, dass man geht, unabhängig davon ob man gründe hat oder nicht.
der aufwand, der darum betrieben wird, geht ja nicht von der person aus, die sich verzogen hat.
sonst würden ja auch alle anderen noch draufzahlen, wenn sie von daheim abhauen, um woanders sicherheit zu suchen. und ich denke nicht, dass das so ist
und da gibts genügend eifersüchtige und narrisch wütende leute im hintergrund, die alles dran setzen, die person zu finden.
viel OT *sorry* um die eigentliche (vielmals gestellte) frage, wogegen man selbst mutwillig, in "strafrechtlicher hinsicht", verstößt, wenn man abhaut.

das mit dem frauenhaus war nur ein beispiel. weil wenn die polizei die person dort finden würde, dürfte sie die infos einfach nicht weitergeben. sie könnte lediglich sagen, wenn gestattet, dass gefunden und ok.
das war jetzt nur ein zusätzliches beispiel.. eben für die frage, wieso man jemanden, der abhaut, dafür bestrafen kann, bloß weil ers tut.
kredit und alles andere außen vor. geht nur um den akt, dass man geht, unabhängig davon ob man gründe hat oder nicht.
der aufwand, der darum betrieben wird, geht ja nicht von der person aus, die sich verzogen hat.
sonst würden ja auch alle anderen noch draufzahlen, wenn sie von daheim abhauen, um woanders sicherheit zu suchen. und ich denke nicht, dass das so ist

und da gibts genügend eifersüchtige und narrisch wütende leute im hintergrund, die alles dran setzen, die person zu finden.
viel OT *sorry* um die eigentliche (vielmals gestellte) frage, wogegen man selbst mutwillig, in "strafrechtlicher hinsicht", verstößt, wenn man abhaut.