Gratuliere! Jetzt hat Dein Hund schon mal die "Freigabe" für sportliche Aktivitäten und
Du trainierst schon weiter?
Ich fand, daß die BGH 1 wegen der Freifolge und den Übungen ohne Leine nochmal eine gehörige Aufforderung an mich war, an der Bindung zu arbeiten
(Ich nenne sie gerne "Gehorsamsbindung" im Gegensatz zur "Nestbindung", die durch die Befriedigung der vegetativen Bedürnisse wie Fressen, Schlafen - angenehmen Platz dafür - Vorhandensein von Sozialpartnern...u.ä. - entsteht.).
Die "Gehorsamsbindung" ermöglicht mir mit meinem Hund ein interessanteres und gefahrloseres Zusammenleben .
Deshalb habe ich - als Ansporn und konkretere Stütze für die Erreichung eines verläßlichen Gehorsams - diese Prüfung ganz gerne angestrebt, obwohl ich sie damals noch für nichts brauchte...Heutzutage ist sie eine gute Vorübung für verschiedene auf uns zukommende Vorschriften, von denen andere mehr wissen als ich...z.B. weiß ich noch nicht, wie es beim "Hundeführerschein" lauft....
Aber zur Warnung: Je nach Individualität eines Hundes braucht er sein Leben lang Übung im Gehorchen in entsprechender Intensität....Die Urkunde ist also kein Garantieschein - die Garantie müssen wir laufend erneuern...
Und jeder, der mit dem Hund geht, muß den Gehorsam ihm gegenüber laufend durch - liebevolle! - K o n s e qu e n z pflegen und festigen...
Aber wir beschäftigen uns ja gerne mit unserem Hund
!
Dafür und für eine eventuelle BGH I - Prüfung wünsche ich Dir viel Glück!
F-K
Solltest Du als Sport Agility wählen, dann paß bitte auf, daß Dein Hund nicht am Anfang auch BGH sehr turniermäßig macht, damit er sich im Agility an beiden Seiten gleich locker führen läßt.
Wenn er im Agility schon gut eingelaufen ist, stören gelegentliche spritzige BGH-Übungen seine beidseitige Führbarkeit nicht mehr so leicht, wenn er auch gleichzeitig in Agility in Übung bleibt.....