Syra
Super Knochen
Hi
ich hätte mal eine Frage.. angenommen man wird gekündigt.. und kriegt das kündigungsschreiben hingeknallt mit der Bitte um Unterschrift. hätte ich theoretisch das recht mir bedenkzeit von einem Tag zu erbitten? (quasi um zb rücksprache mit der arbeiterkammer zu halten, ob die Begründung gerechtfertigt ist etc)
Freigestellt wird man ja sowieso meistens bei einer Kündigung.. heisst .. könnte ich dann nach hause gehen und am nächsten Tag hinfahren und meine Entscheidung mitteilen? (ob zb eben einverstanden mit der kündigung oder ob ich zb eine einvernehmliche will)
Und.. was kommt beim neuen Arbeitgeber besser an.. eine Kündigung (klar, wichtig hierbei auch mit welchen gründen) oder eine einvernehmliche? Bei der arbeitslosen ist das ja soviel ich weiss egal ob man gekündigt wird, oder eine einvernehmliche Lösung eingeht?
Vielen Dank
lg
Syra
ich hätte mal eine Frage.. angenommen man wird gekündigt.. und kriegt das kündigungsschreiben hingeknallt mit der Bitte um Unterschrift. hätte ich theoretisch das recht mir bedenkzeit von einem Tag zu erbitten? (quasi um zb rücksprache mit der arbeiterkammer zu halten, ob die Begründung gerechtfertigt ist etc)
Freigestellt wird man ja sowieso meistens bei einer Kündigung.. heisst .. könnte ich dann nach hause gehen und am nächsten Tag hinfahren und meine Entscheidung mitteilen? (ob zb eben einverstanden mit der kündigung oder ob ich zb eine einvernehmliche will)
Und.. was kommt beim neuen Arbeitgeber besser an.. eine Kündigung (klar, wichtig hierbei auch mit welchen gründen) oder eine einvernehmliche? Bei der arbeitslosen ist das ja soviel ich weiss egal ob man gekündigt wird, oder eine einvernehmliche Lösung eingeht?
Vielen Dank
lg
Syra