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Wenn Du dienstfrei gestellt wirst, so ist es vernünftiger, sich den Urlaub auszahlen zu lassen. Wenn Du arbeiten gehn mußt, dann konsumier den Urlaub und den Rest halt mit Krankenstand "auffüllen".
Im Fall einer Arbeitgeberkündigung haben Sie Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist - die sogenannten. "Postensuchtage". Und zwar im Ausmaß von 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit. Diese Freizeit müssen Sie vom Arbeitgeber verlangen.
danke für den hinweis![]()