allgemein zu Listenhunden....

@ Tamino - darf ich darauf hinweisen dass der ÖKV ein VERBAND ist ;):D

Sorry:D:D Du darfst auf alles hinweisen

aber bitte informiere Dich:

ÖSTERREICHISCHER
KYNOLOGENVERBAND

Eingetragener Verein in Österreich
ZVR-Nummer: 695549355, UID: ATU37681601
Gerichtsstand: Bezirksgericht Mödling

Da das Wort VERBAND kein geschützter Begriff ist in Ö, ist es schlicht nichts anderes als eine Namensgebung.

DER ÖKV ist ein VEREIN

siehe auch Ö Vereinsregister
 
:confused:
Wie "funktioniert" denn ein privatrechtlicher Verband anders als ein privatrechtlicher Verein?
Und wo ist der Unterschied in Rechtsbeziehung zu Dritten? (darum ging es ja hier)

:D:D:D ganz schlicht und einfach: KEINER

Aber durch das Wort Verband, sowie auch z.B. das Wort "Akademie" glauben immer wieder Menschen, es gäbe irgendeinen öffentlich rechtlichen Anstrich; gibt es aber definitiv nicht.
 
:D:D:D ganz schlicht und einfach: KEINER

Aber durch das Wort Verband, sowie auch z.B. das Wort "Akademie" glauben immer wieder Menschen, es gäbe irgendeinen öffentlich rechtlichen Anstrich; gibt es aber definitiv nicht.

und die Funktion ist nicht unterschiedlich ;):D

Das erklärst aber bitte jetzt den Usern hier :D:D:D

und das "öffentlich-rechtlich" bitte auch :D

und dann hätte ich noch eine weitere Frage - wieso glaubst Du gibt es Verbände und Vereine - wozu dient denn da dieser Unterschied - wieso ist der Hundehalterverband kein Hundehalterverein ????
 
Zuletzt bearbeitet:
und die Funktion ist nicht unterschiedlich ;):D

Das erklärst aber bitte jetzt den Usern hier :D:D:D

und das "öffentlich-rechtlich" bitte auch :D

und dann hätte ich noch eine weitere Frage - wieso glaubst Du gibt es Verbände und Vereine - wozu dient denn da dieser Unterschied - wieso ist der Hundehalterverband kein Hundehalterverein ????

Den UserInen hier zu erklären was öffentlich rechtlich bedeutet ist wohl absolut nicht notwendig, zu erklären, was staatlich anerkannt bedeutet ist nicht notwendig ebenso wenig wie es notwendig ist, dass z.B. i.S. öffentlich rechtlich zwischen z.B. der sogenannten "Hunde-Akademie" des ÖKV und kz.B. der Akademie der "Bildenden Künste" eben ein Unterschied ist.

Ich gehe nicht davon aus, dass die UserInnen hier über weniger Wissen als ich verfügen....und wenn jemand irgendwas genauer wissen möchte - gerne, wie so oft - per PN.
 
Den UserInen hier zu erklären was öffentlich rechtlich bedeutet ist wohl absolut nicht notwendig, zu erklären, was staatlich anerkannt bedeutet ist nicht notwendig ebenso wenig wie es notwendig ist, dass z.B. i.S. öffentlich rechtlich zwischen z.B. der sogenannten "Hunde-Akademie" des ÖKV und kz.B. der Akademie der "Bildenden Künste" eben ein Unterschied ist.

Ich gehe nicht davon aus, dass die UserInnen hier über weniger Wissen als ich verfügen....und wenn jemand irgendwas genauer wissen möchte - gerne, wie so oft - per PN.

und wieso nicht öffentlich :D:D:D
 
Den UserInen hier zu erklären was öffentlich rechtlich bedeutet ist wohl absolut nicht notwendig, zu erklären, was staatlich anerkannt bedeutet ist nicht notwendig ebenso wenig wie es notwendig ist, dass z.B. i.S. öffentlich rechtlich zwischen z.B. der sogenannten "Hunde-Akademie" des ÖKV und kz.B. der Akademie der "Bildenden Künste" eben ein Unterschied ist.

Ich gehe nicht davon aus, dass die UserInnen hier über weniger Wissen als ich verfügen....und wenn jemand irgendwas genauer wissen möchte - gerne, wie so oft - per PN.

Dass man schon eine "Akademie" ist wenn man hauptsächlich Schriftführerseminar veranstaltet......
 
Das Tierschutzgesetz gilt für jeden Menschen, hat mit einer Angehörigkeit des ÖKV absolut nichts zu tun.

Auch wenn ein Verein eine "Monopolstellung" erobert hat, bleibt er doch ein Verein wie jeder andere Verein.

Würde ein Gesetz für Heimtierzucht eingeführt, würde es selbstverständlich auch für die Zuchtvereine gelten.

Da es absolut ungesetzlich wäre, ein Heimiterzuchtgesetz zu schaffen, dass für Frau Müller und Herrn Maier gilt, für Frau Müller und Herrn Maier, die einem Verein angehören, aber nicht.

Ein Verein ist nichts anderes als ein Zusammenschluss von Privatmenschen, ohne jede öffentlich rechtliche Ansprüche.

hoppla, denkfehler! damit hast du vollkommen recht. ein heimtierzuchtgesetz müsste für alle gelten. dann müssten diese aber entweder an die der zuchtvereine angepasst werden (haltung, gesundheitschecks, etc) oder, wenn ganz ohne, dann höhere gebühren der "eintragung" zahlen. somit wären sie auch eingetragen und besser "kontrollierbar".
hmmm, naja, meine gedankengänge sind doch noch unausgegoren, was das betrifft. ein weites feld...

letztendlich hast du auch mit dem verband recht. denn dem gehören nur versch. vereine an, dennoch ist ein verband ebenfalls ein verein, auch wenn er sich dachverband nennt.
jetzt muss ich glatt nachsehen, wie es sich mit der fci verhält.
p.s. aaber, so ganz seh ich das net, dass das gesetz für alle gelten muss. da kanns auch ausnahmen geben, braucht man nur die grundlagen dafür schaffen. wie mit o. mitglieder und ao mitglieder
 
hoppla, denkfehler! damit hast du vollkommen recht. ein heimtierzuchtgesetz müsste für alle gelten. dann müssten diese aber entweder an die der zuchtvereine angepasst werden (haltung, gesundheitschecks, etc) oder, wenn ganz ohne, dann höhere gebühren der "eintragung" zahlen. somit wären sie auch eingetragen und besser "kontrollierbar".
hmmm, naja, meine gedankengänge sind doch noch unausgegoren, was das betrifft. ein weites feld...

letztendlich hast du auch mit dem verband recht. denn dem gehören nur versch. vereine an, dennoch ist ein verband ebenfalls ein verein, auch wenn er sich dachverband nennt.
jetzt muss ich glatt nachsehen, wie es sich mit der fci verhält.
p.s. aaber, so ganz seh ich das net, dass das gesetz für alle gelten muss. da kanns auch ausnahmen geben, braucht man nur die grundlagen dafür schaffen. wie mit o. mitglieder und ao mitglieder

:) Ist ja auch eine komplexe Angelegenheit. Da Struktur reinzubringen, Veränderungen, die allen gerecht werden, ist wohl alles andere als einfach...

Ein GESETZ erläßt die Republik Österreich und somit gilt es ausnahmslos für alle. (Ausgenommen bei manchen Sachen die " dipl. Immunität).

Vereinsstatuten, die Zugehörigkeikt zu einem Verein od. Verband und dessen Statuten, haben mit Gesetzen nichts zu tun. Dürfen diesen allerdings nicht widersprechen.

Wäre also "Zucht" per Gesetz vom Staat definiert und reglementiert, dann gibt es keine Ausnahmen. Dann kann weder eine Einzelperson noch ein Zuchtverein sagen: wir nicht.... Gesetz ist Gesetz, ohne wenn und aber....
 
Da das Wort VERBAND kein geschützter Begriff ist in Ö, ist es schlicht nichts anderes als eine Namensgebung.
Ah geh, jetzt hast du mir die Pointe vorweg genommen! :mad::p:D

@Snuffi: Es ist Shit-egal, wie das heißt. Juristisch sind diese Hundezucht-"Zusammenschlüsse" gleich "stark" wie jede Einzelperson. Egal wie schillernd und eindruckvoll der Name auch sei (ob Verein, Verband, Institut, Akademie...)

edit: Ich war zu langsam, ist eh schon von mehreren Seiten klar gestellt worden. :)
 
Ah geh, jetzt hast du mir die Pointe vorweg genommen! :mad::p:D

. :)

mea culpa. mea maxima.....

Wenn einige Leutchens einige "Vereine für Erziehung der Nacktmulle" gründen, könnten wird anschließend einen "Verband für Erziehung der Nacktmulle" gründen, eine Akademie....wow und schon sind wir WER...nur WER sind wir??????:D:D:D
 
Ah geh, jetzt hast du mir die Pointe vorweg genommen!

@Snuffi: Es ist Shit-egal, wie das heißt. Juristisch sind diese Hundezucht-"Zusammenschlüsse" gleich "stark" wie jede Einzelperson. Egal wie schillernd und eindruckvoll der Name auch sei (ob Verein, Verband, Institut, Akademie...)

edit: Ich war zu langsam, ist eh schon von mehreren Seiten klar gestellt worden. :)

Wenn dem so wäre dann würde vermutlich niemand einen Verband oder Verein gründen - wobei "juristisch" ja - aber "juristisch" ist nicht alles. Ich würde mir an der Stelle mal überlegen wie denn die "juristische Grundlage" sprich das Gesetz zustande kommt - Gesetze fallen üblicherweise nicht vom Himmel ....

Würde ich nach Euch gehen wäre es völlig bekloppt gewesen den Hundehalterverband zu gründen. Ich halte den zB für ein durchaus brauchbares Instrument Hundepolitik zu machen ....

mea culpa. mea maxima.....

Wenn einige Leutchens einige "Vereine für Erziehung der Nacktmulle" gründen, könnten wird anschließend einen "Verband für Erziehung der Nacktmulle" gründen, eine Akademie....wow und schon sind wir WER...nur WER sind wir??????:

Wir sind dannn WICHTIG! :p:D

:D:D:D und Heterocephalologen

Bist du böse. Jetzt müssen aber ganz viele Leute googeln und wikipedieren! :D
A bisserl Küchenpsychologie hätte auch gereicht - sieht man hier ja öfter.:eek:

Sorry für OT. Bin schon wieder ruhig.

Sich über etwas nur lustig machen verändert nicht viel und es hilft auch nicht dabei andere User für doof zu verkaufen. Vielleicht kennt sich nicht jeder User mit der Struktur Verband und Verein aus - aber was die Funktion angeht dürftet ihr beide auch einen gewissen Informationsmangel haben - oder aber ihr wollt desinformieren ....

Unser Ausgangspunkt war die Zucht - als Zuchtvereine und der ÖKV als Verband (auch wenn wir wissen dass alle als Vereine eingetragen sind). Wenn wir nun sagen in der Zucht rennt einiges schief - dann ist logischerweise die nächste Frage - wie lässt sich das denn verändern?

Braucht es Gesetze (Tierschutzgesetz) oder reichen die bestehenden Strukturen von Vereinen und Verbänden aus?
 
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