Ableben des Vermieters

Ok, aber ich glaube dort gilt ja kein MRG, das ist nur ein ABGB - Bestandsvertrag. Also Rechtsberatung kann jedenfalls nicht schaden.
 
@Jamie 27

Hier schreibt dir nur jeder, was er denkt, seine persönliche Meinung, Ansicht.

In solchen Angelegenheiten solltest du dich ausschließlich an Profis wenden/halten, was du mit dem Gespräch bei Gericht eh tust.
 
@Jamie 27

Hier schreibt dir nur jeder, was er denkt, seine persönliche Meinung, Ansicht.

In solchen Angelegenheiten solltest du dich ausschließlich an Profis wenden/halten, was du mit dem Gespräch bei Gericht eh tust.

ja und vielleit war ja jemand in der selben situation - siehe helga ...
rechtsberatung kann ich leider erst am dienstag bvormittag gehen, daher
vorab mal mein post..
 
fällt nicht unter mietrechtsgesetz, da private hausvermietung
und die miete würd ich dort hin zahlen, wo der nachlassverwalter sagt
kennst du das testament?
lebenslanges wohnrecht heisst noch immer nicht, eigentümer zu sein
 
Es wird sich für dich sicher nichts ändern, nachdem du auch ein gutes Einvernehmen mit der Witwe hast.
 
@Tamino
Hier gilt doch kein Mietrechtsgesetz?!

Nein, das gilt in dem Fall nicht. Und ich hab ja auch gesagt, dass rechtliche Beratung sinnvoll ist (nimmt jamie ja in Anspruch)
Ich weiss aber definitiv, dass die Erben in den Mietvertrag einsteigen und dieser weiterläuft, sofern jamie das auch möchte.
An der Bezahlung der Miete, bis die Verlassenschaft geregelt ist, würde ich nichts ändern. Denn bis dahin ist trotzdem der Verstorbene der Vermieter, so makaber das auch klingt....
 
Wieso bist du davon ausgegangen, jamie27 hatte so etwas doch nicht erwähnt?

Diese "Flammenrede" ggü. dojo ùber den Paragraphen 30 des Mietrechtsgesetzes -in diesem Fall- war schon etwas heftig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso bist du davon ausgegangen, jamie27 hatte so etwas doch nicht erwähnt?

Diese "Flammenrede" ggü. dojo ùber den Paragraphen 30 des Mietrechtsgesetzes -in diesem Fall- war schon etwas heftig.

Sehe ich auch so..
Da wäre jetzt Dojo gegenüber mal eine Entschuldigung angebracht.. aber vermutlich ist er es schon gewohnt, dass egal was er schreibt, gewisse User sofort über ihn herfallen.. ;)
 
Die Worte "Mein Fehler"- wenn etwas Falsches behauptet und darauf beharrt wird, im Recht zu sein und über einen Anderen deswegen "quasi herzufallen" - sind etwas dürftig.

Aber wolflina du hast sicherlich recht.

Auch eine Entschuldigung bzw. das Zugeben, dass man Jemanden zu Unrecht "angegangen" ist, wird man hier von den meisten usern eher nicht erwarten kõnnen.
 
@Jamie ich glaube auch, dass du dir keine großen Sorgen machen musst, zumal du mit der Frau des Verstorbenen gut bekannt bist. Da sind mündliche Aussagen, auch wenn sie rechtlich gar nichts gelten, schon ernst zu nehmen.
Aber du wirst dir ja deinen Mietvertrag inzwischen nochmals gründlich durchgelesen haben. Gibt es da keine Klausel für so einen Fall?
Da es ja nicht unter das MRG fällt, gilt das, was im Vertrag steht. Gibt ja nicht mehr als 2 Wohneinheiten, oder? Sonst würde es trotzdem unter das MRG fallen, und Klauseln, die dem widersprechen, wären ungültig.

Wenn du dich erinnern kannst, habe ich ja erst kürzlich hier wegen so eines Vertrages nachgefragt - allerdings als Vermieter. Ich habe in meinem Vertragsentwurf einen Punkt drinnen, dass die Rechtsnachfolger ( ob das Erben, Käufer, etc. sind, egal) in den Vertrag eintreten müssen.
Falls das bei dir nicht im Vertrag steht, gilt meines Wissens die Befristung auf jeden Fall, eine Verlängerung braucht sicher eine Neuverhandlung mit dem Besitzer vor Ablauf, doch das wirst du am Dienstag bei der Rechtsberatung erfahren. Ich find's gut, dass du dich vorab hier erkundigst, denn dann bist du auch besser vorbereitet und kannst die richtigen Fragen stellen.

Denn wie Connie schon sagte, wir geben dir nur unsere persönliche Ansicht, zwar mit bestem Wissen und Gewissen, aber man kann sich im Paragraphendschungel leicht irren, wenn man kein Profi ist, auch wenn man sich schon eingehend damit beschäftigt hat.

P.S.: aus meiner Vermietung ist dann übrigens doch nichts geworden, falls es dich interessiert @Jamie
Lag aber nicht an der Unzuverlässigkeit der Mieter, die ich sehr gerne in meinem Haus gehabt hätte, sondern an einem Unglücksfall, wodurch sie jetzt etwas Barrierefreies brauchen. Da war es ja noch "gut", dass das noch passiert ist, bevor sie eingezogen sind. Für mich wäre es egal gewesen, aber 2x in kurzer Zeit umziehen? Wobei - gegangen wäre es schon. Hab ja auch für meine Mutter eine Rampe bauen lassen für den Rollstuhl ....

P.P.S.: So wie ich nur gerne Leuten, denen ich vertrauen kann, mein Haus vermieten möchte, sind deine Vermieter wahrscheinlich auch froh, dich zu haben, wenn alles passt. So wird einer Verlängerung dann auch nichts im Wege stehen, wenn sie es dann nicht doch wirklich für den Eigengebrauch benötigen und weiter vermieten wollen. Aber bis dahin hast du ja noch genug Zeit. Also bleib cool, verbringe ein schönes WoE, und am Dienstag weißt du dann Genaueres.
 
Sehe ich auch so..
Da wäre jetzt Dojo gegenüber mal eine Entschuldigung angebracht.. aber vermutlich ist er es schon gewohnt, dass egal was er schreibt, gewisse User sofort über ihn herfallen.. ;)

Die Worte "Mein Fehler"- wenn etwas Falsches behauptet und darauf beharrt wird, im Recht zu sein und über einen Anderen deswegen "quasi herzufallen" - sind etwas dürftig.

Aber wolflina du hast sicherlich recht.

Auch eine Entschuldigung bzw. das Zugeben, dass man Jemanden zu Unrecht "angegangen" ist, wird man hier von den meisten usern eher nicht erwarten kõnnen.

Ich weiß zwar nicht, was "man" von den UserInnen hier erwarten kann, aber....

@ Dojo:

Ich entschuldige mich bei Dir wegen meiner Worte.

Es war mein Fehler und der Grund ist, dass ich von völlig falschen Voraussetzungen ausgegangen bin. Ich hätte natürlich nicht von einer Sachlage ausgehen dürfen, über die ich nicht Bescheid weiß.
 
Das ist von 2012 - keine Ahnung ob sich da nicht in der Zwischenzeit was geändert hat

http://kurier.at/wirtschaft/immobiz/einfamilienhaus-der-mietvertrag-fuer-fortgeschrittene/1.903.037
Das gilt grundsätzlich immer noch so, nur das mit dem Eigentümerwechsel ist nicht ganz so, wie es in dem Artikel steht. Da gibt's Beispiele dafür, ich kann diese aber erst am Montag nachreichen, da ich die Unterlagen im Büro habe und schon unterwegs ins We bin.


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Eigentlich fände ich jetzt eine Entschuldigung Tamino gegenüber angebracht, schließlich wurde hier mehr als angedeutet, dass es ihr nur darum ginge, einen anderenUser blöd anzumachen. Auch wenn betreffende Postings natürlich allgemein formuliert waren....ich wäre positiv überrascht. Und was die Sache betrifft hat Tamino natürlich Recht. Niemand, der ein Haus mietet, wird sich darauf einzulassen, monatlich gekündigt werden zu können. Deshalb steht auch in solch frei vereinbarten Verträgen bei x Punkten, dass das nach MRG geregelt wird. Auch in den Musterverträgrn steht das von Vornherein drin. Und das betrifft natürlich auchsolche Fälle, wenn der Besitzer stirbt- der Vertrag bleibt bestehen. Aber wenn man unsicher ist, ist eine Rechtsberatung sicher zielführende, allein schon zur Beruhigung.
 
Die Entschuldigung erfolgte aber erst nach Aufforderung, dass sich das gehören würde.
Es ist aber tamino trotzdem zugute zu halten, dass sie dem, danach nachgekommen ist. Das hætten einige von hier nicht gemacht, sondern wären "wie sonst hier üblich", wieder "zum Angriff" übergegangen.
 
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jamie27 schrieb aber, dass sie nach den 5 Jahren einen unbefristeten Mietvertrag anstrebt. Hier ist es aber - im Gegensatz zu einem befristeten Vertrag- möglich, dass beiderseits der Vertrag monatlich aufgekündigt werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
jamie27 schrieb aber, dass sie nach den 5 Jahren einen unbefristeten Mietvertrag anstrebt. Hier ist es aber - im Gegensatz zu einem befristeten Vertrag- möglich, dass beiderseits der Vertrag monatlich aufgekündigt werden kann.

Nur, wenn es nicht anders fixiert wird, was de facto immer so ist, und schon fast automatisch gemacht wird, siehe mein letzter Beitrag. Nochmal, glaubst du wirklich, irgendjemand wäre tatsächlich so doof, einen Vertrag zu unterschreiben, bei dem er jeden Monat rausfliegen kann? Aber das war ja sowieso nicht Jamies Frage.
 
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