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@Jamie 27
Hier schreibt dir nur jeder, was er denkt, seine persönliche Meinung, Ansicht.
In solchen Angelegenheiten solltest du dich ausschließlich an Profis wenden/halten, was du mit dem Gespräch bei Gericht eh tust.
@Tamino
Hier gilt doch kein Mietrechtsgesetz?!
Ok, aber ich glaube dort gilt ja kein MRG, das ist nur ein ABGB - Bestandsvertrag. Also Rechtsberatung kann jedenfalls nicht schaden.
@Tamino
Hier gilt doch kein Mietrechtsgesetz?!
Wieso bist du davon ausgegangen, jamie27 hatte so etwas doch nicht erwähnt?
Diese "Flammenrede" ggü. dojo ùber den Paragraphen 30 des Mietrechtsgesetzes -in diesem Fall- war schon etwas heftig.
Sehe ich auch so..
Da wäre jetzt Dojo gegenüber mal eine Entschuldigung angebracht.. aber vermutlich ist er es schon gewohnt, dass egal was er schreibt, gewisse User sofort über ihn herfallen..![]()
Die Worte "Mein Fehler"- wenn etwas Falsches behauptet und darauf beharrt wird, im Recht zu sein und über einen Anderen deswegen "quasi herzufallen" - sind etwas dürftig.
Aber wolflina du hast sicherlich recht.
Auch eine Entschuldigung bzw. das Zugeben, dass man Jemanden zu Unrecht "angegangen" ist, wird man hier von den meisten usern eher nicht erwarten kõnnen.
Das gilt grundsätzlich immer noch so, nur das mit dem Eigentümerwechsel ist nicht ganz so, wie es in dem Artikel steht. Da gibt's Beispiele dafür, ich kann diese aber erst am Montag nachreichen, da ich die Unterlagen im Büro habe und schon unterwegs ins We bin.Das ist von 2012 - keine Ahnung ob sich da nicht in der Zwischenzeit was geändert hat
http://kurier.at/wirtschaft/immobiz/einfamilienhaus-der-mietvertrag-fuer-fortgeschrittene/1.903.037
jamie27 schrieb aber, dass sie nach den 5 Jahren einen unbefristeten Mietvertrag anstrebt. Hier ist es aber - im Gegensatz zu einem befristeten Vertrag- möglich, dass beiderseits der Vertrag monatlich aufgekündigt werden kann.