Erscheint mir auch am wahrscheinlichsten. Wie gesagt, nicht nicht mehr, sondern noch nicht! Hoffentlich.....
Die Darstellung:
leider ist aber der gewisse herr bereits wieder auf freiem fuß!! schade das die strafe nicht durchgezogen wurde...........
kann sowieso nicht stimmen
denn wenn der Mann in Haft war, muss das Urteil, wie es so hübsch heißt: "in Rechtskraft erwachsen sein"
war das Urteil nicht rechtskräftig, kann er die Haftstrafe nicht angetreten haben
und falls er zu dem Gerichtstermin "vorgeführt" werden musste, so hat das weder mit Haft noch mit dem Urteil, das eine Haftstrafe bedingt, etwas zu tun