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Das kannst du ja nicht ernstmeinen...
Also würdest auch du, obwohl ich dir keine Persönlichkeitsstörung unterstellen will, das was dir (bzw. deinem Hund) angetan wurde, mit den gleichen brutalen Methoden rächen? Würdest du sowas machen, dann sollten dir genau dieselben Konsequenzen bevorstehen, die du (und viele andere hier) fordern. Du würdest dann wahrscheinlich als unberechenbar und gefährlich gelten (und das nicht vor´m Jugend- sondern vor´m Erwachsenenstrafrecht). Im Falle des Todes des "Opfers" würde das Gericht eventuell auch von Gutachtern nach einer psychischen Störung bei dir suchen lassen, damit das bei der Bemessung des Strafausmaßes berücksichtigt wird. Und ab in die Geschlossene - lebenslang!
"Affekt ist eine starke Gemütsbewegung, d.h. ein Gefühlszustand von besonderer Intensität. Er ist gekennzeichnet durch stärkere emotionale Erregung in Bezug auf Personen oder Sachverhalte. Affekte wirken sich im Allgemeinen negativ auf rationale Einsicht und Kritikvermögen aus
Bei Hunden, die gefährlich sind, meinen ja auch die meisten hier, dass man ihnen noch eine Chance geben soll, mit spezieller Therapie (Training), um sie vor dem Einschläfern zu bewahren und die Ursachen werden in schlechter Haltung, Mißhandlung, traumatisierenden Erlebnissen etc. gesehen. Nochmal: Das finde ich ja gut...aber warum gesteht ihr Menschen diese Chance nicht zu?
Im Affekt kannst du handeln, wenn du live siehst, wie das Mädchen dem Hund diese Grausamkeiten antut, aber nicht Wochen oder Monate später, das wäre ja abnormal.
ZITAT:
Ich spreche hier von Affekthandlungen... ich komme also gerade dazu wenn die "Wahnsinnige" meinen Hund quält
Genau das hat sie doch geschrieben
Und ich rede von deiner früheren Aussage:
Zitat Nisi:
"Wäre das mein Hund gewesen, wäre ich vor Gericht gestanden, denn ich hätte bestimmt sehr unüberlegt gehandelt und ihr das Staubsaugerrohr ohne Anflug von schlechtem Gewissen selber in den Hals geschoben..."
Und ich rede von deiner früheren Aussage:
Zitat Nisi:
"Wäre das mein Hund gewesen, wäre ich vor Gericht gestanden, denn ich hätte bestimmt sehr unüberlegt gehandelt und ihr das Staubsaugerrohr ohne Anflug von schlechtem Gewissen selber in den Hals geschoben..."
ach dieses Internet man kann sich so nicht anständig unterhalten und diskutieren. Keine Gestik keine Mimik- so kommts immer wieder zu Missverständnissen.
OK, das is was anderes. Ich bin davon ausgegangen, dass du einen Vergleich mit der Situation der Betreuerin (der der Hund gehörte), die ja scheinbar die Tat nicht gesehen hat (sonst hätt sie ja wahrscheinlich eingegriffen) anstellst und dass du meinst, dass du das Mädchen tätlich angreifen würdest, wenn ihr euch wegen der Hundetötung vor Gericht seht. Sorry! Ich hab gedacht das "denn" ist ein Tippfehler (und heißt eigentlich "dann"), weil ich wirklich angenommen hab, dass du in dieser fiktiven Schilderung von der realen Situation (Presseartikel) (= Betreuerin hat den Vorfall nicht, bzw. zu spät, als das Mädchen eventuell schon weg war und der Hund nicht mehr zu retten war) mitbekommen...
Ja, dann meinen wir, glaube ich, was Affekthandlung und Notwehr betrifft, dasselbe... Sorry!
Das finde ich von der Betreuerin (ihrem Hund gegenüber) auch etwas fahrlässig.
So Mädels ich muß ins Bett diskutierts ma nicht zu wild
Hallo, der Unterschied ist für mich-, ein Mensch besitzt Intelligenz, sprich er kann planen, vorbereiten, sich verstellen, täuschen, quälen, foltern ect.....-- deshalb zum Schutz der Bürger- Sicherheitsverwahrung.