4 Jahre Haft für 16-Jährige wegen Mordversuchs & Tierquälerei

Ich verstehe schon, dass Hunde nicht absichtlich quälen, foltern, etc. können. Aber ihre hündische Intelligenz möchte ich ihnen nicht absprechen...
 
Das kannst du ja nicht ernstmeinen...
Also würdest auch du, obwohl ich dir keine Persönlichkeitsstörung unterstellen will, das was dir (bzw. deinem Hund) angetan wurde, mit den gleichen brutalen Methoden rächen? Würdest du sowas machen, dann sollten dir genau dieselben Konsequenzen bevorstehen, die du (und viele andere hier) fordern. Du würdest dann wahrscheinlich als unberechenbar und gefährlich gelten (und das nicht vor´m Jugend- sondern vor´m Erwachsenenstrafrecht). Im Falle des Todes des "Opfers" würde das Gericht eventuell auch von Gutachtern nach einer psychischen Störung bei dir suchen lassen, damit das bei der Bemessung des Strafausmaßes berücksichtigt wird. Und ab in die Geschlossene - lebenslang!

Affekthandlungen haben nichts psychischen Störungen zu tun! Ebensowenig wie Notwehr... :rolleyes:

"Affekt ist eine starke Gemütsbewegung, d.h. ein Gefühlszustand von besonderer Intensität. Er ist gekennzeichnet durch stärkere emotionale Erregung in Bezug auf Personen oder Sachverhalte. Affekte wirken sich im Allgemeinen negativ auf rationale Einsicht und Kritikvermögen aus

Also ja, ich würde im Affekt bestimmt sehr böse reagieren... ich weiß nicht ob ich ihr das Staubsaugerrohr in den Hals schieben würde (eher nicht) aber ich wäre ganz bestimmt auf sie los gegangen - und hätte ihr nicht den Kopf getätschelt und gesagt: "Ach, du bist ja eine Arme da verzeih ich dir natürlich das du meinen Hund/meinen besten Freund so bestialisch zu Tode gequält hast"... :rolleyes:

Ich weiß nicht wie ich auf jemanden reagieren würde der meinen Tieren oder bspw. meinem Kind (wenn ich mal eins haben sollte) sowas antut - ich weiß aber das ich nicht ruhig oder tatenlos dort stehen würde. Ich bin ein Mensch der handelt und das manchmal sehr schnell und ohne nachzudenken - bisher hab ich noch nie jemanden was getan :D - aber bei so einer Situation gebe ich bestimmt keine Garantie auf mein Verhalten ab.

Der Unterschied zwischen ihr und mir wäre dann, dass ich im Affekt gehandelt hätte und nicht weil ich gerne Menschen/Tiere leiden sehe oder weil ich irgendwelche Gewaltfantasien habe oder generell Gewalt positiv gegenüber stehe - sondern weil ich in dem Moment einfach zornig, wütend, traurig und entsetzt wäre, dass jemand meinen Tier/meinem Kind sowas antut.

Gleiches gilt für einen Menschen der versucht mir etwas anzutun - würde ich auch nur die kleinste Chance sehen mich zu verteidigen würde ich sie wahrnehmen und die Konsequenzen wären mir in dem Moment jedenfalls egal.

Oder würde sich hier irgendeine Frau bspw. vergewaltigen lassen und sich nicht wehren weil sie Angst hätte dem Täter weh zu tun? Ziemlich unwahrscheinlich... :rolleyes:

Ich spreche hier von Affekthandlungen... ich komme also gerade dazu wenn die "Wahnsinnige" meinen Hund quält - dann würde ich so reagieren. Von Rache spricht hier niemand... Rache ist keine Motivation (zumindest nicht für mich, dass würde meinen Hund auch nimma lebendig machen).

Und wie gesagt, es ist schwer sowas zu sagen wie man da reagieren würde, ich kann nur mit Sicherheit sagen, dass ich nicht ruhig bleiben würde... vielleicht würd ich sie schlagen, anspucken, treten, anbrüllen - keine Ahnung... ich glaub das kann man net beantworten und hoffentlich erlebe ich sowas auch NIE.

Bei Hunden, die gefährlich sind, meinen ja auch die meisten hier, dass man ihnen noch eine Chance geben soll, mit spezieller Therapie (Training), um sie vor dem Einschläfern zu bewahren und die Ursachen werden in schlechter Haltung, Mißhandlung, traumatisierenden Erlebnissen etc. gesehen. Nochmal: Das finde ich ja gut...aber warum gesteht ihr Menschen diese Chance nicht zu?

Ich stelle solchen Menschen die wie du die gleiche Meinung vertreten immer folgende Frage:

Wenn ihr so überzeugt davon seid, dass alles heilbar ist und alle noch eine Chance verdient haben:

- würdet ihr dann einem Pädophilen eure Kinder anvertrauen?
- würdet ihr einem Massenmörder der mehr als 17 Frauen getötet hat den Rücken kehren?
- würdet ihr einem Tierquäler eure Tiere zum Sitten anvertrauen?
- würdet ihr einen Vergewaltiger mit euren Frauen im selben Raum allein lassen?

Die meisten beantworten solche Fragen mit "Nein, natürlich nicht" - da stellt sich dann die nächste Frage: "Warum nicht?" wenn doch alles heilbar und therapierbar ist....?

Weiters möchte ich sagen, sollte ein Hund einen Menschen beissen kommt es immer auf die Situation an - warum hat er gebissen? Weil er Gewaltfantasien hat? Wohl eher nicht... :rolleyes:

Sollte er mit Kindern nicht klarkommen wird er auf einen Platz ohne Kinder vermittelt. Kommt er mit anderen Hunden nicht klar, wird er auf einen Platz ohne andere Hunde vermittelt. Kommt er mit Männern nicht klar, wird er auf einen Platz ohne Männer vermittelt.

Was mach ich nun mit einem Menschen der andere Menschen tötet? Wo soll ich den "hinvermitteln"? Außer in lebenslange Sicherheitsverwahrung? Und kann ich es verantworten diesen Menschen wieder raus zu lassen um ihm eine Chance zu geben... wenn diese Chance aber auch ein weiteres Menschenleben fordern kann? Oder eine weitere Kinderseele zerstört?

Ich spreche nicht davon Menschen zu töten die krank sind aber ich bin für eine lebenslange Sicherheitsverwahrung ohne jemals wieder die Chance zu erhalten noch mal zu morden oder sich an Kindern zu vergehen. Denn das nächste Opfer könnte mein Kind sein, oder mein Verwandter oder mein Tier.... und es könnte mich persönlich treffen und nicht nur irgendein Zeitungsartikel sein den ich mit schaudern lese...
 
Zitat Nisi:
"Wäre das mein Hund gewesen, wäre ich vor Gericht gestanden, denn ich hätte bestimmt sehr unüberlegt gehandelt und ihr das Staubsaugerrohr ohne Anflug von schlechtem Gewissen selber in den Hals geschoben..."

Zitat Nisi:
"Affekthandlungen haben nichts psychischen Störungen zu tun! Ebensowenig wie Notwehr... :rolleyes:"

Also um Notwehr würde es sich in diesem Fall nicht handeln, wenn ihr schon vor Gericht seid. Notwehr wäre es eventuell, wenn du dem Mädchen Schaden zufügst, um deinen Hund zu retten, also zum Zeitpunkt der ursprünglichen Tat. Bei einer Affekthandlung wäre es ähnlich. Bis der Fall vor Gericht kommt, musst du deine Affekte doch schon etwas unter Kontrolle haben, sonst würde es sich nämlich um "mangelnde Affektkontrolle" (ein wichtiges Diagnosekriterium bei psychischen Störungen) handeln. Im Affekt kannst du handeln, wenn du live siehst, wie das Mädchen dem Hund diese Grausamkeiten antut, aber nicht Wochen oder Monate später, das wäre ja abnormal.
 
Im Affekt kannst du handeln, wenn du live siehst, wie das Mädchen dem Hund diese Grausamkeiten antut, aber nicht Wochen oder Monate später, das wäre ja abnormal.

Davon red ich ja die ganze Zeit!!!! :rolleyes:
Ich zitier mich mal selber:

ZITAT:

Ich spreche hier von Affekthandlungen... ich komme also gerade dazu wenn die "Wahnsinnige" meinen Hund quält

Genau das hat sie doch geschrieben

Danke, dass jemand meine Beiträge auch wirklich liest und nicht nur überfliegt... :)
 
Und ich rede von deiner früheren Aussage:

Zitat Nisi:
"Wäre das mein Hund gewesen, wäre ich vor Gericht gestanden, denn ich hätte bestimmt sehr unüberlegt gehandelt und ihr das Staubsaugerrohr ohne Anflug von schlechtem Gewissen selber in den Hals geschoben..."
 
Zwischen der Tat (Quälen und Töten des Hundes) und der Verhandlung, wird ja einige Zeit (Wochen, Monate) vergangen sein... Dann kann man nicht mehr von "normaler" Affekthandlung oder gar Notwehr sprechen!
 
Und ich rede von deiner früheren Aussage:

Zitat Nisi:
"Wäre das mein Hund gewesen, wäre ich vor Gericht gestanden, denn ich hätte bestimmt sehr unüberlegt gehandelt und ihr das Staubsaugerrohr ohne Anflug von schlechtem Gewissen selber in den Hals geschoben..."

Du hast das falsch verstanden glaub ich - ich glaub wir reden aneinander vorbei, mit obiger zitierter Aussagen meinte ich:

Wäre das mein Hund gewesen und ich wäre in der Situation dazu gekommen, dann hätte ich ihr bestimmt was schlimmes getan (Affekt) und wäre dann vor Gericht gestanden... jetzt alles klar?
 
Und ich rede von deiner früheren Aussage:

Zitat Nisi:
"Wäre das mein Hund gewesen, wäre ich vor Gericht gestanden, denn ich hätte bestimmt sehr unüberlegt gehandelt und ihr das Staubsaugerrohr ohne Anflug von schlechtem Gewissen selber in den Hals geschoben..."

Du liest es falsch:), sie meint sie wäre dann ,-deshalb vor Gericht gestanden- ach dieses Internet man kann sich so nicht anständig unterhalten und diskutieren. Keine Gestik keine Mimik- so kommts immer wieder zu Missverständnissen.
 
OK, das is was anderes. Ich bin davon ausgegangen, dass du einen Vergleich mit der Situation der Betreuerin (der der Hund gehörte), die ja scheinbar die Tat nicht gesehen hat (sonst hätt sie ja wahrscheinlich eingegriffen) anstellst und dass du meinst, dass du das Mädchen tätlich angreifen würdest, wenn ihr euch wegen der Hundetötung vor Gericht seht. Sorry! Ich hab gedacht das "denn" ist ein Tippfehler (und heißt eigentlich "dann"), weil ich wirklich angenommen hab, dass du in dieser fiktiven Schilderung von der realen Situation (Presseartikel) (= Betreuerin hat den Vorfall nicht, bzw. zu spät, als das Mädchen eventuell schon weg war und der Hund nicht mehr zu retten war) mitbekommen...
Ja, dann meinen wir, glaube ich, was Affekthandlung und Notwehr betrifft, dasselbe... Sorry!
 
Ich nehm meine 3 Hund übrigens auch manchmal in die Arbeit mit...aber ich würd sie nie unbeaufsichtigt mit meinen KlientInnen lassen. Das finde ich von der Betreuerin (ihrem Hund gegenüber) auch etwas fahrlässig.
 
OK, das is was anderes. Ich bin davon ausgegangen, dass du einen Vergleich mit der Situation der Betreuerin (der der Hund gehörte), die ja scheinbar die Tat nicht gesehen hat (sonst hätt sie ja wahrscheinlich eingegriffen) anstellst und dass du meinst, dass du das Mädchen tätlich angreifen würdest, wenn ihr euch wegen der Hundetötung vor Gericht seht. Sorry! Ich hab gedacht das "denn" ist ein Tippfehler (und heißt eigentlich "dann"), weil ich wirklich angenommen hab, dass du in dieser fiktiven Schilderung von der realen Situation (Presseartikel) (= Betreuerin hat den Vorfall nicht, bzw. zu spät, als das Mädchen eventuell schon weg war und der Hund nicht mehr zu retten war) mitbekommen...
Ja, dann meinen wir, glaube ich, was Affekthandlung und Notwehr betrifft, dasselbe... Sorry!

Ist ja kein Thema... ich hab ja auch net verstanden wieso du mir keinen Affekt anrechnen willst und immer mit diesem Gericht angekommen bist :D

Ist schon klar, dass wenn ich beim Gerichtstermin erscheine ihr net an die Gurgel hupfen kann weil dann ist weder Affekt noch Notwehr...

Sag ja, wir beide meinen das gleiche und haben uns nur im Kreis gedreht... :)

Also nix für Ungut.. :):)
 
Das finde ich von der Betreuerin (ihrem Hund gegenüber) auch etwas fahrlässig.

Ja, seh ich auch so... allerdings hätte man schon viel früher bei dem Mädchen eingreifen sollen, denn spätestens nach der Geschichte mit dem Hund hätte klar sein sollen, dass da etwas gewaltigst nicht stimmt. Dann wäre es dem armen Kind vielleicht erspart geblieben mit seinem Kopf in ein Plastiksackerl gesteckt zu werden... :(
 
Hallo, der Unterschied ist für mich-, ein Mensch besitzt Intelligenz, sprich er kann planen, vorbereiten, sich verstellen, täuschen, quälen, foltern ect.....-- deshalb zum Schutz der Bürger- Sicherheitsverwahrung.

Ich hab dich verstanden und es ist korrekt formuliert. Oder reinfach ausgedrückt es ist idiotensicher Geschrieben.:D
 
Ja, stimmt...wieder mal viel diskutiert...für nix. War mein Fehler, dass ich was gelesen hab, was du gar nicht geschrieben hast. Nochmal sorry.
Trotzdem: Wenn ich in die Situation kommen und das sehen würde, würde versuchen, das Mädchen vom Hund wegzubekommen (aber ohne Einsatz von unnötiger Gewalt), dem Hund 1.-Hilfe leisten und dann Polizei und Tierrettung alamieren. Also bei mir hätte das (Über-)Leben des Hundes höhere Priorität, als dem Mädchen zu schaden. Stell dir vor, du bist Betreuerin und wendest mehr Gewalt an, als notwendig, um den Hund zu retten. Du brauchst dann in diesem Bereich nie wieder arbeiten, weil du keinen Job mehr bekommst... Als Betreurin muss ich, auch (oder ganz besonders) in (lebensbedrohlichen) Extremsituationen Ruhe bewahren und blitzschnell die bestmöglichste Lösung für alle Beteiligten wählen. Bin an meinem Arbeitsplatz übrigens auch schon ernsthaft mit einem großen Küchenmesser bedroht worden mit den Worten "I bring di um, wenn´st ma ka Tschik schnorrst" und musste bei einigen tätlichen Auseinandersetzungen zwischen KlientInnen Ruhe bewahren...und warten, bis die Polizei und der Notarzt kommt.

Die Aussage: "denn ich hätte bestimmt sehr unüberlegt gehandelt und ihr das Staubsaugerrohr ohne Anflug von schlechtem Gewissen selber in den Hals geschoben..." find ich halt trotzdem ziemlich brutal...aber wie gesagt, ich sehe das ganze Thema hier wahrscheinlich vor einem anderen Hintergrund, weil ich den Umgang mit (straffällig gewordenen) Menschen mit psychischen Erkrankungen gewohnt bin (das ist sicher nicht jedermanns Sache...) und außerdem jede Form von Gewalt verabscheue und Gewalt niemals mit Gewalt "beantworten" würde.
 
@ Thorkatla
Zitat:
Zitat von Exilim
Hallo, der Unterschied ist für mich-, ein Mensch besitzt Intelligenz, sprich er kann planen, vorbereiten, sich verstellen, täuschen, quälen, foltern ect.....-- deshalb zum Schutz der Bürger- Sicherheitsverwahrung.

Ja, nur indirekt drückt diese Aussage aus, dass der Hund keine Intelligenz besäße...wenn der Unterschied zwischen Mensch und Hund der ist, dass der Mensch über Intelligenz verfügt...dann hieße das ja, dass der Hund keine hätte, oder?
 
Zitat Nisi:
"Ja, seh ich auch so... allerdings hätte man schon viel früher bei dem Mädchen eingreifen sollen, denn spätestens nach der Geschichte mit dem Hund hätte klar sein sollen, dass da etwas gewaltigst nicht stimmt. Dann wäre es dem armen Kind vielleicht erspart geblieben mit seinem Kopf in ein Plastiksackerl gesteckt zu werden... :("

Stimme dir zu. Finde auch, dass man hier früher "eingreifen" hätte sollen, um weitere Taten zu verhindern. Nur ich fürchte mal, dass unsere Meinungen bezüglich der Frage, auf welche Art und Weise man eingreifen hätte sollen, differieren.
 
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