SydneyBristow
Super Knochen
Ja, gewerbliche Haltung.
Otto-Normal-Hundehalter muss gar nichts melden.
Otto-Normal-Hundehalter muss gar nichts melden.
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http://www.bmg.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0801&doc=CMS1097184527208
(4) Die gewerbliche Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht ist vom Halter der Behörde vor Aufnahmesinngemäß anzuwenden.
der Tätigkeit zu melden. Die Behörde hat die Haltung zu untersagen, sofern dies aus Gründen des
Tierschutzes erforderlich ist. Die Anzeige hat den Namen und die Anschrift des Halters, die Art und
Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung und weitere Angaben zu enthalten, die zur Beurteilung
durch die Behörde erforderlich sind; das Nähere ist durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit
und Frauen zu regeln. Die Tierhaltung ist binnen sechs Wochen zu untersagen, wenn sie nicht
den Grundsätzen nach § 13 entspricht. Kommen nachträglich Untersagungsgründe hervor, so ist § 23 Z 5
Ich hoffe ich hab den richtigen Abschnitt erwischt ...
Frage: Was hat das mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zu tun?
Seltsame Gesetze habt Ihr.
Grundsätzlich denkt Ihr, man will Steine nach Euch werfen, wenn man mal ne Frage hat. Also bitte noch mal: Was bitte hat ein Hundegesetz mit dem Ministerium für Gesundheit und Frauen zu tun?
Ich komme aus Mecklenburg-Vorpommern, einem Bundesland mit Geschichte, solch eine Äußerung wegen des Steine werfens nehmen wir persönlich. Wenn Du also nicht weißt, woher ich stamme, unterlaß bitte derlei Äußerungen! Bei uns bedeutet solch eine Andeutung, man wäre rechtsradikal. DAS verbitte ich mir!
Ich komme aus Mecklenburg-Vorpommern, einem Bundesland mit Geschichte, solch eine Äußerung wegen des Steine werfens nehmen wir persönlich. Wenn Du also nicht weißt, woher ich stamme, unterlaß bitte derlei Äußerungen! Bei uns bedeutet solch eine Andeutung, man wäre rechtsradikal. DAS verbitte ich mir!
Also ich halte je 1 kastrierte und 1 unkastrierte Hündin + 1 unkastrierten Rüden, der Gemeinde, der BH und dem Amtstierarzt ist das bekannt - da gechippt und angemeldet. Und weil mich der Amtstierarzt nach ankunft meines Import-Rüden besucht hat.
Ich habe keine angemeldete Zuchtstätte, aber ich wurde bis jetzt noch nicht darauf hingewiesen, das ich einen meiner Hunde kastrieren müsste.
Wäre ja ein wahnsinn wenn man dazu per Gesetz gezwungen wird.
Habe ich auch noch nicht gehört.
bzw. die bewusste vermehrerei auch ein wenig eindämmen
Dann stell Deine Frage ohne Ironie - denn auch Österreicher sind empfindlich ...
Tierschutz ist bei uns kein eigenes Ministerium - wir habens halt beim Frauen -und Gesundheitsministerium dabei und in Deutschland ist es beim Landwirtschaftsministerium - was ist daran seltsam ???
gibt es den einen Hintergrund zu der Kastra der Hündinen, hast du schon Würfe gehabt, in deinem gemischten Rudel?
Also ich halte je 1 kastrierte und 1 unkastrierte Hündin + 1 unkastrierten Rüden, der Gemeinde, der BH und dem Amtstierarzt ist das bekannt - da gechippt und angemeldet. Und weil mich der Amtstierarzt nach ankunft meines Import-Rüden besucht hat.
Ich habe keine angemeldete Zuchtstätte, aber ich wurde bis jetzt noch nicht darauf hingewiesen, das ich einen meiner Hunde kastrieren müsste.
Wäre ja ein wahnsinn wenn man dazu per Gesetz gezwungen wird.
Habe ich auch noch nicht gehört.
Dann wohnen Rüde und Hündin einfach wo anders. Verhindert gar nichts.
Du bist per Gesetz nun nicht zur Kastration verpflichtet - aber wenn ein Hopperla passiert und wenn jemand anzeigt musst Du dem Richter glabhaft machen dass es ein Hopperla war ansonsten setzt man voraus dass bei der Haltung unkastrierter gegengeschlechtlicher Tiere durchaus Zuchtabsichten vorhanden sind. Wenn der Richter meint Du hast Zuchtabsichten dann wirds teuer.
NUR ZÜCHTER müssen der BH melden welche und wieviele hunde sie haben, ob kastriert oder nicht etc.pp
Ein normaler Hundehalter muss GARNICHTS melden...
Dann hätten wir aber schon viel weniger Vermehrer bei uns. Ich glaub das ehrlich gesagt nicht.
Ich würd mal sagen jeder Hund muss gemeldet sein (Hundesteuer), jeder Listenhund in NÖ muss nun als solcher gemeldet sein (neues Gesetz) - Chippflicht - heißt auch dass Du Hund und Nummer melden musst ... also ich würde sagen auch ein normaler HH meldet ziemlich viel ...