Sticha Georg
Super Knochen
Die EU gibt die Gesetze vor. Die müssen alle EU Länder auch einführen. Nur an der Umsetzung hapert es leider. Das ist nicht nur im Tierschutz so.
Ja so "sinnvolle" Gesetze wie .............

Die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie Richtlinie (2011/7/EU) erfolgt in Österreich durch das Zahlungsverzugsgesetz.
Ab 1.3.2013 gibt es im Geschäftsalltag neue Regelungen. Grundsätzlich sind davon Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen betroffen.
Das sind die wesentlichen Punkte, die sich für Sie im Geschäftsverkehr ändern:
• Bei Zahlungsverzug darf der Gläubiger einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 für Mahnspesen fordern.
• Der gesetzliche Verzugszinsensatz bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen bzw. mit öffentlichen Stellen beträgt nunmehr 9,2% über dem Basiszinssatz
Unternehmen A schuldet Unternehmen B 22,50 Euro. Mahnung kommt über 62,50 Euro

