Neues Hundehaltegesetz in NÖ

Auch der Rottweilerclub hat wieder neues auf der HP http://www.rottweiler.at/verein/gesetz.htm

Bin dem Aufruf natürlich auch gleich gefolgt!

hier ein kurzer Auszug aus meiner mail

Sehr geehrte Damen und Herrn der ÖVP,

ich möchte mich gegen ihr neues Hundehaltegesetz aussprechen, ich fühle mich persönlich Angegriffen und Diskreminiert!
Einige Hunderasse als "gefährlich" einzustufen widerspricht jeder Wissenschaftlichen, Kynologischen und Genetischen Grundlage!
Im übrigen, wenn sie bestimmte Rassen als "gefährlich" Bezeichnen sagen sie somit auch dass alle anderen Rassen absolut harmlos (also ungefährlich) sind, wer haftet dafür, wenn es mit einem nicht gefährlichen Hund zu einem schrecklichen Unfall kommt????? Die ÖVP???

in diesem Sinne

lg Birgit
 
als verantwortungsvoller hundebssitzer sollte man nichts dagegen haben mit dem hund eine ausbildung zu machen,habe selber bgh1 und 2 absolviert, nur halte ich von der rasseliste nix
 
Gestern war Kurier-Chat mit der Wiener ÖVP-Chefin Christine Marek.

Ich hab zig mal Fragen gepostet, ob das NÖ-HH-Gestzt auch für Wien in Frage kommt, oder ob da andere Lösungen angestrebt werden, wurde nicht drauf eingegangen, lieber hat sie ihren Unmut über HR. strache kundgetan und das gleich 3 mal :mad:



Bravo, das ist nach meinem Geschmack!

Wiener Hudneführschein habe ich bereits mit meinem Rüden absolviert, ist eiegentlich eh ein Klax und auch für alle UO-Ablehner geeignet, da keine UO gefordert wird.
 
Das ist nach deinem Geschmack? Da wird schon wieder von aggressiven und verhaltensauffälligen Hunden gesprochen. Riecht für mich nach ner Liste.

Gruss
 
als verantwortungsvoller hundebssitzer sollte man nichts dagegen haben mit dem hund eine ausbildung zu machen,habe selber bgh1 und 2 absolviert, nur halte ich von der rasseliste nix

Ich habe auch nichts dagegen, mit seinem Hund was zu machen. Allerdings kenne ich auch Hunde, die die BGH 1 nicht schaffen würden aber absolut keine Probleme im Alltag machen. Wenn die Prüfung etwas anders gestaltet wird, bitte gerne.
Und was ist mit Besitzern, die an Prüfungsangst leiden? Kenne eine HH, deren Hund geht 1A in der UO während dem Kurs, bei der Prüfung ist sie aber regelmäßig so nervös, dass gar nichts mehr geht.
Ich wäre eher dafür, dass Huschu und Trainer einen gewissen Standard erfüllen müssen und die Hunde während der Ausbildung beurteilt werden, nicht an einem bestimmten Tag während einer Prüfung. Wäre mM wesentlich sinnvoller. Wer dann noch Prüfungen machen will, der kann es ja.
 
Ich habe auch nichts dagegen, mit seinem Hund was zu machen. Allerdings kenne ich auch Hunde, die die BGH 1 nicht schaffen würden aber absolut keine Probleme im Alltag machen. Wenn die Prüfung etwas anders gestaltet wird, bitte gerne.
Und was ist mit Besitzern, die an Prüfungsangst leiden? Kenne eine HH, deren Hund geht 1A in der UO während dem Kurs, bei der Prüfung ist sie aber regelmäßig so nervös, dass gar nichts mehr geht.
Ich wäre eher dafür, dass Huschu und Trainer einen gewissen Standard erfüllen müssen und die Hunde während der Ausbildung beurteilt werden, nicht an einem bestimmten Tag während einer Prüfung. Wäre mM wesentlich sinnvoller. Wer dann noch Prüfungen machen will, der kann es ja.
es muss ja nicht zwangsweise eine prüfung sein, ein od mehrere absolvierte kurse zählen ja auch als ausbildung. und das soll von den diversen huschu bestätigt werden
 
Ich hab vorgestern mit einem Bekannten aus Kärnten telefoniert.
Dort soll die Sache so angegangen werden, dass JEDER Hundebesitzer einen Hundeführerschein machen muss, unabhängig von Rasse und Größe des Hundes.
Wie die genauen Vorgaben für den Hundeführerschein sein werden, entzieht sich meiner Kenntnis, aber diese Vorgangsweise finde ich persönlich sehr fair und brauchbar, denn jeder Hund braucht Erziehung, ob groß oder klein.
Das Modell "selbsterziehend" wurde meines Wissens nach ja noch nicht erfunden....;)
 
Vorgestern kriegte ich endlich Antwort von der ÖVP auf meine Mail die ich vor der Abstimmung an alle Landtagsabgeordneten gehen ließ.....

Sehr geehrte Frau Hnilicka!





Der NÖ Landtag hat in seiner Sitzung am 19. November 2009 die Erlassung eines NÖ Hundehaltegesetzes beschlossen. Ausschlaggebend für unsere Initiative waren letztlich die schrecklichen Vorfälle bei denen Kinder schwer bzw. sogar tödlich verletzt wurden. Der nunmehr gesetzten Initiative gingen jedoch jahrelange Diskussionen unter Beiziehung von Fachexperten voraus. Jedoch haben die zuständigen Regierungsmitglieder von der SPÖ und die nunmehr zuständige Landesrätin Rosenkranz von der FPÖ keinerlei Initiativen gesetzt und somit ihre Aufgaben auch nicht wahrgenommen. Obwohl die Situation somit nicht neu ist, wurde die Diskussion erst aufgrund unserer Initiative wieder belebt. Wir haben in den letzten fünf Wochen auch zahlreiche Gespräche mit Fachleuten und Vertretern von Kynologenverbänden geführt und es waren die anderen Parteien eingeladen, ihre Vorschläge vorzubringen, um sich aktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Außer genereller Kritik wurden leider keine konstruktiven Vorschläge vorgebracht.



Welche Zielsetzungen und welchen Inhalt hat nun das NÖ Hundehaltegesetz tatsächlich?



Im Bewusstsein, dass Hunden eine wichtige Bedeutung in unserer Gesellschaft zukommt und sie eine wichtige Rolle in vielen Lebensbelangen spielen - sei es als Wachhunde, Rettungshunde, Therapiehunde oder auch in vielen Haushalten und Familien - ist es dennoch erforderlich, Verhaltensregelungen für ein konfliktfreies Nebeneinander von Mensch und Tier vorzugeben. Für verantwortungsvolle Hundehalter ist es wohl kein Thema, dass sie sich bewusst sind, welche Verantwortung ihnen als Halter eines Hundes zukommt und dass sie sich und auch den Hund dafür entsprechend ausbilden müssen. Ein Hund als Lebewesen ist keine Sache, die man, wenn sie einem nicht mehr gefällt, wie ein Spielzeug wieder weglegen kann. Die Haltung eines Hundes erfordert daher auch eine entsprechende Auseinandersetzung mit den Aufgaben, die einen Hundehalter treffen. Dass neben allgemeinen Anforderungen für jeden Hundehalter besondere Anforderungen, je nach Rasse des Hundes bestehen, ist augenscheinlich.



Das neue Hundehaltegesetz sieht wie schon bisher die Bestimmungen im Polizeistrafgesetz allgemeine Anforderungen, wie die Eignung des Hundehalters und der Liegenschaft auf der Hunde gehalten werden und Bestimmungen für das Führen von Hunden vor. Neu ist, dass für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential bzw. bei auffälligen Hunden erhöhte Anforderungen an den Halter gestellt werden. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential werden nach bestimmten Rassen bestimmt, auffällige Hunde sind solche, die bereits einen Menschen oder ein anderes Tier durch einen Biss schwer verletzt haben ohne selbst angegriffen oder dazu provoziert worden zu sein oder zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität gezüchtet oder abgerichtet wurden. Die Halter derartiger Hunde sind verpflichtet, eine Anzeige an die Gemeinde zu erstatten, die unter anderem den Nachweis der erforderlichen Sachkunde, den Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung und den Namen jener Person aufzuweisen hat, von der der Hund erworben wurde. Weiters wird vorgesehen, dass in einem Haushalt nur zwei derartige Hunde gehalten werden dürfen und dass gegen unzuverlässige Hundehalter ein Hundehalteverbot ausgesprochen werden kann. Zahlreiche Einrichtungen (z.B. im Rahmen des öffentlichen Sicherheits- und Rettungsdienstes, im Tierheim gehaltenen Hunde oder z.B. Therapiehunde) sind ausgenommen.



Für das Halten derartiger Hunde wird somit nichts anderes vorgesehen, was nicht ein verantwortungsvoller Hundehalter aus eigenem Antrieb tun würde. Entsprechende Sachkunde für das Halten eines Hundes zu erwerben, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Hund von einem anerkannten Züchter zu erwerben. Dass diese Anforderungen für das Halten von Hunden bestimmter Rassen normiert sind, erklärt sich im Wesentlichen daraus, dass bei diesen Hunden eine entsprechende Ausbildung des Halters und des Hundes jedenfalls erforderlich erscheint, um ein konfliktfreies Nebeneinander zwischen Mensch und Tier zu ermöglichen. Es ist wohl unzweifelhaft, dass bei unsachgemäßer Haltung dieser Hunderassen das Gefährdungspotential ein höheres ist, als bei anderen Hunderassen. Damit werden diese Hunderassen jedoch weder stigmatisiert, noch diskriminiert. Ebenso wurde oder wird die Bezeichnung „Kampfhunde“ für diese Hunderassen von uns nicht gebraucht.



Im Bewusstsein, dass durch gesetzliche Vorschriften Bissverletzungen durch Hunde nicht ausgeschlossen werden können, soll dessen ungeachtet damit erreicht werden, dass Hundehalter und Hunde besser ausgebildet werden, und sie sich ihrer Verantwortung und Aufgabe, die mit dem Halten eines Hundes bzw. spezieller Hunde verbunden sind, stärker bewusst werden. Ich darf Ihnen versichern, dass nach einer jahrelangen Diskussion das beschlossene Gesetz eine Maßnahme darstellt, um das Zusammenleben zwischen Hundehaltern und anderen Personen konfliktfrei zu gestalten. Natürlich sind wird konstruktiven Vorschlägen und einer sachlichen Diskussion für die Zukunft nicht verschlossen.



Mit freundlichen Grüßen

Dr.Walter Leiss
Klubdirektor

Landtagsklub der VP NÖ
Landhausplatz 1
3109 St.Pölten
Tel: 02742/9005/12452
Fax: 02742/9005/13800
e-mail: walter.leiss@noel.gv.at

Aufgrund dieser Mail war ich echt sauer.....echt sauer. Nicht diskriminiert und nicht stigmatisiert, nein eh nicht..... :roll:
Meine Antwort:

Sehr geehrter Herr Dr. Leiss!



Das neue Gesetz in der bestehenden Form diskriminiert und stigmatisiert einen kleinen Prozentsatz von Hundehaltern massiv!



Ich schreibe Ihnen jetzt meine Empfindungen und Erfahrungen als Privatperson und Halterin von 2 Dogo Argentinos und nicht als Verein.



Ich werde jetzt schon, obwohl das Gesetz noch nicht mal in Kraft getreten ist, aufs schwerste diskriminiert, gegängelt und geschimpft als böser Kampfhundehalter, mir passiert das tagtäglich wenn ich mit meinen Hunden unterwegs bin und ich unternehme viel mit meinen super sozialisierten Hunden! Und da sind schon Vorfälle gewesen wo ich aufs ärgste beschimpft wurde und meine Hunde sogar bedroht wurden mit dem Vergiften etc.! Und das dank der Medienhetze die betrieben wurde und Hunde als böse hinstellt!!

Wenn man sich mit den Rassen beschäftigt und sich informiert, dann weiß man dass keiner dieser genannten Rassen je dafür gezüchtet wurde, auf MENSCHEN loszugehen!! Keiner!!

Der Dogo Argentino ist ein Jagdhund!! Der Pitbull würde für HUNDE-Kämpfe gezüchtet und auf Menschenfreundlichkeit selektiert! Nur mal als Beispiel!!

Ich kenn nur eine Rasse die dazu gezüchtet wurde, einem Menschen Schaden zuzufügen, und das ist der Rhodesian Rigdeback, der früher in den Südstaaten dazu verwendet wurde die Sklaven in Schach zu halten!

Das kann man von den heutigen Ridgebacks aber auch nicht mehr behaupten, da die Linien schon so stark verwässert sind dass der Trieb auf dunkelhäutige Menschen komplett weg ist!



Ich persönlich fühle mich schwer in meinem Grundrecht der Bewegungsfreiheit eingeschränkt und diskriminiert!!



Dieses Gesetz soll Sicherheit vermitteln, aber in Wahrheit gaukelt es nur Sicherheit vor!

Jeder Hund hat Zähne, meine Nachbarin hat den wahren Kampfhund!! Dieser Shi Tsu gehört auch auf die Liste! Der beißt alles was er erwischt!! Hat mich auch schon gebissen und das in Anwesenheit meiner „gefährlichen“ Dogo Argentinos die dem kleinen Hund deswegen nichts getan haben!!



Mit diesem Gesetz wird eine Minderheit diskriminiert und gegängelt, das Grundübel ist dadurch auch nicht gelöst und alle anderen Rassen die die Beissstatistik anführen, beissen auch weiterhin!!

Es wird kein einziger Hundebiss verhindert dadurch!! Kein einziger!!



Desweiteren möchte ich ihnen noch die Frage stellen wie ich mit einer meiner Hündinnen den Hundeführschein überhaupt machen soll?? Diese Hündin hat ein behindertes Bein und HD der Stufe E! Diese Hündin kann aufgrund ihrer Behinderung nicht mal ordentlich Sitz machen! Deswegen ist sie auch gut erzogen, sehr sozial und zu Mensch und Tier freundlich obwohl sie diese Behinderung dem Menschen zu verdanken hat, der sie so getreten hat dass ihr Hinterbein kaputt war! Muß ich eine wunderbare Hündin jetzt einschläfern lassen nur weil sie aufgrund ihrer Behinderung die Prüfung zum Hundeführschein nicht schafft??



Ich persönlich bin auch sehr dafür dass endlich was getan wird, aber nicht mit so einem Gesetz in dieser Form!



Meine Vorschläge sind reell, durchführbar, sinnvoll, bringen Geld in die Staatskasse und schaffen Arbeitsplätze und vor allem wird niemand diskriminiert!



Ich fordere:



Sachkundenachweis für ALLE Hundehalter, aber bitte den Test nicht zu einfach halten, ich kenne den aus OÖ, den kann ein kleines Kind machen ohne Probleme!

Sachkunde für alle aus dem Grund verpflichtend dass sich die Menschen ordentlich mit Hundehaltung im Allgemeinen auseinandersetzen und wenigstens Grundahnung bekommen bevor sie sich einen Hund kaufen!



Ich habe auch nichts dagegen wenn die Hundesteuer für alle Hundehalter verdoppelt wird, wenn im Gegenzug eine ordentliche Förderung der Hundeausbildung gemacht wird und auch die Trainerausbildung gefördert wird, das schafft Arbeitsplätze!



Es gehört am Grundübel angesetzt, das Tierschutzgesetz gehört ordentlich verfeinert, Lücken geschlossen und es gehört auch verfolgt!!

Ich sage es mal so wie es ist:

Der Hund ist nur noch Ware, billige Ostimporte überschwemmen trotz Verbot das Land, private Vermehrer machen schnell mal einen Wurf um an Geld zu kommen und verkaufen trotz Verbot nach wie vor auf öffentlichen Internetplattformen wie Willhaben etc.

Da gehört massiv angesetzt, die private Vermehrerei unter Strafe gestellt und die illegalen Importe unterbunden und auch schwer bestraft!

Viele Leute denken aufgrund dieser Marktübersättigung nicht mehr nach und nehmen sich den Hund als Kinderspielzeug, Prestigeobjekt etc. und irgendwann kommen sie dann drauf dass der Hund auch Zähne hat und wir abgeschoben ins Tierheim, ausgesetzt oder einfach so hergegeben. Dann wird wieder der nächste liebe Welpe geholt…..



Der eine Beißvorfall in Rohrbach an der Gölsen hätte mit einen ordentlichen Tierschutzgesetz verhindert werden können!! Diese Frau hatte einen Wurf gemacht weil sie Geld verdienen wollte mit den Welpen, sie ist auf 3 der Hunde sitzengeblieben und die Hunde wurden den ganzen Tag nur in den Garten gesteckt weil die Halterin mit allen 5 Hunden schwer überfordert war! Ihre Hunde waren dadurch alle nicht erzogen, und die 3 jüngeren richtig rüpelhafte Junghunde in der Pubertät mit überhaupt keiner ordentlichen Sozialisierung auf Menschen.

Wenn das TsG verfolgt worden wäre in verfeinerter Form, wäre es gar nicht so weit gekommen dass diese Frau überhaupt nur dran denkt dass sie vermehrt! Die 3 unerzogenen Hunde wären nicht da gewesen und das Kind auch nicht verletzt!



Nur dieses Gesetz das von der ÖVP jetzt im Alleingang durchgezogen wurde, schafft nur Fronten zw Menschen mit Hunden und Menschen ohne Hunde!

Es schafft Aggression von Menschen im öffentlichen Alltag, es führt nur zu Unfrieden und Diskriminierung!!



Und es wird kein einiger Biss dadurch verhindert werden!!



Ich werde als Privatperson und auch als Verein alles daran setzen dass dieses Gesetz in der bestehenden, diskriminierenden Form wieder fällt! Ich lasse mich nicht diskriminieren und auch nicht stigmatisieren.

Und ich bin stigmatisiert und diskriminiert obwohl ich ein verantwortungsbewusster Hundehalter bin!



Ich hoffe dass sie wenigstens meine reellen Vorschläge überdenken und wenigstens ein Teil davon einmal umgesetzt wird!



Mit freundlichen Grüßen

Hnilicka Dagmar
 
ich war heut bei der chiropraktischen tä.
sie meinte, die tierärzteschaft wird sich weigern, auch nur einen mischling zu bestimmen...weil das lt. ihren worten schlicht und einfach nicht hieb u. stichfest möglich ist!

leider weiß ich nicht, ob da alle ta an einem strang ziehen werden, da zumindest in deutschland rassegutachten eine tolle einnahmequelle sind, da die ganz schön was kosten.
 
DANKE für Deine Unterstützung !!!

Klar daß die ÖVP das Gesetz herunterspielt. Ganz genau den gleichen Text habe ich auch erhalten ! Und zwar bis auf den Beistrich genau.

Habe bereits auch den gesamten Landtag, die Landeshauptmannschaft, sowie das Amt für Verfassungsschutz angeschrieben, da es eine solche Diskriminierung seit Gründung der 2.Republik nicht mehr gegeben hat. Die ÖVP hat es allerdings nicht begriffen und reden von der "Diskriminierung des Hundes". Meinem Hund ist das egal ob er diskriminiert wird. Mir als Hundehalter allerdings nicht. Das Gesetz ist eine einzige Zumutung.

Jetzt hat sich nun auch der ÖKV bewegt. Zwar langsam aber doch. Immerhin wird von dieser Seite das Gesetz nun auch juristisch untersucht. Eine Klage beim Verfassungsschutz wird wohl demnächst eingebracht werden.


Wer die Antworten der Landtagspolitiker auf mein EMail lesen will:

Hier klicken !


Bitte unterstützt Markus Pollak mit seiner Petition !

http://www.bullterrier.cc/liste.php


lg,

Martin
 
Da ist ja auch schon ein falscher Ansatz

Nach schweren Vorfällen mit Hunden will Wien strengere Regeln für Hunde: Zur Diskussion stehen ein verpflichtender, kurzer Kurs für alle neuen Wiener Hundebesitzer sowie ein Hundeverbot für Gewalttäter.

Wie viele Gewalttäter brauchen einen Hund , um Gewalt auszuüben ?

Josef

Das ist nicht die Frage; es geht doch darum, dass Gewalttäter schon ihre niedrige Reizschwelle bewiesen haben und sich daher nicht noch eines Hunde bedienen sollen.
 
Da ist ja auch schon ein falscher Ansatz

Nach schweren Vorfällen mit Hunden will Wien strengere Regeln für Hunde: Zur Diskussion stehen ein verpflichtender, kurzer Kurs für alle neuen Wiener Hundebesitzer sowie ein Hundeverbot für Gewalttäter.

Wie viele Gewalttäter brauchen einen Hund , um Gewalt auszuüben ?

Josef

Und welcher Hund braucht einen Gewalttäter als Herrl?

Wenn du auch nicht meinst, dass das ein richtiger Ansatz ist um Menschen zu schützen, wäre es doch wenigstens ein Versuch Tiere zu schützen.
(Und ich persönlich hätt nicht das geringste dagegen, wenn Gewalttäter von der Hundehaltung ausgeschlossen wären)

lg
 
@dogorescue

Du hast das selbe Mail erhalten wie ich und wahrscheinlich auch alle anderen, die an die ÖVP NÖ geschrieben haben. Eine einfache Standardmail, keine Antowrt auf konkrete Schreiben - 0815. Ich hab mich genauso geärgert!!!
 
Das ist nach deinem Geschmack? Da wird schon wieder von aggressiven und verhaltensauffälligen Hunden gesprochen. Riecht für mich nach ner Liste.

Gruss

Nein, das ist sehr wohl ein Unterschied ob von einer Rasseliste gesprochen wird, oder von aggressiven bzw. verhaltensauffälligen Hunden. Generell bin ich auch für den Hundeführschein, aber für alle Halter.

Ich habe da eine Bekannte, die zwei kleine Kinder hat und in einem Anfall von Hundewunsch sich eine 2 Jähre Pittbullmischung aus dem Tierheim geholt hat. Der Hund war keinesfalls aggressiv, aber ziemlich ungehobelt. Nach einiger Zeit ist es ihr zu viel geworden und der Hund ist wieder im Tierheim gelandet. Das war weder für sie, für die Kinder noch für den Hund eine gute Lösung.

Mit etwas Aufklärung,Beratung und Erfahrung wäre das wohl nicht passiert.
 
Das ist nicht die Frage; es geht doch darum, dass Gewalttäter schon ihre niedrige Reizschwelle bewiesen haben und sich daher nicht noch eines Hunde bedienen sollen.
Na dann erklär ich es Dir noch einmal .
Das sind etliche paar Schuhe - Gewalttäter . Wer oder was ist Gewalttäter . ?
Der Mensch , der einen anderen schlägt . Mir ist aber nicht bekannt , das diese Leute einen Hund dazu brauchen .
Und mir ist auch nicht bekannt , das diese ihre Gewalt Tieren gegenüber ausleben . Sich , man kann es nicht Verallgemeinern .
Und wenn man dies durchsetzen will , müßte man auch sagen : Solche Leute dürfen auch kein KFZ haben . Auch damit könnten sie ja Gewalt ausüben .

Und welcher Hund braucht einen Gewalttäter als Herrl?
Ich finde es schon sehr vermessen zu behaupten , nur weil jemand Gewalttäter ist , geht es einem Hund schlecht . Meist ist der Gegenteil der Fall .

Wenn du auch nicht meinst, dass das ein richtiger Ansatz ist um Menschen zu schützen, wäre es doch wenigstens ein Versuch Tiere zu schützen.
(Und ich persönlich hätt nicht das geringste dagegen, wenn Gewalttäter von der Hundehaltung ausgeschlossen wären)
lg
Dann bring ich Dir ein Beispiel .
Ein Kind reitzt und beschimpft Dich bis aufs Blut . Dir rutscht die Hand aus , weis schon - ist nicht richtig . kann aber passieren - dann bist auch Du ein Gewalttäter im Sinne des Gesetzes .
Allso ich kann nur von mir Sprechen . Mich hat der Hund bzw das Beschäftigen mit Hunden , von der Gewalt weggebracht . Und so bis zum 20 Lebensjahr war Gewalt gang und gebe .

Josef
 
Na dann erklär ich es Dir noch einmal .
Das sind etliche paar Schuhe - Gewalttäter . Wer oder was ist Gewalttäter . ?
Der Mensch , der einen anderen schlägt . Mir ist aber nicht bekannt , das diese Leute einen Hund dazu brauchen .
Und mir ist auch nicht bekannt , das diese ihre Gewalt Tieren gegenüber ausleben . Sich , man kann es nicht Verallgemeinern .
Und wenn man dies durchsetzen will , müßte man auch sagen : Solche Leute dürfen auch kein KFZ haben . Auch damit könnten sie ja Gewalt ausüben .


Dann bring ich Dir ein Beispiel .
Ein Kind reitzt und beschimpft Dich bis aufs Blut . Dir rutscht die Hand aus , weis schon - ist nicht richtig . kann aber passieren - dann bist auch Du ein Gewalttäter im Sinne des Gesetzes .
Allso ich kann nur von mir Sprechen . Mich hat der Hund bzw das Beschäftigen mit Hunden , von der Gewalt weggebracht . Und so bis zum 20 Lebensjahr war Gewalt gang und gebe .

Josef

2 Punkte:
1. Das mit den KFZ ist geltende Rechtslage: Wegen gewisser Delikte verurteilte Gewalttäter gelten als nicht zuverlässig zum Lenken eines KFZ; die Folge ist Führerscheinentzug.
2. Das war eine andere Zeit, damals wurden, ohne dass große Aufregung entstand, Kirtagraufereien mit Zaunlatten etc ausgetragen; das geht heut nicht meh.
 
Ich finde es schon sehr vermessen zu behaupten , nur weil jemand Gewalttäter ist , geht es einem Hund schlecht . Meist ist der Gegenteil der Fall . .

Ja, ja so wird´s sein.:rolleyes: Menschen, die ihre Frauen und Kinder grün und blau prügeln, die vergewaltigen, andere mit Gewalt bedrohen oder überfallen, jemanden wegen einer Zigarette halbtot prügeln, gehen dann nachher heim und machen mit ihrem kleinen Schoßhunderl Agility oder die Ausbildung zum Therapiehund.:rolleyes: :rolleyes:

Und diese Studie ist wahrscheinlich dann auch eine Fälschung:

http://jiv.sagepub.com/cgi/content/abstract/23/9/1277

lg
 
Hier werden Birnen mit Äpfeln verglichen...für mich gibt es zum Thema Hundeführerschein nichts mehr zu diskutieren.

Eins noch - DOJO2, bin ABSOLUT deiner Meinung!

...und jetzt wende ich mich wieder dem wichtigsten Hundethema dieser Tage zu - der Abschaffung des NÖ Hundehaltegesetzes!


LG

Markus
 
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